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   OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1996 - 2 B 10106/96   

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https://dejure.org/1996,2275
OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1996 - 2 B 10106/96 (https://dejure.org/1996,2275)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07.02.1996 - 2 B 10106/96 (https://dejure.org/1996,2275)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 2 B 10106/96 (https://dejure.org/1996,2275)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung der Außenvertretungsberechtigung eines Schulleiters von dem funktionellen Zuständigkeitsbereich der Gesamtkonferenz; Maßnahmen einer Schule bei Umgang eines Schülers mit Rauschgift; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schulrecht: Dauerhafter Schulausschluß nach unerlaubtem Umgang mit Haschisch auf einer Klassenfahrt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verweisung von der Schule - Haschischrauchen und -weitergeben auf dem Schulgelände

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1690
  • NVwZ 1996, 816 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.1987 - 12 B 112/87

    Anordnung; Sofortige Vollziehung; Verwaltungsakt; Anhörung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1996 - 2 B 10106/96
    Zu ihrer Anordnung bedurfte es, wie das Verwaltungsgericht schon zutreffend ausgeführt hat, keiner vorgängigen Anhörung des Antragstellers (vgl. OVG Rh-Pf, Beschluß vom 25. November 1987 - 12 B 112/87 - NVwZ 1988, 748 f.), ebenso wie ihre förmliche Zustellung entbehrlich war, da der Sofortvollzug nicht zusammen mit der Ordnungsmaßnahme bekanntgegeben werden muß.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.08.1971 - IV 756/71
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 07.02.1996 - 2 B 10106/96
    Diese Verstöße wiegen so schwer, daß die Gesamtkonferenz zu Recht davon abgesehen hat, sie lediglich mit den § 84 Abs. 1 übergreifende Schulordnung vorgesehenen Maßnahmen zu sanktionieren, sie erfordern vielmehr, losgelöst von einem eventuellen strafrechtlichen Unrechtsgehalt der Vorfälle, den Schulausschluß als einschneidendste schulordnungsrechtliche Maßnahme, wobei unter Beachtung von erzieherischen Erwägungen sowie unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten darüber zu befinden ist, ob lediglich ein befristeter oder ein dauernder Schulausschluß in Betracht kommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. August 1971 - IV 756/71 -, SPE NF 4, 924 Nr. 3; OVG Lüneburg, Beschluß vom 15. Mai 1972 - V OVG B 20/72 -, SPE NF 4, 924 Nr. 10).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.2013 - 2 A 10251/13

    Erwerb von "Legal Highs" und vorgetäuschter Handel illegaler Drogen in der Schule

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass der Konsum von Rauschgift, die Herstellung von Kontakten zum Erwerb von Rauschgift und dessen Weitergabe an Mitschüler einen Schulausschluss rechtfertigen (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 7. Februar 1996 - 2 B 10106/96 -, NJW 1996, 1690, sowie vom 7. Mai 1996 - 2 B 11101/97.OVG -, n.v.; BayVGH, Beschlüsse vom 10. Juni 1997 - 7 ZS 97.1403 -, NVwZ-RR 1998, 239 [240]; vom 14. Juni 2002, 7 CS 02.776 -, BayVBl. 2002, 671; vom 28. April 2003 - 7 ZB 02.2230 -, juris Rn. 9; einschränkend OVG Berlin, Beschluss vom 30. Mai 1997 - 7 S 33.97 -, juris Rn. 8).

    Ohne eine dahingehende Beschlussfassung der zuständigen Gesamtkonferenz können jedoch die bislang erkennbar gewordenen Erwägungen weder durch die Schulleitung noch durch die Aufsichtsbehörde ergänzt werden (vgl. OVG RP, Beschluss vom 7. Februar 1996 - 2 B 10106/96.OVG -, NJW 1996, 1690).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 9 S 1374/17

    Unterrichtsausschluss für Schüler mit Asperger-Syndrom

    Unabhängig davon ist bei der Beurteilung der Geeignetheit der Maßnahme nicht nur die (spezialpräventive) Wirkung des Unterrichtsausschlusses auf den Antragsteller, sondern auch der Gedanke der Generalprävention - der bei einem Verhalten wie dem hier zu beurteilenden naheliegend ist, bei dem körperliche Gewalt vom Antragsteller ausging und sich unter anderem gegen den Kopf und die Genitalien seiner Mitschüler richtete - mit in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 10.06.1997 - 7 ZS 97.1403 -, NVwZ-RR 1998, 239, 240, und vom 14.06.2002 - 7 CS 02.776 -, BayVBl. 2002, 671; OVG Berlin, Beschluss vom 30.05.1997 - 7 S 33.97 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.02.1996 - 2 B 10106/96 -, NJW 1996, 1690; VG Regensburg, Beschluss vom 21.07.2016 - RO 3 S 16.1033 -, juris; Rux/Niehues, a.a.O., Rn. 443 und 446).
  • VG Koblenz, 10.05.2004 - 7 L 1541/04

    Dauernder Schulausschluss wegen Grasjoints auf dem Schulhof

    Fehlte es mithin lediglich an der förmlichen Kundgabe, nicht aber an der Willensbetätigung als solcher, war der Schulleiter durchaus ermächtigt, bei entsprechendem Bedarf die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07. Februar 1996, - 2 B 10106/96.OVG -, NJW 1996, 1690).

    Zum Umgang eines Schülers mit Betäubungsmitteln im Umfeld der Schule hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem grundlegenden Beschluss vom 07. Februar 1996 (- 2 B 10106/96.OVG -, NJW 1996, 1690) ausgeführt:.

    Sie erfordern vielmehr, losgelöst von einem eventuellen strafrechtlichen Unrechtsgehalt der Vorfälle, den Schulausschluss als einschneidendste schulordnungsrechtliche Maßnahme, wobei unter Beachtung von erzieherischen Erwägungen sowie unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten darüber zu befinden ist, ob lediglich ein befristeter oder ein dauernder Schulausschluss in Betracht kommt (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07. Februar 1996, - 2 B 10106/96.OVG -, NJW 1996, 1690).

  • VGH Bayern, 10.06.1997 - 7 ZS 97.1403

    Schulrecht: Ausschluß aus der Schule nach Weitergabe von Betäubungsmitteln an

    Es ist in der Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte durchwegs anerkannt, daß der Konsum von Rauschgift, die Herstellung von Kontakten zum Erwerb von Rauschgift und dessen Weitergabe an Mitschüler den Ausschluß von der betreffenden Schule rechtfertigen (vgl. VGH BW NJW 1971, 2277 ; OVG Lüneburg DÖV 1983, 57; OVG Rhld.-Pf. NJW 1996, 1690 ), weil hierin eine ernsthafte Gefährdung des Erziehungsauftrags der Schule zu sehen ist.

    Unter diesem Gesichtspunkt dürfen entgegen der Auffassung des Antragstellers auch "generalpräventive" Gesichtspunkte eine Rolle spielen (vgl. OVG Rhld.-Pf. NJW 1996, 1690 ).

  • VGH Bayern, 14.06.2002 - 7 CS 02.776

    Schulrecht: Entlassung eines Schülers wegen Drogenverkaufs in Schule

    In dem vom Oberverwaltungsgericht Koblenz entschiedenen Fall hatte der betroffene Schüler auf einer Klassenfahrt in die Niederlande eine Haschischzigarette in Anwesenheit von Mitschülern beschafft und geraucht und zudem durch sein Verhalten dazu beigetragen, dass im Umfeld der Schule Kontakte zu den Schülern und der Rauschgiftszene hergestellt werden konnten (Beschluss vom 7.2.1996, NJW 1996, 1690 ).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2014 - 10 ME 99/13

    Sofortige Vollziehbarkeit einer Zulassung als Fensterprogrammveranstalter gemäß §

    Denn die Entscheidungskompetenz in der Sache und die Befugnis zur Anordnung der sofortigen Vollziehung stimmen grundsätzlich überein, so dass das zur Willensbildung in der Sache zuständige Organ grundsätzlich auch für die Anordnung des Sofortvollzuges zuständig ist und deshalb etwaige Zuständigkeitsfehler insoweit ebenfalls nach außen wirken (im Ergebnis ebenso zum Rundfunkrecht: Bayr. VGH, Beschl. v. 11.9.2012 - 7 CS 12.1423 -, DVBl 2012, 1389 ff., juris, Rn. 33, m. w. N., zum Kommunalrecht: Bayr. VGH, Beschl. v. 5.3.1997 - 3 CS 96.3060 - BeckRS 1997, 18830, sowie zum Schulrecht: OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 7.2.1996 - 2 B 10106/96 -, NJW 1996, 1690 f.).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2016 - 2 ME 133/16

    Drogenkonsum; Erforderlichkeit; Ordnungsmaßnahme; Schüler; Überweisung an eine

    In der Rechtsprechung waren es bislang vor allem solche Fälle, in denen die betreffenden Schüler ihre Schule verlassen mussten (vgl. hierzu OVG Koblenz, Beschl. v. 7.2.1996 -, NJW 1996, 1690, Bay. VGH, Beschl. v. 10.6.1997 - 7 ZS 97, 1403 -, NVwZ-RR 1998, 239, v. 14.6.2002 - 7 CS 02.776 -, BayVBl. 2002, 671, u. v. 28.4.2003 - 7 ZB 02.2230 -, juris, sowie ferner OVG Koblenz, Beschl. v. 14.8.2013 - 2 A 10251/13 -, juris, Bay. VGH, Beschl. v. 27.5.2016 - 7 ZB 15.2126 -, juris, vgl. aber auch [vorläufigen Rechtsschutz zu Gunsten der Schüler gewährend] OVG Berlin, Beschl. v. 30.5.1997 - 7 S 33.97 -, juris, VG Osnabrück, Beschl. v. 9.5.2005 - 1 B 26/05 -, NVwZ-RR 2006, 124).
  • OVG Berlin, 26.04.2005 - 8 S 55.04

    Entlassung eines Schülers von der Schule wegen des Zusammenschlagens eines Jungen

    Auch wiederholte und trotz Androhung der Entlassung fortgesetzte grobe Gewalttätigkeit gegenüber Mitschülern (VGH BW, Beschluss vom 23. Januar 2004 - 9 S 95.04 - NJW 2004, 1058; vgl. auch OVG NW, Beschluss vom 21. Juli 1998 - 19 E 391.98 - NVwZ-RR 1999, 29 [30]), der Versuch der Vergewaltigung einer Schülerin und insbesondere der Drogenhandel in der Schule oder in deren Umfeld rechtfertigen (OVG Rpf, Beschluss vom 7. Februar 1996 - 2 B 10106.96 - NJW 1996, 1690; Theuersbacher, NVwZ 1999, 838 [841 f.]) ggf. auch ohne vorherige Androhung die Entlassung aus der Schule.
  • VG Mainz, 06.04.1998 - 7 L 613/98
    Fehlt es mithin lediglich an der förmlichen Kundgabe, nicht aber an der Willensbetätigung als solcher, war die Leiterin der S.-Schule durchaus ermächtigt, bei entsprechendem Bedarf die notwendige Maßnahme zu ergreifen (vgl. hierzu auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluß vom 7. Februar 1996 2 B 10106/96.OVG , NJW 1996, 1690).
  • VG Mainz, 22.01.2020 - 3 K 131/19

    Schulausschluss wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln; Anhörung eines

    Der Konsum von Betäubungsmitteln sowie deren Besitz im Umfeld der Schule stellt eine ernsthafte Gefahr für die Erziehung, die Sicherheit oder die Erziehung der anderen Schüler dar, die grundsätzlich eine Schulordnungsmaßnahme der in § 55 Abs. 1 Satz 1 SchulG bezeichneten Art rechtfertigt (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 14. August 2013 - 2 A 10251/13 -, AS 41, 444 = juris Rn. 7, vom 7. April 1996 - 2 B 11101/96.OVG -, S. 4 BA, und vom 7 Februar 1996 - 2 B 10106/96 -, NJW 1996, 1690; VG Koblenz, Beschluss vom 10. Mai 2004 - 7 L 1541/04.KO -, S. 6 f. BA; Grumbach/Bickenbach/Seckelmann/Thews, a.a.O. § 55 Anm. 2.1).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.05.1996 - 2 B 11101/96

    Wirksame Zustellung; Beschluß; Bevollmächtigter; Ausschluß von Schule; Handel mit

  • VG Saarlouis, 01.03.2022 - 5 L 1668/21

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und StädtebauförderungsrechtEinstweiliger Rechtsschutz

  • VG München, 11.02.2014 - M 3 K 12.3507

    Entlassung aus der Schule; Bedrohung eines Mitschülers; Taschenmesser mit 8 cm

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.1999 - 19 B 2086/99
  • VG Berlin, 15.09.2021 - 3 L 388.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen längeres Verweilen in der Schulanfangsphase

  • VG Koblenz, 29.12.2006 - 7 L 1767/06

    Eilrechtsschutz gegen die Nichtversetzung in die dritte Grundschulklasse

  • VG Mainz, 21.06.2002 - 6 L 716/02

    Schulverweis - wegen körperlicher Übergriffe gegenüber Mitschülern

  • VG Darmstadt, 27.01.1998 - 7 G 21/98

    Schulrecht: Verweisung von der Schule nach unerlaubtem Handeltreiben mit

  • VG Düsseldorf, 14.08.1998 - 1 K 12848/96
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