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   BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94   

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BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94 (https://dejure.org/1996,973)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1996 - 7 C 51.94 (https://dejure.org/1996,973)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1996 - 7 C 51.94 (https://dejure.org/1996,973)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Grundstücks - Anwendbarkeit einer Stichtagsregelung - Enteignung eines Grundstücks in der ehemaligen DDR

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; diskriminierende Entschädigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen: Aufklärungspflicht hinsichtlich diskriminierender interner Anweisungen bei Entschädigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1296
  • ZIP 1996, 765
  • NVwZ 1996, 717 (Ls.)
  • NJ 1996, 384
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94
    »Behörden und Gerichte sind bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte verpflichtet zu ermitteln, ob eine Enteignungsentschädigung auf der Grundlage diskriminierender interner Anweisungen niedriger als für DDR-Bürger üblich (§ 1 Abs. 1 Buchst. b VermG) festgesetzt wurde (im Anschluß an BVerwGE 95, 289).

    Sie will damit solche Enteignungen erfassen, bei denen gegenüber den Betroffenen in bewußter Abkehr von den ansonsten für Bürger der früheren DDR geltenden einschlägigen Vorschriften generell Entschädigungsbestimmungen zur Anwendung kamen, die den diskriminierenden Zugriff auf das Eigentum erleichtern sollten (stRspr des erkennenden Senats seit dem Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 [291 f.]).

    Wie im Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - aaO. dargelegt, sind ein typisches Beispiel für derartige interne Anweisungen die Beschlüsse des Präsidiums des Ministerrats vom 23. Dezember 1976 und 28. Juli 1977 (abgedruckt in der Schriftenreihe des Bundesamts zur Regelung offener Vermögensfragen, Heft 1: Behandlung des in der ehemaligen DDR belegenen Grundbesitzes von Berechtigten außerhalb des Gebietes; ferner bei Fieberg/Reichenbach, Enteignung und offene Vermögensfragen in der DDR, Bd. II, 2. Aufl. 1992).

    Der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG ist aber, wie bereits im Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - aaO. bemerkt, nicht auf diese Fallgruppe beschränkt.

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94
    Sie betrifft nur solche Enteignungen, deren besonderer Unrechtsgehalt darin liegt, daß bereits nach den maßgebenden Vorschriften der DDR eine Entschädigung generell ausgeschlossen war (stRspr des erkennenden Senats seit dem Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 [286 f.]; vgl. zuletzt etwa Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - VIZ 1995, 708 = ZOV 1995, 477 m.w.N.).

    Im übrigen ist bereits in den Urteilen des erkennenden Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.94 - und - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 95, 284 und 289 näher dargelegt, aus welchen Gründen § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG nur den Eigentumszugriff aufgrund genereller diskriminierender Entschädigungsregelungen betrifft.

  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94

    Bauland-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94
    Sie betrifft nur solche Enteignungen, deren besonderer Unrechtsgehalt darin liegt, daß bereits nach den maßgebenden Vorschriften der DDR eine Entschädigung generell ausgeschlossen war (stRspr des erkennenden Senats seit dem Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 [286 f.]; vgl. zuletzt etwa Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - VIZ 1995, 708 = ZOV 1995, 477 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94

    Investitionsbescheinigung - Abtretung des Rückübertragungsanspruchs - Anfechtung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94
    Soweit sich die Revision für ihre Ansicht auf Art. 14 GG beruft, geht dies schon deshalb fehl, weil die vom Vermögensgesetz gewährten Rückübertragungsansprüche als Wiedergutmachungsleistungen ihre Wurzeln ausschließlich im Rechts- und Sozialstaatsgedanken und nicht in der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie oder in anderen Grundrechten haben (vgl. BVerfGE 84, 9O [126]; BVerwG, Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 - BVerwGE 98, 147 [150] = VIZ 1995, 412).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94
    Im übrigen ist bereits in den Urteilen des erkennenden Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.94 - und - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 95, 284 und 289 näher dargelegt, aus welchen Gründen § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG nur den Eigentumszugriff aufgrund genereller diskriminierender Entschädigungsregelungen betrifft.
  • BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 16.94

    Restitution zugeordneten Kommunalvermögens

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94
    Im übrigen ist bereits in den Urteilen des erkennenden Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.94 - und - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 95, 284 und 289 näher dargelegt, aus welchen Gründen § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG nur den Eigentumszugriff aufgrund genereller diskriminierender Entschädigungsregelungen betrifft.
  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94
    Dies geschah etwa dadurch, daß Entschädigungsregelungen scheinbar für alle Eigentümer galten, während in Wahrheit für DDR-Bürger regelmäßig oder gar ausschließlich bestimmte günstigere Ausnahmevorschriften angewendet wurden (zu einem Beispielsfall vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 [91 f.] = VIZ 1995, 344 [346]).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97

    Wassermühle; Enteignung Grundstück; Aufbaugesetz; Volkseigentum; Veräußerung an

    Die Vorschrift will damit solche Enteignungen erfassen, bei denen gegenüber den Betroffenen in bewußter Abkehr von den ansonsten für Bürger der DDR geltenden einschlägigen Vorschriften generell Entschädigungsbestimmungen angewendet wurden, die den diskriminierenden Zugriff auf das Eigentum erleichtern sollten (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 61).

    Zur Anwendung kamen dabei typischerweise unveröffentlichte, meist auch besonderer Geheimhaltung unterliegende Anweisungen, weil es die DDR aus naheliegenden Gründen vermieden hat, die Diskriminierung gebietsfremder Eigentümer durch den Erlaß entsprechender Rechtsnormen offen anzuordnen (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 -, a.a.O.).

    Die Steuervorschrift unterfällt auch nicht der weiteren Fallgruppe diskriminierender Enteignungsentschädigungen, bei der der Eigentumszugriff aufgrund einer Regelung erfolgte, deren genereller Zweck es war, Grundstücke von "West-Eigentümern" auf möglichst kostengünstige Weise in Volkseigentum zu überführen, um so die Ausgangsposition der DDR bei Verhandlungen über "offene Vermögensfragen" mit "kapitalistischen Staaten" langfristig zu verbessern (vgl. Anlage 1 Nr. 2 zum Beschluß des DDR-Ministerrats vom 28. Juli 1977, a.a.O., S. 106 ff.; s. dazu näher Urteil vom 18. Januar 1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.05.1996 - 7 B 74.96

    Offene Vermögensfragen: Zuständigkeit der Vermögensämter bezüglich im Eigentum

    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 53; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - NJW 1996, 1296 = VIZ 1996, 206) betrifft der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG nur solche Enteignungen, deren besonderer Unrechtsgehalt in dem diskriminierenden und gerade deshalb entschädigungslos bleibenden Zugriff des Staates auf das entzogene Eigentum liegt.

    Ebensowenig läßt sich den Ausführungen der Beschwerde zum Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG ein Bedarf nach weiterer grundsätzlicher Klärung der Rechtslage entnehmen; auch insoweit ist auf die bereits vorliegende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu verweisen (vgl. zuletzt Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 04.03.1998 - 7 B 388.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen der Aufklärungsrüge

    Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG erfaßt solche Enteignungen, bei denen gegenüber den Betroffenen in bewußter Abkehr von den ansonsten für Bürger der früheren DDR geltenden einschlägigen Vorschriften generell Entschädigungsbestimmungen zur Anwendung kamen, die den diskriminierenden Zugriff auf das Eigentum erleichtern sollten (grundlegend BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289; zuletzt Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - NJW 1996, 1296 [BVerwG 18.01.1996 - 7 C 51/94] = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 61).

    Behörden und Gerichte sind daher bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte verpflichtet zu ermitteln, ob eine Enteignungsentschädigung auf der Grundlage diskriminierender interner Anweisungen niedriger als für DDR-Bürger üblich festgesetzt wurden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 30.97

    Machtmißbrauch durch Enteignung von "Westgrundstücken"

    Dies ist im vorliegenden Zusammenhang für die Gruppe der "westeigentümer" ebenso eindeutig der Fall wie bei der Benachteiligung derselben Gruppe im Zusammenhang mit diskriminierend niedrigen Entschädigungen i.S % d.§ 1 Abs. 1 Buchst. b VermG (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 61 m.w.N.); mit in der DDR ansässigen Eigentümern hätte hier wie dort schwerlich ohne erhebliche Konflikte ähnlich umgegangen werden können.
  • VG Schwerin, 26.10.1999 - 7 A 1915/95

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz; Vorliegen einer

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  • BVerwG, 07.06.1999 - 8 B 99.99
    Aus den für die Auslegung des § 1 Abs. 1 lit. b VermG maßgeblichen Urteilen vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 -(BVerwGE 95, 289 [291]) und vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - (NJW 1996, 1296 ) geht zweifelsfrei hervor, daß eine "solche generelle Diskriminierung schon dann gegeben ist, wenn die Entschädigung auf der Grundlage interner Beschlüsse, Erlasse u.ä.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat auch bereits entschieden, daß "ein typisches Beispiel für derartige interne Anweisungen die Beschlüsse des Ministerrats vom 23. Dezember 1976 und 28. Juli 1977 ." sind; die dort für "Westgrundstücke" angeordnete Sonderbehandlung (z.B. Verkehrswertberechnung allein nach dem Ertragswert, Einsatz speziell ausgesuchter "zuverlässiger" Gutachter etc.) hat es als "manipulative Maßnahmen" bezeichnet (Urteil vom 18. Januar 1996, aaO.).

  • BVerwG, 18.10.2000 - 8 C 13.99

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Auslegung einer Anmeldeerklärung in eigenem

    Bei der Wertermittlung ist der von dem MfS ausgesuchte Bauingenieur B. entsprechend den Beschlüssen des Präsidiums des Ministerrats vom 23. Dezember 1976 und vom 28. Juli 1977 i.V.m. Ziff. 2.3 der dem letzgenannten Beschluss beigefügten "Information" (vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 S. 18 , vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 61, S. 176 und vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 S. 424) nur von dem Ertragswert ausgegangen und hat den Sachwert des Grundstücks (Einheitswert 40 100 RM) bei der Wertermittlung unberücksichtigt gelassen.
  • BVerwG, 08.10.2014 - 8 B 61.14

    Erlösauskehr aus dem Verkauf eines Mietwohngrundstücks

    Die Beschwerde zeigt auch nicht ansatzweise auf, inwiefern das Verwaltungsgericht von den angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - (BVerwGE 95, 289 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20) und vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 61) abgewichen sein soll.
  • BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99

    Republikflucht; Entzug des dinglichen Nutzungsrechts; generelle

    Das angefochtene Urteil widerpricht aber auch nicht dem im Rahmen der Beschwerdebegründung darüber hinaus erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Januar 1996 BVerwG 7 C 51.94 - (NJW 1996, 1296).
  • BVerwG, 24.07.1998 - 8 B 22.98

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionsgrund - Begriff der

    Behörden und Gerichte sind daher bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte verpflichtet zu ermitteln, ob eine Enteignungsentschädigung auf der Grundlage diskriminierender interner Anweisungen niedriger als für DDR-Bürger üblich festgesetzt wurde (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 61 S. 175 ).
  • BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 43.00

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

  • BVerwG, 12.11.1997 - 7 B 374.97

    Entschädigungspflichtigkeit einer Enteignung auf Grundlage des Aufbaugesetzes -

  • BVerwG, 04.06.1998 - 8 B 39.98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 21.03.2001 - 8 B 41.01

    Geltendmachung einer Divergenzrüge - Gerichtliche Aufklärungspflicht hinsichtlich

  • VG Berlin, 21.11.1997 - 31 A 316.94

    Enteignung eines Grundstücks ; Rückübertragung eines Grundstücks; Zahlung von

  • BVerwG, 06.11.1997 - 7 B 351.97

    Beschwerde wegen der Abweichung zweier Entscheidungen - Inanspruchnahme einer zu

  • BVerwG, 28.04.2003 - 7 B 60.02
  • BVerwG, 19.11.1996 - 7 B 272.96

    Beantragung der Feststellung der Berechtigung nach dem Vermögensgesetz (VermG) in

  • VG Berlin, 19.09.1996 - 29 A 86.93

    Anspruch auf die Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz;

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