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   BGH, 18.12.1995 - PatAnwZ 3/95   

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BGH, 18.12.1995 - PatAnwZ 3/95 (https://dejure.org/1995,3160)
BGH, Entscheidung vom 18.12.1995 - PatAnwZ 3/95 (https://dejure.org/1995,3160)
BGH, Entscheidung vom 18. Dezember 1995 - PatAnwZ 3/95 (https://dejure.org/1995,3160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Patentsanwaltskammer - Mitgliedschaft

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Mitgliedschaft der Patentanwaltskammer im "Bundesverband der Freien Berufe" (BFB) - Rechtmäßigkeit der Mitgliedschaft der Patentanwaltskammer in der "Fédération Internationale des Conseils en Propriété Industrielle" (F.I.C.P.I.) - Erhaltung und Ausbau ...

  • Anwaltsblatt

    § 54 PatAnwO

  • BRAK-Mitteilungen

    Mitgliedschaften der Patentanwaltskammer im Bundesverband Freie Berufe (BFB) und in einem internationalen Verband der Patentanwälte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PatAnwO § 54
    Zulässigkeit der Mitgliedschaft der Patentanwalskammern im "Bundesverband der Freien Berufe"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1899
  • AnwBl 1996, 284
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 9.86

    Steuerberatung - Steuerberaterkammer - Tätigkeitsgrenzen

    Auszug aus BGH, 18.12.1995 - PatAnwZ 3/95
    Der Beitritt einer berufsständischen Kammer zu privatrechtlich organisierten Dachverbänden ist aber jedenfalls dann mit Art. 2 Abs. 1 GG vereinbar und verletzt auch sonst keine Rechte der Antragsteller, wenn die Mitgliedschaft innerhalb des der berufsständischen Kammer gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereiches liegt und wenn sie erforderlich und angemessen ist, um die zugewiesenen Aufgaben zu fördern und zu wahren (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 4/86 = NJW 1987, 338; Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 9/86 = NJW 1987, 337).

    Der Senat kann dies aussprechen, ohne auf die nach seiner Auffassung zu weitgehende Entscheidung BVerwG, NJW 1987, 337 (Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 9/86) näher eingehen oder deswegen den Gemeinsamen Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes anrufen zu müssen.

  • BVerwG, 10.06.1986 - 1 C 4.86

    Handwerkskammer - Mitgliedschaft

    Auszug aus BGH, 18.12.1995 - PatAnwZ 3/95
    Der Beitritt einer berufsständischen Kammer zu privatrechtlich organisierten Dachverbänden ist aber jedenfalls dann mit Art. 2 Abs. 1 GG vereinbar und verletzt auch sonst keine Rechte der Antragsteller, wenn die Mitgliedschaft innerhalb des der berufsständischen Kammer gesetzlich zugewiesenen Aufgabenbereiches liegt und wenn sie erforderlich und angemessen ist, um die zugewiesenen Aufgaben zu fördern und zu wahren (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 4/86 = NJW 1987, 338; Urteil vom 10. Juni 1986 - 1 C 9/86 = NJW 1987, 337).
  • BVerwG, 23.03.2016 - 10 C 4.15

    Allgemeine Handlungsfreiheit; Aufgabenüberschreitung; Austritt; Dachverband;

    Er verneint lediglich einen Austrittsanspruch bei faktischen Aufgabenüberschreitungen in Einzelfällen, denen durch verbandsinterne Kontrolle zu begegnen ist (BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - PatAnwZ 3/95 - NJW 1996, 1899 f.).
  • VGH Hessen, 29.07.2004 - 11 UE 4505/98

    Mitgliedschaft einer Ärztekammer in einem privatrechtlichen Interessenverband

    Der Beigeladene - seinerseits Mitglied im Bundesverband der Freien Berufe - trägt im Wesentlichen vor, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 18.12.1995 - PatAnwZ 3/95, NJW 1996, S. 1899 f.) für die Frage nach der Vereinbarkeit der Mitgliedschaft einer Kammer im Bundesverband der Freien Berufe nicht auf dessen im Einzelfall möglicherweise zu beanstandende Aktivitäten ankomme, sondern auf den in der Satzung dieses Verbandes umschriebenen Aufgabenkreis.

    Ein derartiger Anspruch käme allenfalls dann in Betracht, wenn die Verbandsmitgliedschaft außerhalb des der Landesärztekammer gesetzlich zugewiesenen Aufgabenkreises läge oder im Hinblick auf die Rechtfertigung des pflichtmitgliedschaftlichen Zusammenschlusses der Kammerangehörigen nicht erforderlich und angemessen wäre, um die zugewiesenen Aufgaben zu fördern und zu wahren (vgl. etwa BVerwG, a.a.O., NJW 1987, S. 337 [338]; BVerwG, Urt. v. 10.6.1986 - 1 C 4/86, BVerwGE 74, 254 [259 f.] = NJW 1987, S. 338 [339]; BGH, Beschl. v. 18.12.1995 - PatAnwZ 3/95, NJW 1996, S. 1899 [1900]; OVG NRW, a.a.O., NWVBl. 2000, S. 425 [427]).

    Demzufolge hat der Bundesgerichtshof auch die Mitgliedschaft der Patentanwaltskammer im Bundesverband der Freien Berufe als rechtmäßig beurteilt (BGH, a.a.O., NJW 1996, S. 1899 f.).

    Vielmehr handelt es sich dann um eine Angelegenheit, die in den Wegen und mit den Mitteln der verbandsinternen Kontrolle, also - wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausführt - über die zuständigen Gremien in der Landesärztekammer und des Verbandes, gegebenenfalls unter Einschaltung der Rechtsaufsicht und Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes, zu bekämpfen ist (vgl. BGH, a.a.O., NJW 1996, S. 1899 [1900]; BVerwG, Urt. v. 17.12.1981 - 5 C 56.79, BVerwGE 64, 298 [301]; auch Hess.VGH, a.a.O., GewArch 1984, S. 234 [235], sowie Tettinger, Anm. zu OVG NRW, a.a.O., NWVBl. 2000, S. 429; Tettinger, Kammerrecht, 1997, S. 156).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2014 - 16 A 1499/09

    IHK Münster muss nicht aus dem DIHK austreten

    vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - PatAnwZ 3/95 -, juris, Rdnr. 19 (= NJW 1996, 1899).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 7 B 4.05

    Gerichtlicher Eingangsstempel als eine dem Gegenbeweis zugängliche öffentliche

    Die genannte Verbandsaufgabe, die sich ebenso wenig wie die satzungsmäßigen Ziele des BFB auf die Verfolgung rein wirtschaftlicher Interessen beschränkt, ist hinreichend mit der Aufgabe der Beklagten, der Wahrung der beruflichen Belange der der Kammer angehörenden Apotheker, vereinbar (ebenso: Hessischer VGH, Urteil vom 29. Juli 2004, a.a.O., für die Mitgliedschaft der Ärztekammer im Verband Freier Berufe des Landes Hessen; BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1995, NJW 1996, 1899, für die Mitgliedschaft der Patentanwaltskammer im BFB).

    Die daraufhin satzungsmäßig vorgenommene Einschränkung dahingehend, dass die Wahrnehmung der Interessen eines bestimmten freien Berufs ausgeschlossen sei, soweit damit nicht auch berufsübergreifende Bestrebungen für die Gesamtheit der freien Berufe unauflösbar verbunden seien, enthielt nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts Bremen wie des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen immer noch eine nicht vom Aufgabenbereich der dortigen Kammer gedeckte Ermächtigung zur Unterstützung spezifischer Forderungen einzelner Berufe (anders BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1995, a.a.O.).

    Für die Frage, ob eine berufsständische Kammer mit ihrer Verbandsmitgliedschaft ihren gesetzlichen Aufgabenkreis überschreitet, kommt es grundsätzlich auf einen Vergleich mit dem satzungsgemäßen Aufgabenbereich der jeweiligen Verbände an (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1995, a.a.O.; Hess VGH, Urteil vom 30. Juni 2004, a.a.O.).

    Bei derartigen Überschreitungen handelt es sich um Angelegenheiten, die der verbandsinternen Kontrolle unterliegen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1995, a.a.O.; Hess VGH, Urteil vom 30. Juni 2004, a.a.O.; Tettinger, Kammerrecht, 1997, S. 156; offen gelassen von VG München, Urteil vom 20. Juli 2004, ApoR 2004, 173).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.1999 - 8 A 395/97

    Disziplinarrechtlicher Charakter des Berufsgerichtsverfahrens nach dem

    vgl. BGH, Beschluß vom 18. Dezember 1995 - PatAnwZ 3/95 -, NJW 1996, 1899 ff.

    vgl. BGH, Beschluß vom 18. Dezember 1995, a.a.O..

    vgl. BGH, Beschluß vom 18. Dezember 1995, a.a.O..

  • BGH, 06.07.2012 - PatAnwZ 1/11

    Verwaltungsrechtliche Patentanwaltssache: Veröffentlichung von Aufsätzen im

    (1) Entgegen der Ansicht des Klägers ergeben sich Zweifel an der Richtigkeit des Urteils nicht daraus, dass sich das Oberlandesgericht im Ausgangspunkt seiner Ausführungen zum Antrag zu 1 auf den Beschluss des Senats vom 18. Dezember 1995 - PatAnwZ 3/95 (NJW 1996, 1899, 1900) bezogen hat.

    Denn die Pflichtzugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft und der darin liegende Eingriff in das Grundrecht der Pflichtmitglieder aus Art. 2 Abs. 1 GG ist allein durch die - nach der maßgeblichen Einschätzung des Gesetzgebers - im öffentlichen Interesse liegende und deshalb notwendige Wahrnehmung dieser gesetzlichen Aufgaben gerechtfertigt (BVerfGE 15, 235; NVwZ 2002, 335; BVerwG, NJW 1982, 1300; NJW 1987, 337, 338; NVwZ-RR 2010, 882 Rn. 21; vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Dezember 1995 - PatAnwZ 3/95, NJW 1996, 1899).

  • VG München, 20.07.2004 - M 16 K 03.1269

    Zulässigkeit einer Klage bei Nichtherantragung des Begehrens an den Beklagten vor

    Wenn es sogar zulässig ist, dass deutsche berufsständische Kammern Mitglied in internationalen Zusammenschlüssen der Angehörigen des gleichen Berufs sein dürfen (vgl. BGH vom 18.12.1995 NJW 1996, 1899), so ist eine bloß finanzielle Unterstützung erst recht unbedenklich, beschränkt diese Form der Kooperation doch die Autarkie der deutschen Berufsvertretung in deutlich geringerem Umfang, als das bei Eingehung einer mitgliedschaftsrechtlichen Bindung der Fall ist.
  • VG Berlin, 06.05.2004 - 14 A 385.98

    Apothekerkammer Berlin muss aus der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände

    Legt ein Verein es in der Praxis wiederkehrend auf eine Überschreitung seiner satzungsgemäßen Aufgaben an, die sich nachteilig auf Mitglieder von Zwangskörperschaften auswirken kann, darf das einzelne Zwangsmitglied mangels Austrittsmöglichkeit aus diesen Pflichtgemeinschaften nicht lediglich auf verbandsinterne Kontrolle verwiesen werden (vgl. auch BVerwG, Urteil v. 10. Juni 1986 -1 C 9.86 - a.a.O., S. 338; OVG Bremen, Urteil v. 16. März 1993 -1 BA 7.92 - a.a.O., S. S. 3; OVG NRW, Urteil v. 9. Dez. 1999 - 8 A 395.97 - a.a.O., S. 428/9; teilweise enger BGH, Beschl. v. 18. Dez. 1995 - PatAnwZ 3.95 - NJW 1996, 1899 f.).
  • OLG Koblenz, 30.04.1997 - 1 U 104/95

    Entschädigungsanspruch der Jagdgenossenschaft wegen Beeinträchtigung der Jagd

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  • AGH Niedersachsen, 27.08.1996 - AGH 3/96

    Öffentlichkeitsarbeit der RAKn und Mitgliedschaften in den Landesverbänden der

    nicht verwehrt sein (vgl. jetzt auch BGH, BRAK-Mitt. 1996, 126, 127, für die Mitgliedschaft der PatK im Berufsverband Freier Berufe).
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