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   BVerfG, 20.02.1995 - 2 BvR 1406/94   

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BVerfG, 20.02.1995 - 2 BvR 1406/94 (https://dejure.org/1995,2531)
BVerfG, Entscheidung vom 20.02.1995 - 2 BvR 1406/94 (https://dejure.org/1995,2531)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 (https://dejure.org/1995,2531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; StPO § 26a Abs. 1 Nr. 3
    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ablehnungsgesuch - Fehlerhafte Rechtsanwendung - Recht auf den gesetzlichen Richter - Willkür - Befangenheitsgesuch - Zurückweisung - Abgelehnter Richter - Sachliche Entscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2914
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.12.1991 - 1 StR 120/90

    Abbruch der Schwangerschaft, Straflosigkeit, Begriff der ärztlichen Erkenntnis

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1995 - 2 BvR 1406/94
    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertritt allerdings die Auffassung, ein Richter dürfe über ein Befangenheitsgesuch, mit dem geltend gemacht wird, die abgelehnten Richter hätten ein gegen ihn gerichtetes Befangenheitsgesuch fehlerhaft abgelehnt, grundsätzlich nicht sachlich entscheiden; entscheide er dennoch, so begründe dies in der Regel die Besorgnis der Befangenheit (vgl. die in BGHSt 38, 144 nicht mitabgedruckte Äußerung in NJW 1992, 763 f. unter Hinweis auf die hauptsächlich eine andere Frage betreffende Entscheidung in NJW 1984, 1907, 1909).

    Dieser Grundsatz gilt jedoch, wie der 2. Strafsenat klargestellt hat (NJW 1992, 763 ), nicht stets und ausnahmslos.

    Ähnlich wie in dem Fall, den der 1. Strafsenat bereits zu entscheiden hatte (NJW 1992, 763 f.), ist es auch hier nicht zu beanstanden, daß die Strafkammer (am 11. März 1993) das erneute Ablehnungsgesuch gegen den Vorsitzenden Richter am Landgericht als unbegründet verworfen hat:.

    1. Mit seiner rechtzeitig erhobenen Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer u.a., der 1. Strafsenat habe ihn dadurch seinem gesetzlichen Richter entzogen, daß er von der Entscheidung des 2. Strafsenats (NJW 1984, 1907 [1909] in Verbindung mit der Stellungnahme NJW 1992, 763 f.) abgewichen sei und die Verpflichtung zur Vorlage an den Großen Senat außer acht gelassen habe.

    In der Stellungnahme des 2. Strafsenats gegenüber dem 1. Strafsenat (NJW 1992, S. 763 ) heißt es, ein Richter dürfe grundsätzlich über ein Befangenheitsgesuch nicht sachlich entscheiden, mit dem geltend gemacht werde, die abgelehnten Richter hätten ein gegen ihn gerichtetes, früheres Befangenheitsgesuch fehlerhaft zurückgewiesen; entscheide er dennoch, dann begründe dies in der Regel - jedoch nicht stets und ausnahmslos - die Besorgnis der Befangenheit.

  • BGH, 09.12.1983 - 2 StR 452/83

    Vermutete Befangenheit von Richtern als Prozesshindernis - Rechtswidrige

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1995 - 2 BvR 1406/94
    Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs vertritt allerdings die Auffassung, ein Richter dürfe über ein Befangenheitsgesuch, mit dem geltend gemacht wird, die abgelehnten Richter hätten ein gegen ihn gerichtetes Befangenheitsgesuch fehlerhaft abgelehnt, grundsätzlich nicht sachlich entscheiden; entscheide er dennoch, so begründe dies in der Regel die Besorgnis der Befangenheit (vgl. die in BGHSt 38, 144 nicht mitabgedruckte Äußerung in NJW 1992, 763 f. unter Hinweis auf die hauptsächlich eine andere Frage betreffende Entscheidung in NJW 1984, 1907, 1909).

    1. Mit seiner rechtzeitig erhobenen Verfassungsbeschwerde rügt der Beschwerdeführer u.a., der 1. Strafsenat habe ihn dadurch seinem gesetzlichen Richter entzogen, daß er von der Entscheidung des 2. Strafsenats (NJW 1984, 1907 [1909] in Verbindung mit der Stellungnahme NJW 1992, 763 f.) abgewichen sei und die Verpflichtung zur Vorlage an den Großen Senat außer acht gelassen habe.

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1995 - 2 BvR 1406/94
    (vgl. BVerfGE 31, 145 [164 f]]).
  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1995 - 2 BvR 1406/94
    Jedenfalls begründete die Mitwirkung des abgelehnten Richters bei der Entscheidung vom 5. März 1993, was der Senat nach Beschwerdegrundsätzen zu prüfen hatte (BGHSt 18, 200, 203; 21, 334, 338), nicht die Besorgnis der Befangenheit dieses Richters.
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BVerfG, 20.02.1995 - 2 BvR 1406/94
    Jedenfalls begründete die Mitwirkung des abgelehnten Richters bei der Entscheidung vom 5. März 1993, was der Senat nach Beschwerdegrundsätzen zu prüfen hatte (BGHSt 18, 200, 203; 21, 334, 338), nicht die Besorgnis der Befangenheit dieses Richters.
  • BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 1674/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als

    Schon in der bisherigen fachgerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass bei der Behandlung derartiger Befangenheitsanträge die Gefahr einer unzulässigen Entscheidung in eigener Sache und einer sich daraus regelmäßig ergebenden Besorgnis der Befangenheit besonders groß ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 120/90 -, NJW 1992, S. 763 f.; BGH, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 2 StR 452/83 -, NJW 1984, S. 1907 = NStZ 1984, S. 419 m. Anm. Gössel; anders unter Annahme eines Ausnahmefalls BGH, NStZ 1994, S. 447 f. und hieran anschließend Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 -, NJW 1995, S. 2914).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 2 BvR 332/05

    Voraussetzungen von Anordnung und Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft bei

    Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG bietet somit nur Schutz gegen Willkür, nicht hingegen gegen Irrtum (Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 -, NJW 1995, S. 2913 f.).
  • BVerfG, 14.04.2004 - 2 BvR 2225/03

    Recht auf den gesetzlichen Richter; Richterablehnung (Gleichzeitig vorgetragene

    Durch einen bloßen Verfahrensirrtum (error in procedendo) wird der gesetzliche Richter jedoch nicht entzogen (vgl. BVerfGE 3, 359 ; stRspr, zuletzt: BVerfGE 96, 68 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 -, NJW 1995, S. 2914).
  • BVerfG, 18.09.2000 - 2 BvR 1419/00

    Kein Verstoß gegen GG Art 101 Abs 1 S 2 durch nachvollziehbar begründetes

    Die angegriffene Entscheidung ist nachvollziehbar begründet und schon deshalb nicht willkürlich im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. August 1994 - 2 BvR 647/93 -, NStZ 1995, S. 76, und vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 -, NJW 1995, S. 2913 ).
  • BVerfG, 26.01.2006 - 2 BvR 1401/05

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Divergenzvorlage; Großer Senat für

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass jemand dadurch seinem gesetzlichen Richter entzogen werden kann, dass der Senat eines obersten Bundesgerichts die Verpflichtung zur Vorlage an den Großen Senat außer acht lässt, selbst wenn der Große Senat nur über eine bestimmte Rechtsfrage zu entscheiden hat (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 9, 213 ; 13, 132 ; 19, 38 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Juli 1992 - 2 BvR 972/92 -, NStZ 1993, S. 90; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. August 1994 - 2 BvR 647/93 - , NStZ 1995, S. 76; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 -, NJW 1995, S. 2914; stRspr).
  • BVerfG, 17.07.2007 - 2 BvR 1255/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Unterlassen einer Vorlage durch den

    Ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG kann dadurch begründet sein, dass das Revisionsgericht eine Vorlage gemäß § 132 Abs. 2 GVG unterlässt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. September 2000 - 2 BvR 1419/00 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 -, NJW 1995, S. 2914; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 647/93 -, NStZ 1995, S. 76 m.w.N.).
  • StGH Baden-Württemberg, 10.11.2015 - 1 VB 62/15
    Hinzu kommt, dass die Entscheidung eines Gerichts, an der zuvor erfolglos abgelehnte Richter mitwirken, den Anspruch auf den gesetzlichen Richter nicht bereits dann verletzt, wenn das Ablehnungsgesuch infolge fehlerhafter Anwendung einfachen Rechts zurückgewiesen worden sein sollte, sondern erst, wenn diese Zurückweisung auf willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 31, 145 - Juris Rn. 66; BVerfGE 29, 45 - Juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 20.2.1995 - 2 BvR 1406/94 -, Juris Rn. 12).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 99-IV-18

    Geltendmachung einer Verletzung des rechtlichen Gehörs im

    aa) Art. 78 Abs. 1 SächsVerf schützt vor Willkür, nicht aber auch vor Irrtum (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Mai 2005 - 2 BvR 332/05 - juris; Beschluss vom 20. Februar 1995 - 2 BvR 1406/94 - juris); Zweck ist, eine Beeinflussung des Ergebnisses einer gerichtlichen Entscheidung durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter zu vermeiden (BVerfG, Beschluss vom 28. März 1998 - 2 BvR 2037/97 - juris; Beschluss vom 16. Februar 2005 - 2 BvR 581/03 - juris).
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