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   BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93   

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BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93 (https://dejure.org/1994,1364)
BVerfG, Entscheidung vom 25.11.1994 - 2 BvR 852/93 (https://dejure.org/1994,1364)
BVerfG, Entscheidung vom 25. November 1994 - 2 BvR 852/93 (https://dejure.org/1994,1364)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überspannung der Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwalt - Inhaltliche Richtigkeit - Mitteilung - Eingang einer Rechtsmittelschrift - Versehen des Gerichts - Abweichung des mitgeteilten von tatsächlichen Eingangsdatum - Übermittlung per Telefax - Rechtsstaatliche Verfahrensgestaltung - Begründung besonderer ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 711
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
    Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtssuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 >268<; 60, 253 >268 f.<; 77, 275 >284<).

    Der Zugang zum Gericht sowie zu einer nach der Prozeßordnung eröffneten weiteren Instanz darf nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe der genannten Art nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 77, 275 >284< m.w.N.).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
    Wiedereinsetzungsregelungen dienen somit unter Beachtung der rechtsstaatlichen Garantie wirksamen Rechtsschutzes in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (vgl. BVerfGE 85, 337 >345<; 88, 118 >123 ff.< m.w.N.) der Verwirklichung der Einzelfallgerechtigkeit und einer rechtsstaatlichen Anforderungen an das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) gewährleistenden Verfahrensgestaltung.
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
    Deshalb dürfen gesetzliche, die Wiedereinsetzung regelnde Vorschriften sowie ihre Anwendung und Auslegung die Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung nicht überspannen (vgl. BVerfGE 69, 381 >385<; 50, 1 >36 f.<; 53, 25 >28<).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
    Deshalb dürfen gesetzliche, die Wiedereinsetzung regelnde Vorschriften sowie ihre Anwendung und Auslegung die Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung nicht überspannen (vgl. BVerfGE 69, 381 >385<; 50, 1 >36 f.<; 53, 25 >28<).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
    Deshalb dürfen gesetzliche, die Wiedereinsetzung regelnde Vorschriften sowie ihre Anwendung und Auslegung die Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung nicht überspannen (vgl. BVerfGE 69, 381 >385<; 50, 1 >36 f.<; 53, 25 >28<).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
    Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtssuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 >268<; 60, 253 >268 f.<; 77, 275 >284<).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
    Versehen der vorliegenden Art verbleiben in der Sphäre des Gerichts (vgl. dazu auch BVerfGE 52, 203 >212<) und dürfen bei rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung nicht über die Begründung besonderer Prüfungspflichten auf den rechtsschutzsuchenden Bürger abgewälzt werden.
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
    Dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich dadurch für den Rechtssuchenden einschränkend auswirken (vgl. BVerfGE 10, 264 >268<; 60, 253 >268 f.<; 77, 275 >284<).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
    Wiedereinsetzungsregelungen dienen somit unter Beachtung der rechtsstaatlichen Garantie wirksamen Rechtsschutzes in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (vgl. BVerfGE 85, 337 >345<; 88, 118 >123 ff.< m.w.N.) der Verwirklichung der Einzelfallgerechtigkeit und einer rechtsstaatlichen Anforderungen an das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) gewährleistenden Verfahrensgestaltung.
  • KG, 24.10.1989 - 4 U 4054/89
    Auszug aus BVerfG, 25.11.1994 - 2 BvR 852/93
    Die Kammer sei mit dem Kammergericht (VersR 1991, 201 f.) der Auffassung, der Anwalt dürfe bei der Berechnung der Berufungsbegründungsfrist grundsätzlich darauf vertrauen, daß die gerichtliche Mitteilung des Eingangstags der Berufungsschrift richtig sei.
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 651/03

    Ausbildungskosten - zweistufige Ausschlussfrist

    aa) Die in § 233 ZPO geregelte Möglichkeit, im Falle unverschuldeter Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, beruht auf einer Abwägung der Erfordernisse der Rechtssicherheit gegen die Forderung der materiellen Gerechtigkeit (vgl. BVerfG 25. November 1994 - 2 BvR 852/93 - NJW 1995, 711).
  • BVerfG, 07.01.2003 - 2 BvR 447/02

    Zum Fristbeginn für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in eine versäumte

    Die Rechtsanwälte waren bei Eingang dieses Schreibens gehalten, das dort mitgeteilte Eingangsdatum bei Gericht mit dem in den Akten vermerkten Zustellungsdatum des Behördenbescheids abzugleichen (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 1994 - 2 BvR 852/93 -, NJW 1995, S. 711, 712).

    Dies gilt unabhängig davon, ob mit der Einlegung des Rechtsmittels - anders als bei der verwaltungsgerichtlichen Klageerhebung - eine Rechtsmittelbegründungsfrist in Lauf gesetzt wird oder nicht (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 1994 - 2 BvR 852/93 -, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 11.06.2009 - 5 A 254/08

    Wiedereinsetzung; Verschulden; Fristenkontrolle; Versehen; Fairness

    Die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht dürfen allerdings angesichts der Bedeutung der Wiedereinsetzung für den verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutz der Betroffenen nicht überspannt werden (BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.11.1994, NJW 1995, 711).

    Der Senat verkennt insoweit nicht den Unterschied des vorliegenden Sachverhalts zu den Sachverhalten, die das Bundesverfassungsgericht zum Beispiel in den Kammerbeschlüssen vom 26.2.2008 (NJW 2008, 2167) und vom 25.11,1994 (NJW 1995, 711) zu entscheiden hatte, aus denen die vorgenannten Grundsätze hier zitiert sind.

    Versehen, die in der Sphäre des Gerichts liegen, dürfen indessen nicht über die Begründung besonderer Prüfungspflichten auf den rechtsschutzsuchenden Bürger abgewälzt werden (BVerfG, Kammerbeschl. v. 25.11.1994, NJW 1995, 711).

  • BVerfG, 03.07.2001 - 2 BvR 1008/01

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Begründungserfordernis bei

    103 Abs. 1 GG und das Rechtsstaatsprinzip (in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG) gewährleisten in zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten ein Ausmaß an rechtlichem Gehör, das dem Erfordernis eines wirkungsvollen Rechtsschutzes gerecht wird (BVerfGE 74, 220 ; 228 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 1994 - 2 BvR 852/93 -, NJW 1995, S. 711 f.).

    Die Rechtsschutzgewährung durch die Gerichte bedarf allerdings einer normativen Ausgestaltung durch die jeweilige Verfahrensordnung; dabei kann der Gesetzgeber auch Regelungen treffen, die besondere formelle Voraussetzungen aufstellen und sich für den Rechtssuchenden einschränkend auswirken (BVerfGE 60, 253 ; 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. November 1994 - 2 BvR 852/93 -, NJW 1995, S. 711 f.).

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2002 - 23 U 140/01

    Zulässigkeit der Berufung bei Fehlen von Ausführungen zur materiellen

    Die Ausgestaltung der Wiedereinsetzungsmöglichkeit in den verschiedenen Verfahrensordnungen beruht auf einer Abwägung der Erfordernisse der Rechtssicherheit gegen die Forderung der materiellen Gerechtigkeit (BVerfG NJW 1992, 38; NJW 1993, 720; NJW 1995, 711; G. Müller, NJW 1995, 3224; Zöller-Greger, § 233 ZPO, Rn. 3); der Gesetzgeber hat dabei bewusst die Möglichkeiten einer Wiedereinsetzung beschränkt, um Prozessverschleppung und jede unnötige Gefährdung der Rechtskraft zu verhindern (J. Meyer, NJW 95, 2139, 2141 mwN.).

    Das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung dient dazu, die in Art. 19 Abs. 4 GG verbürgte Garantie auf wirksam Rechtsschutz sowie den Anspruchs der Parteien auf rechtliches Gehör nach Art. 103 I GG zu gewährleisten (BVerfGE 67, 208, 212 = NJW 1984, 2567, 2568 mwN.; BayVerfGH NJW 1994,1857,1858; BGH NJW 1988, 713, 714; BVerwG NJW 1994, 673, 674 f.), um das hieraus folgende Gebot der Herstellung von Einzelfallgerechtigkeit und rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung zu verwirklichen (BVerfG NJW 1992, 38; NJW 1993, 720; NJW 1995, 711).

  • BAG, 18.11.2004 - 6 AZR 650/03

    Ausbildungskosten, zweistufige Ausschlussfrist

    aa) Die in § 233 ZPO geregelte Möglichkeit, im Falle unverschuldeter Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu erlangen, beruht auf einer Abwägung der Erfordernisse der Rechtssicherheit gegen die Forderung der materiellen Gerechtigkeit (vgl. BVerfG 25. November 1994 - 2 BvR 852/93 - NJW 1995, 711).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.12.2017 - 1 S 1484/17

    Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; rechtsanwaltliche

    Ein Rechtsanwalt, dem ein Urteil zugestellt wird und der das Empfangsbekenntnis erteilt, bevor ein Vermerk über den Ablauf der Rechtsmittelfrist in den Handakten niedergelegt und im Fristenkalender eingetragen ist, hat besonders sorgfältig darauf bedacht zu sein, dass die durch die Zustellung in Gang gesetzte Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist nicht versäumt wird (BVerfG, Beschl. v. 25.11.1994 - 2 BvR 852/93 - NJW 1995, 711; BGH, Beschl. v. 03.11.1965 - VIII ZB 24/65 - NJW 1966, 548, m.w.N.; Beschl. v. 05.11.2002 - VI ZR 399/01 - NJW 2003, 435; Beschl. v. 12.01.2010 - VI ZB 64/09 - NJW-RR 2010, 417; BSG, Beschl. v. 26.11.1996 - 6 Ka 61/96 - juris Rn. 6).Zwar darf ein Rechtsanwalt bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses die nachfolgende Notierung der Berufungsbegründungsfrist einer gut ausgebildeten, als zuverlässig erprobten und sorgfältig überwachten Bürokraft überlassen, wenn er die Frist selbst berechnet und notiert sowie durch schriftliche Einzelanweisung die Eintragung der Begründungsfrist sicherstellt (so wohl BGH, Beschl. v. 05.05.1993 - XII ZR 44/92 - NJW-RR 1993, 1213; Beschl. v. 30.11.1994 - XII ZB 197/94 - juris Rn. 9; Beschl. v. 05.11.2002, a.a.O.).
  • BPatG, 12.06.2018 - 19 W (pat) 33/17

    (Patentbeschwerdeverfahren - "Verfahren und System zur Abstandsberechnung" -

    Daraus resultierend darf zwar der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise eingeschränkt werden und dürfen demzufolge gesetzliche, die Wiedereinsetzung regelnde Vorschriften sowie ihre Anwendung und Auslegung die Anforderungen zur Erlangung der Wiedereinsetzung nicht überspannen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 25. November 1994 - 2 BvR 852/93, Ziff. III. B. I. 1. und 2., NJW 1995, 711).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.12.2017 - 1 S 1484/17

    Verbindung des Verfahrens über den Wiedereinsetzungsantrag mit dem Verfahren über

    Ein Rechtsanwalt, dem ein Urteil zugestellt wird und der das Empfangsbekenntnis erteilt, bevor ein Vermerk über den Ablauf der Rechtsmittelfrist in den Handakten niedergelegt und im Fristenkalender eingetragen ist, hat besonders sorgfältig darauf bedacht zu sein, dass die durch die Zustellung in Gang gesetzte Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsfrist nicht versäumt wird (BVerfG, Beschl. v. 25.11.1994 - 2 BvR 852/93 - NJW 1995, 711 ; BGH, Beschl. v. 03.11.1965 - VIII ZB 24/65 - NJW 1966, 548 , m.w.N.; Beschl. v. 05.11.2002 - VI ZR 399/01 - NJW 2003, 435 ; Beschl. v. 12.01.2010 - VI ZB 64/09 - NJW-RR 2010, 417 ; BSG , Beschl. v. 26.11.1996 - 6 Ka 61/96 - [...] Rn. 6).
  • VerfGH Sachsen, 23.05.1996 - 17-IV-95
    Die Gerichte dürfen deshalb den Berechtigten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer und aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfG NJW 1995, 1416 und BVerfGE 77, 275 [284] zu Art. 19 Abs. 4 GG; BVerfG NJW 1995, 711 und BVerfGE 88, 118 [123] zum Rechtsstaatsprinzip).

    (1) Sollte das Landgericht im angegriffenen Beschluß allerdings die Auffassung vertreten haben, ein Verfahrensbeteiligter dürfe auf die Richtigkeit einer gerichtlichen Mitteilung über den Eingang der Berufungsschrift generell nicht vertrauen, widerspräche dies jedenfalls den Wertentscheidungen von Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf: Bei rechtsstaatlicher Verfahrensgestaltung verbietet sich, die Folgen gerichtlicher Versäumnisse über eine Begründung besonderer Prüfungspflichten auf die Verfahrensbeteiligten abzuwälzen (vgl. BVerfG NJW 1995, 711 [712]).

  • VG Greifswald, 06.10.2021 - 3 A 1514/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BGH, 12.05.2005 - V ZR 88/05

    Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerfG, 30.05.1997 - 1 BvR 200/96

    Verletzung des Rechts auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes durch

  • BGH, 02.06.2005 - V ZR 89/05

    Anforderungen an die Büroorganisation im Hinblick auf die Eintragung von

  • BGH, 13.07.2015 - AnwZ (Brfg) 20/15

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • VerfGH Thüringen, 09.10.2003 - VerfGH 15/03

    Widerruf der gewährten Aussetzung einer Restfreiheitsstrafe zur Bewährung -

  • OVG Sachsen, 18.08.2008 - 5 A 254/08

    Wiedereinsetzung; Fehler des Gerichts

  • BGH, 09.01.1998 - V ZR 209/97

    Fristen des Rechtsanwalts bei der Berechnung von durch die Gerichtsferien

  • OLG Hamm, 27.04.2017 - 22 U 131/16
  • OLG Rostock, 29.01.2008 - 1 U 21/08

    Wiedereinsetzung: Pflicht des Anwalts zur Fristwahrung bei seiner Erkrankung

  • LAG Hamm, 25.05.2000 - 12 Sa 127/00

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

  • OLG Jena, 20.04.2009 - 4 U 1018/08

    Keine Wiedereinsetzung bei durch Anwalt verschuldeter Fristversäumnis

  • OLG Naumburg, 12.11.1998 - 2 U 34/98

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der

  • OLG Düsseldorf, 04.12.2000 - 9 U 211/99

    Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.1998 - 8 A 2610/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumung; Fehlender Hinweis;

  • VG Ansbach, 07.08.2008 - AN 2 K 07.00458

    Versäumung der Klagefrist und der Frist für die Stellung eines

  • VGH Bayern, 29.07.1999 - 1 ZB 99.1472
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 2160/95

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.04.2007 - 1 O 14/07

    Beginn der Wiedereinsetzungsantragsfrist bei unrichtigen Angaben über das Datum

  • VerfGH Sachsen, 28.10.2004 - 40-IV-04
  • OLG Karlsruhe, 04.11.1997 - 2 UF 27/97

    Verschulden des Rechtsanwalts bei Versäumung der Wiedereinsetzungsfrist

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZB 47/97

    Fristversäumnis infolge einer Organisationspflichtverletzung in der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2005 - 7 A 4086/04
  • LG Dresden, 02.01.2008 - 5 T 681/07

    Voraussetzung einer Beschwerde des Schuldners gegen die Verwerfung seines

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