Rechtsprechung
   BGH, 27.09.1995 - I ZR 215/93   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Pauschale Rechtseinräumung

    UrhG § 2 Abs. 1 Nr. 4, Nr. 7, § 31 Abs. 5

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Pauschale Rechtseinräumung"; Umfang der Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte in einem Architektenbüro

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  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Pauschale Einräumung urheberrechtlicher Nutzungen im Rahmen eines Architektenbüro-Gesellschaftsvertrags

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Übertragung urheberrechtlicher Nutzungsrechte? (IBR 1996, 210)

Zeitschriftenfundstellen

  • BGHZ 131, 8
  • NJW 1995, 3252
  • NJW-RR 1996, 163 (Ls.)
  • MDR 1996, 815
  • GRUR 1996, 121
  • BB 1996, 973
  • ZUM 1996, 238
  • IBR 1996, 210
  • ZfBR 1996, 81



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Wird zitiert von ... (36)  

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98  

    SPIEGEL-CD-ROM

    (2) Der Zweckübertragungsgedanke, der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, besagt im Kern, daß der Urheber in Verträgen über sein Urheberrecht im Zweifel Nutzungsrechte nur in dem Umfang einräumt, den der Vertragszweck unbedingt erfordert (vgl. BGHZ 131, 8, 12 - Pauschale Rechtseinräumung; 137, 387 - Comic-Übersetzungen I).
  • OLG Köln, 23.06.1999 - 6 U 156/95  

    Einräumung von Nutzungsrechten an Leistungen eines Architekten

    Auf die Revision des Beklagten hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung des 18. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Köln durch Urteil vom 27.09.1995 - I ZR 215/93 - aufgehoben und die Sache gemäß § 565 Abs. 1 S. 2 ZPO zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an den für Urheberrechtsstreitigkeiten zuständigen Senat zurückverwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten wird das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27.09.1995 (Blatt 330 ff. d.A., veröffentlicht u.a. in NJW 1995, 3252 ff.) in Bezug genommen.

    Denn aufgrund der im Anschluß an die in dieser Sache ergangene Revisionsentscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.09.1995 (I ZR 215/93, NJW 1995, 3252 ff.) durchgeführten umfangreichen Beweisaufnahme hat der Senat keine hinreichenden (Indiz-) Tatsachen feststellen können, die mit der erforderlichen Sicherheit (§ 286 Abs. 1 ZPO) den Rückschluß zuließen, durch die in § 18 des Sozietätsvertrages vom 26.09.1983 getroffene Regelung hätten die Parteien dem verbleibenden Gesellschafter oder den verbleibenden Gesellschaftern mehr Nutzungsrechte eingeräumt, als zur Durchführung eines noch nicht abgewickelten Bauvorhabens erforderlich gewesen ist.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH NJW 1995, 3252 ff.) besagt die allgemeine Zweckübertragungslehre für Verträge des Urhebers über sein Urheberrecht, daß im Zweifel keine weitergehenden Rechte eingeräumt werden als dies der Zweck des Nutzungsvertrages erfordert.

    Das folgt daraus, daß - wie der Bundesgerichtshof in seiner in dieser ergangenen Revisionsentscheidung ausgeführt hat - eine Rechtseinräumung von demjenigen zu beweisen ist, der sich auf sie beruft, sowie aus dem Schutzgedanken der Zweckübertragungslehre, daß bei einer pauschal formulierten Rechtseinräumung Nutzungsrechte beim Urheber verblieben sind, wenn sich nicht feststellen läßt, daß sie nach dem Vertragszweck eingeräumt werden sollten (BGH a.a.O., NJW 1995, 3252).

  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97  

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    In dieser Auslegungsregel kommt zum Ausdruck, daß die urheberrechtlichen Befugnisse die Tendenz haben, soweit wie möglich beim Urheber zu verbleiben, damit dieser in angemessener Weise an den Erträgnissen seines Werkes beteiligt wird (vgl. BGHZ 131, 8, 12 - Pauschale Rechtseinräumung).
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  • BGH, 14.12.2006 - I ZR 34/04  

    Archivfotos

    Bei der Frage, ob die Beklagte die Übersendung der Fotos, soweit sie sie in ihr Archiv stellte, auch als Angebot des Klägers zur Eigentumsübertragung auffassen durfte, ist der Grundgedanke der im Urheberrecht geltenden Zweckübertragungsregel (zur Zweckübertragungsregel: BGHZ 131, 8, 12 - Pauschale Rechtseinräumung; 148, 221, 228 - SPIEGEL-CD-ROM) heranzuziehen.
  • BGH, 22.11.2007 - I ZR 12/05  

    Planfreigabesystem

    Selbst wenn insofern Zweifel hinsichtlich einer Übertragung der Nutzungsrechte verblieben, gingen diese, wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat, zu Lasten der Beklagten, da die Rechtseinräumung von demjenigen darzulegen und zu beweisen ist, der sich auf sie beruft (BGHZ 131, 8, 14 - Pauschale Rechtseinräumung).
  • BGH, 31.05.2012 - I ZR 73/10  

    Honorarbedingungen Freie Journalisten

    Entgegen der Auffassung der Revision führt § 31 Abs. 5 UrhG und die in dieser Vorschrift zum Ausdruck kommende Übertragungszwecklehre, wonach in Verträgen des Urhebers über sein Urheberrecht im Zweifel keine weitergehenden Rechte eingeräumt werden, als dies der Zweck des Nutzungsvertrages erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 1995 - I ZR 215/93, BGHZ 131, 8, 12 f. -Pauschale Rechtseinräumung; BGH, Urteil vom 22. Januar 1998 -I ZR 189/95, BGHZ 137, 387, 392 - Comic-Übersetzungen I, mwN), nicht zur Unwirksamkeit der beanstandeten Klauseln.
  • BGH, 04.07.1996 - I ZR 101/94  

    "Klimbim"; Neue Nutzung von Rundfunksendungen durch direkte

    Die Interessen des Urhebers in den Vertragsbeziehungen zu den Verwertern werden bei der Weiterentwicklung der Werknutzungsformen im allgemeinen bereits durch das Vertragsrecht (insbesondere die Grundsätze der Vertragsauslegung, der ergänzenden Vertragsauslegung und des Wegfalls der Geschäftsgrundlage) sowie durch die Grundsätze der Zweckübertragungslehre (vgl. § 31 Abs. 5 UrhG; vgl. weiter BGH, Urt. v. 27.9.1995 - I ZR 215/93, GRUR 1996, 121, 122 - Pauschale Rechtseinräumung, zum Abdruck in BGHZ 131, 8 vorgesehen) und die Beteiligung des Urhebers an den Erträgnissen aus der Nutzung seines Werkes gemäß § 36 UrhG geschützt.
  • OLG Stuttgart, 03.11.2011 - 2 U 49/11  

    Zum Weiterverkauf von Download-Hörbüchern

    Der Grundsatz der Zweckübertragung beruht auf dem Leitgedanken einer möglichst weitgehenden Beteiligung des Urhebers an der wirtschaftlichen Verwertung seines Werkes und einer möglichst geringen Aufgabe bzw. Übertragung seiner Ausschließlichkeitsrechte (BGH GRUR 1984, 45 [juris Tz. 139] - Honorarbedingungen Sendevertrag ; 1996, 121, 122 - Pauschale Rechtseinräumung ; Schulze in Dreier/ Schulze, UrhG, 3. Aufl. [2008], § 31, 110; Kotthoff in Dreyer/Kotthoff/Meckel, UrhG, 2. Aufl. [2009], § 31, 131; Schmid/Wirth in Schmid/Wirth/Seifert, UrhG, 2. Aufl. [2009], § 31, 10).

    Der Verwerter trägt die Beweislast dafür, dass die konkrete Nutzungsart von der Rechtseinräumung erfasst ist (BGH GRUR 1996, 121, 123 - Pauschale Rechtseinräumung ; Schulze a.a.O. § 31, 103).

  • BGH, 22.01.1998 - I ZR 189/95  

    "Comic-Übersetzungen"; Auslegung eines Vertrages über die Übersetzung von

    In dieser Auslegungsregel kommt zum Ausdruck, daß die urheberrechtlichen Befugnisse die Tendenz haben, soweit wie möglich beim Urheber zu verbleiben, damit dieser in angemessener Weise an den Erträgnissen seines Werkes beteiligt wird (vgl. BGHZ 131, 8, 12 - Pauschale Rechtseinräumung).
  • BGH, 11.04.2000 - X ZR 185/97  

    Gleichstromsteuerschaltung

    Der Sache nach bezieht sich die Revision hiermit auf einen Erfahrungssatz, der in ständiger Rechtsprechung nicht nur dann anerkannt ist, wenn die Übertragung eines Rechts an einem erteilten Patent streitig ist (vgl. BGHZ 131, 8, 12 - pauschale Rechtseinräumung, m.w.N.), und der deshalb auch angewandt werden kann, wenn Gegenstand einer Vereinbarung Rechte an einer Patentanmeldung sind.
  • OLG Hamburg, 19.12.2007 - 5 U 15/07  

    Anita

  • OLG Hamburg, 02.04.2008 - 5 U 242/07  

    Sachverständigengutachten - Versicherung darf Fotos aus Gutachten nicht für

  • LG Köln, 05.05.2010 - 28 O 229/09  
  • OLG Hamburg, 01.06.2011 - 5 U 113/09  

    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Wirksamkeit von Vertragsklauseln im Zusammenhang

  • KG, 24.07.2001 - 5 U 9427/99  

    Verwertung von Pressefotos - Übersendung zum Abdruck in Printmedien - kein

  • OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 53/99  

    Urheberrechtsschutz für Literatur: Inlandsschutz und Schutzfristverlängerung für

  • OLG Frankfurt, 07.10.2003 - 11 U 22/00  

    Urheberrechtsschutz für ein 1939 in den USA erschienenes Buch auf Grund des bei

  • OLG Hamburg, 20.02.2008 - 5 U 161/07  

    Urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch des Datenbankherstellers:

  • LG München I, 20.12.2007 - 7 O 22578/07  

    Architekten & Ingenieure - Urheberrecht des Architekten bei Fassaden-Nachbau

  • LG München I, 20.12.2007 - 7 O 20567/07  

    Architekten & Ingenieure - Urheberrecht des Architekten bei Fassaden-Nachbau

  • KG, 13.07.2009 - 24 U 81/08  

    Anforderungen an die Darlegung der Übertragung urheberrechtlicher

  • OLG Hamburg, 12.05.2010 - 5 U 221/08  

    Urheberrechtsverletzung im Internet wegen der Verwendung von Comiczeichnungen in

  • LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 128/08  

    Die Einräumung der Rechte für einen TV-Werbespot erlaubt nicht dessen Verwendung

  • OLG Köln, 21.12.2011 - 6 U 118/11  

    "Newton-Bilder"; Umfang der Einräumung von Rechten durch einen Fotokünstler;

  • OLG Rostock, 09.05.2012 - 2 U 18/11  

    Urheberrecht - Grenzen der Übertragung von Nutzungsrechten in AGB?

  • LG München I, 10.03.1999 - 21 O 15039/98  

    Internet-TV als neue Nutzungsart

  • LG Hamburg, 14.03.2007 - 308 O 730/06  

    Sachverständige - Urheberschutz eines Gutachtens und seiner Fotos

  • LG Hamburg, 15.05.2009 - 308 O 580/08  

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Ungenehmigte Veröffentlichung eines von

  • OLG Hamburg, 04.06.1998 - 3 U 249/97  

    Anforderungen an ein deklaratorisches Anerkenntnis der Urheberschaft an

  • OLG Karlsruhe, 11.11.1998 - 6 U 29/98  

    Adresshandel Datenschutz - Datenbankschutz - Urheberrechtsschutz

  • LG Bochum, 24.11.2011 - 8 O 277/11  
  • LG Düsseldorf, 17.06.2009 - 12 O 441/08  
  • LG Hamburg, 12.02.2010 - 308 O 619/08  

    Online-Portale sind keine Printmedien - Zur Rechteeinräumung für

  • LG Düsseldorf, 06.04.2004 - 4a O 212/03  

    Patentdarlehen

  • LG Hamburg, 16.11.2007 - 308 O 288/07  

    Die Parteien streiten über die Berechtigung der Beklagten, Lichtbilder im Rahmen

  • AG Berlin-Charlottenburg, 25.10.2007 - 204 C 76/07  
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