Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 08.02.1995

Rechtsprechung
   BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91   

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BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 (https://dejure.org/1994,2952)
BVerfG, Entscheidung vom 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 (https://dejure.org/1994,2952)
BVerfG, Entscheidung vom 15. November 1994 - 1 BvR 1675/91 (https://dejure.org/1994,2952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit einer Kurabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Belastung von Eigentümern - Zweitwohnung in Kurorten - Kurabgabe - Ehepartner - Verhältnis zu eheähnlichen Gemeinschaften

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GG Art 6, GG Art 3
    Kurabgabeerhebung; Zweitwohnungseigentümer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1667 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 370
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91
    Diese können hier darin gesehen werden, daß sich die Ehe nicht nur in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft erschöpft, sondern daß sie darüber hinaus durch innere Bindungen ausgezeichnet ist (vgl. BVerfGE 87, 234 >264<).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87

    Verfassungswidrige Benachteiligung des mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91
    Denn die Ehe darf zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlich nachteiliger Rechtsfolgen genommen werden, wenn sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe ergeben (vgl. BVerfGE 28, 324 >347<; 78, 128 >130<).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91
    Denn die Ehe darf zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlich nachteiliger Rechtsfolgen genommen werden, wenn sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe ergeben (vgl. BVerfGE 28, 324 >347<; 78, 128 >130<).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Stellen die Partner einer Gemeinschaft zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicher, bevor sie ihr persönliches Einkommen für die Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, kann im Regelfall auf das Vorliegen auch der inneren Bindungen, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen (vgl. BVerfGE 87, 234 [264] sowie BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 15. November 1994 - 1 BvR 1675/91 - [NVwZ 1995, 370]), geschlossen werden.
  • VGH Bayern, 30.09.2016 - 4 N 14.546

    Verpflichtung zur Zahlung eines Kurbeitrags bei Zweitwohnung

    Auch wenn sie nicht speziell die Ehe belastet und damit den besonderen Gleichheitssatz des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. BVerfG, B. v. 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 - BayVBl 1995, 112), erweist sie sich als verfassungswidrig, weil sie als Ungleichbehandlung im Sinn von Art. 3 Abs. 1 GG nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

    Im Übrigen muss angesichts der Geringfügigkeit des Kurbeitrags (vgl. zu diesem Kriterium BVerfG, B. v. 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 - BayVBl 1995, 112) der Aufklärungs- und Ermittlungsaufwand überschaubar bleiben und darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Gemeinde führen.

  • VerfGH Bayern, 06.02.2007 - 14-VII-04
    Das Selbstverwaltungsrecht verbietet es nicht, den Gemeinden jedenfalls in begrenztem Umfang auch finanzielle Lasten aufzuerlegen, die nicht ihren Einwohnern zugute kommen (vgl. BVerwG vom 1.12.1994 = DVBl. 1995, 926; BayVGH vom 27.4.1994 = BayVBl. 1995, 112/115 f.).
  • VerfGH Bayern, 18.04.1996 - 13-VII-93
    Das Selbstverwaltungsrecht verbietet es nicht, daß den Gemeinden jedenfalls in begrenztem Umfang auch finanzielle Lasten auferlegt werden, die nicht ihren Einwohnern zugute kommen (vgl. BVerwG DVBl. 1995, 926; BayVGH BayVBl. 1995, 112/115 f.).
  • BSG, 12.02.1998 - B 10/4 LW 9/96 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Ehegatte eines Landwirts -

    Die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft darf zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlich nachteiliger Rechtsfolgen genommen werden, sofern sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe finden lassen und eine Diskriminierung der Ehe ausscheidet (BVerfG vom 3. Juni 1987, BVerfGE 75, 361, 366 mwN; vgl auch BVerfG, Kammer-Beschluß vom 15. November 1995 - 1 BvR 1675/91, NVwZ 1995, 370).
  • VGH Bayern, 30.09.2016 - 4 N 14.564

    Kommunalabgabenrecht: Satzungsbestimmungen, wonach nicht nur

    Auch wenn sie nicht speziell die Ehe belastet und damit den besonderen Gleichheitssatz des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. BVerfG, B.v. 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 - BayVBl 1995, 112), erweist sie sich als verfassungswidrig, weil sie als Ungleichbehandlung im Sinn von Art. 3 Abs. 1 GG nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

    Im Übrigen muss angesichts der Geringfügigkeit des Kurbeitrags (vgl. zu diesem Kriterium BVerfG, B.v. 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 - BayVBl 1995, 112) der Aufklärungs- und Ermittlungsaufwand überschaubar bleiben und darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Gemeinde führen.

  • VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973

    Pauschalisierter Kurbeitrag für Zweitwohnungsinhaber und deren Ehegatten

    Denn die Ehe darf zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlicher (u.U. auch nachteiliger) Rechtsfolgen genommen werden, wenn sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe ergeben (BVerfG vom 15.11.1994 BayVBl 1995, 112 und BVerfGE 28, 324/347 = NJW 1970, 1675; vgl. auch - für das Kurbeitragsrecht - BVerwG vom 16.5.1990 DÖV 1990, 787).
  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 5 C 3180/09
    Der Senat geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass den Kommunen bei der Bestimmung dieses Zeitraums ein satzungsgeberisches Ermessen zukommt (vgl. Beschluss vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88 = ZKF 1996, 207 [LS]).
  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 4 BV 15.844

    Kurbeitragspflicht von Übernachtungsgästen auch ohne Beitragspflicht von

    Eine Beitragserhebung bei Tagesgästen würde angesichts der Geringfügigkeit der Jahreskurabgabe zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Gemeinde führen (so auch BVerfG-K, B.v. 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 - BayVBl 1995, 112 zur Erhebung einer pauschalierten Jahreskurabgabe von Inhabern der im Gemeindegebiet belegenen Zweitwohnungen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2009 - 12 A 1814/09

    Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Partners eines in einer

    vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. November 1994 - 1 BvR 1675/91 -, NVwZ 1995, 370 = NJW 1995, 1667 und vom 31. März 1998.
  • VerfGH Bayern, 21.10.2008 - 113-VI-07

    Erhebung eines Kurbeitrags von Eltern, die ihr Kind bei einem Klinikaufenthalt

  • OVG Niedersachsen, 15.02.1999 - 9 L 1269/97

    Rechtmäßigkeit der Bemessung von Gebühren für eine Niederschlagswasserbeseitigung

  • VGH Bayern, 04.05.2006 - 4 BV 06.341

    Pauschalierter Kurbeitrag neben Zweitwohnungssteuer

  • FG Hamburg, 07.04.1995 - VII 106/94

    Statthaftigkeit des Finanzrechtswegs in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten

  • VGH Bayern, 31.08.1999 - 7 ZS 99.2168
  • VGH Bayern, 19.06.2017 - 4 ZB 16.449

    Aufrundung des pauschalierten Kurbeitrags für Zweitwohnungsinhaber

  • VG Regensburg, 31.08.2022 - RO 3 S 22.2063

    Kein Anspruch auf Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung für nicht

  • VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 11/22

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen Kurabgabe

  • VG Augsburg, 29.10.2008 - Au 6 K 08.88

    Kurbeitragspflicht von Zweitwohnungsinhabern; zulässige Pauschalierung - kein

  • VGH Bayern, 29.05.1996 - 7 B 94.1063
  • VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 12/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Erhebung einer Jahreskurabgabe

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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.02.1995 - 2 BvR 185/95   

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https://dejure.org/1995,3838
BVerfG, 08.02.1995 - 2 BvR 185/95 (https://dejure.org/1995,3838)
BVerfG, Entscheidung vom 08.02.1995 - 2 BvR 185/95 (https://dejure.org/1995,3838)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Februar 1995 - 2 BvR 185/95 (https://dejure.org/1995,3838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Auslieferung nach Jugoslawien

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Behörden der Bundesrepublik Jugoslawien - Beachtung des Spezialitätsprinzip - Fall einer Auslieferung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1667
  • NVwZ 1995, 784 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 31.05.1994 - 2 BvR 1193/93

    Auslieferung bei Gefahr menschenunwürdiger Behandlung

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1995 - 2 BvR 185/95
    Im übrigen hätte ein Verstoß zwangsläufig einen schwerwiegenden Vertrauensverlust im deutsch-jugoslawischen Auslieferungsverkehr zur Folge; dies entspräche auch nicht den Interessen der jugoslawischen Seite (vgl. hierzu BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Mai 1994, 2 BvR 1193/93, S. 5 f.).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1995 - 2 BvR 185/95
    Da der Grundsatz der Spezialität im Auslieferungsrecht zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinn von Art. 25 GG zählt (vgl. BVerfGE 57, 9 ,27 f.,), sind sie mithin auch verpflichtet, der Frage nachzugehen, ob die Beachtung dieses Grundsatzes durch die Behörden des ersuchenden Staates in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht gewährleistet ist.
  • BVerfG, 26.05.1994 - 2 BvR 844/94

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung gegen eine bevorstehende Auslieferung

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1995 - 2 BvR 185/95
    Da die Bundesrepublik Jugoslawien nach ihrem eigenen - wenn auch von deutscher Seite nicht geteilten - Verständnis mit der vormaligen Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien identisch ist, fühlt sie sich an diesen Vertrag gebunden (vgl. dazu die Stellungnahme des Bundesministeriums der Justiz vom 20. Juni 1994 im Verfahren 2 BvR 844/94, S. 3 f.).
  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus BVerfG, 08.02.1995 - 2 BvR 185/95
    Die deutschen Gerichte sind von Verfassungs wegen gehalten, im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und ihr zugrundeliegende Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 ,337, 338,).
  • BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 175/16

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    aa) Der im Auslieferungsrecht geltende Grundsatz der Spezialität gehört zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 57, 9 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 1995 - 2 BvR 185/95 -, NJW 1995, S. 1667; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NStZ 2001, S. 203 ); er wird in § 11 IRG und Art. 22 AuslV D-USA lediglich konkretisiert (vgl. Vogel/Burchard, in: Grützner/Pötz/Kreß, Internationaler Rechtshilfeverkehr in Strafsachen, § 11 IRG Rn. 3 ).

    Die deutschen Gerichte sind daher gemäß Art. 25 GG verpflichtet, zu prüfen, ob die Beachtung dieses Grundsatzes durch die Behörden und Gerichte des ersuchenden Staates tatsächlich gewährleistet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 1995 - 2 BvR 185/95 -, NJW 1995, S. 1667; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. November 2000 - 2 BvR 1560/00 -, NStZ 2001, S. 203 ).

  • BVerfG, 09.10.2009 - 2 BvR 2115/09

    Auslieferung (Europäischer Haftbefehl; Strafverfolgung; gerichtliche

    Namentlich der Grundsatz der Spezialität, dessen Beachtung im Auslieferungsverfahren tatsächlich und rechtlich gewährleistet sein muss (vgl. BVerfGE, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Februar 1995 - 2 BvR 185/95 -, NJW 1995, S. 1667), setzt eine hinreichend präzise Bezeichnung der Tat voraus, weil er andernfalls ins Leere greift.
  • BVerfG, 09.11.2000 - 2 BvR 1560/00

    Verfassungsrechtlich gebotene Prüfung der Einhaltung des Grundsatzes der

    Da der Grundsatz der Spezialität im Auslieferungsrecht zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts im Sinne des Art. 25 GG zählt (BVerfGE 57, 9 ), sind die Gerichte mithin auch verpflichtet, der Frage nachzugehen, ob die Beachtung dieses Grundsatzes durch die Behörden des ersuchenden Staates in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht gewährleistet ist (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Februar 1995 - 2 BvR 185/95 - NJW 1995, S. 1667).
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2019 - Ausl 301 AR 82/19

    Sachaufklärung im Auslieferungsverfahren durch Einholung einer Erklärung des

    Dieser im Auslieferungsrecht geltende Grundsatz der Spezialität, dessen Geltung im Auslieferungsverkehr mit den USA in Art. 22 AuslV D-USA völkervertraglich vereinbart wurde, gehört zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 57, 9 ff., 27 ff.; BVerfG NStZ 2017, 43; dass NJW 1995, 1667; dass. NStZ 2001, 203 f); er wird in § 11 IRG und Art. 22 AuslV D-USA lediglich konkretisiert (vgl. Vogel/Burchard, in: Grützner/Pötz/Kreß/Gazeas, a.a.O., § 11 IRG Rn. 3).
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