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   BVerfG, 02.05.1996 - 1 BvR 696/96   

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BVerfG, 02.05.1996 - 1 BvR 696/96 (https://dejure.org/1996,1388)
BVerfG, Entscheidung vom 02.05.1996 - 1 BvR 696/96 (https://dejure.org/1996,1388)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Mai 1996 - 1 BvR 696/96 (https://dejure.org/1996,1388)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Beurteilung einer Ehegattenbürgschaft auf ihre Wirksamkeit unter dem Gesichtspunkt gestörter Vertragsparität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bürgschaft - Ehegatte - Geschäftsbetrieb - Ungleiche Verhandlungsstärke

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2021
  • ZIP 1996, 956
  • DNotZ 1996, 525
  • WM 1996, 948
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.10.1993 - 1 BvR 567/89

    Bürgschaftsverträge

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1996 - 1 BvR 696/96
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung (§ 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG ), weil das Bundesverfassungsgericht die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Inhaltskontrolle von Bürgschaftsverträgen bereits entschieden hat (vgl. BVerfGE 89, 214 ff.).

    Ein Verstoß gegen die grundrechtliche Gewährleistung der Privatautonomie kommt aber dann in Betracht, wenn das Problem gestörter Vertragsparität gar nicht gesehen oder seine Lösung mit untauglichen Mitteln versucht wird (vgl. zu allem BVerfGE 89, 214 [231 ff.]).

  • BGH, 24.11.1992 - XI ZR 98/92

    Kriterien für die Haftung einkommens- und vermögensloser naher Angehöriger des

    Auszug aus BVerfG, 02.05.1996 - 1 BvR 696/96
    Schließlich verletze die angegriffene Entscheidung Art. 103 Abs. 1 oder Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG , weil der erkennende Senat von der Entscheidung BGHZ 120, 272 ff. abgewichen sei, ohne wegen dieser Divergenz ein Verfahren nach § 132 GVG durchzuführen.

    Die von der Beschwerdeführerin angeführte Entscheidung (BGHZ 120, 272 ff.) verhält sich zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen bei einem Bankkredit die Mitverpflichtung des einkommens- und vermögenslosen Ehepartners des Kreditnehmers als sittenwidrig zu bewerten ist.

  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Das betrifft in erster Linie die Hauptpflichten des Vertrags und erfordert grundsätzlich eine Gesamtschau der vertraglichen Regelungen (BVerfG 19. Oktober 1993 - 1 BvR 567, 1044/89 - BVerfGE 89, 214, 232 f., zu C II 2 c der Gründe; 2. Mai 1996 - 1 BvR 696/96 - NJW 1996, 2021, zu II 1 a der Gründe; BAG 21. November 2001 - 5 AZR 158/00 - BAGE 100, 13, 18 f.; unentschieden zur Billigkeitskontrolle BGH 16. November 1990 - V ZR 217/89 - NJW 1991, 843, 844, zu 2 der Gründe; zu einseitigen Ausschlussfristen BAG 2. März 2004 - 1 AZR 271/03 - AP TVG § 3 Nr. 31 = EzA BetrVG 2001 § 87 Betriebliche Lohngestaltung Nr. 4, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, zu VI 2 der Gründe).
  • BGH, 11.07.2002 - IX ZR 326/99

    Finanziell überforderte Bürgen können im allgemeinen nicht die Vollstreckung aus

    Schließlich sei auch ein schützenswertes Eigeninteresse des Darlehensgebers zu bejahen, weil beide Eheleute gemeinsam in der Lage seien, nicht unerhebliche Tilgungsleistungen zu erbringen (BVerfG, Beschl. v. 2. Mai 1996 - 1 BvR 696/96, WM 1996, 948).
  • BGH, 24.02.1999 - IX ZB 2/98

    Vollstreckbarerklärung der ausländischen Verurteilung eines Bürgen

    Ausgehend von der mitgeteilten letzten Tätigkeit des Schuldners als Baggerführer vermag der Senat nicht auszuschließen, daß der Schuldner allein aus seinem pfändbaren Einkommen zu Zahlungen in der Lage ist, die sogar für eine gewisse Tilgung der Hauptschuld ausreichen (vgl. zu diesem Maßstab BVerfG NJW 1994, 2749, 2750 unter b; NJW 1996, 2021 unter 1 b).
  • BGH, 14.05.1998 - I ZR 10/96

    Co-Verlagsvereinbarung

    Die Beurteilung als sittenwidriger Knebelungsvertrag setzt nämlich voraus, daß durch eine einseitige Vertragsgestaltung im Übermaß die persönliche oder geschäftliche Handlungsfreiheit des Vertragspartners eingeschränkt wird, insbesondere dadurch, daß die wirtschaftliche Übermacht eines Vertragspartners zur Fremdbestimmung des anderen Vertragsteils eingesetzt wird (BVerfG NJW 1996, 2021).
  • BGH, 23.01.1997 - IX ZR 55/96

    Übernahme einer Bürgschaft durch den nichtehelichen Lebenspartner des

    Da ein wirtschaftlicher Erfolg dieser Investition auch der Beklagten Nutzen gebracht hätte, hatte sie ein wesentliches eigenes Interesse daran, die Rückforderung des Kredits zu verhindern (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 2. Mai 1996, WM 1996, 948, 949).
  • LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 826/99

    Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters

    Sie müssen vielmehr klären, ob die Regelung eine Folge strukturell ungleicher Verhandlungsstärke ist und gegebenenfalls im Rahmen der Generalklausel des geltenden Zivilrechts korrigierend eingreifen (siehe zuletzt auch BVerfG vom 2.5. 1996 -- 1 BvR 696/96 --, NJW 1996, 2021 ).

    Auch in der weiteren Bürgschaftsentscheidung vom 2.5.1996 (a. a. O.) hat es aufgrund der Einzelfallumstände eine Vertragsklausel noch nicht als unangemessen angesehen, weil der Bürge ein gewisses Eigeninteresse an der Gewährung des entsprechenden Kredits gehabt habe.

  • LAG Brandenburg, 13.04.2000 - 3 Sa 827/99

    Ausbildungskosten: Rückzahlungspflicht des Versicherungsvertreters

    Sie müssen vielmehr klären, ob die Regelung eine Folge strukturell ungleicher Verhandlungsstärke ist und gegebenenfalls im Rahmen der Generalklausel des geltenden Zivilrechts korrigierend eingreifen (siehe zuletzt auch BVerfG vom 2.5. 1996 -- 1 BvR 696/96 --, NJW 1996, 2021 ).

    Auch in der weiteren Bürgschaftsentscheidung vom 2.5.1996 (a. a. O.) hat es aufgrund der Einzelfallumstände eine Vertragsklausel noch nicht als unangemessen angesehen, weil der Bürge ein gewisses Eigeninteresse an der Gewährung des entsprechenden Kredits gehabt habe.

  • BVerfG, 27.11.2008 - 1 BvR 112/08

    Keine Grundrechtsverletzung (Privatautonomie oder Willkürverbot) durch Bejahung

    Die kollidierenden Grundrechtspositionen sind in ihrer Wechselwirkung zu sehen und so zu begrenzen, dass sie für alle Beteiligten möglichst weitgehend wirksam werden (vgl. BVerfGE 89, 214 [232]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1994 - 1 BvR 1402/89 -, NJW 1994, S. 2749 [2750]; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 1996 - 1 BvR 696/96 -, NJW 1996, S. 2021).
  • OLG Koblenz, 16.03.1999 - 3 U 1343/97

    Zum Haftungsumfang bei Ehegattenbürgschaft

    Da aus einem wirtschaftlichen Erfolg des Betriebes auch der andere Ehegatte Nutzen ziehen kann, darf die Bank davon ausgehen, dass auch dieser Ehegatte an der Einräumung und Verlängerung des Kredits unmittelbar interessiert ist (BGHZ 128, 230 [233, 234] = NJW 1995, 592; BVerfG, NJW 1996, 2021).
  • ArbG Frankfurt/Main, 10.03.1999 - 2 Ca 5804/98

    Verfallfristen für Arbeitnehmer

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  • BGH, 24.09.1998 - IX ZA 7/98

    Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen krasser Überforderung des bürgenden

  • LAG Sachsen, 25.11.1997 - 9 Sa 731/97

    Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe wegen Nichtantritts zur Arbeit;

  • ArbG Frankfurt/Main, 31.03.1999 - 2 Ca 559/99

    Anspruch auf Gratifikation trotz betriebsbedingter Kündigung

  • BGH, 28.11.1996 - IX ZR 201/95

    Revison gegen die Festellung des Bestehens von Bürgschaften für Kreditforderungen

  • OLG Köln, 03.12.1998 - 1 U 35/98
  • ArbG Hanau, 13.11.1997 - 3 Ca 317/97

    Überstundenvergütung - Pauschalvereinbarung

  • ArbG Hanau, 29.08.1996 - 2 Ca 54/96

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf anteiliges Weihnachtsgeld nach Beendigung des

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