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   LG Mannheim, 29.03.1996 - 7 O 43/96   

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https://dejure.org/1996,7791
LG Mannheim, 29.03.1996 - 7 O 43/96 (https://dejure.org/1996,7791)
LG Mannheim, Entscheidung vom 29.03.1996 - 7 O 43/96 (https://dejure.org/1996,7791)
LG Mannheim, Entscheidung vom 29. März 1996 - 7 O 43/96 (https://dejure.org/1996,7791)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1829
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Koblenz, 01.12.1998 - 4 U 1196/98

    Zum Handel mit CD-ROMs mit Telefondaten der Telekom

    Es ist weder ein berechtigtes Interesse des Empfängers der Daten an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt, noch handelt es sich um Listen im Sinne des § 28 Abs. 2 Nr. 1 BDSG zum Zwecke der Werbung (so auch LG Mannheim NJW 1996, 1829, 1830).

    Nach Auffassung des Senats ist bei einem Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz entgegen der Ansicht des OLG Frankfurt (WRP 1996, 1175 ) ohne Hinzutreten weiterer Umstände von einem Sittenverstoß auszugehen (ebenso mit ausführlicher Begründung LG Mannheim, NJW 1996, 1829 ; das LG Mannheim bestätigend auch OLG Karlsruhe, NJW 1997, 262/263 allerdings mehr unter dem Gesichtspunkt der Übernahme eines fremden Leistungsergebnisses).

  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 5/97

    Urheberrechtlicher Schutz der Teilnehmerdaten der Deutschen Telekom AG;

    Die Frage eines Urheberrechtsschutzes hat es offengelassen; dagegen hat es das Verhalten der Beklagten unter dem Gesichtspunkt einer systematischen Übernahme als unlauter angesehen und darüber hinaus einen Verstoß gegen wertbezogene datenschutzrechtliche Bestimmungen bejaht (LG Mannheim NJW 1996, 1829).
  • OLG Köln, 09.04.1999 - 6 W 88/98

    Selbstwiderlegung der Dringlichkeitsvermutung durch Hinauszögern der

    Die Antragsgegnerin hat sich dabei auch planmäßig und bewußt über die in Rede stehenden datenschutzrechtlichen Normen hinweggesetzt, da ihr spätestens seit Zugang der - u. a. die Entscheidung des Landgerichts Mannheim (NJW 1996, 1829) nennende - Abmahnung der Antragstellerin die den Gesetzesverstoß begründenden tatsächlichen Umstände bekannt waren und sich dieser Verstoß auch nicht lediglich als ein einmaliges, gelegentliches Verhalten darstellte, dessen Fortsetzung nicht drohte.
  • LG Stuttgart, 13.08.1998 - 17 O 329/98

    Wettbewerbsrecht; Verbraucherbefragung ohne Einwilligung

    Die Kammer schließt sich insoweit auch der Begründung des Landgerichts Mannheim (NJW 1996, 1829, 1830) sowie des OLG Karlsruhe (NJW 1997, 262, 263) an.
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