Rechtsprechung
| BGH, 02.12.1994 - V ZR 193/93 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Alpmann Schmidt
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Rückabwicklung eines Kaufvertrags über Eigentumswohnung: Schadensersatzanspruch des Käufers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verzugsschaden des Käufers einer Eigentumswohnung bei Verzug des Verkäufers mit der Rückzahlung des Kaufpreises
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Schadensberechnung bei der Rückabwicklung eines Eigentumswohnungskaufs
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Konkrete Schadensberechnung auch ohne Deckungskauf durch Angabe eines bestimmten Angebots
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Preissteigerung als Verzugsschaden? (IBR 1995, 183)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1995, 587
- NJW-RR 1995, 848 (Ls.)
- ZIP 1995, 220
- MDR 1995, 462
- DNotZ 1995, 393
- WM 1995, 123
- WM 1995, 339
- BB 1995, 588
- DB 1995, 521
- IBR 1995, 183
- ZfBR 1995, 81
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 06.04.2001 - V ZR 394/99
Immobilienkauf - Gewährleistungsrechte und cic-Haftung
Dies ist ihm durch die Zurückverweisung der Sache (§ 565 ZPO) wieder zu ermöglichen (vgl. Senat, BGHZ 129, 112, 122; Urt. v. 2. Dezember 1994, V ZR 193/93, NJW 1995, 587, 589). - BGH, 17.03.1995 - V ZR 100/93
Ansprüche von einer Enteignung nach dem Baulandgesetz der DDR Betroffener
Dies ist ihm durch die Zurückverweisung der Sache (§ 565 ZPO ) wieder zu ermöglichen (vgl. Senatsurt. v. 28. Juni 1968, V ZR 22/65, WM 1968, 1109 f; v. 2. Dezember 1994, V ZR 193/93, WM 1995, 339, 341). - BGH, 27.05.1998 - VIII ZR 362/96
Berechnung des Schadensersatzes wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages
Ist der Gläubiger - wie hier die Klägerin Kaufmann oder Gewerbetreibender, so kann er seinen Schaden auch "abstrakt" berechnen, d.h. unter Inanspruchnahme einer Beweiserleichterung in Gestalt der Vermutung, daß er jederzeit imstande gewesen wäre, das ihm entgangene Geschäft mit dieser oder einer anderen Ware zu Marktpreisen zu tätigen (vgl. Senatsurteile BGHZ 107, 67, 69 und vom 19. November 1997 - VIII ZR 33/96 = WM 1998, 931 unter II 1; BGH, Urteil vom 2. Dezember 1994 - V ZR 193193 = NJW 1995, 587 unter II 2 a m.w.Nachw.;… Staudinger/Otto aaO Rdnr. 59 f;… Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 325 Rdnr. 41 f, je m.w. Nachw.).
- OLG Frankfurt, 21.07.2005 - 12 U 6/05
Private Krankenversicherung: Beratungsfehler eines Versicherungsmaklers; konkrete …
Die abstrakte Schadensberechnung - verstanden nicht als beweiserleichternder Rekurs des Anspruchstellers auf den "gewöhnlichen Lauf der Dinge", sondern als Ausschluss des Anspruchsgegners von der bei konkreter Berechnung anspruchsmindernden Darlegung eines ungewöhnlichen Verlaufs (Rüßmann JURIS-PK, § 251 Rn 41) - ist nur in gesetzlich besonders geregelten Fällen (§§ 288, 290, 291, 849 BGB; 376 Abs. 2 HGB) zur typisierenden Vereinfachung der Abwicklung bestimmter - meist vertraglicher - Schuldverhältnisse zulässig und von der Rechtsprechung bisher erweiternd nur in wenigen Fällen anerkannt worden, im Übrigen sind ihre Voraussetzungen und in ihr Anwendungsbereich umstritten (BGH NJW 1995, 587 zitiert nach JURIS Rn 10).Anerkannt ist eine abstrakte Schadensberechnung in diesem Sinne für den hypothetischen Deckungskauf im Handelsrecht (BGH NJW 1994, 2478 m.w.N.), für die Urheberrechtsverletzung nach Lizenzanalogiegrundsätzen (BGH NJW-RR 1990, 1377 m.w.N) und für die marktüblichen Sollzinsen bei Verzugsschäden von Banken (BGH NJW 1988, 1967); von dem Grundsatz abzuweichen, dass der Schaden konkret zu berechnen ist, wurde z.B. abgelehnt bei Verzögerungen auf Großbaustellen im Rahmen des § 6 Nr. 6 VOB/B (BGH NJW 1986, 1684), bei Grundstücksgeschäften (BGH NJW 1995, 587) und bei Erwerbsschäden trotz § 252 BGB (BGH NJW 1995, 1023).
- OLG Karlsruhe, 25.06.2002 - 8 U 258/01
Gegenseitiger Vertrag: Berechnung des Nichterfüllungsschadens im …
Die abstrakte Schadensberechnung nach der Differenz zwischen den Preisen eines gescheiterten Vertrages und seines hypothetischen Deckungsgeschäfts hat der BGH (vgl. z.B. NJW 95, 587, 588 m.w.N.) jedoch auf Geschäfte des kaufmännischen Verkehrs beschränkt.Entgegen der Ansicht des Klägers lässt sich auch der Entscheidung des BGH NJW 1995, 587 ff. keine seinem Klagebegehren günstigere Tendenz entnehmen.
- OLG Düsseldorf, 30.10.2000 - 3 Wx 318/00
Wohnungseigentum
Unter einem Nachteil in diesem Sinne ist jede nicht ganz unerhebliche konkrete und objektive Beeinträchtigung zu verstehen (vgl. BGH NJW 1992, 979 m.w.Nachw.; KG NJW 1995, 587; Senat 3 Wx 148/97 vom 14:05.97 und 3 Wx 15/98 vom 25.02.98). - AG Berlin-Lichtenberg, 30.07.2002 - 10 C 1013/01
Mietminderung bei
Die Schuldnerin kann daher durch Verhängung eines Zwangsgeldes nach § 888 ZPO dazu angehalten werden, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, das Leistungshindernis zu beseitigen (…Zöller-Stöber, 21. Aufl. 1999, Rdnr. 2 zu § 888 ZPO; OLG Frankfurt in OLGR 1997, 34 f ; LG Berlin (67) in WM 1995, 123).Der Schuldnerin ist ferner zuzumuten, dem neuen Mieter unter Inaussichtstellung einer Abstandszahlung ein Angebot zur einvernehmlichen Vertragsauflösung zu unterbreiten (Kinne/Schach, Miet- und Mietprozessrecht, 3. Aufl. 2002, Rdnr. 188 Teil II und LG Berlin (67) in WM 1995, 123).
- OLG München, 28.03.1996 - U (K) 3424/95
Klage eines Leichtathleten gegen den Internationalen Leichtathletikverband - …
Nach deutschem Recht, das hier anzuwenden ist, stellt eine verbandsinterne Gerichtsbarkeit grundsätzlich keine Schiedsgerichtsbarkeit i.S. der §§ 1025 ff. ZPO dar, die die Klägerin binden und der Anrufung des staatlichen Gerichts entgegenstehen würde (BGH, NJW 95, 587). - OLG Köln, 06.12.2000 - 11 U 205/99 Ist der Geschädigte Kaufmann oder Gewerbetreibender, so kann er seinen Schaden auch " abstrakt " berechnen; diese Beweiserleichterung geht bei der Berechnung des entgangenen Gewinns nach § 252 S. 2 BGB von dem gewöhnlichen Lauf der Dinge, nämlich dem regelmäßigen Verlauf im Handelsverkehr aus, dass der Kaufmann gewisse Geschäfte im Rahmen seines Gewerbes tätigt und daraus Gewinne erzielt (BGHZ 29, 393 [399]; 62, 103 [105]); sie beruht auf der tatsächlichen Vermutung, dass der Geschädigte jederzeit imstande gewesen wäre, das ihm entgangene Geschäft zu marktüblichen Konditionen zu tätigen (BGH, NJW 1988, 2234 [2236]; 1995, 587 [588]; 1998, 2901 [2902]).
- OLG Frankfurt, 05.04.2001 - 24 Sch 1/01 c) Ob der Rechtsausschuß ungeachtet der Erfüllung aller inhaltlichen Anforderungen an die rechtliche Ausgestaltung seiner Stellung und seiner Tätigkeit dennoch nicht als Schiedsgericht i.S.d. § 1041 Abs. 1 ZPO einzustufen ist, weil dieser Rechtsausschuß im Verhältnis zum Antragsgegner nicht extern, vielmehr ausdrücklich als Verbandsorgan eingerichtet ist (§ 6 e der Satzung des Antragsgegners i.d.F. vom 19.04.1997/ zur Abgrenzung externer Schiedsgerichtsbarkeit von eigenen Maßnahmen eines Sportverbandes vgl. BGH NJW 1995, 587), bedarf keiner Klärung: denn der Antragsgegner hat sich behandeln zu lassen, als sei der in Unabhängigkeit eingerichtete, zur endgültigen Entscheidung sportgerichtlicher Streitigkeiten unter Ausschluß der ordentlichen Gerichte berufene Rechtsausschuß ein Schiedsgericht" im materiellen Sinne.
- BGH, 20.10.2011 - IX ZR 20/10
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde
- LG Köln, 11.02.2009 - 4 O 312/08
Vereinsrecht - Ausschluss eines Mitglieds umfasst kein Hausverbot
- LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00
Wettkampfsperre wegen Dopingverstoßes: Kontrolle verbandsgerichtlicher …
- LG Bamberg, 11.11.2009 - 2 S 3/09
Wohnungseigentum: Abgrenzung zwischen modernisierender Instandsetzung und …
Sie betreiben juristische Internetseiten?