Rechtsprechung
   BGH, 05.04.1995 - I ZR 59/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1396
BGH, 05.04.1995 - I ZR 59/93 (https://dejure.org/1995,1396)
BGH, Entscheidung vom 05.04.1995 - I ZR 59/93 (https://dejure.org/1995,1396)
BGH, Entscheidung vom 05. April 1995 - I ZR 59/93 (https://dejure.org/1995,1396)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1396) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Irreführende Angaben - Fabrikneuheit - Berufung - Zurückverweisung

  • werbung-schenken.de

    Neues Informationssystem

    UWG § 1; ZPO § 539
    Irreführung/Beschaffenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; ZPO § 539
    "Neues Informationssystem"; Begriff des wesentlichen Verfahrensmangels; Übergehen angebotener Beweise; Vorstellung des Verbrauchers von der Fabrikneuheit einer Ware bei hochpreisigen EDV-Anlagen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3124
  • MDR 1995, 920
  • GRUR 1995, 610
  • DB 1995, 1557
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 08.06.1989 - I ZR 233/87

    Teilzahlungskauf II

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - I ZR 59/93
    Eine irreführende Angabe ist gemäß § 3 UWG nämlich auch dann zu beanstanden, wenn der dadurch angesprochene Verbraucher im Zeitpunkt seiner Kaufentscheidung nicht in einem Irrtum befangen ist, aber die betreffende Angabe geeignet ist, den Kunden anzulocken und ihn zu veranlassen, sich mit diesem Angebot näher zu befassen, das er sonst nicht oder nicht in dieser Weise beachtet hätte (st. Rspr., BGH, Urt. v. 8.6.1989 - I ZR 233/87, GRUR 1989, 855, 856 = WRP 1990, 235 - Teilzahlungskauf II; Urt. v. 5.12.1991 - I ZR 63/90, GRUR 1992, 171, 172 = WRP 1992, 165 - Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag).
  • BGH, 05.12.1991 - I ZR 63/90

    Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag - Täuschung; Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - I ZR 59/93
    Eine irreführende Angabe ist gemäß § 3 UWG nämlich auch dann zu beanstanden, wenn der dadurch angesprochene Verbraucher im Zeitpunkt seiner Kaufentscheidung nicht in einem Irrtum befangen ist, aber die betreffende Angabe geeignet ist, den Kunden anzulocken und ihn zu veranlassen, sich mit diesem Angebot näher zu befassen, das er sonst nicht oder nicht in dieser Weise beachtet hätte (st. Rspr., BGH, Urt. v. 8.6.1989 - I ZR 233/87, GRUR 1989, 855, 856 = WRP 1990, 235 - Teilzahlungskauf II; Urt. v. 5.12.1991 - I ZR 63/90, GRUR 1992, 171, 172 = WRP 1992, 165 - Vorgetäuschter Vermittlungsauftrag).
  • BGH, 17.12.1992 - I ZR 73/91

    Widerrufsbelehrung - Ausnutzung von Unerfahrenheit; Haustürwiderrufsgesetz -

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - I ZR 59/93
    Wer sich aber, wie die Beklagte, auf eine eher versteckte Aufklärung beschränkt, verschafft sich in einem solchen Fall einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil und handelt sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG (vgl. BGHZ 121, 52, 58 - Widerrufsbelehrung; BGH, Urt. v. 8.7.1993 - I ZR 202/91, GRUR 1994, 59, 60 = WRP 1993, 747 - Empfangsbestätigung).
  • BGH, 29.09.1981 - VI ZR 21/80

    Verlust der Rechts- und Parteifähigkeit einer Kommanditgesellschaft und ihre

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - I ZR 59/93
    Sie hat damit ihre Rechtsfähigkeit, also ihre Fähigkeit, gemäß § 50 ZPO im Verfahren als Partei aufzutreten, verloren (BGH, Urt. v. 29.9.1981 - VI ZR 21/80, NJW 1982, 238 [BGH 29.09.1981 - VI ZR 21/80]).
  • BGH, 10.11.1994 - I ZR 201/92

    Editorial - Ausnutzung unzulässiger Kundenwerbung; Irreführung/sonst

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - I ZR 59/93
    Irreführend im Sinne von § 3 UWG sind Angaben nämlich nur dann, wenn sie auch geeignet sind, die Kaufentscheidung des angesprochenen Publikums für die beworbene Ware zu beeinflussen (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 10.11.1994 - I ZR 201/92, WRP 1995, 183, 185 - Editorial m.w.N.).
  • BGH, 05.04.1979 - II ZR 73/78

    Klage gegen aufgelösten Verein - §§ 41, 49 BGB, § 50 Abs. 1 ZPO, Unzulässigkeit

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - I ZR 59/93
    Die von der Revisionserwiderung behauptete Übernahme des Geschäftsbetriebs durch ein drittes Unternehmen behebt nicht den Mangel der Parteifähigkeit der Klägerin zu 3. Der Wegfall der Parteifähigkeit der Klägerin zu 3 während des Prozesses führt vielmehr wegen des Fehlens einer allgemeinen Prozeßvoraussetzung, die auch im Revisionsverfahren zu beachten ist, zur Abweisung ihrer Klage (vgl. BGHZ 74, 212, 214) [BGH 05.04.1979 - II ZR 73/78].
  • BGH, 08.07.1993 - I ZR 202/91

    Empfangsbestätigung - Haustürwiderrufsgesetz - Widerrufsbelehrung; Ausnutzung von

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - I ZR 59/93
    Wer sich aber, wie die Beklagte, auf eine eher versteckte Aufklärung beschränkt, verschafft sich in einem solchen Fall einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil und handelt sittenwidrig im Sinne des § 1 UWG (vgl. BGHZ 121, 52, 58 - Widerrufsbelehrung; BGH, Urt. v. 8.7.1993 - I ZR 202/91, GRUR 1994, 59, 60 = WRP 1993, 747 - Empfangsbestätigung).
  • BGH, 05.12.1984 - VIII ZR 277/83

    Rechtsfolgen einer wirksam durch den Leasingnehmer gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - I ZR 59/93
    Mangels gegenteiliger Absprache der Vertragsparteien ist bei einem Verkauf als neu die Fabrikneuheit der Ware eine konkludent zugesicherte Eigenschaft der Kaufsache (BGH, Urt. v. 18.6.1980 - VIII ZR 185/79, NJW 1980, 2127, 2128; Urt. v. 5.12.1984 - VIII ZR 277/83, NJW 1985, 796, 798).
  • BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 185/79

    Zusicherung der Fabrikneuheit eines Fahrzeugs

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - I ZR 59/93
    Mangels gegenteiliger Absprache der Vertragsparteien ist bei einem Verkauf als neu die Fabrikneuheit der Ware eine konkludent zugesicherte Eigenschaft der Kaufsache (BGH, Urt. v. 18.6.1980 - VIII ZR 185/79, NJW 1980, 2127, 2128; Urt. v. 5.12.1984 - VIII ZR 277/83, NJW 1985, 796, 798).
  • BGH, 12.03.1987 - VII ZR 37/86

    Formularmäßige Fälligkeitsvereinbarung in einem Reisevertrag; Formularmäßige

    Auszug aus BGH, 05.04.1995 - I ZR 59/93
    Sie unterliegen nicht der gerichtlichen Kontrolle nach dem AGB-Gesetz (BGHZ 100, 157, 173).
  • OLG Saarbrücken, 02.04.2014 - 1 U 11/13

    Artikelzustand: Neu - Irreführende Werbung mit als "neu"angebotenen, tatsächlich

    Mangels gegenteiliger Absprache der Vertragsparteien ist bei einem Verkauf als neu die Fabrikneuheit der Ware eine konkludent zugesicherte Eigenschaft der Kaufsache (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612 - Neues Informationssystem ).

    Zwar handelt es sich bei den streitgegenständlichen Kugellagern nicht um ein Produkt des täglichen Bedarfs, jedoch um ein Verschleißteil (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612), bei welchem der Käufer, wenn die Sache als "neu" deklariert wird, daher in gleichem Maße die fehlende Beeinträchtigung von Lagerschäden erwarten kann.

    b) Die Beweislast für eine Irreführung trägt die Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 5. April1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612 - Neues Informationssystem ; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 5 Rn. 3.19 ff.).

    Mangels gegenteiliger Absprache der Vertragsparteien ist bei einem Verkauf als neu die Fabrikneuheit der Ware eine konkludent zugesicherte Eigenschaft der Kaufsache (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612 - Neues Informationssystem ).

    Zwar handelt es sich bei den streitgegenständlichen Kugellagern nicht um ein Produkt des täglichen Bedarfs, jedoch um ein Verschleißteil (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612), bei welchem der Käufer, wenn die Sache als "neu" deklariert wird, daher in gleichem Maße die fehlende Beeinträchtigung von Lagerschäden erwarten kann.

    b) Die Beweislast für eine Irreführung trägt die Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 5. April1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612 - Neues Informationssystem ; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 5 Rn. 3.19 ff.).

    Mangels gegenteiliger Absprache der Vertragsparteien ist bei einem Verkauf als neu die Fabrikneuheit der Ware eine konkludent zugesicherte Eigenschaft der Kaufsache (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612 - Neues Informationssystem ).

    Zwar handelt es sich bei den streitgegenständlichen Kugellagern nicht um ein Produkt des täglichen Bedarfs, jedoch um ein Verschleißteil (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612), bei welchem der Käufer, wenn die Sache als "neu" deklariert wird, daher in gleichem Maße die fehlende Beeinträchtigung von Lagerschäden erwarten kann.

    b) Die Beweislast für eine Irreführung trägt die Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 5. April1995 - I ZR 59/93 -, GRUR 1995, S. 610, 612 - Neues Informationssystem ; Bornkamm, in: Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl. 2013, § 5 Rn. 3.19 ff.).

  • OLG Naumburg, 18.09.2001 - 9 U 91/01

    Anspruch des Mieters auf Rükzahlung der geleisteten

    Das Landgericht hat gegen § 284 ZPO verstoßen, weil es eine notwendige Beweiserhebung nicht durchgeführt hat (vgl. BGH, NJW 1995, 3124, 3125; OLG Hamm, NJW-RR 1995, 518; OLG Celle, NJW-RR 1995, 1407; OLG München, NJW 1972, 2048 f).
  • OLG Köln, 05.12.2003 - 6 U 107/03

    Irreführende Ortsangabe auf Internetseite

    Denn es reicht für die Irreführungsgefahr bereits aus, dass der angesprochene Verbraucher sich auf Grund der zu beanstandenden Angabe mit dem Angebot überhaupt erst bzw. näher befasst (vgl. z.B. BGH GRUR 91, 554 f - "Bilanzbuchhalter"; 95, 610 f - "Neues Informationssystem"; 00, 239, 241 - "Last-Minute-Reisen").
  • OLG München, 18.04.2002 - 29 U 1573/02

    Domainbezeichnung www.rechtsanwaelte-d.de für eine Rechtsanwaltskanzlei ist

    Für die Irreführung (Irreführungsgefahr) reicht es aus, dass sich der angesprochene Verkehr aufgrund der irreführenden Angaben überhaupt erst oder näher mit dem Angebot befasst (vgl. BGH GRUR 2000, 239, 241 - Last-Minute-Reisen; BGH GRUR 1995, 610, 611 - Neues Informationssystem).
  • OLG München, 05.02.2009 - 29 U 3255/08

    Wettbewerbsrecht: Werbung für einen Telefonanschluss ohne Hinweis auf die

    Eine irreführende Angabe ist vielmehr auch dann zu beanstanden, wenn der dadurch angesprochene Verbraucher im Zeitpunkt seiner Entscheidung zum Vertragsschluss nicht in einem Irrtum befangen ist, aber die betreffende Angabe geeignet ist, ihn anzulocken und ihn zu veranlassen, sich mit diesem Angebot näher zu befassen, das er sonst nicht oder nicht in dieser Weise beachtet hätte (vgl. BGH GRUR 1995, 610 [611] - Neues Informationssystem m. w. N.; vgl. auch BGH GRUR 2008, 186 - Telefonaktion Tz. 31; Bornkamm, a. a. O., § 5 UWG Rz. 2.192 f.; Lehmler in: Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz - Urheberrecht - Medienrecht, 2008, § 5 UWG Rz. 91; Reese in: Münchener Kommentar zum Lauterkeitsrecht, 2006, § 5 UWG Rz. 228; Piper in: Piper/Ohly, UWG, 4. Auflage 2006, § 5 UWG Rz. 115, 218).
  • OLG Dresden, 05.11.2002 - 14 U 1639/02

    Preisnachlass; Kaufschein

    Käufer können durch die Ausweise dazu veranlasst werden, sich mit dem Angebot der Beklagten näher zu befassen, das sie sonst nicht oder nicht in dieser Weise beachtet hätten (vgl. BGH, GRUR 1995, 610, 611 - Neues Informationssystem).
  • OLG Brandenburg, 11.07.2001 - 1 U 4/01

    Darlegungs- und Substantiierungspflichten des klagenden Patienten im

    Anerkanntermaßen stellt das Unterlassen einer Beweiserhebung aus irrigen Erwägungen ebenso wie das Anlegen übersteigerter Substantiierungsanforderungen an die Partei mit korrespondierender Vernachlässigung der gerichtlichen Aufklärung einen Verfahrensfehler im Sinne von § 539 ZPO dar (vgl. BGH NJW 1995, S. 3124, 3125; Zöller/Gummer, ZPO, 22. Aufl. 2001, § 539 Rdn. 19; Baumbach/Albers, ZPO, 59. Aufl. 2001, § 539 Rdn. 5 m.w.Nw.).
  • BGH, 30.10.1997 - I ZR 142/95

    Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages; Irreführung durch unzureichende

    Denn eine Angabe ist als irreführend gemäß § 3 UWG auch dann zu beanstanden, wenn der angesprochene Verkehr im Zeitpunkt seiner Kaufentscheidung nicht in einem Irrtum befangen, die betreffende Angabe aber geeignet ist, ihn anzulocken und ihn zu veranlassen, sich mit diesem Angebot zu befassen, das er sonst nicht oder nicht in dieser Weise beachtet hätte (BGH, Urt. v. 05.04.1995 - I ZR 59/93, GRUR 1995, 610, 611 - Neues Informationssystem).
  • OLG Hamburg, 30.09.2004 - 5 U 176/03

    Flughafen Frankfurt-Hahn

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung für die irreführende Werbung, dass eine Aufklärung, die erst bei näherer Befassung mit dem wettbewerbswidrig beworbenen Angebot erfolgt, zu spät ist ( z.B. BGH GRUR 95, 610 "Neues Informationssystem" ; OLG Köln MD 04, 226, 228 "Flughafen Niederrhein ( Düsseldorf)").
  • OLG Oldenburg, 27.01.1999 - 2 U 267/98

    Beweislast des Versicherungsnehmers zu einem bestimmtem Unfallgeschehen

    Das Landgericht hat entscheidungserheblichen Vortrag und Beweisanträge des Klägers verfahrensfehlerhaft übergangen und damit den Kern des Parteivorbringens unrichtig behandelt (vgl. dazu : BGH NJW-RR 1990, 480; BGH NJW-RR 1990, 1500, 1502 [BGH 05.04.1990 - III ZR 4/89] ; BGH NJW 1995, 3124; Zöller-Kummer, 21. Aufl.
  • LG Lüneburg, 30.04.2002 - 6 S 11/02
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht