Rechtsprechung
VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 10/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Verfassungsgericht Brandenburg
LV, Art. 52 Abs. 3; LV, Art. 52 Abs. 4
Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; rechtliches Gehör; faires Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1018
- NVwZ 1995, 583 (Ls.)
- NJ 1995, 202
- DVBl 1995, 306 (Ls.)
- DÖV 1995, 331
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (1)
- LG Mannheim, 01.12.1993 - 4 S 83/93
Kündigung des Mietverhältnisses bei Vermietung an Eheleute
Auszug aus VerfG Brandenburg, 15.09.1994 - VfGBbg 10/93
Die Beschwerdeführerinnen wenden sich mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Bezirksgerichts Cottbus vom 4.11.1993 - 4 S 83/93 -.
- BVerfG, 15.10.1997 - 2 BvN 1/95
Landesverfassungsgerichte
Der Präsident des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg verweist in seiner Stellungnahme auf den Beschluß des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg vom 15. September 1994 (NJW 1995, S. 1018 f.). - VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16
Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens; …
Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (vgl. Beschlüsse vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182; vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162; vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157; vom 9. September 2016 - VfGBbg 9/16 -, www.verfassungsgericht. brandenburg.de, ). - VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 2/16
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Vorlage der angegriffenen …
Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (vgl. Beschlüsse vom 9. September 2016 - VfGBbg 9/16 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de, vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157, vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162 und vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182).
- VerfG Brandenburg, 17.06.2016 - VfGBbg 79/15
Ein Gericht handelt nicht willkürlich, wenn es eine nach Erledigung ergehende …
Der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet, dass ein Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legt, zu denen es den Beteiligten zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat, und dass es rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen bei seiner Entscheidung in Betracht zieht (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182, vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162, vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157, vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 9/15 - und vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de). - VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 21/97
Überprüfung eines zivilgerichtlichen Urteils zur Wirksamkeit der Kündigung eines …
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts ist der Anwaltszwang vor den Landgerichten als zwingende bundesrechtliche Vorgabe der Überprüfung am Maßstab der Landesverfassung entzogen (vgl. Beschluß vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 - LVerfGE 2, 179, 182).Es ist nicht zu erkennen, daß der Beschwerdeführer nicht hinreichend Gelegenheit gehabt hätte, sich zu den entscheidungserheblichen Fragen zu äußern (zu diesem Erfordernis Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 - LVerfGE 2, 179, 182) oder daß das Landgericht entscheidungserheblichen Vortrag des Beschwerdeführers nicht zur Kenntnis genommen hätte.
Der Grundsatz des fairen Verfahrens kann aber, wie das erkennende Gericht schon in anderem Zusammenhang entschieden hat, nicht dazu dienen, Parteien die Gelegenheit zu geben, ihrem Rechtsanwalt, der kraft zwingender gesetzlicher Regelung den Prozeß für sie zu führen hat, das Heft wieder aus der Hand zu nehmen; anderenfalls liefe der Anwaltszwang einschließlich der - ebenfalls zwingenden - Regelung des § 85 Abs. 2 ZPO letztlich leer (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 - LVerfGE 2, 179, 183).
- VerfG Brandenburg, 19.05.2017 - VfGBbg 32/16
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Willkür; Klagerücknahme; Zustimmung …
Da grundsätzlich davon auszugehen ist, dass das Gericht dieser Pflicht nachkommt, und es von Verfassungs wegen nicht jedes vorgebrachte Argument ausdrücklich bescheiden muss, bedarf es besonderer Umstände für die Feststellung eines Verstoßes gegen Art. 52 Abs. 3 Alt. 2 LV (vgl. Beschlüsse vom 9. September 2016 - VfGBbg 9/16 -, vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157, vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162 und vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182). - VerfG Brandenburg, 24.03.2017 - VfGBbg 68/15
Unzulässige Verfassungsbeschwerde; materielle Subsidiarität; Geltendmachung des …
Der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 52 Abs. 3 LV gewährleistet, dass ein Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legt, zu denen es den Beteiligten zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat, und dass es rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen bei seiner Entscheidung in Betracht zieht (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182, vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162, vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157, vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 9/15 - und vom 11. Dezember 2015 - VfGBbg 55/14 -). - VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 10/16
Zwangsräumung; Vollstreckungsschutz; Rechtliches Gehör; Prozesskostenhilfe; …
Der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet, dass ein Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legt, zu denen es den Beteiligten zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat, und dass es rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen bei seiner Entscheidung in Betracht zieht (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 9/15 -, vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182, vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162, und vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157). - VerfG Brandenburg, 07.03.2016 - VfGBbg 4/16
Zwangsräumung; Vollstreckungsschutz; Rechtliches Gehör; Prozesskostenhilfe; …
Der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet, dass ein Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legt, zu denen es den Beteiligten zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat, und dass es rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen bei seiner Entscheidung in Betracht zieht (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 17. Juli 2015 - VfGBbg 9/15 -, vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182, vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162, und vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157). - VerfG Brandenburg, 14.10.2016 - VfGBbg 4/16
Gehör; gesetzlicher Richter; Begründung; Beschwer; Anhörungsrügebeschluss
a) Der grundrechtliche Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet, dass ein Gericht seiner Entscheidung nur solche Tatsachen oder Beweisergebnisse zugrunde legt, zu denen es den Beteiligten zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hatte, und dass es rechtzeitiges und möglicherweise erhebliches Vorbringen bei seiner Entscheidung in Betracht zieht (st. Rspr., vgl. etwa Beschlüsse vom 15. September 1994 - VfGBbg 10/93 -, LVerfGE 2, 179, 182; vom 16. Juni 2005 - VfGBbg 2/05 -, LVerfGE 16, 157, 162; vom 10. Mai 2007 - VfGBbg 8/07 -, LVerfGE 18, 150, 157). - VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 18/98
Mangels substantiierter Darlegung einer Härte iSv BGB § 556a Abs 1 S 2 keine …
- VerfG Brandenburg, 16.06.2005 - VfGBbg 2/05
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des rechtlichen Gehörs durch amtsgerichtliche …
- VerfG Brandenburg, 21.11.1996 - VfGBbg 17/96
Verfahrensbindung; Asylrecht; Bundesrecht; Subsidiarität; Vorabentscheidung; …
- VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 20/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde; Begründung; Gesetzlicher Richter; Willkür; …
- VerfG Brandenburg, 28.09.2006 - VfGBbg 17/06
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des …
- VerfG Brandenburg, 15.12.2017 - VfGBbg 64/16
Verfassungsbeschwerde unzulässig; mangelnde Begründung; Gleichheit vor Gericht; …
- VerfG Brandenburg, 15.01.2009 - VfGBbg 52/07
Elternrecht; Sorgerechtsübertragung; Rüge fremder Grundrechte; Verfahrenspfleger
- VerfG Brandenburg, 15.06.2017 - VfGBbg 61/16
Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Rechtliches Gehör; Faires …
- VerfG Brandenburg, 06.01.2016 - VfGBbg 69/15
Sieht ein Beschwerdeführer einen Gehörsverstoß darin, dass ein Gericht seinem …
- VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 9/15
Rügt ein Beschwerdeführer das Fehlschlagen einer gerichtlich veranlassten …
- VerfG Brandenburg, 22.11.2007 - VfGBbg 37/06
Rechtliches Gehör; faires Verfahren; Beschwerdebefugnis
- VerfG Brandenburg, 15.06.2006 - VfGBbg 69/05
Rechtliches Gehör; Willkürverbot; faires Verfahren
- VerfG Brandenburg, 21.11.1996 - VfGBbg 26/96
Beschwerdegegenstand; Staatszielbestimmung; Beschwerdebefugnis; …
- VerfG Brandenburg, 11.12.2015 - VfGBbg 55/14
Weist das Gericht eine Anhörungsrüge unter Austausch einer einen Gehörsverstoß …
- VerfG Brandenburg, 17.09.1998 - VfGBbg 26/98
Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Grundsatzes des …
- VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 13/97
Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei inhaltlich neuem …
- VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 47/17
Rüge einer Verletzung des Gehörsanspruchs im Zivilprozess nicht hinreichend …
- VerfG Brandenburg, 26.08.2004 - VfGBbg 21/04
Strafprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Bundesrecht; …
- VerfG Brandenburg, 17.10.1996 - VfGBbg 19/95
Strafprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; …
- VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 42/99
Grundrechtsberechtigung; Beschwerdebefugnis; Parteifähigkeit; Subsidiarität; …
- VerfG Brandenburg, 20.12.2001 - VfGBbg 28/01
Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; Verwaltungsprozeßrecht; …
- VerfG Brandenburg, 28.06.2001 - VfGBbg 9/01
Beschwerdefrist; Rechtswegerschöpfung; Begründungserfordernis; rechtliches Gehör; …
- VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 35/00
Bundesrecht; Zivilprozeßrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; …
- VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 2/00
Zivilrecht, materielles; Beschwerdebefugnis; Wohnung; faires Verfahren; …
- VerfG Brandenburg, 20.04.1995 - VfGBbg 11/94
Sozialrecht; Beschwerdebefugnis; Menschenwürde; Rechtsschutzgarantie; Bundesrecht
- VerfG Brandenburg, 17.02.2000 - VfGBbg 43/99
Zivilprozeßrecht; Parteifähigkeit; Beschwerdebefugnis; Subsidiarität; …
- VerfG Brandenburg, 28.04.1999 - VfGBbg 8/99
Verwaltungsprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; …
- VerfG Brandenburg, 15.10.1998 - VfGBbg 27/98
Berufungsgerichtliche Abweisung einer Klage auf Feststellung eines Wegerechts mit …
- VerfG Brandenburg, 21.08.1997 - VfGBbg 15/97
Begründungserfordernis; Subsidiarität; Bundesrecht; Strafprozeßrecht; …
- VerfG Brandenburg, 17.05.2001 - VfGBbg 4/01
Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; …
- VerfG Brandenburg, 25.02.1999 - VfGBbg 52/98
Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; …
- VerfG Brandenburg, 26.03.2009 - VfGBbg 70/07
Zwangsversteigerung; Gesetzlicher Richter; Rechtliches Gehör
- VerfG Brandenburg, 16.03.2000 - VfGBbg 6/00
Willkür; Zivilrecht, materielles; rechtliches Gehör; faires Verfahren
- VerfG Brandenburg, 21.11.1996 - VfGBbg 35/96
Beschwerdefrist; Fristversäumung; Wiedereinsetzung
- VerfG Brandenburg, 23.05.1996 - VfGBbg 9/95
Begründungserfordernis; Subsidiarität; Zivilprozeßrecht
- VerfG Brandenburg, 21.08.1995 - VfGBbg 8/95
Bundesrecht; gesetzlicher Richter; Willkür; Befangenheit; Begründungserfordernis; …
- VerfG Brandenburg, 09.08.2001 - VfGBbg 15/01
Begründungserfordernis; Zivilprozeßrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des …
- VerfG Brandenburg, 21.09.2000 - VfGBbg 38/00
Straßenverkehrsrecht; Bundesrecht; Zuständigkeit des Landesverfassungsgerichts; …
Rechtsprechung
BVerfG, 15.06.1994 - 1 BvR 1194/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtliches Gehör - Anhörung des Rechtsträgers - Eigenes Vorbringen - Anhörung Dritter - Normenkontrollverfahren - Nicht beteiligte Dritte
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 K 1/92
- OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 K 2/92
- OVG Schleswig-Holstein, 19.03.1993 - 3 K 3/92
- BVerwG, 15.06.1993 - 3 NB 2.93
- BVerwG, 15.06.1993 - 3 NB 3.93
- BVerwG, 15.06.1993 - 3 NB 4.93
- OVG Schleswig-Holstein, 01.10.1993 - 3 K 2/92
- OVG Schleswig-Holstein, 01.10.1993 - 3 K 3/92
- BVerwG, 23.12.1993 - 3 B 72.93
- BVerwG, 23.12.1993 - 3 B 73.93
- BVerfG, 15.06.1994 - 1 BvR 1194/93
Papierfundstellen
- NJW 1995, 1018 (Ls.)
- NVwZ 1995, 157
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 207/87
Pensionistenprivileg
Auszug aus BVerfG, 15.06.1994 - 1 BvR 1194/93
Aus der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG kann der Beschwerdeführer eine Antrags- und Rechtsmittelbefugnis im Normenkontrollverfahren schon deshalb nicht herleiten, weil ihm durch die in Frage stehende Rechtsverordnung - selbst im Falle ihrer Gültigkeit - keine subjektiven Rechte eingeräumt worden sind (vgl. BVerfGE 83, 182 >194 f.<). - BVerwG, 28.03.1974 - V C 27.73
Voraussetzungen für den Erstattungsanspruch des Nothelfers gegenüber dem …
Auszug aus BVerfG, 15.06.1994 - 1 BvR 1194/93
Denn der Beschwerdeführer hatte dies mit der Nichtvorlagebeschwerde nicht geltend gemacht, obwohl auch derartige verfahrensrechtliche Fragen Gegenstand einer Beschwerde nach § 47 Abs. 7 VwGO sein können (vgl. BVerwGE 45, 131 >132<).
- OVG Rheinland-Pfalz, 24.02.2011 - 1 C 10276/11
Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Antragsbefugnis einer als gemeinnützig …
Diese Einschränkung der Klagebefugnis entspricht dem verfassungsrechtlich grundsätzlich unbedenklichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.06.1994, 1 BvR 1194/93) auch in § 42 Abs. 2 VwGO normierten Ausschluss von Popularklage und damit mittelbar dem Ausschluss der gewillkürten Prozessstandschaft im Verwaltungsprozess (…vgl. Eyermann, VwGO, 13. Auflage 2010, § 42 Rn. 76). - BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 91.10
Voraussetzungen einer erneuten Anhörung i.R.d. Anspruchs auf Gewährung …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG sichert, wie sich schon aus dem Wortlaut dieser Verfassungsnorm ergibt, nur die Anhörung des Rechtsträgers selbst und die Berücksichtigung seines eigenen Vorbringens; er vermittelt dagegen keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Anhörung Dritter oder darauf, eine angebliche Gehörsverletzung eines anderen Prozessbeteiligten rügen zu können (vgl. zur Anhörung Dritter BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 1 BvR 1194/93 - NVwZ 1995, 157). - BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 94.10
Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör
Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG sichert, wie sich schon aus dem Wortlaut dieser Verfassungsnorm ergibt, nur die Anhörung des Rechtsträgers selbst und die Berücksichtigung seines eigenen Vorbringens; er vermittelt dagegen keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Anhörung Dritter oder darauf, eine angebliche Gehörsverletzung eines anderen Prozessbeteiligten rügen zu können (vgl. zur Anhörung Dritter BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 1 BvR 1194/93 - NVwZ 1995, 157).
- BVerwG, 21.06.2011 - 9 B 90.10
Anspruch auf rechtliches Gehör; rechtswidriger Abgabenbescheid; zuwarten auf …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG sichert, wie sich schon aus dem Wortlaut dieser Verfassungsnorm ergibt, nur die Anhörung des Rechtsträgers selbst und die Berücksichtigung seines eigenen Vorbringens; er vermittelt dagegen keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Anhörung Dritter oder darauf, eine angebliche Gehörsverletzung eines anderen Prozessbeteiligten rügen zu können (vgl. zur Anhörung Dritter BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 1 BvR 1194/93 - NVwZ 1995, 157). - BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 92.10
Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör
Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG sichert, wie sich schon aus dem Wortlaut dieser Verfassungsnorm ergibt, nur die Anhörung des Rechtsträgers selbst und die Berücksichtigung seines eigenen Vorbringens; er vermittelt dagegen keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Anhörung Dritter oder darauf, eine angebliche Gehörsverletzung eines anderen Prozessbeteiligten rügen zu können (vgl. zur Anhörung Dritter BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 1 BvR 1194/93 - NVwZ 1995, 157). - BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 93.10
Voraussetzungen einer erneuten Anhörung i.R.d. Anspruchs auf Gewährung …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG sichert, wie sich schon aus dem Wortlaut dieser Verfassungsnorm ergibt, nur die Anhörung des Rechtsträgers selbst und die Berücksichtigung seines eigenen Vorbringens; er vermittelt dagegen keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Anhörung Dritter oder darauf, eine angebliche Gehörsverletzung eines anderen Prozessbeteiligten rügen zu können (vgl. zur Anhörung Dritter BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 1 BvR 1194/93 - NVwZ 1995, 157). - BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 96.10
Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör
Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG sichert, wie sich schon aus dem Wortlaut dieser Verfassungsnorm ergibt, nur die Anhörung des Rechtsträgers selbst und die Berücksichtigung seines eigenen Vorbringens; er vermittelt dagegen keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Anhörung Dritter oder darauf, eine angebliche Gehörsverletzung eines anderen Prozessbeteiligten rügen zu können (vgl. zur Anhörung Dritter BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 1 BvR 1194/93 - NVwZ 1995, 157). - BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 95.10
Voraussetzungen einer erneuten Anhörung i.R.d. Anspruchs auf Gewährung …
Der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG sichert, wie sich schon aus dem Wortlaut dieser Verfassungsnorm ergibt, nur die Anhörung des Rechtsträgers selbst und die Berücksichtigung seines eigenen Vorbringens; er vermittelt dagegen keinen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Anhörung Dritter oder darauf, eine angebliche Gehörsverletzung eines anderen Prozessbeteiligten rügen zu können (vgl. zur Anhörung Dritter BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 1994 - 1 BvR 1194/93 - NVwZ 1995, 157).