Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 20.10.1994

Rechtsprechung
   BGH, 29.06.1995 - 1 StR 345/95   

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https://dejure.org/1995,2448
BGH, 29.06.1995 - 1 StR 345/95 (https://dejure.org/1995,2448)
BGH, Entscheidung vom 29.06.1995 - 1 StR 345/95 (https://dejure.org/1995,2448)
BGH, Entscheidung vom 29. Juni 1995 - 1 StR 345/95 (https://dejure.org/1995,2448)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3264
  • MDR 1995, 1157
  • NStZ 1996, 39
  • StV 1995, 586
  • StV 1996, 39
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 01.07.1929 - II 447/29

    1. Wann ist die persönliche Begünstigung vollendet? 2. Ist eine Begünstigung

    Auszug aus BGH, 29.06.1995 - 1 StR 345/95
    Doch ist anerkannt, daß § 258 Abs. 5 StGB auch dann anwendbar sein kann, wenn es sich um verschiedene Vortaten handelt (vgl. Ruß in LK 10. Aufl. § 258 Rdn. 33; BTDrucks. 7/550 S. 250/251; RGSt 63, 233; 63, 240).
  • RG, 27.06.1929 - III 534/29

    Ist die zugleich eine Fremdbegünstigung darstellende Selbstbegünstigung auch dann

    Auszug aus BGH, 29.06.1995 - 1 StR 345/95
    Doch ist anerkannt, daß § 258 Abs. 5 StGB auch dann anwendbar sein kann, wenn es sich um verschiedene Vortaten handelt (vgl. Ruß in LK 10. Aufl. § 258 Rdn. 33; BTDrucks. 7/550 S. 250/251; RGSt 63, 233; 63, 240).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 61/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vollendung; Versuch;

    Weiter werden Handlungen als tatbestandsmäßiges Handeltreiben angesehen, die sich an die Übergabe der Betäubungsmittel anschließen und mit der Zahlung des Kaufpreises in Zusammenhang stehen, wie das Eintreiben des Kaufpreises (BGH NJW 1995, 3264), die Übermittlung des Erlöses vom Abnehmer an den Lieferanten (BGH NJW 1992, 1905), Geldwäschehandlungen (BGHSt 43, 158, 162 f.), der Umtausch des Erlöses in andere Produkte in der Art einer Geldwäsche und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Weiterleitung des Erlöses vom Lieferanten an seine Hintermänner (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50).
  • BGH, 10.07.2003 - 3 StR 243/02

    Erfolglose Bemühungen beim Ankauf von Betäubungsmitteln; Mittäterschaft beim

    Weiter werden Handlungen als tatbestandsmäßiges Handeltreiben angesehen, die sich an die Übergabe der Betäubungsmittel anschließen und mit der Zahlung des Kaufpreises in Zusammenhang stehen, wie das Eintreiben des Kaufpreises (BGH NJW 1995, 3264), die Übermittlung des Erlöses vom Abnehmer an den Lieferanten (BGH NJW 1992, 1905), Geldwäschehandlungen (BGHSt 43, 158, 162 f.), der Umtausch des Erlöses in andere Produkte in der Art einer Geldwäsche und unter bestimmten Voraussetzungen auch die Weiterleitung des Erlöses vom Lieferanten an seine Hintermänner (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 50).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 20.10.1994 - 4St RR 149/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7911
BayObLG, 20.10.1994 - 4St RR 149/94 (https://dejure.org/1994,7911)
BayObLG, Entscheidung vom 20.10.1994 - 4St RR 149/94 (https://dejure.org/1994,7911)
BayObLG, Entscheidung vom 20. Oktober 1994 - 4St RR 149/94 (https://dejure.org/1994,7911)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3264
  • BayObLGSt 1994, 206
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.09.1991 - 4 StR 386/91

    Wirkstoffgehalt und Menge des Rauschgifts als bestimmender Strafzumessungsgrund

    Auszug aus BayObLG, 20.10.1994 - 4St RR 149/94
    Insoweit handelt es sich um einen bestimmenden Strafzumessungsgrund (BGH NJW 1992, 380 ), der das Gesamtbild der Tatbestandsverwirklichung prägt und damit auch in die nach § 47 Abs. 1 StGB zu treffende Wertung einzubeziehen ist.
  • BayObLG, 20.12.1993 - 4St RR 203/93

    Betäubungsmittelstrafrecht: Feststellungen des Berufungsgerichts bei wirksamer

    Auszug aus BayObLG, 20.10.1994 - 4St RR 149/94
    Ebenso wie die Wahl zwischen Freiheits- und Geldstrafe nicht von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Angeklagten abhängig gemacht werden darf, weil dies die Grundsätze gerechten Strafens und der Gleichheit aller vor dem Gesetz verletzen würde (BayObLGSt 1993, 214/215), darf im Rahmen des § 47 StGB eine unzureichende Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht zu Lasten des Angeklagten berücksichtigt werden.
  • BGH, 22.07.1988 - 2 StR 361/88

    Berücksichtigung der Lebensführung eines Angeklagten bei der Strafzumessung

    Auszug aus BayObLG, 20.10.1994 - 4St RR 149/94
    Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß das Vorleben eines Täters strafschärfend herangezogen werden kann, soweit es mit der Tat selbst in einem Zusammenhang sieht, der Rückschlüsse auf eine höhere Tatschuld zuläßt (vgl. BGH NStZ 1984, 259 ; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 8 fehlende Eingliederung, und Vorleben 9 Lebensführungsschuld, jeweils m.w.Nachw.).
  • OLG München, 05.08.2008 - 5St RR 149/08

    Strafzumessung: Beurteilung einer Begehensweise durch das Berufungsgericht als

    Hält das Landgericht zur Einwirkung auf den Angeklagten eine kurze Freiheitsstrafe für unerlässlich, so muss es an Hand bestimmter Tatsachen darlegen, warum im konkreten Fall jedes andere zulässige Reaktionsmittel, auch eine hohe, noch schuldangemessene Geldstrafe, die erforderliche Spezialprävention voraussichtlich nicht gewährleisten würde (BayOblG NJW 1995, 3264/3265).
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