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   EuGH, 19.10.1995 - C-128/94   

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https://dejure.org/1995,823
EuGH, 19.10.1995 - C-128/94 (https://dejure.org/1995,823)
EuGH, Entscheidung vom 19.10.1995 - C-128/94 (https://dejure.org/1995,823)
EuGH, Entscheidung vom 19. Oktober 1995 - C-128/94 (https://dejure.org/1995,823)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Hönig / Stadt Stockach

    Richtlinie 88/166 des Rates, Anhang, Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a
    Landwirtschaft; Rechtsangleichung; Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen in Käfigbatteriehaltung; Richtlinie 88/166; Festsetzung einer Mindestkäfigbodenfläche durch die Richtlinie; Befugnis der Mitgliedstaaten, strengere nationale Vorschriften zu erlassen

  • EU-Kommission

    Hönig / Stadt Stockach

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit des Erlasses von strengeren nationalen Vorschriften in Bezug auf die Käfigbodenfläche von Legehennen in Käfigbatteriehaltung gegenüber gemeinschaftsrechtlich festgesetzten Mindesanforderungen

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    »Legehennenhaltung«

  • Judicialis

    Richtlinie 88/166/EWG Anhang Art. 3 Abs. 1 Buchst. a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Landwirtschaft - Rechtsangleichung - Mindestanforderungen zum Schutz von Legehennen in Käfigbatteriehaltung - Richtlinie 88/166 - Festsetzung einer Mindestkäfigbodenfläche durch die Richtlinie - Befugnis der Mitgliedstaaten, strengere nationale Vorschriften zu erlassen - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Hennen

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 113
  • ZIP 1995, 1846
  • MDR 1996, 275
  • NVwZ 1996, 469 (Ls.)
  • BB 1996, 71
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 21.02.1984 - 337/82

    St. Nikolaus Brennerei und Likörfabrik / Hauptzollamt Krefeld

    Auszug aus EuGH, 19.10.1995 - C-128/94
    9 Wie der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung betont hat, ist bei der Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts nicht nur der Wortlaut dieser Bestimmung zu berücksichtigen, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 17. November 1983 in der Rechtssache 292/82, Merck, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12, und vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 337/82, St. Nikolaus Brennerei, Slg. 1984, 1051, Randnr. 10).
  • EuGH, 17.11.1983 - 292/82

    Merck Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuGH, 19.10.1995 - C-128/94
    9 Wie der Gerichtshof in seiner Rechtsprechung betont hat, ist bei der Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts nicht nur der Wortlaut dieser Bestimmung zu berücksichtigen, sondern auch ihr Zusammenhang und die Ziele, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteile vom 17. November 1983 in der Rechtssache 292/82, Merck, Slg. 1983, 3781, Randnr. 12, und vom 21. Februar 1984 in der Rechtssache 337/82, St. Nikolaus Brennerei, Slg. 1984, 1051, Randnr. 10).
  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Zur Auslegung dieser Richtlinie hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seinem Urteil vom 19. Oktober 1995 - Rechtssache C-128/94 - (NJW 1996, S. 113), nachdem er vom Bundesverwaltungsgericht hierzu angerufen worden war (vgl. Beschluß vom 16. Dezember 1993, AgrarR 1994, S. 235 f. = RdL 1994, S. 250 f.), entschieden, daß Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a des Anhangs der Richtlinie 88/166/EWG den Mitgliedstaaten nicht verbiete, in bezug auf die Käfigbodenfläche für Legehennen in Käfigbatteriehaltung strengere nationale Vorschriften zu erlassen.

    Ein Verstoß gegen die noch bestehende Richtlinie 88/166/EWG vom 7. März 1988 des Rates der Europäischen Gemeinschaften (ABlEG Nr. L 74/83) könnte sich hieraus schon deshalb nicht ergeben, weil diese nur Mindestanforderungen enthält, die in den Mitgliedstaaten überschritten werden dürfen (vgl. Urteil des EuGH vom 19. Oktober 1995, NJW 1996, S. 113).

  • EuGH, 10.03.2005 - C-336/03

    FÜR AUTOMIETVERTRÄGE MIT VERTRAGSABSCHLUSS IM FERNABSATZ BESTEHT KEIN RECHT AUF

    21 Nach ständiger Rechtsprechung sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Gemeinschaftsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (Urteile vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-128/94, Hönig, Slg. 1995, I-3389, Randnr. 9, und vom 27. Januar 2000 in der Rechtssache C-164/98 P, DIR International Film u. a./Kommission, Slg. 2000, I-447, Randnr. 26).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 6 U 138/17

    Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung unionsrechtlicher Regelungen über das

    Nach ständiger Rechtsprechung sind Bedeutung und Tragweite von Begriffen, die das Gemeinschaftsrecht nicht definiert, entsprechend ihrem Sinn nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch und unter Berücksichtigung des Zusammenhangs, in dem sie verwendet werden, und der mit der Regelung, zu der sie gehören, verfolgten Ziele zu bestimmen (EuGH, Slg. 1995, I-3389 Rdnr. 9 - Hönig, und Slg. 2000, I-447 Rdnr. 26 - DIR International Film u.a./Kommission).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2007 - 1 S 1041/05

    Legehennenhaltung; Vereinbarkeit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung mit

    Die damit wegen der Konzeption einer nur begrenzten Harmonisierung eröffnete Möglichkeit unterschiedlicher Regelungen in den Mitgliedstaaten und - nachfolgend - der Benachteiligung deutscher Eierproduzenten im internationalen Wettbewerb (siehe schon zur Richtlinie 88/166/EWG EuGH, Urteil vom 19.10.1995 - Rs. C-128/94 -, Slg. 1995, I-3389) verstößt nicht gegen Verfassungsrecht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 13 A 2775/07

    Berechtigung zur Verwendung andere tierische Fette als Wiederkäuerfette

    Ob auf Gemeinschaftsebene eine harmonisierte Regelung für einen bestimmten Anwendungsbereich geschaffen worden ist, ergibt sich nach der Rechtsprechung des EuGH aus dem Wortlaut einer Verordnung sowie dem Kontext, in dem diese erlassen wurde, und aus den Zielen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden, vgl. EuGH, Urteile vom 13. Dezember 2001 C 324/99 -, DaimlerChrysler AG, Slg. 2001, I09897, www.curia.europa.eu und juris Rdnr. 42, vom 12. November 1998 - C - 102/96 -, Kommission/Deutschland (Pflicht zur besonderen Kennzeichnung und zur Hitzebehandlung von Eberfleisch), Slg. 1998, I-06871, www.curia.europa.eu und juris Rdnr. 24, vom 19. Oktober 1995 - C - 128/94 -, Hönig, NJW 1996, 113, sowie - wenn mit Hilfe der obengenannten Grundsätze eine klare Auslegung nicht möglich ist - aus der Entstehungsgeschichte, vgl. hierzu i. d. S.: EuGH, Urteil vom 9. März 2010 - C - 518/07 -, Kommission/Deutschland (Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freier Datenverkehr) www.curia.europa.eu und juris Rdnr. 29 und auch Wegener in: Callies/Ruffert, EUV/EGV, Kommentar, 3. Aufl., § 220 EGV Rdnr. 13 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EuGH, wonach die Entstehungsgeschichte als Auslegungshilfe regelmäßig mehr Züge einer Hilfsbegründung trage.
  • EuGH, 19.03.1998 - C-1/96

    Compassion in World Farming

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sind bei der Auslegung einer Bestimmung des Gemeinschaftsrechts nicht nur deren Wortlaut, sondern auch der Zusammenhang, in dem sie sich befindet, und die Ziele der Regelung zu berücksichtigen, zu der sie gehört (vgl. insbesondere Urteil vom 19. Oktober 1995 in der Rechtssache C-128/94, Hönig, Slg. 1995, I-3389, Randnr. 9).
  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2010 - C-585/08

    Pammer - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3 -

    34 - Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Oktober 1995, Hönig (C-128/94, Slg. 1995, I-3389, Randnr. 9); vom 27. Januar 2000, DIR International Film u. a./Kommission (C-164/98 P, Slg. 2000, I-447, Randnr. 26), und vom 10. März 2005, easyCar (C-336/03, Slg. 2005, I-1947, Randnr. 21).
  • OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02

    Zur Entstehung eines Anspruchs auf Maklercourtage

    Denn ein Nachweis i. S. d. § 652 Abs. 1 BGB kann auch dadurch geführt werden, dass der Makler den Kauf Interessenten als Verkäufer eine Person benennt, die das Kaufobjekt noch erwerben muss, jedoch hierzu und zur Weiterveräußerung bereit ist (BGH NJW 1996, 113 und WM 1991, 643, 645; ebenso OLGR Köln 2001, 25 ff; a. A. KG OLGZ 1985, 367, 369, OLG Karlsruhe NJW-RR 1994, 508 f., die eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit des nachgewiesenen und des abgeschlossenen Vertrages verneinen, dagegen BGH NJW 1996, 113).
  • VG Oldenburg, 22.03.2006 - 11 A 3583/05

    Immissionsschutz- und baurechtliche Genehmigungen des Betriebs einer

    In Art. 13 Abs. 2 der genannten Richtlinie werden strengere Regelungen zudem ausdrücklich ermöglicht (vgl. auch EuGH, Urteil vom 19. Oktober 1995 - Rs C-128/94 - NJW 1996, 113; VG Stuttgart a. a. O.).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 4/93

    "Legehennen"; Wettbewerbswidrigkeit der Haltung von Legehennen

    Denn auch wenn die Richtlinie einen Freiraum für strengere nationale Anforderungen an die Käfighaltung lassen sollte (diese Frage ist Gegenstand eines Vorlageverfahrens vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (BVerwG RdL 1994, 250; EuGH Rs. C - 128/94)), bindet sie alle Mitgliedstaaten jedenfalls bei der Entscheidung darüber, welche Schutzmaßnahmen zugunsten von Legehennen bei Anwendung des Art. 36 EGV als Mindeststandard des Tierschutzes hinzunehmen sind.
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2007 - 11 ME 237/06

    Unzureichende Versorgung von in Käfigen gehaltenen Nerzen mit Stroh als Verstoß

  • LAG Bremen, 09.11.2000 - 4 Sa 138/00

    Hinweispflicht des Arbeitgebers auf tarifliche Verfallfristen

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.06.1999 - C-6/98

    ARD

  • VG Düsseldorf, 26.01.2012 - 23 L 1939/11

    Aus für Nerzfarm in Nettetal

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2006 - C-507/03

    Kommission / Irland - Öffentliche Aufträge - Artikel 43 EG und 49 EG - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2004 - C-460/02

    Kommission / Italien

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2004 - C-96/03

    Tempelman

  • AG München, 28.11.2022 - 231 C 2453/22

    EuGH Vorlage zum Widerruf von Kilometer-Leasingverträgen

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2010 - C-144/09

    Hotel Alpenhof - Verordnung (EG) Nr. 44/2001- Art. 15 Abs. 1 Buchst. c und Abs. 3

  • VG Minden, 28.11.2002 - 2 K 2695/01

    Nerzfarmbetreiberin benötigt keine gesonderte tierschutzrechtliche Erlaubnis

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