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   OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95   

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https://dejure.org/1995,1743
OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95 (https://dejure.org/1995,1743)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.11.1995 - 16 U 32/95 (https://dejure.org/1995,1743)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. November 1995 - 16 U 32/95 (https://dejure.org/1995,1743)
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Private Probefahrt

C.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit 1.1.02>), Haftungserleichterung, Beweislast: Verursachung, Verschulden

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pkw; Kaufverhandlungen; Privatperson; Probefahrt; Beschädigung; Einfache Fahrlässigkeit; Beweislast

  • aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1288
  • MDR 1996, 585
  • NZV 1996, 313
  • VersR 1996, 1420
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 18.12.1979 - VI ZR 52/78

    Haftungsausschluß im Verhältnis zu Halter und probefahrendem Fahrer eines Kfz

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95
    Wer von einer Privatperson im Rahmen von Kaufverhandlungen einen PKW für eine Probefahrt entleiht, hat im Hinblick auf mögliche Beschädigungen auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten (- anders BGH, NJW 1980, 1681 für Probefahrten im Rahmen des gewerblichen Kfz-Handels -).

    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Kfz-Händler, der einem Kaufinteressenten ein KFZ zu einer Probefahrt überläßt, von diesem jedenfalls dann keinen Ersatz für die - leicht fahrlässige - Beschädigung des Fahrzeugs verlangen, wenn diese im Zusammenhang mit den einer Probefahrt eigentümlichen Gefahren steht (vgl. BGH NJW 1972, 1363; NJW 1980, 1681; OLG Düsseldorf VersR 1978, 156; NZV 1994, 317; OLG Karlsruhe DAR 1987, 380; OLG Köln NZV 1992, 279).

  • OLG Düsseldorf, 09.06.1976 - 15 U 209/75

    Zur Haftung bei leicht fahrlässiger Beschädigung von Vorführwagen

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Kfz-Händler, der einem Kaufinteressenten ein KFZ zu einer Probefahrt überläßt, von diesem jedenfalls dann keinen Ersatz für die - leicht fahrlässige - Beschädigung des Fahrzeugs verlangen, wenn diese im Zusammenhang mit den einer Probefahrt eigentümlichen Gefahren steht (vgl. BGH NJW 1972, 1363; NJW 1980, 1681; OLG Düsseldorf VersR 1978, 156; NZV 1994, 317; OLG Karlsruhe DAR 1987, 380; OLG Köln NZV 1992, 279).

    Beim Kaufinteressenten wird schutzwürdiges Vertrauen dahingehend erweckt, der mit derartigen Risiken ständig konfrontierte und über entsprechende Erfahrungen verfügende Verkäufer habe sich gegen diese Risiken durch Abschluß einer Kaskoversicherung entsprechend abgesichert (OLG Düsseldorf VersR 1978, 156).

  • BGH, 07.06.1972 - VIII ZR 35/71

    Probefahrten - Haftungserleichterung

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Kfz-Händler, der einem Kaufinteressenten ein KFZ zu einer Probefahrt überläßt, von diesem jedenfalls dann keinen Ersatz für die - leicht fahrlässige - Beschädigung des Fahrzeugs verlangen, wenn diese im Zusammenhang mit den einer Probefahrt eigentümlichen Gefahren steht (vgl. BGH NJW 1972, 1363; NJW 1980, 1681; OLG Düsseldorf VersR 1978, 156; NZV 1994, 317; OLG Karlsruhe DAR 1987, 380; OLG Köln NZV 1992, 279).
  • BGH, 26.09.1961 - VI ZR 92/61
    Auszug aus OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95
    Die entsprechende Anwendung des § 282 BGB bzw. eine Beweislastverteilung nach Gefahrenkreisen bei der culpa in contrahendo ist mittlerweile anerkannt und entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. Palandt-Heinrichs, 54. Aufl. 1995, § 282 Rdnr. 10; BGHZ 66, 54; 767, 487; NJW 1962, 31; NJW 1987, 640).
  • OLG Zweibrücken, 27.04.1990 - 1 U 188/89

    Stillschweigende Haftungsbeschränkung; Probefahrt; Kfz; Privater Halter;

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95
    Dies entspricht nicht der zwischen privatem Verkäufer und privatem Käufer bestehenden anderartigen Interessen- und Risikolage; insbesondere ist für den Gesichtspunkt der leichteren Versicherbarkeit des Verkäuferrisikos kein Raum (vgl. OLG Zweibrücken NZV 1990, 466; so auch Jox a.a.O., S. 55f).
  • BGH, 18.05.1994 - XII ZR 188/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigungen vermieteter Räume

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95
    Für die Tatsache, daß der PKW während der Probefahrt beschädigt worden ist, ist der Kläger beweispflichtig (vgl. zu der vergleichbaren Problematik bei der Beschädigung der Mietsache: BGH NJW 1994, 2019).
  • BGH, 10.01.1979 - VIII ZR 264/76

    Haftung für Beschädigung eines Kfz aus Anlaß einer aufgedrängten Probefahrt

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95
    Angesichts der typischen Gefahren einer Probefahrt ist es gerechtfertigt, eine stillschweigend vereinbarte Haftungsbeschränkung auf vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadensverursachung anzunehmen, weil der Automobilhändler durch den Abschluß einer Fahrzeugvollversicherung das Risiko einer leicht fahrlässigen Beschädigung des Vorführwagens begrenzen kann, während dem Kunden der Abschluß einer Versicherung gegen die besonderen Risiken der Probefahrt praktisch nicht möglich ist (BGH NJW 1979, 643, 644).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.1993 - 22 W 30/93

    Fremdes ungewohntes Fahrzeug; Probefahrt auf Autobahn; Schwer einsehbare Strecke;

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Kfz-Händler, der einem Kaufinteressenten ein KFZ zu einer Probefahrt überläßt, von diesem jedenfalls dann keinen Ersatz für die - leicht fahrlässige - Beschädigung des Fahrzeugs verlangen, wenn diese im Zusammenhang mit den einer Probefahrt eigentümlichen Gefahren steht (vgl. BGH NJW 1972, 1363; NJW 1980, 1681; OLG Düsseldorf VersR 1978, 156; NZV 1994, 317; OLG Karlsruhe DAR 1987, 380; OLG Köln NZV 1992, 279).
  • BGH, 21.05.1968 - VI ZR 131/67

    Verjährung von Ansprüchen des Kraftfahrzeughändlers wegen der Beschädigung eines

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95
    Mit der Überlassung eines Fahrzeugs zum Zwecke der Probefahrt wird ein bindendes Vertragsverhältnis mit Leistungspflichten üblicherweise nicht eingegangen (BGH DAR 1968, 239, 240).
  • OLG Karlsruhe, 12.06.1987 - 14 U 283/85

    Haftung; Probefahrt; Grobe Fahrlässigkeit; Sorgfaltsmaßstab

    Auszug aus OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Kfz-Händler, der einem Kaufinteressenten ein KFZ zu einer Probefahrt überläßt, von diesem jedenfalls dann keinen Ersatz für die - leicht fahrlässige - Beschädigung des Fahrzeugs verlangen, wenn diese im Zusammenhang mit den einer Probefahrt eigentümlichen Gefahren steht (vgl. BGH NJW 1972, 1363; NJW 1980, 1681; OLG Düsseldorf VersR 1978, 156; NZV 1994, 317; OLG Karlsruhe DAR 1987, 380; OLG Köln NZV 1992, 279).
  • OLG Köln, 26.06.1991 - 13 U 2/91

    Haftung für Schäden einer Probefahrt nur bei grobem Verschulden

  • OLG Koblenz, 13.01.2003 - 12 U 1360/01

    Anbahnung eines Kraftfahrzeugkaufes: Stillschweigende Haftungsfreistellung eines

    Wenn das OLG Köln (NJW 1996, 1288 f.) für einen solchen Fall die Haftungsfreistellung abgelehnt hat, dann beruht dies ersichtlich auf der zweimal herausgestellten Tatsache, dass dort die Probefahrt erst unternommen werden konnte, nachdem mit Wissen des Kaufinteressenten die individuell erforderliche Erlaubnis des Autoeigentümers hierzu zuvor eigens eingeholt werden musste.
  • OLG Hamm, 02.07.1998 - 28 U 163/97

    Ansprüche aus dem Diebstahl eines zur Vermittlung eines Verkaufes auf einem

    Dieses besondere Schadensrisiko hat die Rechtsprechung veranlaßt, zwischen einem Händler und dem möglichen Käufer bei Probefahrten eine stillschweigende Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit anzunehmen, weil einerseits der Händler aufgrund der Sonderbedingungen der Kraftfahrzeugversicherung für Kfz.-Handel und-Handwerk leicht einen Vollkaskoversicherungschutz bewerkstelligen kann, den andererseits der potentielle Käufer für solche Fahrten nicht erlangen kann und daher von dem Händler erwarten darf (vgl. OLG-Köln NJW 1996, 1288 ff.).
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