Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 16.06.1994 | BayObLG, 21.02.1995

Rechtsprechung
   BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94   

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BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94 (https://dejure.org/1995,640)
BGH, Entscheidung vom 02.08.1995 - 2 StR 221/94 (https://dejure.org/1995,640)
BGH, Entscheidung vom 02. August 1995 - 2 StR 221/94 (https://dejure.org/1995,640)
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Holzschutzmittel

§ 222 StGB, Kausalitätsnachweis, § 13 StGB

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Vor § 13 StGB; § 74 StPO; § 24 StPO; § 223 StGB; § 230 StGB
    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Fahrlässige Körperverletzung; Feststellung des Ursachenzusammenhangs (Kausalität) zwischen chemischen Substanzen (Holzschutzmitteln) und Gesundheitsschäden; freie Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung)

  • DFR

    Holzschutzmittel

  • Wolters Kluwer

    Kausalzusammenhang - Chemische Substanzen - Gesundheitsschaden

Kurzfassungen/Presse

  • rhein-zeitung.de (Pressemeldung, 03.08.1995)

    Holzschutzmittel-Prozeß muß neu aufgerollt werden

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Anforderungen an die Feststellung eines Ursachenzusammenhanges zwischen chemischen Substanzen und Gesundheitsschäden ("Holzschutzmittelfall")

In Nachschlagewerken (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 206
  • NJW 1995, 2930
  • MDR 1995, 1153
  • NStZ 1995, 590
  • NStZ 1996, 534
  • StV 1997, 124
  • WM 1995, 1719
  • DB 1995, 1908
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.01.1994 - 5 StR 620/93

    Stromtodbestimmung durch Messung der Myoglobinkonzentration im Herzblut -

    Auszug aus BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94
    Bei der Beweiswürdigung hat er dann aber die für und gegen die noch nicht allgemein anerkannten Methoden und Ergebnisse sprechenden Gesichtspunkte mitzuberücksichtigen (vgl. BGH, Beschl. v. 12. Januar 1994 - 5 StR 620/93 = StV 94, 227).

    Stützt sich der Tatrichter allerdings auch auf wissenschaftlich noch nicht allgemein anerkannte Methoden oder Erkenntnisse, so muß er das Revisionsgericht durch eine Darstellung des Streitstandes in die Lage versetzen, zu überprüfen, ob die Abwägung der für und gegen die Methoden oder Erkenntnisse sprechenden Gesichtspunkte rechtsfehlerfrei stattgefunden hat (vgl. BGH a.a.O. = StV 94, 227; BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 5).

  • BGH, 28.02.1989 - 1 StR 32/89

    Voraussetzungen für eine auf einem Affekt beruhende Bewußtseinsstörung bei einer

    Auszug aus BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94
    Stützt sich der Tatrichter allerdings auch auf wissenschaftlich noch nicht allgemein anerkannte Methoden oder Erkenntnisse, so muß er das Revisionsgericht durch eine Darstellung des Streitstandes in die Lage versetzen, zu überprüfen, ob die Abwägung der für und gegen die Methoden oder Erkenntnisse sprechenden Gesichtspunkte rechtsfehlerfrei stattgefunden hat (vgl. BGH a.a.O. = StV 94, 227; BGHR StPO § 261 Erfahrungssatz 5).
  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94
    Sie hatten selbst ein großes Interesse daran, daß die Produkte der von ihnen vertretenen Firma nicht in Verruf gerieten und diese Firma keinen Schadensersatzforderungen ausgesetzt werden würde (vgl. auch BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 6, 9; StGB § 306 Beweiswürdigung 6).
  • BGH, 21.01.1987 - 2 StR 656/86

    Begriff des gemeinschaftlich geplanten Vorgehens - Vorhandensein eines

    Auszug aus BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94
    Die Feststellung der für das Strafverfahren bedeutsamen Tatsachen, insbesondere auch der Nachweis von Kausalzusammenhängen, verlangt keine absolute, von niemandem anzweifelbare Gewißheit; es genügt vielmehr ein mit den Mitteln des Strafverfahrens gewonnenes, nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das keinen vernünftigen Zweifel bestehen läßt (st. Rspr., vgl. nur BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 2).
  • BGH, 10.11.1994 - 2 StR 530/94

    Totschlag - Tötungsvorsatz - Erfolgseintritt - Kriterien - Erkenntnisfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94
    Sie hatten selbst ein großes Interesse daran, daß die Produkte der von ihnen vertretenen Firma nicht in Verruf gerieten und diese Firma keinen Schadensersatzforderungen ausgesetzt werden würde (vgl. auch BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 6, 9; StGB § 306 Beweiswürdigung 6).
  • BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94
    An die richterliche Überzeugungsbildung sind dann keine geringeren Anforderungen zu stellen als an das Ergebnis wissenschaftlicher Untersuchungen selbst (vgl. BGHR StPO § 261 Sachverständiger 5).
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 63/87

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub sowie schwere Brandstiftung in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94
    Bei der Gesamtbetrachtung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und anderer Indiztatsachen ist zu berücksichtigen, daß ein Sachverständiger auch dann zur Wahrheitsfindung beitragen kann, wenn er zwar keine sicheren und eindeutigen Schlüsse zu ziehen vermag, seine Schlußfolgerungen die zu beweisenden Tatsachen aber mehr oder weniger wahrscheinlich machen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 2, 6).
  • BGH, 15.10.1986 - 2 StR 311/86

    'ich wern verschloche' - Von Notrufzentrale ignorierter Hilferuf, § 340 StGB,

    Auszug aus BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94
    Sie hatten selbst ein großes Interesse daran, daß die Produkte der von ihnen vertretenen Firma nicht in Verruf gerieten und diese Firma keinen Schadensersatzforderungen ausgesetzt werden würde (vgl. auch BGHR StGB § 15 Vorsatz, bedingter 1, 6, 9; StGB § 306 Beweiswürdigung 6).
  • BGH, 29.08.1989 - 5 StR 278/89

    Beweisaufnahme - Vernehmung - Sachverständigengutachten - Vernehmungsfähigkeit -

    Auszug aus BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94
    Bei der Gesamtbetrachtung naturwissenschaftlicher Erkenntnisse und anderer Indiztatsachen ist zu berücksichtigen, daß ein Sachverständiger auch dann zur Wahrheitsfindung beitragen kann, wenn er zwar keine sicheren und eindeutigen Schlüsse zu ziehen vermag, seine Schlußfolgerungen die zu beweisenden Tatsachen aber mehr oder weniger wahrscheinlich machen (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 2, 6).
  • BGH, 01.11.1955 - 5 StR 329/55

    Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen - Ungünstige Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 02.08.1995 - 2 StR 221/94
    Dem Tatrichter ist kein vom Revisionsgericht zu beachtender Ermessensspielraum eingeräumt (vgl. BGHSt 8, 226 f).
  • RG, 15.02.1927 - I 2/27

    1. Wie ist zu entscheiden, wenn sich das Gericht weder davon überzeugen kann, daß

  • RG, 14.03.1932 - III 52/32

    Was versteht der § 261 StPO. unter richterlicher "Überzeugung"?

  • LG Duisburg, 30.03.2016 - 35 KLs 5/14

    Nichteröffnungs-Beschluss im Loveparade-Verfahren

    Dabei sind an die Unparteilichkeit eines Sachverständigen hohe Anforderungen zu stellen, wie sich aus der Gleichstellung der Ablehnung von Sachverständigen mit der von Richtern ergibt (BGH, NJW 1995, 2930, 2931).

    Innerhalb dieses Rahmens abgegebene Äußerungen rechtfertigen die Besorgnis einer Befangenheit grundsätzlich nicht, mag der Sachverständige dabei auch eine wissenschaftliche Meinung vertreten, die sich in einem anhängigen Strafverfahren zum Nachteil des Angeschuldigten bzw. Angeklagten auswirken würde (BGH, NJW 1995, 2930, 2931).

    In der zitierten Entscheidung des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofes vom 02.08.1995 (2 StR 221/94, NStZ 1995, 590) wird zur Frage der Feststellung eines Ursachenzusammenhangs zwischen chemischen Substanzen und Gesundheitsschäden ausgeführt, die Feststellung der für das Strafverfahren bedeutsamen Tatsachen, insbesondere auch der Nachweis von Kausalzusammenhängen, verlange keine absolute, von niemandem anzweifelbare Gewissheit, es genüge vielmehr ein mit den Mitteln des Strafverfahrens gewonnenes, nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit, das keinen vernünftigen Zweifel bestehen lasse.

    Auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NStZ 1995, 590), wonach der Nachweis von Kausalzusammenhängen keine absolute, von.

  • OLG Düsseldorf, 18.04.2017 - 2 Ws 528/16

    Loveparade-Strafverfahren eröffnet

    In der Regel liegt kein Grund zu Zweifeln an der Unparteilichkeit eines Sachverständigen vor, wenn er sich im Rahmen seiner Berufsausübung - etwa in Publikationen, bei Lehrveranstaltungen oder auf Fachtagungen - zu einer Frage aus seinem Fachgebiet allgemein äußert, selbst wenn er dabei eine wissenschaftliche Meinung vertritt, die sich in einem anhängigen Strafverfahren zum Nachteil des Angeschuldigten auswirken würde (vgl. BGH NJW 1995, 2930, 2931; BeckRS 2003, 07432).
  • BGH, 14.04.2011 - 1 StR 458/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug im Diamantenhandel (Täuschung über zur

    Bei der Beurteilung der Ablehnung von Sachverständigen ist das Revisionsgericht an die Tatsachen gebunden, die der Tatrichter seiner Entscheidung zu Grunde gelegt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2007 - 1 StR 331/07 mwN, NStZ 2008, 50; BGH, Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94, BGHSt 41, 206, 211).

    Zwar geht die Strafkammer zutreffend davon aus, dass weder auf die von der Verteidigung behaupteten Zweifel an der Sachkunde des Sachverständigen noch auf den Umstand, dass der Sachverständige eine wissenschaftliche Meinung vertritt, die sich zum Nachteil des Angeklagten auswirken könnte, ein Befangenheitsantrag gestützt werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Dezember 2006 - 2 StR 436/06; BGH, Beschluss vom 20. November 2001 - 1 StR 470/01; BGH, Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94).

  • OLG Frankfurt, 22.04.2013 - 21 W 90/12

    Einsichtsrecht des GmbH-Gesellschafters in Handelsbücher und Geschäftsunterlagen

    Denn 51a Abs. 1 GmbHG gewährt dem Gesellschafter einer GmbH grundsätzlich einen Anspruch auf persönliche Einsichtnahme (s. etwa Lutter/ Hommelhoff, § 51a Rn. 3 f.; Zöllner, in: Baumbach/Hueck, § 51a Rn. 5, 25), und hier ist auch kein Fall gegeben, bei dem ausnahmsweise - etwa wegen einer früheren Verletzung der Vertraulichkeit durch den Gesellschafter oder dessen Betrieb eines Konkurrenzunternehmens - die Beauftragung eines zur Verschwiegenheit verpflichteten Dritten durch den Gesellschafter geboten wäre (s. OLG Frankfurt am Main WM 1995, 1719, 1721; OLG München GmbHR 2008, 104, 105; Lutter/Hommelhoff, § 51a Rn. 27 mwN.; Zöllner, in: Baumbach/Hueck, § 51a Rn. 35).

    Vielmehr entspricht es ständiger Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, dass das Informationsrecht des Gesellschafters jedenfalls in der Form des Einsichtsrechts auch global und ohne Bezug auf bestimmte Sachverhalte geltend gemacht werden kann (OLG Frankfurt am Main WM 1995, 1719, 1720 mwN.; KG GmbHR 1988, 221, 223; OLG Köln WM 1986, 761, 762; Lutter/Hommelhoff, § 51a Rn. 22; a.A. Zöllner, in: Baumbach/Hueck, § 51a Rn. 27).

  • BGH, 09.03.2022 - 4 StR 200/21

    Anfragebeschluss; versuchtes Unterlassungsdelikt (bedingter Vorsatz:

    Ein pflichtwidriges Unterlassen kann dem Täter daher als vollendete Tat grundsätzlich nur angelastet werden, wenn der strafrechtlich relevante Erfolg bei pflichtgemäßem Verhalten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 2000 - 3 StR 442/99, NJW 2000, 2754, 2757; Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94, BGHSt 41, 206, 214; vgl. Frister, Strafrecht Allgemeiner Teil, 9. Aufl., S. 125 Rn. 40).
  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

    Innerhalb dieses Rahmens abgegebene Äußerungen rechtfertigen die Besorgnis seiner Befangenheit grundsätzlich nicht, mag der Sachverständige dabei auch eine wissenschaftliche Meinung vertreten, die sich in einem anhängigen Strafverfahren zum Nachteil des Angeklagten auswirken würde (BGH, Urt. vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94).
  • OLG Düsseldorf, 20.12.2002 - 14 U 99/02

    Der Hersteller von Schokoriegeln muss nicht vor den aus dem übermäßigen Verzehr

    Die dem entgegenstehende Aussage des Bundesgerichtshof in einer - die Strafbarkeit wegen des Vertriebs eines Holzschutzmittels betreffenden - Entscheidung, der Tatrichter könne auch rechtsfehlerfrei zu der Überzeugung gelangen, ein Kausalzusammenhang liege in einem konkreten Fall vor, wenn in den Naturwissenschaften keine Einigkeit über die Existenz eines derartigen Kausalverlaufs bestehe (BGHSt 41, 206, 214 ff. = BGH, NJW 1995, 2930, 2932), ist vereinzelt geblieben und war zudem für die Entscheidung nicht erheblich, da die konkrete zu einem derartigen Schluss kommende Beweiswürdigung gerade beanstandet und das ergangene Urteil aufgehoben wurde.
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern:

    Die tatrichterliche Würdigung darf allerdings den Gesetzen der Logik und dem gesicherten wissenschaftlichen Erfahrungswissen nicht widersprechen (vgl. nur Senat, Urteil vom 2. August 1995 - 2 StR 221/94, NStZ 1995, 590, 592; KK-StPO/Ott, 7. Aufl., § 261 Rn. 3, jew. mwN).
  • BGH, 06.02.1997 - 4 StR 672/96

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Eine

    Daß das Landgericht dies bedacht und unter diesen Gesichtspunkten die Gutachten der Sachverständigen kritisch hinterfragt und in Auseinandersetzung mit den dazu in den einschlägigen Fachkreisen vertretenen Meinungen eigenständig bewertet (vgl. BGHSt 8, 113, 118; 41, 206, 214 f.; BGH StV 1994, 227, 228; BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 17) und deshalb zu Recht einen dauerhaften Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit angenommen hat, ist durch die Urteilsgründe nicht genügend belegt.
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 511/95

    Alkoholeinfluß - Steuerungsfähigkeit - Verminderte Schuldfähigkeit

    Allgemeingültige Erfahrungssätze, die der Tatrichter wie Rechtsnormen berücksichtigen muß, liegen nur dann vor, wenn die empirisch verfahrende Naturwissenschaft von einer Gesetzmäßigkeit überzeugt ist, die einen Gegenbeweis ausschließt (vgl. BGHSt 41, 206, 214 f. = JZ 1996, 315 ff. [BGH 02.08.1995 - 2 StR 221/94] mit Anm. Puppe; zu dieser Entscheidung auch Volk NStZ 1996, 105 ff.; allg. Eisenberg aaO. Rdn. 106 m.w.Nachw.).

    Der Bundesgerichtshof (BGHSt 41, 206, 214 f.) hat an anderer Stelle betont, daß der Tatrichter nicht gehindert ist, sich nach Anhörung von Sachverständigen auf Untersuchungsergebnisse zu stützen, die Gegenstand eines (natur-)wissenschaftlichen Meinungsstreits sind.

  • BGH, 02.05.2012 - 2 StR 395/11

    Verurteilung wegen Mordes: Zulässigkeit von Rückschlüssen auf die vorsätzliche

  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

  • BSG, 28.04.1999 - B 9 VG 7/98 R

    Opferentschädigung - Verfahrensfehler - Fehlen von Urteilsgründen - Bezugnahme

  • BGH, 20.07.1999 - 4 StR 106/99

    Blutalkoholuntersuchung nach dem ADH- und Gaschromatographie-Verfahren; Absolute

  • BGH, 16.05.2000 - 1 StR 666/99

    Sexueller Mißbrauch eines Kindes; Minder schwerer Fall; Besorgnis der

  • BGH, 15.04.1998 - 3 StR 129/98

    Einführung eines Beweisstücks in die Hauptverhandlung durch Augenscheinseinnahme

  • BGH, 13.10.2021 - 2 StR 324/21

    Ablehnungsantrag gerichtet gegen einen psychiatrischen Sachverständigen

  • LSG Bayern, 19.03.2002 - L 15 VG 5/01

    Anspruch auf Entschädigung für Opfer von Gewalttaten; Entscheidungserheblichkeit

  • BGH, 20.06.1996 - 5 StR 625/95

    Beweiswürdigung - Gravierende Fehlbewertung - Blutspur - Rechtsfehler

  • OLG Frankfurt, 15.11.1996 - 20 W 610/94
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.11.1999 - 4 K 26/95

    Einstweilige Stilllegung und Widerruf der Betriebsgenehmigung eines

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.06.1994 - 6 U 227/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3772
OLG Hamm, 16.06.1994 - 6 U 227/93 (https://dejure.org/1994,3772)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.06.1994 - 6 U 227/93 (https://dejure.org/1994,3772)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Juni 1994 - 6 U 227/93 (https://dejure.org/1994,3772)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen die Pflicht zur zweiten Rückschau; Entscheidungsreife eines Rechtsstreits; Vereinigung korrespondierender Rechte und Pflichten; Erlöschen des Schuldverhältnisses bei Konfusion; Wirkung der Konfusion bei gesamtschuldnerischer Haftung; Akzessorietät des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 426; BGB § 823; BGB § 847; PflVG § 3
    Grenzen der Akzessorietät des Direktanspruchs gegen Haftpflichtversicherer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehemann stirbt bei verschuldetem Verkehrsunfall - Seine Kfz-Haftpflichtversicherung muss die Behandlungskosten der verletzten Ehefrau übernehmen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 426 § 823 § 847; PflVG § 3
    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem Linksabbieger; Geltendmachung von Ansprüchen des Beifahrers gegen die Haftpflichtversicherung des bei einem Unfall getöteten Fahrers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2930 (Ls.)
  • MDR 1995, 695
  • NZV 1995, 276
  • VersR 1995, 454
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 21.09.1994 - 32 U 10/93
    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1994 - 6 U 227/93
    Der Senat hat die Ermittlungsakten 11 Js 466/89 der StA Bielefeld ausgewertet sowie die Akten des Verfahrens 6 O 232/92 LG Bielefeld = 32 U 10/93 OLG Hamm, in dem der Krankenversicherer der Eheleute ... wegen der auf ihn übergegangenen Ansprüche ... und die Klägerin auf Schadensersatz in Anspruch genommen hat.

    Es ist Beweis erhoben worden durch Anhörung des Sachverständigen ... der sein im Verfahren 32 U 10/93 OLG Hamm erstattetes Gutachten mündlich ergänzt hat.

  • BGH, 30.04.1980 - V ZR 56/79

    Zum Erlöschen der Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1994 - 6 U 227/93
    Eine derartige als Konfusion bezeichnete Vereinigung korrespondierender Rechte und Pflichten läßt zwar im Regelfall das Schuldverhältnis erlöschen (vgl. BGH, NJW 81, 447).
  • BGH, 09.03.1972 - VII ZR 178/70

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Hamm, 16.06.1994 - 6 U 227/93
    Die Verjährung richtet sich - anders als diejenige des gemäß § 426 II 1 BGB übergegangenen Anspruchs - nicht nach § 852 BGB , sondern beträgt gemäß § 195 BGB 30 Jahre (vgl. BGHZ 58, 216, 218) [BGH 09.03.1972 - VII ZR 178/70] .
  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 5/95

    Übergang des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer

    So ist entschieden, daß der Direktanspruch nicht durch eine sog. Konfusion untergehen, wenn der verletzte Beifahrer der Alleinerbe des Fahrers ist, der den Unfall verschuldet hat (OLG Hamm, bestätigt durch NA-Beschluß des Senats vom 14. März 1995 - VI ZR 230/94 - VersR 1995, 454).
  • BFH, 07.03.2006 - VII R 12/05

    Fiskalerbschaft - Gemeinschaftssteuer - Ertragshoheit - Verwaltungshoheit -

    Die Oberlandesgerichte (OLG) haben den Rechtsgedanken aufgegriffen, dass das Erlöschen einer (Haupt-) Forderung durch Konfusion für den Gläubiger nicht zum Verlust eines Rechts führen darf, das gerade zur Sicherung bei Ausfall der Hauptforderung dient (OLG Hamm, Urteil vom 16. Juni 1994 6 U 227/93, Versicherungsrecht --VersR-- 1995, 454; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 28. Juli 1998 6 U 14/98, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1999, 1528; OLG Düsseldorf, Urteil vom 9. Februar 1999 4 U 38/98, VersR 1999, 1009).
  • OLG Jena, 09.02.2022 - 2 U 504/20

    Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall; Begriff des

    Bei beiderseitigem gleichermaßen unfallursächlichen Fehlverhalten ist die Schadensteilung angemessen (vgl. zur Kollision bei Linksabbiegen auch OLG Hamm, Urteil vom 16. Juni 1994 - 6 U 227/93 -, Rn. 32, juris; OLG Karlsruhe, Urteil vom 27. Februar 1987 - 10 U 57/86 -, LS nach juris; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 24. August 1994 - 9 U 11/94 -, juris).
  • OLG Hamm, 24.11.2008 - 6 U 105/08

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier PKW aufgrund verbotswidrigen Betretens

    Denn auch wenn das nicht der Fall gewesen sein sollte, sind gleichwohl die Regeln über den Gesamtschuldnerausgleich hier zumindest analog anzuwenden (vgl. Senat, NZV 95, 695 = VersR 95, 454; Knappmann, in: Prölss/Martin, § 3 Nr. 1, 2 PflVG Rdn. 11; OLG München VersR 02, 1289).
  • FG Düsseldorf, 31.10.2019 - 9 K 1482/17

    Anfechtung wegen Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis außerhalb des

    Die Oberlandesgerichte (OLG) haben den Rechtsgedanken aufgegriffen, dass das Erlöschen einer (Haupt-) Forderung durch Konfusion für den Gläubiger nicht zum Verlust eines Rechts führen darf, das gerade zur Sicherung bei Ausfall der Hauptforderung dient (OLG Hamm, Urteil vom 16.06.1994 6 U 227/93, Versicherungsrecht --VersR-- 1995, 454; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 28.07.1998 6 U 14/98, Neue Juristische Wochenschrift-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht --NJW-RR-- 1999, 1528; OLG Düsseldorf, Urteil vom 9.02.1999 4 U 38/98, VersR 1999, 1009).
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   BayObLG, 21.02.1995 - 2Z RR 270/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5063
BayObLG, 21.02.1995 - 2Z RR 270/94 (https://dejure.org/1995,5063)
BayObLG, Entscheidung vom 21.02.1995 - 2Z RR 270/94 (https://dejure.org/1995,5063)
BayObLG, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 2Z RR 270/94 (https://dejure.org/1995,5063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz aus einer Amtspflichtverletzung wegen Verzögerung einer Bauvoranfrage; Beschleunigungsgebot im baurechtlichen Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Amtshaftung der Gemeinde bei verzögerter Bearbeitung einer Bausache? (IBR 1995, 491)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2930 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 928
  • BayObLGZ 1995 Nr. 17
  • BayObLGZ 1995, 95
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 19.02.2001 - 5Z RR 3/00

    Bindungswirkung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen im Amtshaftungsprozess

    Für die Behandlung des Antrags auf Erteilung eines Vorbescheids galten gemäß Art. 75 Abs. 2 BayBO 1982 die gleichen Vorschriften wie für die Behandlung eines Bauantrags (vgl. BayObLGZ 1995, 95/98).

    Zwar muss die Gemeinde grundsätzlich auch die Möglichkeit haben, in Ausübung ihrer Planungshoheit aus Anlass eines Einzelfalls die Aufstellung eines Bebauungsplans oder einer Veränderungssperre zu beschließen (Simon BayBO 1994 Art. 81 Rn. 18; zur inhaltsgleichen Vorschrift des Art. 74 Abs. 4 BayBO 1998 Koch/Molodovsky /Famers Art. 74 Rn. 4.2; s.a. BVerWG NVwZ-RR 1989, 6/7; BayObLGZ 1995, 95/100).

    Dieser Anspruch durfte nicht dadurch vereitelt werden, dass die Entscheidung über den Vorbescheidsantrag bis zur Aufstellung eines Bebauungsplans zurückgestellt wurde (vgl. BGH NWZ 1993, 2,99/300; BayObLGZ 1995, 95/101).

  • OLG Dresden, 06.04.2001 - 6 U 780/00

    Ersatz des aus der Verzögerung und Ablehnung einer beantragten Baugenehmigung

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  • OLG Koblenz, 27.01.1998 - 1 U 73/96

    Amtshaftung trotz abgestimmter Planung?

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