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   BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95   

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BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95 (https://dejure.org/1995,98)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.1995 - 4 B 52.95 (https://dejure.org/1995,98)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 1995 - 4 B 52.95 (https://dejure.org/1995,98)
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Befreiung von der Höchstgeschoßzahl

§ 16 BauNVO, kein (über das Rücksichtnahmegebot nach § 31 Abs. 2 BauGB hinausgehender) Nachbarschutz durch Festlegung des Maßes der baulichen Nutzung in einem Bebauungsplan

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nachbarschutz - Maß der baulichen Nutzung - Bebauungsplan - Rücksichtnahmegebot

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachbarklage; bauliche Nutzung; Bebauungsplan

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 31 Abs. 2; BauNVO § 16

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans? (IBR 1996, 31)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1075 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 170
  • NVwZ-RR 1996, 170
  • VBlBW 1996, 12
  • DVBl 1995, 1025
  • BauR 1995, 23
  • BauR 1995, 396
  • BauR 1995, 823
  • ZfBR 1995, 329
 
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Wird zitiert von ... (376)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95
    Die Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung durch Bebauungspläne haben - anders als die Festsetzung von Baugebieten, vgl. Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151 - kraft Bundesrechts grundsätzlich keine nachbarschützende Funktion.

    Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - (BVerwGE 94, 151 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 118 = NJW 1994, 1546 [BVerwG 16.09.1993 - 4 C 28/91] = DVBl 1994, 284 = DÖV 1994, 263) sei deshalb hier nicht einschlägig.

    Die Frage, ob die Festsetzungen eines Bebauungsplans betreffend Geschossigkeit, überbaubare Grundstücksfläche und Geschoßfläche nachbarschützende Bedeutung und Funktion im Sinne des Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. September 1993 (a.a.O.) haben, auch wenn mit einer Abweichung von diesen Festsetzungen spürbare Beeinträchtigungen für den Nachbarn nicht verbunden sind, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision.

    Aus diesen Ausführungen ergibt sich gleichzeitig, daß das Berufungsgericht nicht von dem Urteil des Senats vom 16. September 1993 (a.a.O.) abgewichen ist.

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95
    Zum Schutz der Nachbarn ist daher das drittschützende Rücksichtnahmegebot des § 31 Abs. 2 BauGB (vgl. Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71; vgl. auch Urteil vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343 [BVerwG 06.10.1989 - 4 C 14/87] = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 93 bei Verstoß gegen nicht nachbarschützende Vorschriften eines Bebauungsplans) ausreichend, das eine Abwägung der nachbarlichen Interessen ermöglicht und den Nachbarn vor unzumutbaren Beeinträchtigungen schützt.
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95
    Zum Schutz der Nachbarn ist daher das drittschützende Rücksichtnahmegebot des § 31 Abs. 2 BauGB (vgl. Urteil vom 19. September 1986 - BVerwG 4 C 8.84 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 71; vgl. auch Urteil vom 6. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 14.87 - BVerwGE 82, 343 [BVerwG 06.10.1989 - 4 C 14/87] = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 93 bei Verstoß gegen nicht nachbarschützende Vorschriften eines Bebauungsplans) ausreichend, das eine Abwägung der nachbarlichen Interessen ermöglicht und den Nachbarn vor unzumutbaren Beeinträchtigungen schützt.
  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1995 - 4 B 52.95 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 128) hat es den Nachbarschutz nicht dem Bundesrecht entnommen.

    Dieser Gedanke prägt nicht nur die Anerkennung der drittschützenden Wirkung von Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung (BVerwG, Urteile vom 23. August 1996 a.a.O. S. 374 und vom 24. Februar 2000 - 4 C 23.98 - Buchholz 406.12 § 9 BauNVO Nr. 7 S. 3 f.), sondern kann auch eine nachbarschützende Wirkung von Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1995 - 4 B 52.95 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 128 S. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2017 - 10 B 10.15

    Nachbarklage; Errichtung eines Wohnhauses mit Gewerbeanteil; Sondergebiet

    Der Nachbarschutz besteht in diesem Zusammenhang unabhängig davon, ob der Nachbar durch die gebietswidrige Nutzung unzumutbar oder auch nur tatsächlich spür- und nachweisbar beeinträchtigt wird, weil bereits das gebietsfremde Vorhaben zu einer Störung des nachbarlichen Austauschverhältnisses führt und typischerweise eine (schleichende) Verfremdung des Gebiets einleitet (BVerwG, Urteil vom 16. September 1993, a.a.O., Rn. 23; Beschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 4 B 52.95 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 27. August 2013 - BVerwG 4 B 39.13 -, juris Rn. 3 f.).

    Sie lassen in aller Regel den Gebietscharakter unberührt und haben nur Auswirkungen auf das Baugrundstück und die unmittelbar anschließenden Nachbargrundstücke (BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 4 B 52.95 -, juris LS und Rn. 4; Urteil vom 28. April 2004 - BVerwG 4 C 10.03 -, juris Rn. 27; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 9. Juni 2017 - OVG 10 S 34.17 -, juris Rn. 6).

    Die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung sind deshalb im Allgemeinen nicht nachbarschützend, weil sie in der Regel nur Auswirkungen auf das Baugrundstück selbst und die unmittelbaren Nachbargrundstücke haben und den Gebietscharakter unberührt lassen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 4 B 52.95 -, juris Rn. 4).

  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 10.03

    Übergeleiteter Bebauungsplan; Kleinsiedlungsgebiet; Funktionslosigkeit; Anlage

    Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung lassen in aller Regel den Gebietscharakter unberührt und haben nur Auswirkungen auf das Baugrundstück und seine unmittelbar anschließenden Nachbargrundstücke (vgl. den Senatsbeschluss vom 23. Juni 1995 - BVerwG 4 B 52.95 - BRS 57 Nr. 209).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95   

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https://dejure.org/1995,2178
BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95 (https://dejure.org/1995,2178)
BVerwG, Entscheidung vom 13.03.1995 - 8 B 5.95 (https://dejure.org/1995,2178)
BVerwG, Entscheidung vom 13. März 1995 - 8 B 5.95 (https://dejure.org/1995,2178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Entstehen der sachlichen Erschließungsbeitragspflicht - Gesamtschuldnerschaft - Festsetzungsverjährung

  • rechtsportal.de

    BauGB § 133 Abs. 2 S. 1, § 134 Abs. 1 S. 4 HS 1

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1075 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 1207
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.01.1975 - IV C 46.72

    Anfechtungsbefugnis bei nur an einen Miteigentümer gerichteten

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95
    Wird ein Miteigentümer von dem von der Gemeinde durch einen Heranziehungsbescheid veranlagten Beitragspflichtigen im Innenverhältnis auf Ausgleich in Anspruch genommen, kann er den Ausgleichsanspruch nicht erfolgreich mit dem Hinweis abwehren, mangels eines an ihn ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids sei zu seinen Gunsten die Festsetzungsverjährung eingetreten (im Anschluß an Urteil vom 31. Januar 1975 - BVerwG IV C 46.72 - Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 2 S. 1 ff.).

    Denn schon seit der Entscheidung vom 31. Januar 1975 - BVerwG IV C 46.72 - (Buchholz 406.11 § 134 BBauG Nr. 2 S. 1 ff.) entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und ist hinreichend geklärt, daß - entgegen dem Eindruck, den die Stellung des Abs. 1 Satz 4 1. Halbsatz im Rahmen des § 134 (nunmehr) BauGB vermitteln könnte - die von dieser Bestimmung angeordnete Gesamtschuldnerschaft nicht an die persönliche, sondern an die grundsätzlich mit der endgültigen Herstellung gemäß § 133 Abs. 2 BauGB ausgelöste sachliche Erschließungsbeitragspflicht für ein Grundstück anknüpft.

    Die Ausgleichspflicht der Gesamtschuldner - so hat das Bundesverwaltungsgericht in dem genannten Urteil vom 31. Januar 1975 (BVerwG IV C 46.72, a.a.O., S. 4) erkannt - "ist ein Schuldverhältnis, das selbstständig neben dem Abgabenschuldverhältnis zwischen dem Abgabengläubiger und dem ... herangezogenen Beitragspflichtigen besteht .

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 100.68

    Veränderungssperre und Erhebung von Erschließungsbeiträgen; Festsetzung des

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95
    Das Berufungsurteil weicht nicht i.S. des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO von der dafür in der Beschwerdebegründung angegebenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 - BVerwG IV C 100.68 - (Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 34 S. 7 ff.) ab.
  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73

    Fehlende Auswirkungen eines die Nicht-Bebaubarkeit vorsehenden in Aufstellung

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95
    Denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt und bedarf deshalb keiner weiteren Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren, daß maßgebend insoweit die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungs(teil-)beitragspflichten sind und daß deshalb eine spätere Änderung dieser Verhältnisse selbst dann keinen Einfluß auf die Rechtmäßigkeit eines ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids hat, wenn mit ihr schon im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten zu rechnen war (Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 - BVerwGE 47, 64 (66 f., 69) [BVerwG 04.10.1974 - IV C 9/73]; vgl. ferner Urteile vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 15 S. 26 (27) und vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 11.73 - BVerwGE 49, 131 (134, 136) [BVerwG 22.08.1975 - IV C 11/73]).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 57.91 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 10 S. 91 (97 f.) und zuletzt Beschluß vom 24. Januar 1995 - BVerwG 8 B 8.95 -) ist die Gemeinde berechtigt, einen von mehreren gesamtschuldnerisch haftenden Beitragsschuldnern auf den vollen, auf das im Miteigentum mehrerer Personen stehende Grundstück entfallenden Erschließungsbeitrag in Anspruch zu nehmen und es ihm zu überlassen, bei dem (oder den) anderen Gesamtschuldner(n) einen Ausgleich zu suchen.
  • BVerwG, 22.08.1975 - IV C 11.73

    Begriff der "endgültigen Herstellung" einer Erschließungsanlage; Maßgeblicher

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95
    Denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt und bedarf deshalb keiner weiteren Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren, daß maßgebend insoweit die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungs(teil-)beitragspflichten sind und daß deshalb eine spätere Änderung dieser Verhältnisse selbst dann keinen Einfluß auf die Rechtmäßigkeit eines ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids hat, wenn mit ihr schon im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten zu rechnen war (Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 - BVerwGE 47, 64 (66 f., 69) [BVerwG 04.10.1974 - IV C 9/73]; vgl. ferner Urteile vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 15 S. 26 (27) und vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 11.73 - BVerwGE 49, 131 (134, 136) [BVerwG 22.08.1975 - IV C 11/73]).
  • BVerwG, 24.01.1995 - 8 B 8.95

    Berechtigung einer Gemeinde zur Heranziehung eines von zwei gesamtschuldnerisch

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. u.a. Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 57.91 - Buchholz 401.71 AFWoG Nr. 10 S. 91 (97 f.) und zuletzt Beschluß vom 24. Januar 1995 - BVerwG 8 B 8.95 -) ist die Gemeinde berechtigt, einen von mehreren gesamtschuldnerisch haftenden Beitragsschuldnern auf den vollen, auf das im Miteigentum mehrerer Personen stehende Grundstück entfallenden Erschließungsbeitrag in Anspruch zu nehmen und es ihm zu überlassen, bei dem (oder den) anderen Gesamtschuldner(n) einen Ausgleich zu suchen.
  • BVerwG, 08.02.1974 - IV C 21.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95
    Denn es ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bereits hinreichend geklärt und bedarf deshalb keiner weiteren Klärung in dem angestrebten Revisionsverfahren, daß maßgebend insoweit die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Erschließungs(teil-)beitragspflichten sind und daß deshalb eine spätere Änderung dieser Verhältnisse selbst dann keinen Einfluß auf die Rechtmäßigkeit eines ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids hat, wenn mit ihr schon im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten zu rechnen war (Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 - BVerwGE 47, 64 (66 f., 69) [BVerwG 04.10.1974 - IV C 9/73]; vgl. ferner Urteile vom 8. Februar 1974 - BVerwG IV C 21.72 - Buchholz 406.11 § 132 BBauG Nr. 15 S. 26 (27) und vom 22. August 1975 - BVerwG IV C 11.73 - BVerwGE 49, 131 (134, 136) [BVerwG 22.08.1975 - IV C 11/73]).
  • BVerwG, 19.01.1972 - V C 54.70

    Ausstellung einer Bescheinigung über eine Heimkehrereigenschaft - Wirksamkeit der

    Auszug aus BVerwG, 13.03.1995 - 8 B 5.95
    Doch sind diese Bestimmungen nicht als Bundesrecht, sondern als Landesrecht in den landesrechtlichen Bereich übernommen und deshalb irrevisibel (vgl. dazu u.a. Urteil vom 19. Januar 1972 - BVerwG V C 54.70 - BVerwGE 39, 257 (259) [BVerwG 19.01.1972 - V C 54/70]).
  • BVerwG, 08.05.2002 - 9 C 5.01

    Erschließungsbeitrag; Beitragspflicht; Bebaubarkeit; Hinterliegergrundstück;

    Danach kommt es maßgebend auf die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten an; eine spätere Änderung dieser Verhältnisse hat selbst dann keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit eines ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids, wenn mit ihr schon im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten zu rechnen war (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 - BVerwG 8 B 5.95 - Buchholz 406.11 § 134 BauGB Nr. 7 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 9 LC 110/18

    Ablösung; Abnahme; Aufrechnung; Ausschlussfrist; Bebauungsplan; Beitrag;

    Soweit die Kläger vertreten, bei der Anfechtungsklage sei die Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich, ist im Beitragsrecht als maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und Rechtslage grundsätzlich auf das Entstehen der sachlichen Beitragspflicht abzustellen (BVerwG, Beschluss vom 13.3.1995 - 8 B 5.95 - juris Rn. 2; Driehaus/Raden, a. a. O., § 19 Rn. 23).
  • VG Augsburg, 22.12.2011 - Au 2 K 10.1430

    Erschließungsbeitragsbescheid nur gegen einen Miteigentümer

    Diese Selbstständigkeit berechtigt den vom persönlich Beitragspflichtigen als Gesamtschuldner auf einen Ausgleich in Anspruch genommenen Miteigentümer, dem Ausgleichsanspruch gegenüber alle Einwendungen geltend zu machen, die ihm zugestanden hätten, wenn er unmittelbar vom Abgabengläubiger in Anspruch genommen worden wäre (BVerwG vom 13.3.1995 BayVBl 1995, 764; vom 31.1.1975 Buchholz 406.11 § 134 BauGB Nr. 2; BayVGH a.a.O.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, RdNr. 38 zu § 24).
  • VG Münster, 26.04.2017 - 3 K 2624/15

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu den Herstellungskosten einer Straße

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 - 8 B 5/95 -, juris, Rdn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 6. August 1999 - 3 A 1944/99 -, juris, Rdn. 1.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2002 - 9 C 5/01 -, juris, Rdn. 26 f. und Beschluss vom 13. März 1995 - 8 B 5/95 -, juris, Rdn. 2; OVG NRW, Beschluss vom 6. August 1999 - 3 A 1944/99 -, juris, Rdn. 1.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2021 - 2 S 1387/21

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück;

    Sie beeinflussen die einmal nach Grund und Höhe entstandene sachliche Beitragspflicht grundsätzlich nicht mehr und haben keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit eines ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.03.1995 - 8 B 5.95 - juris Rn. 2; Urteil vom 09.12.1983 - 8 C 112.82 - BVerwGE 68, 249, juris Rn. 26; Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl., § 19 Rn. 23; Reif in Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz (KAG) für Baden-Württemberg, § 41 Anm. 3.6.7.3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 9 B 4.05

    Anfechtungsklage, Beurteilungszeitpunkt; Erschließungsbeitrag;

    Für das Erschließungsbeitragsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht (von den hier nicht einschlägigen Fällen der verfrüht, also vor Entstehen der sachlichen Beitragspflicht, erlassenen Bescheide abgesehen - s. hierzu: BVerwG, Urteil vom 27. September 1982 - 8 C 145.81 -, DVBl. 1983, 135; Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 40.91 -, DVBl. 1993, 903) den Grundsatz aufgestellt, dass (mit Ausnahme der Merkmalsregelung einer Satzung) diejenigen "tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse" maßgeblich sind, die im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht bestanden (BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 - 8 B 5.95 -, NVwZ 1995, 1207 - unter Hinweis auf die vorangegangene Rechtsprechung).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2008 - 10 S 2.08

    Erschließungsbeitragsrecht: Beitragspflicht eines von einer Gemeinde zur

    Spätere Änderungen dieser Verhältnisse haben selbst dann keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit eines Erschließungsbeitragsbescheides, wenn mit ihnen schon im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht zu rechnen war (BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 - 8 B 5.95 -, juris; Driehaus a.a.O., § 19 RN 22).
  • VG Augsburg, 08.04.2020 - Au 2 K 19.1058

    Keine Befreiung von der Hundesteuer für Herdenschutzhund

    Das zwischen den Gesamtschuldnern bestehende zivilrechtliche Schuldverhältnis steht nämlich rechtlich unabhängig neben dem Abgabenschuldverhältnis zwischen Abgabengläubiger und dem persönlich herangezogenen Beitragspflichtigen (BVerwG, U.v. 31.1.1975 - IV C 76.42 - KStZ 1975, 129; B.v. 13.3.1995 - 8 B 5.95 - BayVBl 1995, 764; BayVGH, B.v. 14.1.2008 - 6 CS 04.3182 - juris Rn. 2; VG Augsburg, U.v. 22.12.2011 - Au 2 K 10.1430 - juris Rn. 21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2021 - 5 MB 5/21

    Heranziehung eines Mitglieds einer Erbengemeinschaft zum Wasserverbandsbeitrag;

    Nach einem Grundsatz des intertemporalen Verwaltungsrechts ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht maßgeblich (BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 - 8 B 5.95 -, juris Rn. 2; VGH München, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 6 ZB 07.2861 -, juris Rn. 4; OVG Magdeburg, Beschluss vom 31. März 2010 - 4 L 375/08 -, juris Rn. 14; OVG Weimar, Urteil vom 26. Juni 2013 - 4 KO 583/08 -, juris Rn. 65).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.05.2003 - 2 M 39/02

    Kein "dauerhafter" Vorteil für Hinterlieger-Grundstück bei fehlender dinglicher

    Danach komme es maßgebend auf die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten an; eine spätere Änderung dieser Verhältnisse habe selbst dann keinen Einfluss auf die Rechtmäßigkeit eines ergangenen Erschließungsbeitragsbescheids, wenn mit ihr schon im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten zu rechnen war (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.03.1995 - BVerwG 8 B 5.95 -, Buchholz 406.11 § 134 Nr. 7, m. w. N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 05.04.2011 - 3 K 1331/05

    Erhebung eines Erschließungsbeitrages; Anrechnung auf

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/03

    Hinterliegergrundstück hat bei Notwegerecht Vorteil von der Straßenbaumaßnahme

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - 2 L 32/02

    Hinterliegergrundstück hat bei Notwegerecht Vorteil von der Straßenbaumaßnahme

  • VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 178/12

    Anschlussbeitragsrecht - Belegenheit eines Grundstücks in einem

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.01.2008 - 10 S 25.07

    ErschlBeitrG BE § 15 Abs 2 verbietet die Durchsetzung von

  • VGH Bayern, 14.01.2008 - 6 CS 04.3182

    Erschließungsbeitragssache; Widerspruch einer Erbengemeinschaft; Rechtsstellung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.12.1999 - 3 A 896/98

    Erschließung von Hinterliegergrundstücken bei Eigentümeridentität

  • VG Augsburg, 21.06.2012 - Au 2 K 10.1118

    Begleichung des Ausbaubeitrags durch anderen Miteigentümer

  • VG Augsburg, 09.02.2023 - Au 2 K 22.892

    Klage auf Gewährung eines Härteausgleichs wegen Heranziehung zu

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 4 L 375/08

    Zusammenschluss von Aufgabenträgern

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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 12.09.1995 - 11 UE 1128/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4886
VGH Hessen, 12.09.1995 - 11 UE 1128/94 (https://dejure.org/1995,4886)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.09.1995 - 11 UE 1128/94 (https://dejure.org/1995,4886)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. September 1995 - 11 UE 1128/94 (https://dejure.org/1995,4886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 5 Abs 2 WaffG, § 263 StGB, § 56 VwGO, § 57 VwGO, § 3 VwZG
    Regelvermutung waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit im Falle eines Vermögensdeliktes; Heranziehung der Tatsachen aus einem eingestellten Strafverfahren; Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1075
  • NVwZ 1996, 605 (Ls.)
  • DVBl 1996, 572
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Hessen, 03.07.1989 - 13 TH 1313/89

    Mängel der Postzustellungsurkunde - Familiennachzug, einjährige Wartefrist

    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.1995 - 11 UE 1128/94
    Der Beweiswert der Postzustellungsurkunde (Bl. 34 GA) gemäß § 418 ZPO ist, worüber das Gericht nach seiner freien Überzeugung (§ 108 Abs. 1 VwGO) zu befinden hat, durch die festzustellenden Mängel entscheidungserheblich gemindert (§ 419 ZPO, vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluß vom 3. Juli 1989 - 13 TH 1313/89 -, NJW 1990, 467).

    So liegen die Dinge hier, denn durch die Veränderung der Anschrift in der Postzustellungsurkunde läßt sich nicht mehr erkennen, ob der erfolglose Zustellungsversuch in der früheren oder der jetzigen Wohnung des Klägers stattgefunden hat oder ob etwa zwei erfolglose Zustellungsversuche in beiden Wohnungen unternommen worden sind (vgl. zur Unwirksamkeit der Zustellung bei Beurkundung mehrerer Zustellungsvorgänge in einer Urkunde, Hess. VGH, Beschluß vom 3. Juli 1989, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.06.1984 - 9 CB 1092.81

    Zustellungsurkunde - Fehlerhaftigkeit - Berichtigung - Postzustellungsurkunde -

    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.1995 - 11 UE 1128/94
    Daraus ergibt sich, daß wesentliche Mängel der Postzustellungsurkunde bereits für sich allein zur Unwirksamkeit der Zustellung führen "(BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984 - 9 CB 1092.81 -, Buchholz 303 Nr. 3 zu § 195 ZPO).
  • BGH, 15.01.1953 - IV ZR 180/52

    Zustellung durch Aufgabe zur Post

    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.1995 - 11 UE 1128/94
    Das folgt aus dem mit ihnen beabsichtigten Zweck, durch eine strenge gesetzliche Form für die Zustellung jeden Streit über das Ob und Wie der Zustellung auszuschließen (BGH, U. v. 15. Januar 1953 - IV ZR 180/52 -, BGHZ 8, 314).
  • BVerfG, 16.01.1991 - 1 BvR 1326/90

    Verstoß gegen die Unschuldsvermutung bei einer auf § 153a Abs. 2 StPO gestützten

    Auszug aus VGH Hessen, 12.09.1995 - 11 UE 1128/94
    An der Verwertung der diesem Strafverfahren zugrundeliegenden Tatsachen sind Behörden und Gerichte nicht deswegen gehindert, weil das auf der Anklage beruhende Strafverfahren später gemäß § 153 a Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (BVerfG, Beschluß vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 -, DVBl. 1991, 482 (484) = NJW 1991, 1530).
  • OLG Frankfurt, 10.09.1996 - 3 Ws 735/96
    Aufgrund der Beweiskraft der Postzustellungsurkunde als öffentliche Urkunde über die am 31.01.1996 durch Niederlegung bei der Postanstalt erfolgte Ersatzzustellung (§§ 37 Abs. 1 StPO , 418 Abs. 1 ZPO ; vgl. hierzu aus jüngster Zeit z.B. BFH, Beschl. v. 2.7.196 - XR 79/95 Juris; HessVGH, NJW 1996, 1075 ; FG Münster, ZKF 1995, 281) ist nämlich davon auszugehen, daß der Widerrufsbeschluß dem Verurteilten ordnungsgemäß zugestellt wurde.

    Aus den genannten Gründen ist ferner nicht verwunderlich, daß auch nach der eingeleiteten Postreform die Wirksamkeit von beliehenen Postbediensteten vorgenommener Zustellungen von der Rechtsprechung nicht einmal problematisiert wird (vgl. z.B. BFH, Beschl. v. 2.7.1996 -XR 79/95 Juris; HessVGH, NJW 1996, 1075 ; FG Münster, ZKF 1995, 281).

  • BFH, 28.08.2006 - II B 86/04

    NZB: Beweisaufnahme, Zustellung durch PZU

    Anders als in der von der Klägerin angezogenen Entscheidung des Hessischen VGH vom 12. September 1995 11 UE 1128/94 (NJW 1996, 1075) lässt sich im Streitfall nach Ansicht des Senats die Auffassung vertreten, dass Zweifel an der Zustellung nicht erkennbar sind.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.08.1997 - 20 A 1399/96
    Vgl. BVerwG, Urteil vom 26. März 1996 - 1 C 12.95 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 76 (S. 30); BVerfG, Beschluß vom 16. Januar 1991 - 1 BvR 1326/90 -, DVBl. 1991, 482 (484); HessVGH, Urteil vom 12. September 1995 - 11 UE 1128/94 -, DVBl. 1996, 572 f. Allerdings ist, jenseits spezialgesetzlicher Hindernisse, der Zeitablauf für die Verwertung lange zurückliegender Ereignisse nicht belanglos.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.04.1996 - 2 A 11716/95

    Schriftform der Klage; Unterschrift; Urheberschaft ; Verkehrswille des Klägers;

    Diese Urkunde leidet an keinem wesentlichen Mangel, der ihren Zweck, jeden Streit über das Ob und Wie der Zustellung auszuschließen, vereiteln und deshalb zur Unwirksamkeit der Zustellung führen könnte (siehe dazu BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1984, Buchholz 303 § 195 ZPO Nr. 3; HessVGH, Beschluß vom 13. Juli 1989, NJW 1990, 467, und Urteil vom 12. September 1995, NJW 1996, 1075).
  • VG Schleswig, 30.07.2001 - 9 B 23/01

    Aufenthaltserlaubnis, Rücknahme, wirksame Zustellung durch Niederlegung,

    Der hier zu entscheidende Fall ist nicht gleichzusetzen mit dem vom VGH Kassel im Urteil vom 12. September 1995 - 11 UE 1128/94 - (NJW 1996, S. 1075) entschiedenen Fall, in dem die Beweiskraft einer Postzustellungsurkunde als beeinträchtigt angesehen worden ist, da im Adressfeld ohne besondere Begründung Änderungen vorgenommen worden waren und danach nicht mehr zu erkennen war, wo der im Feld 7.1 jener Urkunde durch Ankreuzen beurkundete Zustellversuch unternommen worden und wo die im Feld 8.1 durch Ankreuzen beurkundete Hinterlassung einer Benachrichtigung erfolgt war.
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