Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 07.02.1995

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.09.1994 - 3 Ss 44/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4088
OLG Karlsruhe, 07.09.1994 - 3 Ss 44/94 (https://dejure.org/1994,4088)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.09.1994 - 3 Ss 44/94 (https://dejure.org/1994,4088)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. September 1994 - 3 Ss 44/94 (https://dejure.org/1994,4088)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verhandlungsunfähigkeit; Entschuldigt; Attest; Verhandlungsunfähig; Hauptverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2571
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 10.01.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 586/21

    Verwerfung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid wegen unentschuldigten Fehlens;

    In diesen Fällen genügt es, wenn der Betroffene vorträgt, das Amtsgericht habe das Ausbleiben nicht als unentschuldigt ansehen dürfen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. Februar 2015 - 1 Ss (OWi) 23/15 - Senatsbeschluss vom 9. November 2011 - 1 Ss (OWi) 208 Z/11 - Senatsbeschluss vom 17. Juni 1999 - 1 Ss (OWi) 61 B/99; Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2007 -  1 Ss (OWi) 166 B/07 - OLG Karlsruhe NJW 1995, S. 2571; OLG Köln VRS 72, S. 442; OLG Köln VRS 92, S. 259, 260).

    Bei der gegebenenfalls erforderlichen Amtsaufklärung ist zu beachten, dass das Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung nicht erst dann entschuldigt ist, wenn er verhandlungsunfähig ist, sondern schon dann, wenn ihm wegen einer Erkrankung die Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht zugemutet werden kann (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1995, S. 2571; OLG Köln VRS 72, S. 242, 243 f.; Senatsbeschluss vom 1. Oktober 2007 - 1 Ss (OWi) 166 B/07 -).

  • OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 3 Ws 139/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Ermessen ; Bewährungswiderruf ; Mündliche

    Aufgrund der zugleich eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht enthaltenden (Senat NStZ 1994, 141; NJW 1995, 2571) Vorlage der Entlassungsanzeige der Klinik vom 21.03.2001, in der sowohl der einweisende Arzt, als auch der dort behandelnde Arzt ausgewiesen sind, hat der Senat freibeweislich, ohne dass dies zu einer Verzögerung des Verfahrens führte, eine fernmündliche Auskunft des behandelnden Arztes Dr. W eingeholt, die den Vortrag des Verurteilten stützt (vgl. auch den vom Senat erhobenen Arztbrief des Arztes Dr. W vom 27.04.2001).
  • OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 53 Ss OWi 173/19

    Verwerfung des Einspruchs wegen fehlender Entschuldigung des Betroffenen durch

    Bei der gegebenenfalls erforderlichen Amtsaufklärung ist zu beachten, dass das Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung nicht erst dann entschuldigt ist, wenn er verhandlungsfähig ist, sondern schon dann, wenn ihm wegen einer Erkrankung die Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht zugemutet werden kann (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1995, 2571; Beschluss des BbgOLG vom 1. Oktober 2007- 1 Ss (OWi) 166 B/07-).
  • OLG Hamm, 18.09.2007 - 4 Ss OWi 585/07

    Verwerfung des Einspruchs; Nichterscheinen in der Hauptverhandlung; Anforderungen

    Krankheit entschuldigt den der Ladung zum Hauptverhandlungstermin keine Folge leistenden Betroffenen nur dann, wenn sie nach Art und Auswirkungen eine Beteiligung an der Hauptverhandlung unzumutbar macht (vgl. KG VRS 102, 467; OLG Karlsruhe NJW 1995, 2571; OLG Köln VRS 72, 442).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2003 - 22d A 2728/02
    vgl. - zu vergleichbaren Konstellationen in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren - KG, Urteil vom 7. Mai 1997 - (5) 1 Ss 100/97 (29/97) -, (juris); OLG Karlsruhe, Beschluss vom 7. September 1994 - 3 Ss 44/94 -, NJW 1995, 2571; OLG Köln, Urteil vom 20. April 1982 .
  • OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 1 Ss OWi 263/19
    Bei der gegebenenfalls erforderlichen Amtsaufklärung ist zu beachten, dass das Ausbleiben des Betroffenen in der Hauptverhandlung nicht erst dann entschuldigt ist, wenn er verhandlungsfähig ist, sondern schon dann, wenn ihm wegen einer Erkrankung die Teilnahme an der Hauptverhandlung nicht zugemutet werden kann (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1995, 2571; Beschluss des BbgOLG vom 1. Oktober 2007- 1 Ss (OWi) 166 B/07-).
  • KG, 18.05.2004 - 5 Ws 172/04

    Nichtbekanntwerden von vom Angeklagten vorgetragenen Entschuldigungsgründen zur

    Der Angeklagte hat Tatsachen vorgetragen und glaubhaft gemacht (§ 45 Abs. 2 Satz 1 StPO, die, wenn auch nicht seine Verhandlungsfähigkeit aufgrund schwerer körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung (vgl. KG, Beschluß vom 29. Januar 1999 - 5 Ws 35-36/99 -m.weit.Nachw. auch zum Rechtsbegriff der Verhandlungsunfähigkeit) begründen, so doch die Unzumutbarkeit belegen, zur Verhandlung zu erscheinen (vgl. OLG Karlsruhe NJW 1995, 2571; KG, Beschluß vom 27. Februar 2002 - 5 Ws 116/02 -).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 07.02.1995 - 2 ObOWi 620/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3554
BayObLG, 07.02.1995 - 2 ObOWi 620/94 (https://dejure.org/1995,3554)
BayObLG, Entscheidung vom 07.02.1995 - 2 ObOWi 620/94 (https://dejure.org/1995,3554)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Februar 1995 - 2 ObOWi 620/94 (https://dejure.org/1995,3554)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kein Fahrverbot wegen beharrlicher Pflichtverletzung bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung nach drei einschlägigen Vorbelastungen innerhalb von 3 Jahren

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Zu den Merkmalen der beharrlichen Pflichtverletzung bei sog. Nichtregelverstößen

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2571 (Ls.)
  • NZV 1995, 287
  • BayObLGSt 1995, 16
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.11.1970 - 4 StR 66/70

    Sinngemäße Geltung des Verschlechterungsverbotes auch im Bußgeldverfahren -

    Auszug aus BayObLG, 07.02.1995 - 2 ObOWi 620/94
    Weil das vom Amtsgericht angeordnete Fahrverbot wegfällt, steht das Verschlechterungsverbot der Erhöhung der Geldbuße nicht entgegen (BGHSt 24, 11 ).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 11/69

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verhängung eines Fahrverbots nach § 25

    Auszug aus BayObLG, 07.02.1995 - 2 ObOWi 620/94
    Angemessenheit und Erforderlichkeit des Fahrverbots im Einzelfall gebunden, wie dies dem in BVerfGE 27, 36/42 f. ausgesprochenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.
  • BGH, 28.10.2003 - 5 ARs 67/03

    Entziehung der Fahrerlaubnis (verkehrsspezifische Gefährlichkeit; Zustimmung zum

    Das Gesamtverhalten des Betroffenen wäre auch ebenso zu gewichten wie der gesetzlich in § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV normierte Regelfall (vgl. BayObLG DAR 1995, 300).
  • BayObLG, 19.04.1996 - 2 ObOWi 282/96
    Nach der in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretenen Auffassung sind beharrliche Verletzungen der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers solche Verkehrsverstöße, die nach ihrer Art oder den Umständen ihrer Begehung für sich allein betrachtet zwar nicht bereits zu den objektiv oder subjektiv groben Zuwiderhandlungen zählen, durch deren wiederholte Begehung der Fahrer jedoch erkennen läßt, daß es ihm an der für die Teilnahme am Straßenverkehr erforderlichen rechtstreuen Gesinnung und der notwendigen Einsicht in zuvor begangenes Unrecht fehlt (BGH aaO. m.w.N.; BayObLGSt 1995, 16 = VRS 1989, 222; Mühlhaus/Janiszewski aaO.).

    Allgemein wird für die Verwertung von Vorahndungen zu Lasten des Betroffenen lediglich vorausgesetzt, daß ein sachlicher und zeitlicher ("innerer") Zusammenhang zwischen der aktuell zu beurteilenden Verfehlung und der/den früher begangenen Ordnungswidrigkeit(en) besteht und der Betroffene die Warnfunktion bestehender Vorahndungen mißachtet hat (BayObLGSt 1995, 16; OLG Köln VRS 1987, 40, 41; Göhler OWiG 11. Aufl. § 17 Rn. 20; KK OWiG /Steindorf § 17 Rn. 78).

    Sollte aufgrund der weiter zu treffenden Feststellungen Beharrlichkeit zu bejahen sein, so ist - da kein Regelfall des § 2 Abs. 2 S. 2 BKatV vorliegt - weiterhin der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BayObLGSt 1995, 16 - VRS 1989, 222).

  • BayObLG, 08.01.2004 - 1 ObOWi 538/03

    Fahrverbot; Beharrlichkeit; Vorahndungen

    Denn nur dann wird es geboten sein, mit dieser Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme auf den Betroffenen einzuwirken (BayObLGSt 1995, 16/18 und st. Rspr. des Senats).

    Angesichts dieser Gesamtumstände ist die Auffassung des Amtsgerichts, neben der Verdoppelung der Regelgeldbuße nach Nr. 11.3.5 der Tabelle 1c zum BKat sei es - auch wenn kein Regelfall einer beharrlichen Pflichtverletzung vorliegt - erforderlich, mit der Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme des Fahrverbots auf den Betroffenen einzuwirken (vgl. BayObLGSt 1995, 16/18), nicht zu beanstanden.

  • BayObLG, 14.07.2000 - 2 ObOWi 297/00

    Grobe Nachlässigkeit bei Missachtung eines Geschwindigkeitsbeschränkung

    Vielmehr ist die Ausübung des Ermessens an die Feststellung der Angemessenheit und Erforderlichkeit des Fahrverbots im Einzelfall gebunden, wie dies dem in BVerfGE 27, 36/42 f. ausgesprochenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BayObLGSt 1995, 16/18).

    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall entscheidend von demjenigen, den der Senat in BayObLGSt 1995, 16 zu beurteilen hatte.

  • OLG Bamberg, 22.04.2013 - 2 Ss OWi 339/13

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Annahme der Beharrlichkeit bei mehreren

    (bb) Die Anordnung eines Fahrverbotes wegen eines hier allein in Betracht kommenden beharrlichen Pflichtenverstoßes außerhalb eines Regelfalls im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 BKatV ist wegen der Vorahndungslage des Betroffenen dann angezeigt, wenn der (neuerliche) Verkehrsverstoß zwar die Voraussetzungen des Regelfalls nicht erfüllt, jedoch wertungsmäßig dem Regelfall eines beharrlichen Pflichtenverstoßes im Sinne von § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV gleichzusetzen ist, da es nur dann geboten ist, mit dieser Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme auf den Betroffenen einzuwirken (BayObLGSt 1995, 16/18).
  • BayObLG, 29.10.2003 - 2 ObOWi 484/03

    Beharrliches Fehlverhaltens im Sinn des § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG

    Das Gesamtverhalten des Betroffenen wäre auch ebenso zu gewichten wie der gesetzlich in § 4 Abs. 2 Satz 2 BKatV normierte Regelfall (vgl. BayObLG DAR 1995, 300).
  • AG Bayreuth, 27.05.1999 - 8 OWi 5 Js 4762/99

    Auch bei mehrfachen Nichtregelverstößen nach § 4 Abs. 2 S. 2 BKatV kann von der

    Wie das AG Bayreuth DAR 1999, 467 (Beschl. v. 27.05.1999 - 8 OWi 5 Js 4762/99) - ebenso wie auch das AG Miesbach DAR 1999, 467 - in Übereinstimmung mit den Entscheidungen des BayObLG DAR 1995, 300 und DAR 1998, 448 f. - entschieden hat, ist die Verhängung eines Fahrverbots bei einer "zweiten" Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten nicht zwingend geboten, obwohl im konkreten Fall sogar sechs einschlägige Vorbelastungen zu berücksichtigen waren: Bei der Beurteilung, ob eine nicht durch den Regelfall des § 2 Abs. 2 S. 2 BKatV indizierte Beharrlichkeit i. S. d. § 25 Abs. 1 S. 1 StVG vorliegt, bedarf es weiterhin der Prüfung und Entscheidung, ob die Anordnung des Fahrverbots dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht.

    Vielmehr bedarf es weiterhin der Prüfung und Entscheidung, ob die Anordnung des Fahrverbots dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entspricht (BayObLG DAR 95, 300 f).

  • OLG Bamberg, 15.10.2007 - 2 Ss OWi 263/07

    Notwendigkeit des Vorliegens eines sachlichen Zusammenhangs und einer zeitlichen

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  • OLG Bamberg, 12.12.2007 - 2 Ss OWi 953/07
    Denn nur dann wird es geboten sein, mit dieser Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme auf den Betroffenen einzuwirken (BayObLGSt 1995, 16/18 und st. Rspr. des Senats, zuletzt OLG Bamberg DAR 2006, 514).
  • BayObLG, 27.11.2003 - 1 ObOWi 429/03

    Wiederholte Begehung gleichartiger Verkehrsverstöße rechtfertigt Fahrverbot

    Dem folgend hat das Bayerische Oberste Landesgericht die Beharrlichkeit immer dann verneint, wenn früheren Verurteilungen lediglich geringfügige Geschwindigkeitsüberschreitungen zu Grunde lagen und nur Bußen im untersten Bereich verhängt wurden (vgl. BayObLGSt 1995, 16).
  • BayObLG, 30.01.2003 - 1 ObOWi 487/02

    Verstoß gegen Pflichten als Kraftfahrzeugführer; Voraussetzungen für die Annahme

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