Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 22.06.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94   

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BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94 (https://dejure.org/1995,100)
BVerwG, Entscheidung vom 17.05.1995 - 11 C 12.94 (https://dejure.org/1995,100)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 (https://dejure.org/1995,100)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mißachtung eines Zeichens - Verkehrsverstoß - Fahrtenbuchauflage - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Unklare Verkehrslage - Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer

  • aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Fahrtenbuch: Lästige Pflicht oder Tugend?

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Fahrtenbuchauflage wegen Verkehrsverstoßes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 98, 227
  • NJW 1995, 2866
  • NVwZ 1995, 1202 (Ls.)
  • NStZ 1996, 271
  • NZV 1995, 460
  • DVBl 1996, 164
  • DÖV 1995, 917
 
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Wird zitiert von ... (255)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94
    Wird nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann, noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zuläßt, ist die Fahrtenbuchauflage nicht gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.1978 - BVerwG 7 C 77.74 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5, S. 7) und vom 17.12.1982 - BVerwG 7 C 3.80 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12, S. 9); Beschl. v. 17.07.1986 - BVerwG 7 B 234.85 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 15); ferner BVerfG, Beschl. v. 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - (NJW 1982, 568)).

    Die Wesentlichkeit des Verstoßes hängt nicht davon ab, ob dieser zu einer konkreten Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt hat (BVerwG, Urt. v. 13.10.1978 und vom 17.12.1982 (a.a.O.)).

  • BVerwG, 23.06.1989 - 7 B 90.89

    Fahrtenbuchauflage - Vernachlässigung von Aufsichtspflichten des Halters

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die an den Fahrzeughalter als den Inhaber der Verfügungsbefugnis über das Fahrzeug gerichtete Anordnung, ein Fahrtenbuch zu führen, eine Maßnahme zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs, mit der dafür Sorge getragen werden soll, daß künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (vgl. z.B. Beschl. v. 23.06.1989 - BVerwG 7 B 90.89 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 20) m.w.N.).
  • BVerwG, 17.07.1986 - 7 B 234.85

    Fahrtenbuchauflage - Zulässigkeit - Einmaliger Verkehrsverstoß - Rotlichtverstoß

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94
    Wird nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann, noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zuläßt, ist die Fahrtenbuchauflage nicht gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.1978 - BVerwG 7 C 77.74 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5, S. 7) und vom 17.12.1982 - BVerwG 7 C 3.80 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12, S. 9); Beschl. v. 17.07.1986 - BVerwG 7 B 234.85 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 15); ferner BVerfG, Beschl. v. 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - (NJW 1982, 568)).
  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94
    Wird nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann, noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zuläßt, ist die Fahrtenbuchauflage nicht gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.1978 - BVerwG 7 C 77.74 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5, S. 7) und vom 17.12.1982 - BVerwG 7 C 3.80 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12, S. 9); Beschl. v. 17.07.1986 - BVerwG 7 B 234.85 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 15); ferner BVerfG, Beschl. v. 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - (NJW 1982, 568)).
  • BVerwG, 13.10.1978 - VII C 77.74

    Fahrtenbuchauflage aufgrund dreimaliger Überschreitung der zulässigen

    Auszug aus BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94
    Wird nur ein einmaliger, unwesentlicher Verstoß festgestellt, der sich weder verkehrsgefährdend auswirken kann, noch Rückschlüsse auf die charakterliche Unzuverlässigkeit des Kraftfahrers zuläßt, ist die Fahrtenbuchauflage nicht gerechtfertigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.10.1978 - BVerwG 7 C 77.74 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 5, S. 7) und vom 17.12.1982 - BVerwG 7 C 3.80 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 12, S. 9); Beschl. v. 17.07.1986 - BVerwG 7 B 234.85 - (Buchholz 442.16 § 31 a StVZO Nr. 15); ferner BVerfG, Beschl. v. 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81 - (NJW 1982, 568)).
  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

    Außer Streit steht, dass der festgestellte Verkehrsverstoß hier hinreichend gewichtig ist, um die Anordnung des Führens eines Fahrtenbuchs zu rechtfertigen (vgl. zu diesem Erfordernis u.a. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 m.w.N.), und dass der Beklagte ausreichende Bemühungen zur Ermittlung des Fahrers unternommen hat (vgl. dazu u.a. BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 1982 - 7 C 3.80 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 12 S. 6 m.w.N.).

    Mit ihr soll Sorge dafür getragen werden, dass künftig die Feststellung eines Fahrzeugführers nach einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften ohne Schwierigkeiten möglich ist (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1964 - 7 C 91.61 - BVerwGE 18, 107 , Beschluss vom 3. Februar 1989 - 7 B 18.89 - Buchholz 442.16 § 31a StVZO Nr. 19 S. 4 f. und Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 ).

    cc) Ebenso beanstandungsfrei - ja nahe liegend - ist es, wenn sich die zuständige Behörde für die konkrete Bemessung der Dauer der Fahrtenbuchauflage am Punktsystem der Anlage 13 zu § 40 FeV ausrichtet; dort hat der Verordnungsgeber selbst eine Gewichtung der Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr vorgenommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 , dort noch zur Vorgängerregelung in der Verwaltungsvorschrift zu § 15b StVZO a.F.; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - VRS 103, 140 ).

    Eine Dauer von sechs Monaten wird als noch im unteren Bereich einer effektiven Kontrolle liegend angesehen (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 28. Mai 2002 - 10 S 1408/01 - VRS 103, 140 ; VGH München, Beschlüsse vom 18. Mai 2010 - 11 CS 10.357 - VRS 119, 239 und vom 11. Juli 2012 - 11 ZB 12.727 - juris Rn. 19 sowie VGH Kassel, Beschluss vom 6. Dezember 2014 - 2 UZ 3375/04 - juris Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.1999 - 8 A 699/97

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 -, NJW 1995, S. 2866, sowie Beschluß vom 23. Juni 1989 - 7 B 90.89 -, …

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 -, a.a.O., m.w.N.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 -, a.a.O.

  • BVerwG, 02.02.2023 - 3 C 14.21

    Fahrtenbuchanordnung - Verwertbarkeit einer Geschwindigkeitsmessung mit einem

    Von einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften im Sinne von § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO kann nur bei einem Verkehrsverstoß von einigem Gewicht ausgegangen werden (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Mai 1995 - 11 C 12.94 - BVerwGE 98, 227 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.06.1995 - 8 B 64.95   

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https://dejure.org/1995,9235
BVerwG, 22.06.1995 - 8 B 64.95 (https://dejure.org/1995,9235)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1995 - 8 B 64.95 (https://dejure.org/1995,9235)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1995 - 8 B 64.95 (https://dejure.org/1995,9235)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Öffentlich geförderte Mietwohnung - Kündigungsanordnung - Klagebefugnis des Mieters - Privatrechtsgestaltender Verwaltungsakt - Verwaltungsakt mit Doppelwirkungen - Berechtigtes Interesse des Vermieters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigungsandrohung wegen fehlerhafter Überlassung einer öffentlich geförderten Wohnung; Klagebefugnis des Mieters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2866
  • NVwZ 1995, 1199 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 92.86

    Muß der Grundstückskäufer ein Mietverhältnis wegen Fehlbelegung kündigen?

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1995 - 8 B 64.95
    Danach enthält die Kündigungsanordnung ausschließlich die an den Verfügungsberechtigten gerichtete Aufforderung, seine gesetzliche Verpflichtung zu erfüllen, den dem Wohnungsbindungsgesetz entsprechenden Zustand herzustellen und die Wohnung einem durch eine Wohnberechtigungsbescheinigung ausgewiesenen Wohnungsuchenden zu überlassen (vgl. Urteil vom 16. Juni 1989 - BVerwG 8 C 92.86 - BVerwGE 82, 137 (141 ff.) [BVerwG 16.06.1989 - 8 C 92/86] m.w.N.).

    Die Kündigungsanordnung konkretisiert als Verwaltungsakt der zuständigen Stelle (vgl. § 24 WoBindG) die kraft Gesetzes bestehende Rechtspflicht des Verfügungsberechtigten, den wohnungsbindungswidrigen Belegungszustand zu beenden, nur ihm gegenüber und macht diese Pflicht lediglich ihm gegenüber im Wege des Verwaltungszwangs vollzugsfähig (vgl. Urteil vom 16. Juni 1989, a.a.O. S. 142 f.).

    Es leitet sich vielmehr aus dem bei der Fehlbelegung von öffentlich gefördertem Wohnraum zu berücksichtigenden erheblichen öffentlichen Interesse an der alsbaldigen Beendigung der Fehlbelegung her (vgl. Urteil vom 16. Juni 1989, a.a.O. S. 144 f. m.w.N.).

    Ein berechtigtes Interesse des Verfügungsberechtigten an der Kündigung kann sich überdies aus der Möglichkeit wirtschaftlicher Nachteile ergeben, wie etwa der Erhebung von Geldleistungen (vgl. § 25 Abs. 1 WoBindG) oder der Kündigung des öffentlichen Baudarlehens (vgl. Urteil vom 16. Juni 1989, a.a.O. S. 145).

  • BGH, 07.04.2009 - KVR 34/08

    Versicherergemeinschaft

    Das kommt etwa bei einem privatrechtsgestaltenden oder bei einem Verwaltungsakt mit "Doppelwirkung" in Betracht (vgl. für den insoweit gleichliegenden Fall der Kündigungsanordnung an den Vermieter öffentlich geförderten Wohnraums BVerwG, Beschl. v. 22.6.1995 - 8 B 64/95, NJW 1995, 2866; anders für eine kartellbehördliche Untersagung der Erfüllung einer Vertriebsvereinbarung KG WuW/E OLG 2193, 2194 - Basalt-Union).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.10.2019 - 8 B 11329/19

    Klagebefugnis eines Dritten gegen immissionsschutzrechtliche Anordnung

    So hat das Bundesverwaltungsgericht die Möglichkeit einer Rechtsverletzung für einen Mieter durch die von ihm angefochtene Anordnung gegenüber dem Wohnungseigentümer verneint, mit der dieser zur Kündigung der Wohnung wegen Fehlbelegung verpflichtet wurde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 8 B 64.95 -, NJW 1995, 2866 und juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 10.04.2002 - 4 LB 4/02

    Aufwendungszuschuss; bewohnerbezogene Aufwendungszuschuss; grobe Fahrlässigkeit;

    Ob die Klagebefugnis des Dritten gegeben ist, hängt davon ab, ob die Norm, auf der die angegriffene Verwaltungsentscheidung beruht, auch dazu bestimmt ist, die rechtlichen Interessen des Dritten zu schützen (Schoch/Schmidt-Aßmann/ Pietzner, VwGO, Komm., Stand: Januar 2001, § 42 Abs. 2 Rdnr. 336; BVerwG, Beschl. v. 22.6.1995 - 8 B 64.95 -, NJW 1995, 2866 f.).
  • VG Neustadt, 21.08.2019 - 5 L 813/19

    Klagebefugnis eines Dritten gegen einen Verwaltungsakt

    Ob das zur wirksamen Kündigung erforderliche berechtigte Interesse des Vermieters bestehe, werde von den zuständigen Zivilgerichten ohne Bindung an eine erlassene Kündigungsanordnung geprüft (s. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 8 B 64/95 -, NJW 1995, 2866).
  • VG Frankfurt/Main, 11.04.2013 - 9 K 1208/11

    Zur Klagebefugnis einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gegen eine an ein

    Eine Verletzung eigener Rechte des Verpächters einer Gaststätte durch eine Erlaubnisversagung gegenüber dem Pächter wurde ebenso verneint (BVerwG, U. v. 09.08.1983, 1 C 38/79 - juris Rdn. 17 ff.) wie die Verletzung eigener Rechte des Mieters einer öffentlich geförderten Wohnung gegen eine an den Vermieter gerichtete Kündigungsanordnung (BVerwG, B. v. 22.06.1995, 8 B 64/95 - juris Rdn. 2) und die Verletzung eigener Rechte des Mieters durch eine an den Vermieter gerichtete baurechtliche Nutzungsuntersagung (VGH Baden-Württemberg, B. v. 24.03.1983, 3 S 1684/82 - VBlBW 1984, 19 f.).
  • VG Saarlouis, 08.01.2020 - 3 K 1888/18

    Klagebefugnis eines Dritten gegen die Ausgestaltung der Förderung nach dem

    Ob das zur wirksamen Kündigung erforderliche berechtigte Interesse des Vermieters bestehe, werde von den zuständigen Zivilgerichten ohne Bindung an eine erlassene Kündigungsanordnung geprüft (s. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 1995 - 8 B 64/95 -, NJW 1995, 2866).
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