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   BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 186/94   

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https://dejure.org/1996,2228
BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 186/94 (https://dejure.org/1996,2228)
BGH, Entscheidung vom 13.03.1996 - VIII ZR 186/94 (https://dejure.org/1996,2228)
BGH, Entscheidung vom 13. März 1996 - VIII ZR 186/94 (https://dejure.org/1996,2228)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung - Mangelnder Parteivortrag - Vorprozessuale Schreiben

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 286; BGB § 286; BGB § 326
    In kaufmännischem Bestätigungsschreiben nicht erwähnte Abreden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286
    Verbot der vorweggenommenen Beweisaufnahme

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Leistungsstörungen, VHV, Alleinvertriebsvertrag, Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Belieferungspflicht des U, Schadensersatzanspruch des VH, Schweigen auf kaufmännisches Bestätigungsschreiben

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1541
  • MDR 1996, 630
  • VersR 1997, 254
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 15/84

    Abgrenzung von Alleinvertriebs- und Sukzessivlieferungsvertrag; Rechte des

    Auszug aus BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 186/94
    Treten bei derartigen Dauerschuldverhältnissen Leistungsstörungen auf, ist zu unterscheiden (vgl. Senatsurteil vom 6. Februar 1985 - VIII ZR 15/84 = NJW 1986, 124 = WM 1985, 718 unter 3 a, b; Palandt/Heinrichs, BGB, 55. Aufl., § 326 Rdnr. 3):.

    Ob es sich bei der Verpflichtung der Beklagten, Einzelkaufverträge über die Lieferung bestimmter Teilmengen abzuschließen, um eine im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Hauptleistungspflicht handelt, mit der Folge, daß Ansprüche aus Schuldnerverzug den Voraussetzungen des § 326 BGB unterliegen, oder ob diese Verpflichtung nicht im Synallagma steht, so daß für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung die Vorschrift des § 286 Abs. 2 BGB Anwendung findet, bedarf vorliegend keiner Entscheidung (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Februar 1985 aaO. unter 3 c cc).

  • BGH, 08.11.1995 - VIII ZR 227/94

    Auswirkungen vorprozessualer Äußerungen auf den Prozeßvortrag einer Partei

    Auszug aus BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 186/94
    Eine Beweisaufnahme über eine beweiserhebliche Behauptung darf nur dann abgelehnt werden, wenn sie so ungenau bezeichnet ist, daß ihre Erheblichkeit nicht beurteilt werden kann oder wenn sie "ins Blaue hinein" aufgestellt und deshalb rechtsmißbräuchlich ist (vgl. Senatsurteil vom 8. November 1995 - VIII ZR 227/94 = NJW 1996, 394 = WM 1996, 321 unter III m.w.Nachw.).
  • BGH, 17.10.1985 - I ZR 238/83

    Auslegung eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens

    Auszug aus BGH, 13.03.1996 - VIII ZR 186/94
    Zwar gilt eine widerspruchslos angenommene Vertragsbestätigung als vollständig; diese Vermutung kann jedoch nach ständiger Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs durch den Nachweis entkräftet werden, daß neben den bestätigten Vereinbarungen weitere Abreden getroffen wurden, die zwar im Bestätigungsschreiben nicht erwähnt sind, ihm aber auch nicht entgegenstehen (z.B. BGH, Urteil vom 17. Oktober 1985 - I ZR 238/83 = WM 1986, 168 unter II 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.09.2002 - V ZR 170/01

    Vortrag "ins Blaue hinein" durch Vorlage eines Privatgutachtens

    b) Richtig ist auch hier der rechtliche Ansatz des Berufungsgerichts, wonach es im Zivilprozeß wegen Rechtsmißbrauchs unzulässig ist, eine Behauptung ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhalts willkürlich aufs Geratewohl, gleichsam "ins Blaue hinein" aufzustellen (vgl. BGH, Urt. v. 8. November 1995, VIII ZR 227/94, NJW 1996, 394; Urt. v. 13. März 1996, VIII ZR 186/94, NJW 1996, 1541, 1542; Urt. v. 1. Juli 1999, VII ZR 202/98, NJW-RR 2000, 208).
  • BGH, 13.12.2005 - KZR 12/04

    Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens

    bb) Sollte das Berufungsurteil dahin zu verstehen sein, dass das Berufungsgericht sich in Ermangelung näherer Darlegung der Umstände, unter denen die Zusage erteilt worden sein soll, wegen fehlender Plausibilität einer rechtlichen Verbindlichkeit der behaupteten Zusage auch im Falle einer den Vortrag der Klägerin bestätigenden Zeugenaussage von der Wahrheit der unter Beweis gestellten Behauptung nicht würde überzeugen können, so läge darin eine unzulässige vorweggenommene Beweiswürdigung (vgl. BVerfG, 1. Kammer des 1. Senats, NJW-RR 2001, 1006; BGH, Urt. v. 21.6.1989 - IVb ZR 4/88, BGHR ZPO § 286 Abs. 1 Beweisantrag, Ablehnung 3; Urt. v. 13.3.1996 - VIII ZR 186/94, NJW 1996, 1541 unter II 2; Urt. v. 19.3.2002 - XI ZR 183/01, WM 2002, 1004 unter II 2 c).
  • BGH, 11.04.2013 - IX ZB 170/11

    Restschuldbefreiung: Erhebung des angebotenen Zeugenbeweises zum Vortrag des

    Ob mit Blick auf solche Äußerungen dem Prozessvortrag einer Partei letzten Endes der Erfolg versagt bleibt, kann erst im Rahmen der abschließenden Würdigung nach § 286 ZPO unter Einschluss der Ergebnisse einer verfahrensrechtlich gebotenen Beweisaufnahme beurteilt werden (BGH, Urteil vom 8. November 1995 - VIII ZR 227/94, NJW 1996, 394; vom 13. März 1996 - VIII ZR 186/94, NJW 1996, 1541, 1542).
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