Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 27.01.1995

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   BVerfG, 03.03.1995 - 1 BvR 236/95   

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BVerfG, 03.03.1995 - 1 BvR 236/95 (https://dejure.org/1995,2002)
BVerfG, Entscheidung vom 03.03.1995 - 1 BvR 236/95 (https://dejure.org/1995,2002)
BVerfG, Entscheidung vom 03. März 1995 - 1 BvR 236/95 (https://dejure.org/1995,2002)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Eigentumsgarantie; Gleichbehandlungsgrundsatz; verfolgungsbedingter Vermögensverlust; Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vermutung verfolgungsbedingten Vermögensverlustes und Ausschluß "redlichen Erwerbs" bei Erwerb durch Erbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfolgungsbedingter Vermögensverlust - Eigentumsgarantie - Gleichheitssatz - Gleichbehandlungsgebot - Redlicher Erwerb - Erwerb durch Erbfolge

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1884
  • NVwZ 1995, 888 (Ls.)
  • NJ 1995, 309
  • WM 1995, 621
 
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Wird zitiert von ... (14)

  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    (dd) Nicht schutzwürdig ist in derartigen Fällen nicht nur der bereicherte Straftäter selbst, sondern auch der Drittbereicherte, soweit dieser nicht gutgläubig eigene Dispositionen im Vertrauen auf die Beständigkeit seines Vermögenserwerbs getroffen hat (vgl. zum Vertrauensschutz des Erben BVerfGE 101, 239 sowie BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 -, NJW 1995, S. 1884).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Dieses kann auch den Erben unredlicher Erwerber entgegengehalten werden, da die Erben als gesetzliche Rechtsnachfolger nicht besser gestellt werden müssen als ihre Rechtsvorgänger (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. März 1995, NJW 1995, S. 1884).
  • BVerwG, 26.11.2003 - 8 C 10.03

    Teltow Seehof; Großparzellierung; Zwangsverkauf; gesetzliche Vermutung;

    Denn es ist ein Anliegen der Bundesrepublik Deutschland von herausragender Bedeutung, nationalsozialistisches Unrecht, insbesondere an den Juden, wieder gutzumachen (BVerfG, Beschluss vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 - VIZ 1995, 343).

    Diese Vorschrift betrifft nach ihrem Schutzzweck nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, nicht aber den Erwerb - wie vorliegend - im Wege des Erbganges (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 - VIZ 1995, 343; Urteil vom 24. Februar 1999 - BVerwG 8 C 15.98 - BVerwGE 108, 301 ).

  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 15.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Insbesondere hat die Beigeladene das Eigentum an dem streitgegenständlichen Grundstück nicht i.S.d. § 4 Abs. 2 VermG nach dem 8. Mai 1945 in redlicher Weise erworben, weil diese Vorschrift nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, nicht aber den Erwerb im Rahmen von Erbfällen erfaßt (vgl. Holst/Liedtke in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Stand April 1998, § 4 Rn. 72, 77; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 3. März 1995 - 201 20BvR 236/95 20- VIZ 1995, 343).
  • BVerwG, 27.05.1997 - 7 C 67.96

    Schädigung während der NS-Zeit - NS-Zeit - Zwangsverkauf - Vermutung -

    Er hat hierbei auch berechtigte Interessen von Erwerbern nicht unangemessen zurückgestellt, weil derjenige gegen eine Rückgabepflicht geschützt ist, der - anders als im Streitfall die Erwerber - nach dem 8. Mai 1945 redlich an verfolgungsbedingt entzogenen Vermögenswerten Eigentum erworben hat (vgl. BVerfG, Beschluß vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 - KPS § 1 VI VermG 1/95).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 16.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Insbesondere hat die Beigeladene das Eigentum an dem streitgegenständlichen Grundstück nicht i.S.d. § 4 Abs. 2 VermG nach dem 8. Mai 1945 in redlicher Weise erworben, weil diese Vorschrift nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, nicht aber den Erwerb im Rahmen von Erbfällen erfaßt (vgl. Holst/Liedtke in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Stand April 1998, § 4 Rn. 72, 77; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 3. März 1995 - 201 20BvR 236/95 20- VIZ 1995, 343).
  • BVerwG, 24.02.1999 - 8 C 18.98

    Teltow-Seehof: Urteile des VG Potsdam zu Bauparzellen aufgehoben

    Insbesondere haben die Beigeladenen das Eigentum an dem streitgegenständlichen Grundstück nicht i.S.d. § 4 Abs. 2 VermG nach dem 8. Mai 1945 in redlicher Weise erworben, weil diese Vorschrift nur rechtsgeschäftliche Erwerbsvorgänge, nicht aber den Erwerb im Rahmen von Erbfällen erfaßt (vgl. Holst/Liedtke in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, VermG, Stand April 1998, § 4 Rn. 72, 77; vgl. auch BVerfG, Beschluß vom 3. März 1995 - 201 20BvR 236/95 20- VIZ 1995, 343).
  • BVerfG, 18.05.1995 - 1 BvR 590/95

    Verfassungsmäßgikeit der Beschränkung des restitutionsausschließenden redlichen

    Es geht nicht um den gezielten Entzug von Eigentumspositionen, sondern darum, bestimmten Erwerbsvorgängen nachträglich die rechtliche Anerkennung zu versagen und sie zugunsten eines früheren Eigentümers rückabzuwickeln (vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 -).
  • BVerwG, 13.09.2000 - 8 C 12.99

    Verpflichtungsklage; Rückübertragungsbescheid; Anspruch des

    Durch die Auseinandersetzung untereinander verändert sich für den Miterben die ererbte Rechtsposition insofern nicht; jeder Miterbe muss sich so behandeln lassen wie der Erblasser (vgl. Bundesverfassungsgericht [1. Kammer des Ersten Senats], Beschluss vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 - NJW 1995, S. 1884).
  • BVerwG, 30.12.2003 - 7 B 99.03

    Anwendbarkeit des § 1 Abs. 6 Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG)

    Den von ihnen wiedergegebenen Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 13. September 2000 - BVerwG 8 C 21.99 - (Buchholz 428 § 1 Abs. 6 VermG Nr. 8) und seinem Beschluss vom 8. Dezember 1994 - BVerwG 7 B 180.94 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 34) sowie des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 3. März 1995 - 1 BvR 236/95 - (VIZ 1995, 343) lässt sich keine Aussage zu der durch das Verwaltungsgericht entschiedenen Frage entnehmen, ob eine Schenkung zu dem Zweck, den Vermögenswert vor dem Zugriff der Nationalsozialisten zu schützen, eine Schädigungsmaßnahme im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG ist.
  • BVerwG, 19.12.2005 - 8 B 75.05

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 10.02.1997 - 7 B 385.96

    Verfassungsmäßigkeit der Vermutungsregel des § 1 Abs. 6 S. 2 VermG

  • VG Leipzig, 01.02.1996 - 3 K 379/95

    Rückübertragung; verfolgungsbedingte Veräußerung - hier: jüdischer Eigentümer;

  • VG Berlin, 21.08.1995 - 25 A 88.94

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks bei verfolgungsbedingtem

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Rechtsprechung
   BVerfG, 27.01.1995 - 1 BvR 1444/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3955
BVerfG, 27.01.1995 - 1 BvR 1444/94 (https://dejure.org/1995,3955)
BVerfG, Entscheidung vom 27.01.1995 - 1 BvR 1444/94 (https://dejure.org/1995,3955)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Januar 1995 - 1 BvR 1444/94 (https://dejure.org/1995,3955)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verurteilung zur Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren - Verkehrsanwaltsgebühr - Nichtberücksichtigung vom Parteivertrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1884
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BVerfG, 27.01.1995 - 1 BvR 1444/94
    Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, so läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 86, 133 [146 f.] m.w.N.).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 6/05

    Haftungsbegründende und -ausfüllende Kausalität im Rahmen der Anwaltshaftung

    Derartige besondere Umstände liegen etwa vor, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags einer Partei zu einer zentralen Frage des Verfahrens nicht in den Entscheidungsgründen eingeht (BVerfGE 86, 133, 145 f; BVerfG NJW 1995, 1884, 1885; 1999, 1387, 1388).
  • OLG Dresden, 06.10.2005 - Ss OWi 715/05

    Einspruch; Bußgeldbescheid

    Erörtert das Gericht den wesentlichen Tatsachenvortrag des Betroffenen in den Entscheidungsgründen nicht, liegt darin jedoch lediglich ein Anhaltspunkt für die Schlussfolgerung, das Gericht habe den Vortrag bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt (BVerfG NJW 1978, 989; 1992, 2877; 1995, 1884 (1885)).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 1 ObOWi 107/01

    Berücksichtigung der Entschuldigungsgründe des Betroffenen für sein Ausbleiben in

    Denn die Nichterörterung von wesentlichem Tatsachenvortrag in den Entscheidungsgründen ist lediglich ein - wenn auch gewichtiger - Anhaltspunkt für die Schlussfolgerung, das Gericht habe ihn bei seiner Entscheidung nicht berücksichtigt (vgl. BVerfG NJW 1978, 989; 1992, 2877; 1995, 1884), so dass hierin regelmäßig ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör liegt, sofern nicht gegenteilige Anhaltspunkte die durch die Nichterörterung begründete Schlussfolgerung verbieten (vgl. BayObLG vom 8.2.2001 1 ObOWi 27/01; OLG Köln NZV 1999, 264/265; KK/Steindorf 80 Rn. 41).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 BKa 33/96

    Anspruch eines Diplompädagogen auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung

    Das BVerfG sieht das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs nämlich nur dann als verletzt an, wenn das Eingehen auf den Tatsachenvortrag einer Partei vom Rechtsstandspunkt des Gerichts aus überhaupt geboten war (Beschluß vom 27. Januar 1995 - 1 BvR 1444/94 - NJW 1995, 1884, 1885).
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