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   BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91   

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BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91 (https://dejure.org/1994,1902)
BVerfG, Entscheidung vom 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91 (https://dejure.org/1994,1902)
BVerfG, Entscheidung vom 15. November 1994 - 1 BvR 1969/91 (https://dejure.org/1994,1902)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Transport- und Versicherungsvertragsrecht - Zusatz auf dem Kanzleischild - Briefkopf - Rechtsanwaltspraxis - Unzulässige Werbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 43; GG Art. 12 Abs. 1; UWG § 1 § 3; BVerfG
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das anwaltliche Werbeverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 712
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (BVerfGE 57, 121; 82, 18 - Führen von Zusatzbezeichnungen neben der gesetzlichen Berufsbezeichnung Rechtsanwalt; BVerfGE 76, 196 - Anwaltswerbung).

    Es hat wiederholt ausgeführt, daß der wahrheitsgemäße Hinweis auf rechtsförmlich erworbene fachliche Qualifikationen keine unzulässige Werbung darstellt (BVerfGE 33, 125 ; 57, 121 ; 71, 183 ; 82, 18 ) und auch dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen das Führen einer solchen Bezeichnung nach Selbsteinschätzung die Grenze des Zulässigen überschreitet (BVerfGE 57, 121 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1991 - 1 BvR 743/90 -, NJW 1992, S. 493 - "Fachanwalt für Strafrecht", und vom 14. Januar 1992 - 1 BvR 957/89 -, NJW 1992, S. 816 - "Fachanwalt für Arbeitsrecht").

    Diese Untersagung hat zur Folge, daß dem Beschwerdeführer für eine interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr nicht der gebotene Raum bleibt (vgl. BVerfGE 82, 18 ).

  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 67/92

    Strafverteidigungen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91
    Im Einklang hiermit gehen die Fachgerichte davon aus, daß einem Rechtsanwalt der Hinweis auf seine Tätigkeitsschwerpunkte nicht verwehrt ist, sofern er in diesen Bereichen über besondere Erfahrungen verfügt (BGH, Urteile vom 16. Juni 1994 - I ZR 66 und 67/92 -, AnwBl. 1994, S. 417 ff.; NJW 1994, S. 2284).

    Dies ist in der Rechtsprechung des Wettbewerbssenats beim Bundesgerichtshof geklärt (vgl. die Urteile vom 16. Juni 1994, a.a.O.).

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (BVerfGE 57, 121; 82, 18 - Führen von Zusatzbezeichnungen neben der gesetzlichen Berufsbezeichnung Rechtsanwalt; BVerfGE 76, 196 - Anwaltswerbung).

    Danach fand sich vor der Neuregelung durch das Gesetz zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und der Patentanwälte vom 2. September 1994 (BGBl. I S. 2278) die gesetzliche Grundlage für das Verbot zum Führen einer nicht genehmigten Berufsbezeichnung in der Generalklausel des § 43 BRAO, aus der sich die Verbote der gezielten Werbung um Praxis und der irreführenden Werbung herleiten (BVerfGE 76, 196 m.w.N.).

  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91
    Das Bundesverfassungsgericht hat die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (BVerfGE 57, 121; 82, 18 - Führen von Zusatzbezeichnungen neben der gesetzlichen Berufsbezeichnung Rechtsanwalt; BVerfGE 76, 196 - Anwaltswerbung).

    Es hat wiederholt ausgeführt, daß der wahrheitsgemäße Hinweis auf rechtsförmlich erworbene fachliche Qualifikationen keine unzulässige Werbung darstellt (BVerfGE 33, 125 ; 57, 121 ; 71, 183 ; 82, 18 ) und auch dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen das Führen einer solchen Bezeichnung nach Selbsteinschätzung die Grenze des Zulässigen überschreitet (BVerfGE 57, 121 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1991 - 1 BvR 743/90 -, NJW 1992, S. 493 - "Fachanwalt für Strafrecht", und vom 14. Januar 1992 - 1 BvR 957/89 -, NJW 1992, S. 816 - "Fachanwalt für Arbeitsrecht").

  • OLG Düsseldorf, 14.11.1991 - 2 U 40/91
    Auszug aus BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91
    Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14. November 1991 - 2 U 40/91 - hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Söllner, Kühling und die Richterin Jaeger gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl. I S. 1473) am 15. November 1994 einstimmig beschlossen :.

    Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14. November 1991 - 2 U 40/91 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 14.01.1992 - 1 BvR 957/89

    Verbot der Führung einer Fachanwaltsbezeichnung mangels Nachweises praktischer

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91
    Es hat wiederholt ausgeführt, daß der wahrheitsgemäße Hinweis auf rechtsförmlich erworbene fachliche Qualifikationen keine unzulässige Werbung darstellt (BVerfGE 33, 125 ; 57, 121 ; 71, 183 ; 82, 18 ) und auch dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen das Führen einer solchen Bezeichnung nach Selbsteinschätzung die Grenze des Zulässigen überschreitet (BVerfGE 57, 121 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1991 - 1 BvR 743/90 -, NJW 1992, S. 493 - "Fachanwalt für Strafrecht", und vom 14. Januar 1992 - 1 BvR 957/89 -, NJW 1992, S. 816 - "Fachanwalt für Arbeitsrecht").
  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 38/78

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Werbeverbot in ärztlichen

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91
    Es hat wiederholt ausgeführt, daß der wahrheitsgemäße Hinweis auf rechtsförmlich erworbene fachliche Qualifikationen keine unzulässige Werbung darstellt (BVerfGE 33, 125 ; 57, 121 ; 71, 183 ; 82, 18 ) und auch dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen das Führen einer solchen Bezeichnung nach Selbsteinschätzung die Grenze des Zulässigen überschreitet (BVerfGE 57, 121 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1991 - 1 BvR 743/90 -, NJW 1992, S. 493 - "Fachanwalt für Strafrecht", und vom 14. Januar 1992 - 1 BvR 957/89 -, NJW 1992, S. 816 - "Fachanwalt für Arbeitsrecht").
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 743/90

    Unzulässigkeit der Führung der Fachgebietsbezeichnung "Fachanwalt für Strafrecht"

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91
    Es hat wiederholt ausgeführt, daß der wahrheitsgemäße Hinweis auf rechtsförmlich erworbene fachliche Qualifikationen keine unzulässige Werbung darstellt (BVerfGE 33, 125 ; 57, 121 ; 71, 183 ; 82, 18 ) und auch dazu Stellung genommen, unter welchen Voraussetzungen das Führen einer solchen Bezeichnung nach Selbsteinschätzung die Grenze des Zulässigen überschreitet (BVerfGE 57, 121 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1991 - 1 BvR 743/90 -, NJW 1992, S. 493 - "Fachanwalt für Strafrecht", und vom 14. Januar 1992 - 1 BvR 957/89 -, NJW 1992, S. 816 - "Fachanwalt für Arbeitsrecht").
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91
    Die Auslegung und Anwendung der oben genannten Grundsätze auf den Einzelfall ist Sache der Fachgerichte und vom Bundesverfassungsgericht nur eingeschränkt nachprüfbar (BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1969/91
    Die Auslegung und Anwendung der oben genannten Grundsätze auf den Einzelfall ist Sache der Fachgerichte und vom Bundesverfassungsgericht nur eingeschränkt nachprüfbar (BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

  • BVerfG, 17.02.1992 - 1 BvR 899/90

    GG - Berufsfreiheit

  • BVerfG, 17.09.1993 - 1 BvR 1241/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Rechtsanwälte

  • BVerfG, 04.02.1993 - 1 BvR 1313/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots von Steuerberatern im Zusammenhang

  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

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