Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 12.10.1994

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   BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94   

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BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94 (https://dejure.org/1994,1025)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1994 - 6 B 73.94 (https://dejure.org/1994,1025)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1994 - 6 B 73.94 (https://dejure.org/1994,1025)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Regelung einer Sperre für die Zulassung zur mündlichen Prüfung - Anforderungen an den prüfungsspezifischen Bewertungsspielraum und an eine diesbezügliche gerichtliche Kontrolle - Vorliegen einer Ausnahme von der Pflicht zur Aussetzung des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prüfungsbestimmungen (Rechtmäßigkeit) - Berechnungsmodus der Bestehensnote

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 977
  • NVwZ 1995, 602 (Ls.)
  • DVBl 1995, 436 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (56)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Vielmehr hat das Gericht aufgrund hinreichend substantiierter Einwendungen des Prüflings (vgl.Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132) notfalls mit sachverständiger Hilfe darüber zu befinden, ob die von dem Prüfer als falsch bewertete Lösung im Gegenteil richtig oder jedenfalls vertretbar ist (sog. Antwortspielraum des Prüflings, vgl. BVerfGE a.a.O. S. 55).

    Es kann offenbleiben, ob die Nichtzulassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der behaupteten Divergenz zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - BVerwGE 92, 132 den Darlegungsanforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO genügt.

    Dies hat allerdings, wie in demUrteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - weiterhin ausführlich begründet worden ist (a.a.O. S. 146 a.E.), nur auf Antrag des Prüflings zu geschehen.

  • BVerwG, 30.06.1994 - 6 C 4.93

    Notwendigkeit eines verwaltungsinternen Kontrollverfahrens bei Einwendungen gegen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Zwar ist mit der genannten Rechtsprechung entschieden worden, daß in der Übergangszeit "regelmäßig" das gerichtliche Verfahren auf Antrag des Prüflings gemäß § 94 VwGO auszusetzen ist (Urteil des Senatsvom 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 -).

    Dies darf es nach dem schon genannten Urteil des Senatsvom 30. Juni 1994 - BVerwG 6 C 4.93 - dann, "wenn sich die Aussetzung als bloße Formalität darstellt, die auf das Ergebnis der Prüferbewertung keinerlei Einfluß haben kann".

  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein "gewisser, sich in vernünftigen Grenzen haltender Überschuß an Prüfungsanforderungen" hinzunehmen (BVerfGE 25, 236, 248 [BVerfG 25.02.1969 - 1 BvR 224/67], stRspr, zuletzt: BVerfGE 80, 1, 24).

    Knüpfen Bestehensregeln nur an einen Teil der im Prüfungsverfahren insgesamt zu erbringenden Leistungen an, ist zusätzliche Voraussetzung ihrer Verfassungsmäßigkeit, daß dieser Teil eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage gewährleistet (vgl. BVerfGE 80, 1, 35).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Nicht nur die allgemeine Frage nach den Grenzen des den Prüfern zustehenden Beurteilungsspielraums, sondern auch diejenige nach der richterlichen Kontrolle der Gewichtung von Teilleistungen durch den Prüfer ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34 ) und die ihr folgende Rechtsprechung des Senats(Urteil vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320) inzwischen geklärt.
  • BVerwG, 11.08.1980 - 7 CB 81.79

    Verstoß gegen Grundrechte bei Beschränkung der Zulassung zur mündlichen Prüfung

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Sie sind vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt dahin entschieden worden, daß es mit Bundesverfassungsrecht, insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu vereinbaren ist, wenn der Verordnungsgeber einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen die Teilnahme an der mündlichen Prüfung außer von dem Erreichen einer Gesamtdurchschnittsnote (hier: 3,60 Punkte) davon abhängig macht, daß der Prüfling mindestens in der Hälfte der Aufsichtsarbeiten die Note ausreichend (hier: 4 bis 6 Punkte) erreicht hat (vgl.Beschlüsse vom 11. Mai 1983 - BVerwG 7 B 85.82 - undvom 14. März 1988 - BVerwG 7 B 31.88 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 174 und 249; vgl. auch schonBeschluß vom 11. August 1980 - BVerwG 7 CB 81.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 130).
  • BVerwG, 11.05.1983 - 7 B 85.82

    Vereinbarkeit von § 13 Abs. 1 der Verordnung der baden-württembergischen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Sie sind vom Bundesverwaltungsgericht wiederholt dahin entschieden worden, daß es mit Bundesverfassungsrecht, insbesondere mit Art. 12 Abs. 1 GG und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu vereinbaren ist, wenn der Verordnungsgeber einer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen die Teilnahme an der mündlichen Prüfung außer von dem Erreichen einer Gesamtdurchschnittsnote (hier: 3,60 Punkte) davon abhängig macht, daß der Prüfling mindestens in der Hälfte der Aufsichtsarbeiten die Note ausreichend (hier: 4 bis 6 Punkte) erreicht hat (vgl.Beschlüsse vom 11. Mai 1983 - BVerwG 7 B 85.82 - undvom 14. März 1988 - BVerwG 7 B 31.88 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nrn. 174 und 249; vgl. auch schonBeschluß vom 11. August 1980 - BVerwG 7 CB 81.79 - Buchholz a.a.O. Nr. 130).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Nicht nur die allgemeine Frage nach den Grenzen des den Prüfern zustehenden Beurteilungsspielraums, sondern auch diejenige nach der richterlichen Kontrolle der Gewichtung von Teilleistungen durch den Prüfer ist durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 84, 34 ) und die ihr folgende Rechtsprechung des Senats(Urteil vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320) inzwischen geklärt.
  • BVerfG, 25.02.1969 - 1 BvR 224/67

    Verfassungswidrigkeit des Kassenzulassungsausschlusses von staatlich anerkannten

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Dabei ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein "gewisser, sich in vernünftigen Grenzen haltender Überschuß an Prüfungsanforderungen" hinzunehmen (BVerfGE 25, 236, 248 [BVerfG 25.02.1969 - 1 BvR 224/67], stRspr, zuletzt: BVerfGE 80, 1, 24).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1994 - 6 B 73.94
    Aus dem Vorbringen der Nichtzulassungsbeschwerde ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts noch höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • BVerwG, 08.03.2012 - 6 B 36.11

    Prüfungsrecht; Begründung von Prüfungsbewertungen; Notenstufe "ungenügend" im

    Der Senat hat in Bezug auf die Gewichtung von Teilleistungen einer Prüfungsarbeit in früheren Entscheidungen allgemein angenommen, dass insoweit ein prüfungsspezifischer Wertungsspielraum eröffnet sei, dessen Einhaltung durch den Prüfer nur im Hinblick auf bestimmte äußere Grenzen einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sei, insbesondere dahingehend, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sei, allgemein anerkannte Bewertungsgrundsätze missachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt habe (Beschluss vom 10. Oktober 1994 - BVerwG 6 B 73.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 338 S. 47 f.; Beschluss vom 16. August 2011 - BVerwG 6 B 18.11 - juris Rn. 16., vgl. bereits Urteil vom 21. Oktober 1993 - BVerwG 6 C 12.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320 S. 307 f.).
  • BVerwG, 29.05.2013 - 6 C 18.12

    Universitäre Schwerpunktbereichsprüfung; prüfungsrechtliche Bestehensregelungen;

    Wie der Senat bereits früher entschieden hat, genügen solche Regeln den verfassungsrechtlichen Anforderungen nur, wenn die Teilprüfung, deren Nichtbestehen zum Nichtbestehen der Gesamtprüfung führen soll, schon für sich genommen eine zuverlässige Beurteilungsgrundlage bietet (Beschlüsse vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 3.95 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 347 S. 62 f. und vom 10. Oktober 1994 - BVerwG 6 B 73.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 338 S. 46 f.; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82, 174/84 - BVerfGE 80, 1 ).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Bei einem so hohen Anteil von im Ganzen nicht mehr brauchbaren Leistungen liegt unabhängig von der konkreten Grenzziehung im Einzelfall bei einer einzelnen Prüfungsleistung keine ungeeignete, unnötige oder unzumutbare Schranke vor (Beschluss vom 10. Oktober 1994 - BVerwG 6 B 73.94 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 338; Beschluss vom 9. Juni 1995, a.a.O., unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 u.a. - BVerfGE 80, S. 1 ; vgl. auch Beschluss vom 17. April 1991, a.a.O. ).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.10.1994 - 1 Ws 672/94   

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OLG Koblenz, 12.10.1994 - 1 Ws 672/94 (https://dejure.org/1994,7444)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.10.1994 - 1 Ws 672/94 (https://dejure.org/1994,7444)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Oktober 1994 - 1 Ws 672/94 (https://dejure.org/1994,7444)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordnungsgeld gegen Zeugen wegen Ungebühr für das Tragen von salopper Freizeitkleidung im Gerichtssaal

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erscheinen vor Gericht mit kurzer Jogginghose und kurzärmeligen T-Shirt stellt kein ungebührliches Verhalten dar - Verhängung von Ordnungsgeld unzulässig

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    GVG § 178

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 977
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 1 Ws 126/07

    Ordnungsmittel: Verhängung von Ordnungsgeld wegen Nichtabnehmens einer Mütze und

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • OLG Brandenburg, 30.11.2016 - 10 WF 145/16

    Familiensache: Verhängung eines Ordnungsgeldes bei Erscheinen eines

    11 Im Einzelfall kann auch das Erscheinen in unangemessener Kleidung einen Angriff auf das Ansehen des Gerichts als Institution der sozialen Gemeinschaft darstellen (OLG Koblenz, NJW 1995, 977; OLG Düsseldorf, NJW 1986, 1505, 1506; OLG Hamm, a.a.O.).
  • OLG Jena, 16.05.2007 - 1 Ws 126/07

    StVollzG

    In der Rechtsprechung ist auch anerkannt, dass das äußere Erscheinungsbild eines Verhandlungsteilnehmers oder Zuhörers in ungebührlicher Weise die Würde des Gerichts und des Gerichtsverfahrens verletzen kann (OLG Koblenz NJW 1995, 977; OLG Hamm a. a. O.; Meyer-Goßner a. a. O. Rn. 2 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
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