Rechtsprechung
   BAG, 20.10.1995 - 5 AZB 5/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1167
BAG, 20.10.1995 - 5 AZB 5/95 (https://dejure.org/1995,1167)
BAG, Entscheidung vom 20.10.1995 - 5 AZB 5/95 (https://dejure.org/1995,1167)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 1995 - 5 AZB 5/95 (https://dejure.org/1995,1167)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,1167) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte oder der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei Organstellung des Klägers - Bestellung eines Arbeitnehmers zum GmbH-Geschäftsführer einer konzernabhängigen Gesellschaft als Auflösung des Arbeitsvertrages mit der Obergesellschaft - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswegzuständigkeit - GmbH-Geschäftsführer

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    ArbGG §§ 2, 5 Nr. 1 Satz 3; GVG §§ 17, 17a; BGB § 611
    Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Rechtsstreitigkeiten mit GmbH-Geschäftsführern - Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses mit der Muttergesellschaft bei gleichzeitiger Organstellung als Geschäftsführer einer konzernabhängigen GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1076
  • ZIP 1996, 514
  • NZA 1996, 200
  • BB 1996, 116
  • BB 1996, 274
  • DB 1996, 483
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.02.1994 - 2 AZB 28/93

    Rechtswegzuständigkeit - Geschäftsführervertrag

    Auszug aus BAG, 20.10.1995 - 5 AZB 5/95
    Der Geschäftsführer einer abhängigen GmbH, dessen Bestellung ein Vertragsverhältnis mit dem herrschenden Unternehmen zugrunde liegt, gilt nur im Verhältnis zur GmbH nicht als Arbeitnehmer (BAG Beschluß vom 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979, zu II 3 b bb (3) der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Dieses Rechtsverhältnis kann auch ein Arbeitsverhältnis sein (BAG Beschluß vom 21. Februar 1994, aaO., unter II 3 (4) der Gründe; Henssler, RdA 1992, 289, 300).

  • BGH, 12.11.1979 - II ZR 174/77

    Geschäftsführerhaftung in der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BAG, 20.10.1995 - 5 AZB 5/95
    Das schließt aber Ansprüche Dritter nicht aus (BGHZ 75, 321; 76, 326).
  • BAG, 17.01.1985 - 2 AZR 96/84

    Rechtliche Stellung eines stellvertretenden Geschäftsführers einer Gesellschaft

    Auszug aus BAG, 20.10.1995 - 5 AZB 5/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schließt § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nur für Streitigkeiten mit solchen juristischen Personen oder Personengesamtheiten aus, deren Vertreter die Organvertreter sind (Urteile vom 10. Juli 1980 - 3 AZR 68/79 - und vom 17. Januar 1985 - 2 AZR 96/84 - AP Nr. 1, 2 zu § 5 ArbGG 1979; Urteil vom 15. April 1982 - 2 AZR 1101/79 - BAGE 39, 16 = AP Nr. 1 zu § 14 KSchG 1969).
  • BAG, 15.04.1982 - 2 AZR 1101/79

    GmbH Co. KG - Geschäftsführer - Kündigungsschutz - Ausschluß - Juristische Person

    Auszug aus BAG, 20.10.1995 - 5 AZB 5/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schließt § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nur für Streitigkeiten mit solchen juristischen Personen oder Personengesamtheiten aus, deren Vertreter die Organvertreter sind (Urteile vom 10. Juli 1980 - 3 AZR 68/79 - und vom 17. Januar 1985 - 2 AZR 96/84 - AP Nr. 1, 2 zu § 5 ArbGG 1979; Urteil vom 15. April 1982 - 2 AZR 1101/79 - BAGE 39, 16 = AP Nr. 1 zu § 14 KSchG 1969).
  • BAG, 10.07.1980 - 3 AZR 68/79

    Arbeitsgerichtsverfahren - Zuständigkeit - GmbH & Co. KG - Arbeitnehmer - KG -

    Auszug aus BAG, 20.10.1995 - 5 AZB 5/95
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts schließt § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG die Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen nur für Streitigkeiten mit solchen juristischen Personen oder Personengesamtheiten aus, deren Vertreter die Organvertreter sind (Urteile vom 10. Juli 1980 - 3 AZR 68/79 - und vom 17. Januar 1985 - 2 AZR 96/84 - AP Nr. 1, 2 zu § 5 ArbGG 1979; Urteil vom 15. April 1982 - 2 AZR 1101/79 - BAGE 39, 16 = AP Nr. 1 zu § 14 KSchG 1969).
  • BGH, 12.06.1989 - II ZR 334/87

    Schadensersatzpflicht des Geschäftsführers einer GmbH; Verjährung von

    Auszug aus BAG, 20.10.1995 - 5 AZB 5/95
    § 43 GmbHG enthält zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Spezialregelung im Verhältnis zu dem Haftungsanspruch aus dem Geschäftsführervertrag (Urteil vom 12. Juni 1989 - II ZR 334/87 - ZIP 1989, 1390, 1392 = WM 1989, 1335, 1337).
  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 213/77

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen in der GmbH & Co. KG

    Auszug aus BAG, 20.10.1995 - 5 AZB 5/95
    Das schließt aber Ansprüche Dritter nicht aus (BGHZ 75, 321; 76, 326).
  • BAG, 24.08.1972 - 2 AZR 437/71

    Aufgaben des Geschäftsführers - Übernhme durch Angestellten - Einheitlicher

    Auszug aus BAG, 20.10.1995 - 5 AZB 5/95
    Die Tätigkeiten des Klägers als Geschäftsführer der K (und der V GmbH) und für die Beklagte ließen sich - anders als in der Fallgestaltung, die dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 24. August 1972 (- 2 AZR 437/91 - AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gemischter Vertrag) zugrunde lag - nicht trennen.
  • BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99

    GmbH-Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis

    bb) Zutreffend weist die Revision zwar darauf hin, daß nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, von der auch das Landesarbeitsgericht ausgeht (BAG 25. Juni 1997 - 5 AZB 41/96 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 37; 20. Oktober 1995 - 5 AZB 5/95 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 13; 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP ArbGG 1979 § 5 Nr. 17 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 28), der Anstellungsvertrag nicht mit der juristischen Person abgeschlossen werden muß, zu deren Organvertreter der Dienstnehmer bestellt werden soll; wird etwa ein bei einer Konzernobergesellschaft beschäftigter Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer konzernabhängigen Gesellschaft bestellt, so kann der mit der Konzernobergesellschaft abgeschlossene Arbeitsvertrag nach wie vor die Rechtsgrundlage für die Geschäftsführerbestellung bei der Tochtergesellschaft sein (BAG 25. Juni 1997 aaO; Martens FS Hilger/Stumpf S 437, 438).

    Im Gegensatz zu dem Ausgangsfall der von der Revision zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Oktober 1995 (AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 36 = EzA ArbGG 1979 § 5 Nr. 13) erhielt der Kläger seine Vergütung nach dem 1. August 1994 auch nicht weiterhin vom Beklagten, sondern von der NOP.

  • BAG, 25.06.1997 - 5 AZB 41/96

    Rechtsweg - Unterbleiben der Bestellung zum GmbH-Geschäftsführer

    In den Fällen, in denen der Anstellungsvertrag dagegen nicht mit der juristischen Person abgeschlossen worden ist, zu deren Organvertreter der Dienstnehmer bestellt werden sollte, sondern mit einem Dritten, z.B. einem Konzernunternehmen, ist § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG bei einer Klage gegen den Dritten nicht anzuwenden (BAG Beschluß vom 20. Oktober 1995 - 5 AZB 5/95 - AP Nr. 36 zu § 2 ArbGG 1979; Beschluß vom 21. Februar 1994 - 2 AZB 28/93 - AP Nr. 17 zu § 5 ArbGG 1979).
  • FG Thüringen, 13.12.2018 - 3 K 795/16

    Wirtschaftliche Arbeitgeberstellung bei konzerninterner Arbeitnehmerüberlassung -

    Bezieht der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft jedoch weiterhin sein Entgelt von der Konzernobergesellschaft und ist er dieser gegenüber nach dem Inhalt des Anstellungsvertrages weisungsgebunden, bleibt er zivilrechtlich Arbeitnehmer der Obergesellschaft (vgl. BAG-Beschluss vom 20.10.1995 5 AZB 5/95, NJW 1996, 1076).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2011 - 12 Sa 1411/10

    Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei einvernehmlicher Abstellung eines leitenden

    Denn in jedem Fall haben ausdrücklich getroffene Vereinbarungen über das Schicksal des ursprünglichen Anstellungsvertrags im Zusammenhang mit der Geschäftsführerbestellung vorrangige Bedeutung (BAG 25.10.2007 - 6 AZR 1045/06 - Juris Rn. 16, BAG 20.10.1995 - 5 AZB 5/95 Juris Rn. 30 ff., BAG 18.12.1996 - 5 AZB 25/96 - Juris Rn. 47, ErfK/Müller-Glöge, 11. Aufl., § 623 BGB Rn. 6 f., Palandt/Weidenkaff, BGB, 70. Aufl., Einf v § 611, Rn. 23 mwN).
  • BAG, 25.07.1996 - 5 AZB 5/96

    Rechtsweg - Arbeitnehmerähnliche Person - Geschäftsführer einer

    Auch insoweit ist hinsichtlich der Rechtsverhältnisse zwischen dem Organisationsakt der Bestellung des Klägers als Geschäftsführer der Betriebskrankenkasse (vgl. § 36 Abs. 2 SGB IV) und dem schuldrechtlichen Vertragsverhältnis, das dieser Bestellung zugrunde liegt, zu unterscheiden (vgl. für den Fall der Bestellung zum Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft: BAG Beschluß vom 20. Oktober 1995 - 5 AZB 5/95 - AP Nr. 36 zu § 2 ArbGG 1979).
  • LAG Niedersachsen, 07.03.2007 - 17 Ta 618/06

    Schriftformerfordernis des § 623 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Möglichkeit

    Dieses Rechtsverhältnis kann dann nach der Rechtsprechung des BAG auch ein Arbeitsverhältnis sein (BAG vom 20.10.1995 - 5 AZB 5/95- AP Nr. 36 zu § 2 ArbGG 1979).
  • LAG Niedersachsen, 05.03.2007 - 17 Ta 618/06

    GmbH Geschäftsführer

    Dieses Rechtsverhältnis kann dann nach der Rechtsprechung des BAG auch ein Arbeitsverhältnis sein (BAG vom 20.10.1995 - 5 AZB 5/95- AP Nr. 36 zu § 2 ArbGG 1979).
  • KG, 30.01.2001 - 5 W 8942/00

    Vorabentscheidung über die Rechtswegzuständigkeit - Beweiserhebung

    Ist der Geschäftsführer einer Tochter-GmbH gleichzeitig Arbeitnehmer der Muttergesellschaft, bleiben für Rechtswegstreitigkeiten aus diesem Arbeitsverhältnis die Arbeitsgerichte zuständig; verneint wird die Arbeitnehmereigenschaft des Geschäftsführers aber im Verhältnis zu der juristischen Person, deren gesetzlichem Vertretungsorgan er angehört (BAG NJW 1996, 1076; Germelmann/Matthes/Prütting aaO Rn. 30, 31).
  • BGH, 18.05.1999 - 5 StR 72/99

    Gemeinschaftlich begangene Untreue; Freispruch; Treuhandgesellschaft;

    a) Die Arbeitsverträge der Angeklagten mit der Treuhandanstalt wurden weder aufgehoben noch derart umgestaltet, daß die Angeklagten als Geschäftsführer aufgrund eines Dienstvertrages mit gleichbleibender Vergütung tätig wurden (vgl. zu dieser Problematik: BAG AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gemischter Vertrag; BAG BB 1994, 287; NJW 1995, 675; NJW 1996, 1076; Zöllner in Baumbach/Hueck, GmbHG 16. Aufl. § 35 Rdn. 97a).
  • BAG, 31.08.1998 - 5 AZB 21/98
    Das bedeutet: Der Geschäftsführer einer abhängigen GmbH, dessen Bestellung ein Vertragsverhältnis mit dem herrschenden Unternehmen zugrundeliegt, gilt nur im Verhältnis zur Tochtergesellschaft nicht als Arbeitnehmer (BAG Beschluß vom 20. Oktober 1995-5 AZB 5/95 - AP Nr. 36 zu § 2 ArbGG 1979).
  • KG, 04.05.2021 - 7 W 10/21

    Streitgegenstand und Tatsachenvortrag der klagenden Partei maßgeblich für

  • LAG Köln, 05.03.1997 - 4 Ta 253/96

    Arbeitsgerichte: Rechtsweg

  • FG Niedersachsen, 14.03.2005 - 3 K 644/04

    Definition des lohnsteuerlichen Begriff des Arbeitgebers; Geschäftsführer einer

  • LAG Hamm, 08.03.2001 - 16 Sa 845/00

    Anspruch auf Karenzentschädigung wegen nachvertraglichen Wettbewerbsverbots

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht