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   OLG Frankfurt, 11.05.1994 - 2 Ss 413/93   

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https://dejure.org/1994,3386
OLG Frankfurt, 11.05.1994 - 2 Ss 413/93 (https://dejure.org/1994,3386)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.05.1994 - 2 Ss 413/93 (https://dejure.org/1994,3386)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Mai 1994 - 2 Ss 413/93 (https://dejure.org/1994,3386)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestreiten des Aufenthaltsrechts von Aylbewerbern als Volksverhetzung; Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Angriff auf die Menschenwürde" des § 130 Strafgesetzbuch (StGB)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Fulda - 102 Js 109440/92
  • OLG Frankfurt, 11.05.1994 - 2 Ss 413/93

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 143
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Brandenburg, 28.11.2001 - 1 Ss 52/01

    Volksverhetzung durch Parole "Ausländer raus"

    Das Aufstacheln zum Hass ist eine verstärkte, auf die Gefühle des Aufgestachelten gemünzte, über die bloße Ablehnung und Verachtung hinausgehende Form des Anreizens zu einer emotional gesteigerten feindseligen Haltung (BGHSt 21, 371, 372; 40, 97, 102; OLG Köln NJW 1981, 1280, 1281; OLG Frankfurt NJW 1995, 143, 144; KG JR 1998, 213, 215; Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl., § 130, Rn 4 mwN).
  • BVerfG, 07.04.2001 - 1 BvQ 17/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Offen bleiben kann auch, ob die hier in Rede stehende Äußerung vergleichbar ist mit der Schmähung von Asylbewerbern, über die das Oberlandesgericht Frankfurt (NJW 1995, S. 143) in der zu § 130 StGB a.F. ergangenen Entscheidung zu befinden hatte, auf die sich der Verwaltungsgerichtshof bezieht.
  • OLG Frankfurt, 15.08.2000 - 2 Ss 147/00

    Bezeichnung von Ausländern als "Sozialparasiten"

    Die betroffenen Personen werden durch ein Werturteil als der Achtung der Staatsbürger unwert und unwürdig hingestellt (vgl. hierzu OLG Frankfurt am Main, NJW 1995, 143, 144-1 OLG Frankfurt am Main - 1 Ss 318/94 Bay0bLG, NJW 1995, 145 ff.; Tröndle/Fischer, StGB, 49. Aufl. 1999, § 130, Rn. 7; § 90 a, Rn. 4).
  • BayObLG, 17.08.1994 - 4St RR 105/94

    Volksverhetzung durch "Asylbetrüger"-Reime

    Allerdings sieht das OLG Frankfurt in dem verfahrensgegenständlichen Flugblatt keinen Angriff gegen die Menschenwürde, weil es den Anwendungsbereich des § 130 StGB wesentlich einschränkt und auf die Fälle begrenzt, in denen den betroffenen Bevölkerungsteilen ihr Lebensrecht - schlechthin - abgesprochen werden soll (Urteil vom 11.5.1994 - 2 Ss 413/93).

    Obwohl der Senat bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals Angriff auf die Menschenwürde von der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 11.5.1994 abweicht, ist eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 Abs. 2 GVG nicht veranlasst.

  • KG, 26.11.1997 - 1 Ss 145/94

    Straftaten gegen die öffentliche Ordnung: Volksverhetzung, "Asylbetrüger"

    Eine solche Eingrenzung des gesetzlichen Merkmals hält das OLG Frankfurt (Urteil vom 11. Mai 1994 - 2 Ss 413/93, abgedruckt in NJW 1995, 143) unter Berufung auf den historischen Gesetzgeber für erforderlich.

    Einer Vorlegung an den Bundesgerichtshof gemäß § 121 Abs. 2 Satz 1 GVG bedarf es nicht, obwohl der Senat bei der Auslegung des Merkmals des Angriffs auf die Menschenwürde von der Entscheidung des OLG Frankfurt vom 11. Mai 1994 ( 2 Ss 413/93) abweicht.

  • VGH Hessen, 04.01.2008 - 8 B 17/08

    Zur Prüfungsbefugnis der öffentlichen Rundfunkanstalten hinsichtlich

    Selbst ein Pamphlet mit dem Titel "Der Asylbetrüger", in dem Asylbewerber allgemein als Schmarotzer, Drogenhändler und Betrüger bezeichnet wurden, ist nicht als Volksverhetzung angesehen worden, weil sich der Angriff insoweit nur gegen ein Aufenthalts- und Bleiberecht von Asylbewerbern, nicht aber gegen ihr Lebensrecht und damit gegen ihre Menschenwürde richte (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 11. Mai 1994 - 2 Ss 413/93 - NJW 1995 S. 143 ff. = juris [LS]), während die Bezeichnung als "Sozialparasiten" deshalb als strafbar angesehen worden ist, weil durch diese Formulierung die fragliche Bevölkerungsgruppe in ihrer Menschenwürde angegriffen und ihnen ihr Lebensrecht als gleichwertige Persönlichkeiten in der staatlichen Gemeinschaft abgesprochen und sie als minderwertige Wesen dargestellt würden (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 15. August 2000 - 2 Ss 147/00 - juris Rdnr. 4).
  • AG Duisburg, 08.12.2017 - 81 Ds 433/16
    Vielmehr werden sie als unterwertig und schädlich dargestellt (vgl. insoweit auch OLG Frankfurt, Urteil vom 11.05.1994, Az. 2 Ss 413/93).
  • LG Magdeburg, 09.08.2017 - 26 Ns 3/17

    "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus"

    Das Aufstacheln zum Hass ist eine verstärkte, auf die Gefühle des Aufgestachelten gemünzte, über die bloße Ablehnung und Verachtung hinausgehende Form des Anreizens zu einer emotional gesteigerten feindseligen Haltung (BGHSt 21, 371, 372; 40, 97, 102; OLG Köln NJW 1981, 1280, 1281; OLG Frankfurt NJW 1995, 143, 144; KG JR 1998, 213, 215; Fischer StGB 64. Aufl., § 130, Rn. 8, m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 02.03.1995 - 2 Ss 21/94
    "Das Schmähgedicht "Der Asylbetrüger in Deutschland" stellt einen Angriff auf die Menschenwürde der in der Bundesrepublik lebenden Asylanten dar (im Anschluß an BayObLG NStZ 1994, 588 = NJW 1995, 145 und gegen OLG Frankfurt NJW 1995, 143 ).«.
  • OLG Köln, 30.08.1994 - Ss 252/94
    Etwas anderes würde allerdings gelten, wenn man mit dem Oberlandesgericht Frankfurt (Urteil vom 11. Mai 1994 - 2 Ss 413/93 -) den Anwendungsbereich des § 130 StGB auf die Fälle beschränken wollte, in denen den betroffenen Bevölkerungsteilen ihr Lebensrecht - schlechthin - abgesprochen werden soll.
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