Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 13.03.1995

Rechtsprechung
   BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94 (eA)   

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BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94 (eA) (https://dejure.org/1995,960)
BVerfG, Entscheidung vom 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94 (eA) (https://dejure.org/1995,960)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Februar 1995 - 1 BvR 2116/94 (eA) (https://dejure.org/1995,960)
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Antennenstreit II

§ 32 BVerfGG, Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung

Volltextveröffentlichungen (9)

  • DFR

    Parabolantenne II

  • openjur.de

    Parabolantenne II

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein Räumungsurteil nach einer Verurteilung zur Entfernung einer Parabolantenne

  • Telemedicus

    Parabolantenne II

  • Telemedicus

    Parabolantenne II

  • Wolters Kluwer

    Räumungsurteil - Nichtbefolgung eines Urteils - Parabolantenne - Entfernung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zwangsvollstreckung; Räumungsurteil; Einstellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung eines Mietverhältnisses infolge Nichtbefolgung eines später als verfassungswidrig aufgehobenen Räumungsurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 92, 126
  • NJW 1995, 1665
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Bielefeld, 28.09.1994 - 2 S 320/94
    Auszug aus BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94
    das Urteil des Landgerichts Bielefeld vom 28. September 1994 - 2 S 320/94 -,.

    Die Wirkung der Urteile des Amtsgerichts Bielefeld vom 13. Mai 1994 - 42 C 62/94 - und des Landgerichts Bielefeld vom 28. September 1994 - 2 S 320/94 - wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung in der Hauptsache, ausgesetzt.

  • BVerfG, 29.04.1994 - 1 BvR 661/94

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 90, 277 , st. Rspr.).
  • BVerfG, 29.06.1994 - 1 BvR 1737/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Errichtung einer

    Auszug aus BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94
    Dieses Urteil wurde vom Bundesverfassungsgericht am 29. Juni 1994 wegen Verstoßes gegen das Grundrecht der Informationsfreiheit aufgehoben (1 BvR 1737/93).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Daher ist über den Antrag auf einstweilige Anordnung aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20

    Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf

    b) Daher ist über den Antrag auf einstweilige Anordnung aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; stRspr).
  • BVerfG, 29.06.2006 - 2 BvR 902/06

    "Beschlagnahme" von E-Mail in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren

    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 105, 365 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03

    Antrag der Republik Argentinien auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen

    Kann Letzteres nicht festgestellt werden, muss demnach der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Antrag in der Hauptsache aber erfolglos bliebe (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.01.1996 - 1 BvR 2116/94

    Parabolantenne III

    Auf Antrag der Beschwerdeführer hat das Bundesverfassungsgericht durch einstweilige Anordnung die Wirkung der angegriffenen Urteile ausgesetzt (BVerfGE 92, 126).
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvR 497/03

    Anordnung der einstweiligen Versiegelung und Hinterlegung von in

    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerde-Verfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 17.05.2004 - 2 BvR 821/04

    Zur gegenwärtigen Einberufungspraxis der Bundeswehr

    Kann letzteres nicht festgestellt werden, muss der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegen die Nachteile abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02

    Zählverfahren

    Kann Letzteres nicht festgestellt werden, muss demnach der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Antrag in der Hauptsache aber erfolglos bliebe (BVerfGE 86, 390 [395]; 88, 173 [179 f.]; 91, 70 [74 f.]; 92, 126 [129 f.]; 93, 181 [186 f.]; 94, 334 [347]; 99, 57 [66]; 104, 23 [28 f.]; stRspr).
  • BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03

    Kein Erlass einer eA in Auslieferungssache wegen Unzulässigkeit der

    Dabei haben die Gründe, welche für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme sprechen, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der Antrag in der Hauptsache erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 99, 57 ; 104, 23 stRspr).
  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

  • BVerfG, 11.01.2000 - 1 BvR 1392/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Verfahren über

  • BVerfG, 18.08.2014 - 2 BvR 1513/14

    Folgenabwägung bzgl Beschränkungen der Untersuchungshaft gem § 119 Abs 1 StPO -

  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvR 762/20

    Erfolgloser Eilantrag gegen Regelungen zu vorläufigen Ausgangsbeschränkungen

  • BVerfG, 16.04.2007 - 2 BvR 725/07

    Vorläufige Aussetzung des Strafantritts im geschlossenen Vollzug zur möglichen

  • BVerfG, 31.07.2006 - 1 BvR 1889/06

    Ablehnung des Erlasses einer eA gegen die Verlängerung der Start- und Landebahn

  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 1498/00

    Ablehnung des Erlasses einer eA, Teile der HuHV BE vorläufig auszusetzen

  • BVerfG, 02.03.2011 - 2 BvR 194/11

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere JVA zwecks erleichterten Kontakts

  • BVerfG, 12.01.2001 - 1 BvQ 38/00

    Ablehnung einer einstweiligen Anordnung, den erweiterten Ausschluss der

  • BVerfG, 04.02.2008 - 2 BvR 214/08

    Die Abschiebung eines Asylsuchenden nach Indien einstweilen auszusetzen

  • BVerfG, 15.11.2006 - 2 BvQ 63/06

    Ablehnung des Erlasses einer eA gegen die Versagung von Eilrechtsschutz im

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 13.07.2020 - LVG 16/20

    Volksbegehren, einstweilige Anordnung zur Verlängerung der Eintragungsfrist

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 14.08.2019 - LVG 24/19

    Einstweiliger Rechtsschutz, Widerruf der Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur

  • BVerfG, 03.06.1997 - 1 BvR 342/97

    Erfolgloser Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

  • LSG Sachsen, 16.10.1996 - L 4 An 32/96

    Gewährung einer höheren Regelaltersrente; Beitragszahlung zur Freiwilligen

  • BVerfG, 28.02.1996 - 1 BvR 2674/95
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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1129
BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92 (https://dejure.org/1995,1129)
BVerfG, Entscheidung vom 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92 (https://dejure.org/1995,1129)
BVerfG, Entscheidung vom 13. März 1995 - 1 BvR 1107/92 (https://dejure.org/1995,1129)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de

    Verfassungsbeschwerde; Informationsfreiheit; Parabolantenne des Wohnungseigentümers

  • rechtsportal.de

    Informationsfreiheit des Wohnungseigentümers und Anbringung einer Parabolantenne

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Parabolantennen - Wohnungseigentümer

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Kann dem Wohnungseigentümer das Anbringen einer Parabolantenne verboten werden?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1665
  • WM 1995, 814
  • ZUM 1995, 711
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.02.1994 - 1 BvR 1687/92

    Parabolantenne I

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 90, 27 [31 ff.]).

    Das gilt auch für Parabolantennen, die den Empfang von Satellitenprogrammen ermöglichen (vgl. BVerfGE 90, 27 [32 f.]).

    bb) Im Mietrecht gilt nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung der Zivilgerichte für den Regelfall, daß der Vermieter die Zustimmung zur Errichtung von Parabolantennen erteilen muß, wenn er keinen Anschluß an das Breitbandkabelnetz zur Verfügung stellt (vgl. BVerfGE 90, 27 [35 f.] unter Hinweis auf OLG Frankfurt, WuM 1992, S. 458 ).

    Die besonderen Informationsinteressen dauerhaft in Deutschland lebender Ausländer erfordern darüber hinaus selbst in Fällen, in denen eine Wohnung an ein Kabelnetz angeschlossen ist, angesichts der kleinen Zahl in die inländischen Kabelnetze eingespeister ausländischer Programme in der Regel die Zustimmung des Vermieters zur Einrichtung einer Parabolantenne (BVerfGE 90, 27 [36 ff.] mit Hinweisen auf die fachgerichtliche Rechtsprechung).

    Für das Mietrecht ist freilich anerkannt, daß der Vermieter den Mieter auf eine von ihm bereitgestellte Gemeinschaftsempfangsanlage verweisen kann, soweit diese dem Informationsinteresse des Mieters ausreichend entspricht (vgl. BVerfGE 90, 27 [36]; OLG Karlsruhe, WuM 1993, S. 525 [526]).

  • OLG Karlsruhe, 24.08.1993 - 3 REMiet 2/93

    Mietrecht; Anbringung einer Parabolantenne durch ausländischen Mieter

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92
    Im übrigen läßt auch das Wohnungseigentumsrecht Raum, mancherlei Beeinträchtigungen wie Schäden an der Bausubstanz oder Kostenrisiken durch Zustimmungsvorbehalte Rechnung zu tragen, die selbst durch Mehrheitsbeschlüsse der Eigentümergemeinschaft nicht überspielt werden können (vgl. zum Mietrecht OLG Karlsruhe, WuM 1993, S. 525 [527]).

    Für das Mietrecht ist freilich anerkannt, daß der Vermieter den Mieter auf eine von ihm bereitgestellte Gemeinschaftsempfangsanlage verweisen kann, soweit diese dem Informationsinteresse des Mieters ausreichend entspricht (vgl. BVerfGE 90, 27 [36]; OLG Karlsruhe, WuM 1993, S. 525 [526]).

  • OLG Hamm, 04.12.1992 - 15 W 324/92

    Zustimmungsbedürftigkeit der Anbringung einer Parabolantenne auf dem Dach einer

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92
    Ein Teil der Gerichte hat den baugestalterischen Belangen für den Regelfall ein Übergewicht gegenüber dem Informationsinteresse zugebilligt, weil zum üblichen Wohnkomfort nur der mittels herkömmlicher Empfangsanlagen mögliche Empfang gängiger Rundfunk- und Fernsehprogramme zähle (so neben der angegriffenen Entscheidung auch BayObLGZ 91, S. 297 [299]; OLG Hamm, NJW 1993, S. 1276 [1277]).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92
    Die Verfassung verlangt aber, daß bei deren Auslegung und namentlich bei der Konkretisierung der Generalklauseln die betroffenen Grundrechte berücksichtigt werden, damit ihr wertsetzender Gehalt für die Rechtsordnung auch auf der Rechtsanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 7, 198 [205 ff.]).
  • OLG Celle, 19.05.1994 - 4 W 350/93

    Parabolantenne als bauliche Veränderung; Anspruch auf Zustimmung der

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92
    Neuere Entscheidungen orientieren sich dagegen weitgehend an den in der mietrechtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1994, S. 977 [978]; LG Heilbronn, NJW-RR 1993, S. 588 [589]).
  • OLG Frankfurt, 22.07.1992 - 20 REMiet 1/91

    Mietvertrag über Wohnraum: Anspruch des Mieters zur Errichtung einer

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92
    bb) Im Mietrecht gilt nach der vom Bundesverfassungsgericht gebilligten Rechtsprechung der Zivilgerichte für den Regelfall, daß der Vermieter die Zustimmung zur Errichtung von Parabolantennen erteilen muß, wenn er keinen Anschluß an das Breitbandkabelnetz zur Verfügung stellt (vgl. BVerfGE 90, 27 [35 f.] unter Hinweis auf OLG Frankfurt, WuM 1992, S. 458 ).
  • LG Heilbronn, 03.03.1993 - 1b T 169/92

    Abwehranspruch auf die Entfernung einer Parabol-Antenne vom Dach einer

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92
    Neuere Entscheidungen orientieren sich dagegen weitgehend an den in der mietrechtlichen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen (vgl. OLG Celle, NJW-RR 1994, S. 977 [978]; LG Heilbronn, NJW-RR 1993, S. 588 [589]).
  • OLG Frankfurt, 28.07.1993 - 20 W 44/92

    Errichtung einer Gemeinschaftsparabolantenne in einer Wohnungseigentumsanlage bei

    Auszug aus BVerfG, 13.03.1995 - 1 BvR 1107/92
    Im Wohnungseigentumsrecht hat der einzelne Wohnungseigentümer, der die Installation von Einzelparabolantennen verhindern will, es zwar nicht in der Hand, gegen den Willen der übrigen Eigentümer eine über die ordnungsgemäße Instandsetzung und Instandhaltung hinausgehende Gemeinschaftsanlage durchzusetzen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1993, S. 2817 ).
  • BGH, 15.01.2010 - V ZR 72/09

    Wohnungseigentum: Vermietung an wechselnde Feriengäste als zulässige Wohnnutzung;

    Nach Art. 14 GG hat der Wohnungseigentümer das mit § 13 Abs. 1 WEG auch einfachrechtlich abgesicherte Recht, mit dem Wohnungseigentum im Ausgangspunkt nach Belieben zu verfahren (BVerfGK 4, 333, 336; BVerfG, NJW 1995, 1665, 1666 für Art. 5 GG; Beschl. v. 6. Oktober 2009, 2 BvR 693/09, juris).
  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Die Frage, ob der mit der Installation einer Parabolantenne verbundene Nachteil das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß übersteigt, ist mithin auf Grund einer fallbezogenen Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen zu beantworten (BVerfG, NJW 1995, 1665, 1666 f; 1996, 2858; grundlegend BVerfGE 90, 27, 31 ff für das Mietrecht; zur Rechtsprechung der Instanzgerichte vgl. die Übersichten bei Maaß/Hitpaß, NZM 2000, 945; 2003, 181; ZdW Bay 2003, 372).

    Die Antragsgegner sind ausländische Staatsangehörige und ihre mithin begründeten besonderen Informationsinteressen werden nur durch das eine polnische Fernsehprogramm, das ihnen im Kabelnetz zur Verfügung steht, nicht zufrieden gestellt (vgl. BVerfG, NJW 1995, 1665, 1666; auch BVerfG, NJW-RR 1994, 1232, 1233; Mehrings, NJW 1997, 2273, 2274 f).

  • BVerfG, 06.10.2009 - 2 BvR 693/09

    Verfassungsbeschwerde zu Hausverbot einer Wohnungseigentümerversammlung gegen

    Der so umrissene Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG steht den Wohnungseigentümern auch untereinander zu (BVerfGK 4, 333 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. März 1995 - 1 BvR 1107/92 - NJW 1995, S. 1665 ).
  • BVerfG, 22.12.2004 - 1 BvR 1806/04

    Begriff der Beeinträchtigung im WEG -Verfahren

    Der so umrissene Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG steht Wohnungseigentümern auch untereinander zu (siehe BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1995, S. 1665 ).

    Bei sich gegenüberstehenden Grundrechten der Wohnungseigentümer ist eine fallbezogene Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen erforderlich (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1995, S. 1665 ).

  • OLG Schleswig, 08.09.2003 - 2 W 103/03
    Das gilt auch für Parabolantennen, die den Empfang von Satellitenprogrammen ermöglichen (BVerfG, NJW 1995, 1665).

    Dabei ist auf Seiten der Wohnungseigentümer, die eine Parabolantenne angebracht haben oder anbringen wollen, neben ihrem Eigentumsrecht (Art. 14 GG) vor allem ihr Grundrecht auf Informationsfreiheit (Art. 5 I GG) zu berücksichtigen und auf Seiten der widersprechenden Wohnungseigentümer ihr durch die Installation der Parabolantenne berührtes Eigentumsrecht (BVerfG, NJW 1995, 1665; NJW 1996, 2858; OLG Hamm, DWE 2002, 106).

    zu 2 - ist zu berücksichtigen, dass sie ein besonderes Interesse daran haben, sich mit Hilfe der Programme ihres Heimatlands über das dortige Geschehen zu informieren und die kulturelle und sprachliche Bindung aufrecht zu erhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage; das besondere Interesse ausländischer Wohnungseigentümer an der Installation einer solchen Antenne hat deshalb in der Regel Vorrang vor dem geschützten Interesse der übrigen Wohnungseigentümer an der auch optisch ungeschmälerten Erhaltung ihres Eigentums (BVerfG, NJW 1995, 1665).

    Das gilt in der Regel auch dann, wenn Wohnungseigentümer mit ausländischer Staatsangehörigkeit über den Kabelanschluss einer Wohnungseigentumsanlage nur ein Fernsehprogramm ihres Heimatlands empfangen können (BVerfG, NJW 1995, 1665) - wie im vorliegenden Fall die Bet.

    zu 3 andererseits beantworten (zu dieser Problematik vgl. grundsätzlich BVerfG, NJW 1995, 1665).

  • AG Brandenburg, 08.08.2014 - 31 C 304/13

    Mieter braucht Parabolantenne nicht aus Garten der Wohnung entfernen!

    Für den hier zu beurteilenden Fall folgt daraus, dass die in den grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. u. a.: BVerfG , NJW 2013, Seiten 2180 ff.; BVerfG , Grundeigentum 2007, Seite 902; BVerfG , WuM 2007, Seite 379; BVerfG , BayVBl. 2005, Seite 691; BVerfG , ZMR 2005, Seite 932; BVerfG , WuM 1996, Seite 264; BVerfG , ZMR 1996, Seite 12; BVerfG , ZMR 1995, Seite 241; BVerfG , NJW 1994, Seite 2143; BVerfG , NJW 1994, Seiten 1147 ff.; BVerfG , WuM 1994, Seite 365; BVerfG , NJW-RR 1994, Seite 1232 ) niedergelegten Maßstäbe und die die Anwendung der Verfassung betreffenden Ausführungen der stattgebenden Kammerbeschlüsse für die hiesige Rechtsprechung uneingeschränkte Beachtung erfordern.
  • OLG Schleswig, 12.02.2003 - 2 W 217/02

    Paralbolantennen von in Deutschland lebenden Ausländern an Wohnungseigentum

    Bei der Beurteilung dieser Frage bedarf es einer Abwägung der beiderseits geschützten Interessen; dabei ist auf Seiten des Wohnungseigentümers, der die Parabolantenne selbst angebracht hat oder von seinen Mietern hat anbringen lassen, neben seinem Eigentumsrecht (Art. 14 GG) vor allem sein Grundrecht auf Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) oder gegebenenfalls das seines Mieters zu berücksichtigen und auf Seiten der widersprechenden Wohnungseigentümer ihr durch die Installation der Parabolantenne berührtes Eigentumsrecht (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665; NJW 1996, 2858; OLG Hamm DWE 2002, 106).

    Hier ist bei dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländern - wie den Mietern der Beteiligten zu 1. - zu berücksichtigen, dass sie ein besonderes Interesse daran haben, sich mit Hilfe der Programme ihres Heimatlandes über das dortige Geschehen zu informieren und die kulturelle und sprachliche Bindung aufrecht zu erhalten; diese Möglichkeit eröffnet - wie auch im vorliegenden Fall - in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage; das besondere Interesse ausländischer Wohnungseigentümer und Mieter an der Installation einer solchen Antenne hat deshalb in der Regel Vorrang vor dem geschützten Interesse der übrigen Wohnungseigentümer an der auch optisch ungeschmälerten Erhaltung ihres Eigentums (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665).

    Die besondere Bedeutung dieses Grundrechts ist auch bei der Beurteilung der Frage zu berücksichtigen, ob dem durch einen Beschluss beeinträchtigten Wohnungseigentümer nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) ein Anspruch auf Änderung des Beschlusses zuzubilligen ist (zur Berücksichtigung des Art. 5 Abs. 1 GG bei der Konkretisierung von Generalklauseln vgl. grundsätzlich BVerfG NJW 1995, 1665).

  • OLG Hamm, 09.10.1997 - 15 W 245/97

    Installation einer Parabolantenne auf dem Dach einer Wohnungseigentumsanlage;

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassung gerichts gehören zum verfassungsrechtlich geschützten Informationsinteresse des Wohnungsnutzers (Mieter, Wohnungseigentümer) nicht nur der Empfang der öffentlich-rechtlichen Programme der "ARD" und des "ZDF", sondern darüber hinaus die üblicherweise mit Hilfe des Breitbandkabels zu empfangenden Privatsender, zu denen insbesondere "RTL" und "Sat 1" gehören (vgl. BVerfGE 90, 27, 31 ff. = NJW 1994, 1147 = WE 1994, 205; Kammerbeschlüsse: NJW 1993, 1252, 1253; NJW 1995, 1665, 1666).

    Nach der zum Mietrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 27, 31 ff.= NJW 1994, 1147 = WE 1994, 205), die durch eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf das Wohnungseigentumsrecht ausgedehnt worden ist (NJW 1995, 1665, 1666), hat eine fallbezogene Abwägung stattzufinden, die auch den Grundrechten des Wohnungseigentümers, der den Satellitenempfang als Kommunikationsmittel nutzen will (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG), hinreichend Rechnung tragen muß.

    Wegen aller Einzelheiten des dazu entwickelten verfassungsrechtlichen Maßstabes wird auf die genannte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sowie die daran anschließenden Kammerbeschlüsse (NJW 1993, 1252, 1253; NJW 1995, 1665, 1666) Bezug genommen.

  • OLG München, 06.09.2007 - 34 Wx 33/07

    Entbehrliche Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer bei Verlegung einer

    Bei sich gegenüberstehenden Grundrechten der Wohnungseigentümer ist eine fallbezogene Abwägung der beiderseits grundrechtlich geschützten Interessen erforderlich (BVerfG NJW 1995, 1665/1666; NZM 2005, 182).
  • OLG Hamm, 01.10.2001 - 15 W 166/01

    Duldungsanspruch des Wohnungseigentümers, wenn der ausländische Lebenspartner

    Nach der zum Mietrecht ergangenen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 90, 27, 31 ff. = NJW 1994, 1147), die durch eine Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts auf das Wohnungseigentumsrecht ausgedehnt worden ist (NJW 1995, 1665, 1666), hat eine fallbezogene Abwägung stattzufinden, die auch den Grundrechten des Wohnungseigentümers, der den Satellitenempfang als Kommunikationsmittel nutzen will (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG), hinreichend Rechnung tragen muß.

    Bei einem dauerhaft in Deutschland lebenden Ausländer ist bei der Interessenabwägung als ein Faktor das besondere Interesse des Ausländers zu berücksichtigen, sich mittels der Programme seines Heimatlandes über das dortige Geschehen zu unterrichten und die kulturelle und sprachliche Verbindung aufrechtzuerhalten; diese Möglichkeit eröffnet in der Regel nur eine Satellitenempfangsanlage (vgl. BVerfG NJW 1995, 1665, NJW 1994, 2143; BayObLG NJW 1995, 337; OLG Stuttgart WuM 1996, 177; OLG Celle NJW-RR 1994, 977; OLG Düsseldorf NJW 1993, 1274, 1275; OLG Karlsruhe NJW 1993, 2815).

  • OLG Zweibrücken, 25.09.2006 - 3 W 213/05

    Ich seh’ etwas, was du nicht siehst: Streit um mobile Antenne

  • BayObLG, 29.01.1999 - 2Z BR 135/98

    Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts der

  • AG Kerpen, 23.08.2011 - 104 C 392/10

    Interesse des Vermieters an einer "parabolspiegelfreien" Fassade eines Hauses

  • BVerfG, 11.07.1996 - 1 BvR 1912/95

    Keine Verletzung von Verfassungsrechten durch die Verurteilung eines

  • LG Berlin, 30.11.2004 - 65 S 229/04
  • OLG Hamm, 12.12.1996 - 15 W 424/96

    Grundsatz der Nichtöffentlichkeit der Wohneigentümerversammlung ;

  • OLG Zweibrücken, 31.01.2002 - 3 W 299/01

    Wohnungseigentumsverfahren: Absehen von mündlicher Verhandlung im

  • BayObLG, 30.11.2000 - 2Z BR 92/00

    Recht auf Installation einer Parabolantenne als Ausfluss des Grundrechts auf

  • OLG Düsseldorf, 13.12.2000 - 3 Wx 265/00

    Satellitenschüssel in Eigentumswohnanlage - Zustimmung der Miteigentümer -

  • BayObLG, 11.09.2003 - 2Z BR 152/03

    Tagesordnung der Eigentümerversammlung - Anbringung einer Parabolantenne

  • BayObLG, 04.08.1998 - 2Z BR 103/98

    Abwägen der Interessen, wenn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer von einem

  • LG Hamburg, 04.03.2009 - 318 S 29/08

    Wohnungseigentum: Anspruch des ausländischen Wohnungseigentümers auf Duldung

  • AG München, 12.12.2013 - 483 C 21495/13

    WEG - Unterlassungsklage gegen die Nutzung von Teileigentum als Boarding-House

  • LG Hamburg, 15.07.2009 - 318 S 151/08

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Beschlusses über die Beseitigung von

  • LG Hamburg, 24.06.2009 - 318 S 150/08
  • AG Horb, 17.03.2015 - 1 C 400/14

    Wohnungseigentum: Beschlussanfechtungsfrist - bauliche Maßnahme als

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