Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 09.12.1994

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 14.11.1994 - 5 Ss 330/94 - 127/94 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,5043
OLG Düsseldorf, 14.11.1994 - 5 Ss 330/94 - 127/94 I (https://dejure.org/1994,5043)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14.11.1994 - 5 Ss 330/94 - 127/94 I (https://dejure.org/1994,5043)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 14. November 1994 - 5 Ss 330/94 - 127/94 I (https://dejure.org/1994,5043)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Herzerkrankung; Atemnot; Unglücksfall; Fahrgast; Bus; Zumutbarkeit

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 799
  • NZV 1995, 81
  • VersR 1996, 82
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.1982 - 1 StR 413/82

    Unterlassene Hilfeleistung - Arzt - Erkrankung - Lebensgefährlichkeit - Pflicht -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.11.1994 - 5 Ss 330/94
    Die Gefahr kann auch in der Fortentwicklung einer Krankheit gesehen werden, sofern diese eine plötzliche und sich rasch verschlimmernde Wendung nimmt (vgl. BGH NJW 1983, 350, 351 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2006 - 18 U 73/06

    Keine Haftung des Frachtführers nach § 425 Abs. 1 HGB nach vereinbarungsgemäßer

    Den Willen zur Sachherrschaft hatte die C. für die Fälle von Nachtanlieferungen zu ihrem personell noch nicht besetzten Lager allgemein im vorhinein gegenüber der Klägerin und der Beklagten erklärt (vgl. Koller, a.a.O., § 425 HGB Rdnr. 32 und OLG Stuttgart, TranspR 1995, 81).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.12.1994 - 6 B 32.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2748
BVerwG, 09.12.1994 - 6 B 32.94 (https://dejure.org/1994,2748)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1994 - 6 B 32.94 (https://dejure.org/1994,2748)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1994 - 6 B 32.94 (https://dejure.org/1994,2748)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung der Verhandlungsunfähigkeit von Arbeitsunfähigkeit auf Grund einer Krankheit - Anordnung des persönlichen Erscheinens in einem Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Parteivernehmung im Altverfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Vor Gericht muss man "persönlich" erscheinen - Wer krankheitsbedingt nicht erscheinen kann, muss ein nachprüfbares Attest vorlegen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 799
  • NVwZ 1995, 496 (Ls.)
  • DÖV 1995, 563
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.12.1986 - 6 CB 91.84

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach einem bereits teilweise

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 6 B 32.94
    Abgesehen davon jedoch, daß die damit angesprochenen Gesichtspunkte sämtlich durch die Rechtsprechung des Senats bereits hinreichend geklärt sind (vgl. insbesondere Beschluß vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 6 CB 91.84 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 11; außerdem z.B. Urteil vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 8.86 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 17 und Beschluß vom 29. April 1991 - BVerwG 6 B 40.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 231, jeweils m.w.N.), würde sich die vom Kläger aufgeworfene Frage in dem von ihm angestrebten Revisionsverfahren so nicht stellen.

    Insbesondere war das Verwaltungsgericht nach dieser Rechtsprechung auch nicht gehindert, unter den gegebenen Umständen in Abwesenheit des Klägers zu verhandeln und zu entscheiden, obwohl es dessen persönliches Erscheinen angeordnet hatte (vgl. den Beschluß vom 9. Dezember 1986, a.a.O.).

    Das Verwaltungsgericht hatte den Kläger ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung am 14. Januar 1994 geladen und außerdem sein persönliches Erscheinen angeordnet, um auf diese Weise - und zwar nicht im Interesse des Klägers, sondern im Interesse des Gerichts zum Zwecke einer zügigen Verfahrensabwicklung (vgl. dazu Beschluß vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 6 CB 91.84 -) - sicherzustellen, daß er in der mündlichen Verhandlung als Beweismittel zur Verfügung stand.

  • BVerwG, 29.04.1991 - 6 B 40.90

    Wehrdienstverweigerung - Klage auf Anerkennung als Kriegdienstverweigerer -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 6 B 32.94
    Abgesehen davon jedoch, daß die damit angesprochenen Gesichtspunkte sämtlich durch die Rechtsprechung des Senats bereits hinreichend geklärt sind (vgl. insbesondere Beschluß vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 6 CB 91.84 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 11; außerdem z.B. Urteil vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 8.86 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 17 und Beschluß vom 29. April 1991 - BVerwG 6 B 40.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 231, jeweils m.w.N.), würde sich die vom Kläger aufgeworfene Frage in dem von ihm angestrebten Revisionsverfahren so nicht stellen.

    Es hat ersichtlich auch nicht verkannt, daß es das Anerkennungsbegehren des Klägers gleichermaßen grundsätzlich erst nach seiner Vernehmung als Partei zu den Gründen für seine Kriegsdienstverweigerung ablehnen durfte (vgl. dazu den bereits angeführten Beschluß vom 29. April 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 03.08.1994 - 6 B 31.94

    Verfahrensmangel wegen Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 6 B 32.94
    Seine Zweifel am Vorliegen einer Verhandlungsunfähigkeit des Klägers, die zur Aufhebung des Termins verpflichtet hätte, hat das Verwaltungsgericht unter anderem damit begründet, daß das gesamte prozessuale Verhalten des Klägers darauf hindeute, daß es ihm ohnehin nur um eine Prozeßverschleppung gehe (vgl. hierzu auch Beschluß des Senats vom 3. August 1994 - BVerwG 6 B 31.94 -).
  • BVerwG, 24.05.1994 - 6 B 80.93

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision im verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 6 B 32.94
    Mit dieser rechtlichen Auffassung befand sich das Verwaltungsgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. aus jüngster Zeit u.a. Beschluß vom 24. Mai 1994 - BVerwG 6 B 80.93 -), das alle damit zusammenhängenden Fragen unter anderem in den bereits angeführten Entscheidungen grundsätzlich geklärt hat.
  • BVerwG, 16.12.1987 - 6 C 8.86

    Aufklärungspflicht - Kriegsdienstverweigerer - Persönliche Anhörung - Förmliche

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 6 B 32.94
    Abgesehen davon jedoch, daß die damit angesprochenen Gesichtspunkte sämtlich durch die Rechtsprechung des Senats bereits hinreichend geklärt sind (vgl. insbesondere Beschluß vom 9. Dezember 1986 - BVerwG 6 CB 91.84 - Buchholz 310 § 102 VwGO Nr. 11; außerdem z.B. Urteil vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 6 C 8.86 - Buchholz 448.6 § 14 KDVG Nr. 17 und Beschluß vom 29. April 1991 - BVerwG 6 B 40.90 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 231, jeweils m.w.N.), würde sich die vom Kläger aufgeworfene Frage in dem von ihm angestrebten Revisionsverfahren so nicht stellen.
  • BVerwG, 23.02.1983 - 6 C 84.81

    Substantiierungspflicht - Verhandlungsunfähigkeit - Parteivernehmung eines

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 6 B 32.94
    Wenn aber nach dem eigenen Vortrag des Klägers nicht auszuschließen ist, daß er trotz einer Erkrankung am Terminstag und ungeachtet der ihm bescheinigten Arbeitsunfähigkeit jedenfalls nicht verhandlungsunfähig war (zu den verschiedenen Aspekten der Verhandlungsunfähigkeit vgl. Urteil vom 23. Februar 1983 - BVerwG 6 C 84.81 - Buchholz 310 § 62 Nr. 16) und somit an der mündlichen Verhandlung in seiner Sache, zu der er ordnungsgemäß geladen worden war, hätte teilnehmen können, er folglich die Möglichkeit rechtlichen Gehörs hatte, fehlt es an der gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderlichen hinreichenden Darlegung des Verfahrensfehlers der Verletzung rechtlichen Gehörs.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2022 - A 9 S 696/22

    Geltendmachung eines erheblichen Grundes für die Unmöglichkeit der Teilnahme an

    7 Der vom Verwaltungsgericht angelegte strenge Maßstab für die kurzfristige Geltendmachung eines erheblichen Grundes wegen einer Erkrankung (BVerwG, Beschluss vom 09.12.1994 - 6 B 32.94 -, NJW 1995, 799; OVG NRW, Beschluss vom 01.12.2018 - 4 A 10/18.A -, juris; Bay. LSG, Urteil 21.07.2016 - L 15 SB 97/15 -, juris; Senatsbeschluss vom 24.10.2019 - A 9 S 741/19 -) ist auf den Fall einer rechtlichen Unmöglichkeit der Teilnahme an der mündlichen Verhandlung wegen einer infektionsschutzrechtlichen Pflicht zur Absonderung nicht anwendbar.

    Das Erfordernis der näheren Bezeichnung der Art und Schwere der Erkrankung sowie der konkreten Gründe, weshalb diese Erkrankung eine sachgerechte Wahrnehmung der Rechte in der mündlichen Verhandlung ausschließt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 09.12.1994, a.a.O.), hat für das Bestehen eines rechtlichen Hindernisses in Gestalt einer infektionsschutzrechtlichen Pflicht zur Absonderung erkennbar keine Bedeutung.

  • BVerwG, 17.03.1995 - 6 B 65.94

    Verhandlungsunfähigkeit - Unterscheidung von Arbeitsunfähigkeit - Rechtliches

    Das Verwaltungsgericht hätte zwar dem Vertagungsantrag des Bevollmächtigten des Klägers "aus erheblichen Gründen" im Sinne von § 227 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 173 VwGO entsprechen müssen, wenn es unter den gegebenen Umständen davon hätte ausgehen müssen, daß der Kläger am Tag der mündlichen Verhandlung in seiner Sache aufgrund der ihm ärztlich bescheinigten krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit auch verhandlungsunfähig war; anderenfalls hätte es ihn in seinem Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt (vgl. hierzu Beschluß vom 3. August 1994 - BVerwG 6 B 31.94 - m.w.Nw., aber auch Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 6 B 32.94 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2019 - 19 A 4054/18

    Keine Gehörsverletzung durch Ablehnung eines Terminverlegungsantrags; Eine bloße

    BVerwG, Beschlüsse vom 21. Dezember 2009 - 6 B 32.09 -, juris, Rn. 4 m. w. N., vom 29. April 2004 - 1 B 203.03 -, juris, Rn. 4, vom 4. Februar 2002 - 1 B 313.01 -, juris, Rn. 5, und konkret zu einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Beschluss vom 9. Dezember 1994 - 6 B 32.94 -, NJW 1995, 799, juris, Rn. 4 f.
  • BSG, 11.09.2015 - B 4 AS 217/15 B

    SGB-II -Leistungen für Unterkunftskosten; Grundsatzrüge; Erledigung einer

    Voraussetzung für eine Gehörsrüge ist, dass die Beschwerdeführerin ihrerseits alles ihr Obliegende unternommen hat, um sich rechtliches Gehör zu verschaffen (BSG Beschluss vom 18.1.2011 - B 4 AS 129/10 B - Juris mwN; vgl auch BVerwG Beschluss vom 9.12.1994 NJW 1995, 799, 800 [BVerwG 09.12.1994 - 6 B 32.94]).
  • VG Arnsberg, 09.03.2009 - 9 K 3672/08
    vgl. hierzu: BVerwG, Beschlüsse vom 9. Dezember 1994 - 6 B 32.94 - und vom 24. Mai 1994 - 6 B 80.93 -.
  • BFH, 31.07.1996 - V B 35/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Klagefrist

    Er hätte konkret vortragen müssen, daß und warum er verhindert war, zur mündlichen Verhandlung zu erscheinen und seine Rechte als Kläger sachgerecht wahrzunehmen, und bei wem er mit dieser Begründung um Vertagung nachgesucht hat (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 9. Dezember 1994 6 B 32/94, Neue Juristische Wochenschrift 1995, 799).
  • OVG Hamburg, 31.08.2000 - 3 Bf 264/00

    Wahrung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs trotz fehlender Möglichkeit der

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  • BVerwG, 29.05.1997 - 6 B 2.97

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs - Gründe für die Verweigerung

    Das Verwaltungsgericht hatte nach dem festgestellten Sachverhalt den Kläger rechtzeitig zum Termin am 9. September 1996 geladen und außerdem sein persönliches Erscheinen angeordnet, um auf diese Weise zum Zweck einer zügigen Verfahrensabwicklung (vgl. Beschluß vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 6 B 32.94 - Buchholz 11 Art. 103 Abs. 1 GG Nr. 44) sicherzustellen, daß er in der mündlichen Verhandlung als Beweismittel zur Verfügung stand.
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