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   BGH, 13.06.1995 - VI ZR 233/94   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1995, 2856
  • MDR 1996, 632
  • NZV 1995, 441
  • VersR 1995, 1370



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Wird zitiert von ... (18)  

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98  

    Verfahrensrecht - Verwertung von verfahrensunabhängigen Zeugenaussagen

    Unzulässig ist insoweit die Verwertung der früheren Aussagen im Wege des Urkundenbeweises anstelle der Vernehmung des Zeugen im anhängigen Verfahren allerdings dann, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung dieses Zeugen beantragt (vgl. hierzu Senatsurteile vom 9. Juni 1992 - VI ZR 215/91 - VersR 1992, 1028, 1029 und vom 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94 - VersR 1995, 1370, 1371, jew. m.w.N.).

    Der eingeschränkte Beweiswert einer solchen Urkunde beruht im wesentlichen darauf, daß die Verfahrensbeteiligten von dem Zeugen keinen persönlichen Eindruck haben, ihm keine Fragen stellen und Vorhalte machen können und Gegenüberstellungen nicht möglich sind (vgl. Senatsurteil vom 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94 - aaO).

    Die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen setzt nach den Grundsätzen der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme voraus, daß sie auf der Wahrnehmung der an der Entscheidung beteiligten Richter beruht oder die für die Würdigung maßgeblichen Umstände in den Akten festgehalten worden sind und die Parteien Gelegenheit hatten, sich dazu zu erklären (vgl. BGHZ 53, 245, 257; Senatsurteil vom 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94 - aaO m.w.N.).

    Die genannten Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen auch ohne eigene Wahrnehmung der an der Entscheidung beteiligten Richter zulässig ist, sind bei der Verwertung einer Aussage aus einem anderen Verfahren in der Regel nicht gegeben (vgl. Senatsurteil vom 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94 - aaO).

  • BFH, 07.02.2007 - X B 105/06  

    NZB: Sitzungsniederschrift

    d) Aus dem von den Klägern zitierten BGH-Urteil vom 13. September 1995 VI ZR 233/94 (NJW 1995, 2856) folgt nicht, dass im Streitfall die Einbeziehung der von der Steuerfahndung gefertigten Vernehmungsprotokolle verfahrensfehlerhaft gewesen wäre.

    Weder das BGH-Urteil in NJW 1995, 2856 noch die Entscheidung in NJW 1991, 1180 haben sich mit der Frage befasst, ob die Glaubwürdigkeit von Zeugen, die es selbst gehört hat, anhand früherer Vernehmungsprotokolle beurteilt werden kann.

    Im Urteil in NJW 1995, 2856 kam der BGH vielmehr zu dem Ergebnis, dass das Berufungsgericht frühere Vernehmungsniederschriften nicht wie Zeugenaussagen im anhängigen Verfahren behandeln und Zeugen ohne eigene Vernehmung für persönlich glaubwürdig halten dürfe.

  • BAG, 12.07.2007 - 2 AZR 666/05  

    Massenentlassung - Verfahrensrüge

    (a) Schriftliche Aussagen sowie Protokolle über die Aussagen von Zeugen in einem anderen Verfahren können im Wege des Urkundenbeweises verwertet werden, wenn die beweispflichtige Partei dies beantragt (BGH 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94 -NJW 1995, 2856; 9. Juni 1992 - VI ZR 215/91 - VersR 1992, 1028, 1029 mwN).

    Unzulässig ist die Verwertung der früheren Aussage im Wege des Urkundenbeweises anstelle der beantragten Anhörung nur dann, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung des Zeugen beantragt (BGH 13. Juni 1995 - VI ZR 233/94 - aaO; 9. Juni 1992 - VI ZR 215/91 - aaO).

mehr
  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 16a D 07.1304  

    Behördliche Einstellung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens; objektive

    Hierbei ist zu bedenken, dass der Urkunde über die Vernehmung einer Person in einem anderen Verfahren im Allgemeinen ein geringerer Beweiswert als der unmittelbaren Zeugenaussage zukommt: je nach Sachlage kann er sogar gänzlich fehlen (BSG vom 8.11.1965 NJW 1966, 270/271; BGH vom 13.6.1995 NJW 1995, 2856/2857).

    Denn die Verfahrensbeteiligten können von dem Zeugen keinen persönlichen Eindruck gewinnen, ihm keine Fragen stellen und Vorhalte machen; auch sind Gegenüberstellungen nicht möglich (BGH vom 13.6.1995, a.a.O.).

    Aus dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung, der auch für in einer Niederschrift festgehaltene Aussagen gilt (BGH vom 13.6.1995, a.a.O.), folgt indes, dass das Gericht seine Überzeugung auch aus einer solchen Aussage gewinnen kann; doch setzt das eine sorgfältige Prüfung des Beweiswertes der früheren Aussage voraus (BGH vom 13.6.1995, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 01.11.2010 - 23 U 181/08  

    Finanzierte Kapitalanlage: Rückabwicklung einer wirtschaftlichen Beteiligung an

    Dabei sind der Beweiswürdigung dieses Urkundenbeweises Grenzen gesetzt, etwa indem das Protokoll nicht wie ein Zeugenbeweis gewertet werden darf (BGH NJW 95, 2856) oder eine Glaubwürdigkeitsbeurteilung in der Regel nicht möglich ist (BGH NJW 2000, 1420; vgl. zu weiteren Einschränkungen der Überzeugungskraft Zöller-Greger, a.a.O.).

    Für die Verwertung der o.g. Zeugenaussagen im Wege des Urkundenbeweis gilt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13.6.1995 (NJW 1995, 2856), dass einer Urkunde über die frühere Vernehmung eines Zeugen in einem anderen Verfahren im allgemeinen ein geringerer Beweiswert zukommt als dem unmittelbaren Zeugenbeweis; er kann je nach Sachlage sogar gänzlich fehlen (BGH a.a.O. unter Verweis auf RG JW 1900, 828; BGHZ 7, 116, 122; Urteil vom 19.12.1969 - VI ZR 128/68 - VersR 1970, 322; Urteil vom 13.3.1981 - III ZR 189/79 - VersR 1981, 1127) Der eingeschränkte Beweiswert einer solchen Urkunde beruht danach im wesentlichen darauf, dass die Verfahrensbeteiligten von dem Zeugen keinen persönlichen Eindruck haben, ihm keine Fragen stellen und Vorhalte machen können und Gegenüberstellungen nicht möglich sind.

  • OLG Düsseldorf, 11.01.2011 - 23 U 28/10  

    Bauvertrag - Haftung für den Brand am Düsseldorfer Flughafen

    Eine Glaubwürdigkeitsbeurteilung ist insoweit regelmäßig nicht möglich (BGH, Urteil vom 30.11.1999, VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420) und würde auch gegen den Grundsatz der Beweisunmittelbarkeit verstoßen (BGH, Urteil vom 13.06.1995, VI ZR 233/94, NJW 1995, 2856).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.08.2012 - 6 Sa 511/11  

    Außerordentliche Verdachts- und Tatkündigung wegen vermeintlicher Manipulation

    Da selbst bei urkundlicher Einbeziehung der Strafakte der Beweiswert des polizeilichen Vernehmungsergebnisses im konkreten Fall als unbedeutend gering hätte zurücktreten können (zum zurücktretenden urkundlichen- hinter Zeugenbeweiswert etwa BGH 13.6.1995 - VI ZR 233/94 - zu II 2 a der Gründe, NJW 1995, 2856), war die Einreichung der polizeilichen Einlassung in Kopie insgesamt unzureichend, um zur Überzeugungsbildung der Kammer beizutragen, der Kläger habe von der Fehlerhaftigkeit des Aufnahmegeschehens für seine Ehefrau gewusst .
  • BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 925/98  

    Nichtverlängerungsmitteilung nach dem Normalvertrag Chor - Aufhebungsklage

    Welchen Beweiswert das Gericht einer in einer solchen Urkunde festgehaltenen Erklärung für deren inhaltliche Richtigkeit beimißt, unterliegt der freien Beweiswürdigung des Gerichts (BGH NJW 1986, 3086; BGH NJW 1995, 2856; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann ZPO 58. Aufl. § 286 Rn. 63).
  • OLG Brandenburg, 10.12.2008 - 4 U 177/07  

    Beweiswürdigung: Glaubwürdigkeitsbeurteilung eines Zeugen durch Verwertung der

    Denn die Voraussetzungen, unter denen ausnahmsweise eine Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Zeugen auch ohne eigene Wahrnehmung der an der Entscheidung beteiligten Richter zulässig ist, sind bei der Verwertung einer Aussage aus einem anderen Verfahren in der Regel nicht gegeben (vgl.BGH , Urteil vom 13.06.1995 - VI ZR 233/94, NJW 1995, 2856, 2857; BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421).

    Diese Voraussetzungen sind bei einer Verwertung einer Aussage aus einem anderen Verfahren nicht gegeben, so dass diese nicht in der umfassenden Weise wie eine Aussage vor dem erkennenden Gericht gewertet werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 13.06.1995 - VI ZR 233/94, NJW 1995, 2856, 2857; BGH, Urteil vom 30.11.1999 - VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421).

  • LSG Thüringen, 25.02.2008 - L 6 R 885/05  

    Verfassungsmäßigkeit der Überleitung der Ansprüche und Anwartschaften aus der

    Die Niederschrift hat der Senat beigezogen und verwertet sie als Urkundenbeweis (vgl. Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 13. Juni 1995 - Az.: VI ZR 233/94, nach juris; Meyer-Ladewig in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 8. Auflage 2005, § 117 Rdnr. 5).
  • BGH, 13.04.2000 - III ZR 120/99  

    Verwertung von schriftlichen Aussagen und Protokollen

  • OLG Düsseldorf, 21.09.2005 - 15 UH 1/05  

    Keine Restitutionsklage wegen falscher Aussage eines Zeugen vor der Polizei

  • OLG Hamburg, 19.02.2003 - 13 U 21/02  

    Begründetheit einer Kaufpreisforderung aus der Veräußerung sämtlicher Anteile an

  • OLG Düsseldorf, 07.08.2009 - 15 U 107/08  

    Haftung eines Anlageberaters

  • OLG Stuttgart, 21.03.2002 - 2 U 136/01  

    Wettbewerbsbeschränkender Energielieferungsvertrag: Unwirksamkeit nach wertender

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 5 U 58/09  

    Verwertbarkeit von Zeugenaussagen aus einem anderen Rechtsstreit; Umfang der

  • OLG Köln, 20.08.1998 - 7 U 27/98  
  • LG Düsseldorf, 07.11.2001 - 5 O 210/99  
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