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   OLG Karlsruhe, 18.03.1994 - 14 U 185/93   

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https://dejure.org/1994,10270
OLG Karlsruhe, 18.03.1994 - 14 U 185/93 (https://dejure.org/1994,10270)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.03.1994 - 14 U 185/93 (https://dejure.org/1994,10270)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. März 1994 - 14 U 185/93 (https://dejure.org/1994,10270)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1240 (Ls.)
  • NJW 1995, 464
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LG Gießen, 20.12.2000 - 1 S 219/00

    Heimunterbringungskosten: Voraussetzungen eines Zuschlags zur Pflegevergütung für

    Ob allein schon der Verweis auf die Kostenzusage des Sozialhilfeträgers als Begründung genügt (BGH NJW 1995, 1222, 1223; OLG Karlsruhe NJW 1995, 464, 465) oder aber dem Heimträger nur nähere Erläuterungen zur Angemessenheit erspart sind und das Begründungserfordernis ansonsten unberührt bleibt (Kammer NJW 1995, 2929; OLG München NJW 1995, 465, 467; Schmid, NJW 1995, 436, 438), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

    Zwar wird in Literatur und Rechtsprechung teilweise angenommen, bei einer Begründung durch Bezugnahme auf die Höhe der Kosten, die der Träger der Sozialhilfe für vergleichbare Leistungen in dem Heim übernommen hat (§ 4c Abs. 3 S. 2 HeimG), werde die Angemessenheit der Entgelterhöhung "fingiert", da der Sozialhilfeträger nach § 93 Abs. 2 BSHG die Gebote der Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Leistungsfähigkeit beachten müsse (OLG Karlsruhe NJW 1995, 464, 465 - zu einem Auskunftsanspruch des Heimbewohners; Wiedemann in: Kunz/Ruf/Wiedemann, § 4c Rn. 6).

  • OLG München, 25.05.1994 - 3 U 5752/93

    Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs im Rahmen einer Stufenklage;

    Die Revision war zuzulassen, da die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat (vgl. auch Urteil des OLG Karlsruhe vom 18.03.1994 - 14 U 185/93, Seite 9).
  • OLG Düsseldorf, 21.03.2000 - 4 U 85/99

    Wirksamkeit des Erhöhungsverlangens eines Heimträgers

    Verfährt er in dieser Weise, so kommt er - entgegen der Auffassung des Landgerichts - schon dadurch seiner Begründungspflicht nach (BGH NJW 1995, 1222, 1223; OLG Karlsruhe, NJW 1995, 464, 465), weil er durch die Bezugnahme deutlich macht, daß bereits eine sachgerechte Prüfung des Erhöhungsverlangens erfolgt ist (BGH a.a.O.).
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