Rechtsprechung
BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 12.93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bewertung der von der Gemeinde aus ihrem Vermögen bereitgestellten Grundflächen - Bereitstellungszeitpunkt - Formelle Planreife
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 128 Abs. 1 Satz 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 21.02.1989 - M 2 K 88/2403
- BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 12.93
Papierfundstellen
- NJW 1996, 1298 (Ls.)
- NVwZ 1995, 1205
- ZfBR 1995, 265
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 15.11.1985 - 8 C 41.84
Beitragspflicht - Tatsächlicher Anfall der Kosten - Beitragssatz - Artzuschlag - …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 12.93
Dagegen ist auf der Grundlage seiner tatsächlichen Feststellungen nichts zu erinnern; diese Ansicht des Berufungsgerichts entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 15. November 1985 (BVerwG 8 C 41.84 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 35 S. 40 (52)).Entsprechendes gilt, wenn zwar ein Bebauungsplan noch nicht in Kraft getreten, aber eine die Fläche erfassende z.B. Straßentrasse tatsächlich bereits angelegt worden ist (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 15. November 1985 - BVerwG 8 C 41.84 - a.a.O., S. 52).
- BVerwG, 31.01.1992 - 8 C 31.90
Erschließungsbeitrag - Straßenbaubeitrag
Auszug aus BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 12.93
Zwar ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheids grundsätzlich auf das Recht abzustellen, das im Zeitpunkt seines Erlasses bzw. - wenn ein Widerspruchsbescheid ergangen ist - im Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheids maßgebend war (vgl. Urteil vom 31. Januar 1992 - BVerwG 8 C 31.90 - BVerwGE 89, 362 (364) [BVerwG 31.01.1992 - 8 C 31/90]), hier also auf die Bestimmungen des Baugesetzbuchs. - BVerwG, 14.12.1979 - 4 C 28.76
Umfang des Erschließungsaufwands; Erforderlichkeit einer Erschließungsanlage; …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 12.93
Andererseits ist jedoch im Interesse der Erschließungsbeitragspflichtigen das allgemein für die Gemeinden geltende Gebot zu berücksichtigen, den Aufwand für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen, bei der sie wirtschaftlich gesehen vorwiegend für fremde Rechnungen tätig werden, nach Maßgabe des Erforderlichen niedrig zu halten (vgl. Urteil vom 14. Dezember 1979 - BVerwG 4 C 28.76 - Buchholz 406.11 § 129 BBauG Nr. 14 S. 2 (4 f.)). - BVerwG, 10.02.1967 - IV C 121.65
Voraussetzungen für eine Kostenspaltung; Heranziehung bei Inkrafttreten des BBauG …
Auszug aus BVerwG, 27.01.1995 - 8 C 12.93
So ist etwa von dem als innerdienstlicher Ermessensakt zu wertenden Ausspruch der Kostenspaltung lediglich zu fordern, daß er in irgendwelchen Vermerken, Niederschriften usw. eindeutig zum Ausdruck kommt; weitergehende formelle Anforderungen stellt das Bundesrecht nicht (vgl. etwa Urteil vom 10. Februar 1967 - BVerwG 4 C 121.65 - BVerwGE 26, 180 (181) [BVerwG 10.02.1967 - IV C 121/65]).
- BVerwG, 23.10.2017 - 9 B 61.16
Anbaustraße; Bauerwartungsland; Erschließungsbeitrag; Ersetzung von Bundesrecht …
Maßgeblich ist der Wert, den die Flächen vor ihrer Bereitstellung im Hinblick auf ihre bisherige Eigenschaft hatten (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1980 - 4 C 62 und 73.77 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 26 und vom 27. Januar 1995 - 8 C 12.93 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 49).Den Wertzuwachs im Zeitraum zwischen dem Erwerb der Flächen für das allgemeine Liegenschaftsvermögen und deren Bereitstellung darf die Gemeinde aber in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einbringen (BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1980 - 4 C 62 und 73.77 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 26 S. 23 f. und vom 27. Januar 1995 - 8 C 12.93 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 49 S. 4).
Gleiches gilt, wenn vor dem insoweit maßgeblichen Akt ein Bebauungsplan, der für die betreffenden Flächen den Erschließungszweck festsetzt, in Kraft tritt oder die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erreicht (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 12.93 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 49 S. 4 ff.).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - 5 B 10.14
Eigenständigkeit einer Erschließungsanlage; Bereitstellung eines Grundstücks als …
Zum Verständnis dieser Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 12.93 -, juris Rn. 18 ff., wie folgt ausgeführt:.Solange nicht einmal die Träger öffentlicher Belange beteiligt worden sind und die Bürger noch keine Möglichkeit hatten, Anregungen und Bedenken geltend zu machen, lässt sich üblicherweise nicht mit der erforderlichen Sicherheit sagen, ob überhaupt und gegebenenfalls welche Flächen für eine ins Auge gefasste Erschließungsanlage zukünftig verwandt werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 12.93 -, juris Rn. 21).
Mit ihrem Einwand, eine ehemals bestehende allgemeine Bauerwartung der zu bewertenden Flurstücke sei jedenfalls mit dem Eintritt der Planreife am 24. März 1994 vollständig zerstört worden, verkennt die Klägerin den Sinn und Zweck der Vorschrift des § 128 Abs. 1 Satz 2 BauGB, die den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, von der Steigerung des Bodenwertes dadurch zu profitieren, dass sie den Wertzuwachs im Zeitraum zwischen dem Erwerb von Flächen für das allgemeine Liegenschaftsvermögen und deren Bereitstellung für bestimmte Erschließungsanlage in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einbringen dürfen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 12.93 -, juris Rn. 18).
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2016 - 5 B 1.16
Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Anbaustraße; natürliche …
Zum Verständnis dieser Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 12.93 -, juris Rn. 18 ff., wie folgt ausgeführt:.Solange nicht einmal die Träger öffentlicher Belange beteiligt worden sind und die Bürger noch keine Möglichkeit hatten, Anregungen und Bedenken geltend zu machen, lässt sich üblicherweise nicht mit der erforderlichen Sicherheit sagen, ob überhaupt und gegebenenfalls welche Flächen für eine ins Auge gefasste Erschließungsanlage zukünftig verwandt werden (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 12.93 -, juris Rn. 21).
Mit ihrem Einwand, eine ehemals bestehende allgemeine Bauerwartung der zu bewertenden Flurstücke sei jedenfalls mit dem Eintritt der Planreife am 24. März 1994 vollständig zerstört worden, verkennt die Klägerin den Sinn und Zweck der Vorschrift des § 128 Abs. 1 Satz 2 BauGB, die den Gemeinden die Möglichkeit eröffnet, von der Steigerung des Bodenwertes dadurch zu profitieren, dass sie den Wertzuwachs im Zeitraum zwischen dem Erwerb von Flächen für das allgemeine Liegenschaftsvermögen und deren Bereitstellung für bestimmte Erschließungsanlage in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einbringen dürfen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 27. Januar 1995 - BVerwG 8 C 12.93 -, juris Rn. 18).
- BVerwG, 23.10.2017 - 9 B 62.16
Zugehörigkeit des Wertzuwachses zwischen dem Erwerb und der Bereitstellung …
Den Wertzuwachs im Zeitraum zwischen dem Erwerb der Flächen für das allgemeine Liegenschaftsvermögen und deren Bereitstellung darf die Gemeinde aber in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand einbringen (BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1980 - 4 C 62 und 73.77 - Buchholz 406.11 § 128 BBauG Nr. 26 S. 23 f. und vom 27. Januar 1995 - 8 C 12.93 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 49 S. 4).Gleiches gilt, wenn vor dem insoweit maßgeblichen Akt ein Bebauungsplan, der für die betreffenden Flächen den Erschließungszweck festsetzt, in Kraft tritt oder die formelle Planreife nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erreicht (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 12.93 - Buchholz 406.11 § 128 BauGB Nr. 49 S. 4 ff.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.1996 - 3 A 2373/93
Erschließungsbeitragsrecht: "Unterbau" kein Merkmal der endgültigen Herstellung …
BVerwG, Urteil vom 14.12.1979 - 4 C 28.76 -, KStZ 1980, 68 ; Urteil vom 13.12.1985 - 8 C 66.84 -, NVwZ 1986, 925; Urteil von 10.11.1989 - 8 C 50.88 -, NVwZ 1990, 870; ferner Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 12.93 -, ZMR 1995, 331; VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 29.3.1984 - 2 S 1612/83 -, VBlBW 1985, 30; Urteil vom 25.11.1993 - 2 S 2623/89 - BayVGH, Urteil vom 30.1.1992 - 6 B 88.2083 -, BayVBl 1992, 536 ; Buhl, VBlBW 1985, 208; Driehaus, aaO, § 15 Rn. 17 f. - VG Berlin, 01.10.2020 - 13 K 112.12 Insoweit ist kein förmlicher "Widmungsakt" erforderlich; vielmehr reicht jede interne und auch intern bleibende "Abschreibemitteilung" dieser Stelle aus, sei es eine "Abgabenachricht" an das Bauverwaltungsamt, sei es ein sonstiger interner Vermerk, durch den festgehalten wird, dass eine nach Lage und Umfang exakt beschriebene Fläche ab sofort oder ab einem bestimmten Zeitpunkt für eine Erschließungsanlage bzw. deren Anlegung verwandt wird und damit aus dem sachlichen Zuständigkeitsbereich des Liegenschaftsamtes ausscheidet (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 12/93 -, Rn. 19, juris).
Das ist der Fall, wenn die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 und 3 BauGB) durchgeführt und die Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) beteiligt worden sind (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 12/93 -, Rn. 20, juris; BVerwG…, Beschluss vom 23. Oktober 2017 - 9 B 61/16 -, Rn. 20, juris).
- VG Berlin, 21.11.2013 - 13 A 129.08
Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Reichweite einer Erschließungsanlage; …
Das entspricht der Rechtsprechung des BVerwG, wonach auf den Zeitpunkt der formellen Planreife abzustellen ist, wenn es - wie hier - an einem erkennbaren Bereitstellungsakt fehlt (BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1995 - 8 C 12/93 -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2002 - 3 A 2259/99 Diese Präzisierung, die in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Januar 1995 - 8 C 12.93 -, KStZ 1996, S. 151, weiter geführt worden ist, ändert aber nichts daran, dass es unter dem Gesichtspunkt des Zwecks des § 128 Abs. 1 BauGB - den Gemeinden in einem möglichst weiten Umfange eine Deckung ihrer Straßenbaukosten durch Beitragserhebung zu ermöglichen - fernliegend wäre, Vermessungs- und ähnliche Nebenkosten zwar beim Grunderwerb dem Erschließungsaufwand zuzurechnen, nicht aber bei der Bereitstellung gemeindeeigener Flächen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 15 A 4139/06
Entstehen von Beitragspflichten für die endgültige Herstellung der …
vgl. BVerwG, Urteile vom 23. Mai 1980 - IV C 62.77, IV C 73.77 -, KStZ 1980, 230, sowie vom 27. Januar 1995 - 8 C 12.93 -, NVwZ 1995, 1205. - VG München, 02.07.2013 - M 2 K 13.965
Aufwand für Flächen einer bestehenden Straße bei späterem Eintritt der …
Gemessen an der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerwG vom 27.01.1995, Az. 8 C 12/93, juris;… dazu auch Driehaus, a.a.O., § 13 Rdnr. 40) war genauer Zeitpunkt der Bereitstellung der Eintritt der formellen Planreife (§ 33 Abs. 1 Nr. 1 BauGB) des Bebauungsplans Nr. ... (nach Aktenlage fand die für die formelle Planreife notwendige öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erst nach Abschluss des städtebaulichen Vertrags vom 22. Dezember 2004 statt, vgl. §§ 2 und 23 dieses Vertrags).
Rechtsprechung
VGH Baden-Württemberg, 30.09.1994 - 8 S 1763/94 |
Firsthöhe
§ 17 Abs. 1 Satz 2 GVG, im Falle des Rechtshindernisses der anderweitigen Rechtshängigkeit erfolgt eine Klageabweisung auch im falschen Rechtsweg, hier ausnahmsweise keine Verweisung in den richtigen Rechtsweg gem. § 17a GVG;
§ 17 Abs. 1 Satz 2 GVG, Rechtshängigkeit sperrt auch für negative Feststellungsklage über den gleichen Anspruch
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Keine Verweisung an das zuständige Gericht bei anderweitiger Rechtshängigkeit; Leistungsklage sperrt denselben Anspruch betreffende negative Feststellungsklage
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Sigmaringen, 13.01.1994 - 6 K 1554/93
- VGH Baden-Württemberg, 30.09.1994 - 8 S 1763/94
Papierfundstellen
- ESVGH 45, 232 (Ls.)
- NJW 1996, 1298
- NVwZ 1996, 718 (Ls.)
- VBlBW 1995, 3 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.01.1989 - V ZR 173/87
Wirkung der Rechtshängigkeit bei negativer Feststellungsklage; Gerichtliche …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1994 - 8 S 1763/94
Die Rechtshängigkeit einer Leistungsklage sperrt die Möglichkeit einer nachfolgenden denselben Anspruch betreffenden negativen Feststellungsklage (wie BGH, Urt v 20.1.1989 - V ZR 173/87 -, NJW 1989, 2064).Für diesen Fall ist anerkannt, daß der Streitgegenstand der Leistungsklage auch den der späteren negativen Feststellungsklage umfaßt, da der Antrag auf Verurteilung zur Leistung zugleich den engeren Feststellungsantrag enthält, daß der Anspruch besteht (BGH, Urt. v. 20.1.1989 - V ZR 173/87 - NJW 1989, 2064;… Zöller/Greger, ZPO, 18. Aufl., § 256 RdNr. 16;… Thomas/Putzo, ZPO, 16. Aufl., § 261 Anm. 4 c und Einleitung II 5 c).
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.1991 - 5 S 1512/90
Verweisung bei falschem Rechtsweg
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1994 - 8 S 1763/94
Der Grundsatz, wonach der Rechtsstreit, für den der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nicht gegeben ist, auch dann an das zuständige Gericht zu verweisen ist, wenn es an einer anderen prozessualen Voraussetzung für ein Verfahren vor diesem Gericht fehlt (vgl VGH Bad-Württ, Beschl v 7.2.1991 - 5 S 1512/90 -, NJW 1991, 1905), gilt nicht für das Prozeßhindernis anderweitiger Rechtshängigkeit (§ 17 Abs. 1 S 2 GKG).Denn die Prüfung dieser Voraussetzungen obliegt ausschließlich dem zuständigen Gericht (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.2.1991 - 5 S 1512/90 - NJW 1991, 1905).
- BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92
Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1994 - 8 S 1763/94
In einem solchen Fall ist § 17 Abs. 5 GVG nicht anwendbar, da den Parteien sonst jeder Rechtsbehelf versagt wäre, um eine Nachprüfung der Entscheidung über die Zulässigkeit zu erreichen (vgl. u.a. BGH, Urt. v. 25.2.1993 - III ZR 9/92 - NJW 1993, 1799). - BVerwG, 27.10.1993 - 4 B 175.93
Prozessvergleich - Rechtsnatur - Geschäftsgrundlage - Außergerichtlicher …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1994 - 8 S 1763/94
Sie sind einerseits Prozeßhandlungen sowie andererseits materiell-rechtliche Verträge, für die die Regeln des materiellen Rechts gelten (vgl. zuletzt BVerwG, Beschl. v. 27.10.1993 - 4 B 175.93 - DVBl. 1994, 211). - VGH Baden-Württemberg, 26.05.1993 - 8 S 1023/93
Bedeutung privatrechtlicher Vereinbarungen zwischen Bürgerverein, Anliegern und …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 30.09.1994 - 8 S 1763/94
Im Anschluß an die bisherige Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 26.5.1993 - 8 S 1023/93 - UPR 1993, 356 u. Urt. v. 12.11.1993 - 8 S 2348/93 - zu einer Vereinbarung, mit der sich der Bauherr verpflichtet hatte, über das umstrittene Bauvorhaben hinaus keine Erweiterung anzustreben oder zuzulassen) sind die in Ziff. 2 und 4 des Vergleichs getroffenen Vereinbarungen daher nach ihrem Gegenstand als zivilrechtlich zu qualifizieren.
- BGH, 03.07.1997 - IX ZB 116/96
Rechtsweg gegen Ablehnung einer Amtstätigkeit durch einen Notar
Bevor geprüft wird, ob der Rechtsweg zu dem angerufenen Gericht zulässig ist, muß zwar geklärt werden, ob das von Amts wegen zu beachtende Prozeßhindernis anderweitiger Rechtshängigkeit besteht (vgl. § 17 Abs. 1 Satz 2 GVG und hierzu VGH Mannheim NJW 1996, 1298, 1299;… MünchKomm-ZPO/M. Wolf, § 17 GVG Rdnr. 8;… Zöller/Gummer § 17 GVG Rdnr. 3;… Kissel, GVG 2. Aufl. § 17 Rdnr. 15). - VGH Baden-Württemberg, 18.11.1994 - 8 S 1470/94
Fehlendes Sachbescheidungsinteresse für einen Bauantrag wegen offensichtlich …
Auch wenn die konkrete Vereinbarung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens des Beigeladenen zu 2 gegen die dem Kläger erteilte Baugenehmigung erfolgt war, so sind, wie der Senat in jüngster Zeit wiederholt entschieden hat (vgl. Beschl. v. 26.5.1993 - 8 S 1023/93 - NJW 1994, 211, Urt. v. 12.11.1993 - 8 S 2348/93 - u. Urt. v. 29.9.1990 - 8 S 1763/94 -), derartige Vereinbarungen, in denen ein Grundstückseigentümer mit seinem Nachbarn bestimmte Regelungen über eine künftige Bebauung seines Grundstücks trifft, grundsätzlich als privatrechtlich zu qualifizieren, auch wenn an der Vereinbarung die Baurechtsbehörde deshalb beteiligt ist, weil sie im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens getroffen wird und zudem auch öffentlich-rechtlich zu beurteilende Rechtsbeziehungen mit der Baurechtsbehörde zum Gegenstand hat. - VGH Hessen, 24.02.1998 - 14 UE 1897/91
Prozeßhindernis der anderweitigen Rechtshängigkeit; Prüfung der Rechtswegfrage …
Da die in § 17 Abs. 1 Satz 2 GVG geregelte Frage der anderweitigen Rechtshängigkeit über den jeweiligen Rechtsweg hinaus wirkt und die Frage des zulässigen Rechtsweges von dem zuerst angegangenen Gericht zu entscheiden ist, geht die Prüfung des Prozeßhindernisses der anderweitigen Rechtshängigkeit der Prüfung des Rechtsweges vor (…vgl. Gummer in Zöller, ZPO, 20. Aufl. 1997, Rdnr. 3 zu § 17 GVG; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30. September 1994 - VIII S 1763/94 - NJW 1996 S. 1298), so daß auch eine unausgesprochene Bejahung des Verwaltungsrechtsweges durch das Verwaltungsgericht nicht vorliegt.
- LSG Sachsen, 11.12.2001 - L 6 B 101/01
Rechtmäßigkeit einer Gerichtsstandverweisung
Zwar bestimmt § 17 Abs. 1 Satz 2 GVG, dass während der Rechtshängigkeit die Sache von keiner Partei anderweitig anhängig gemacht werden kann; dies ist nach allgemeiner Meinung (…vgl. Kopp, VwGO, 9. Aufl., § 41 Rn. 9;… Zöller/Gummer, § 17 GVG Rn. 3;… Kissel, GVG, 2. Aufl. § 17 Rn. 15;… Meyer-Ladewig, § 51 Rn. 56; VGH Mannheim, Urteil vom 30.09.1994 - 8 S 1773/94 - NJW 1996, 1298) so zu verstehen, dass das Prozesshindernis anderweitiger Rechtshängigkeit, welches zur Klageabweisung als unzulässig führt, der Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsweges vorgeht. - VGH Baden-Württemberg, 23.06.1998 - 8 S 1435/98
Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag
§ 17 Abs. 5 VwGO ist in einem solchen Fall nicht anwendbar, da die Partei, die die Unzulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs behauptet, sonst keine Möglichkeit hätte, eine Nachprüfung dieser Frage durch das Rechtsmittelgericht zu erreichen (vgl. den im Anschluß an das Urteil des BGH v. 25.2.1993 - III ZR 9/92 -, NJW 1993, 1799 ergangenen Beschluß des Senats vom 30.9.1994 - 8 S 1763/94 -, NJW 1996, 1298) . - OVG Sachsen, 05.12.2017 - 5 D 69/17
Unzulässigkeit einer verwaltungsgerichtlichen Feststellungsklage auf Nichtigkeit …
Ist das Strafurteil noch nicht rechtskräftig, steht der Zulässigkeit der vorliegenden Klage deshalb die anderweitige Rechtshängigkeit des vorliegenden Streitgegenstands entgegen (§ 17 Abs. 1 Satz 2 GVG), die der Prüfung des zulässigen Rechtswegs nach § 17a GVG vorgeht (vgl. VGH BW, Urt. v. 28. September 1994 - 8 S 1763/94 -, juris Rn. 17;… BGH, Beschl. v. 3. Juli 1997 - IX ZB 116/96 -, juris Rn. 6).