Weitere Entscheidung unten: BGH, 06.03.1996

Rechtsprechung
   BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95   

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BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95 (https://dejure.org/1996,249)
BGH, Entscheidung vom 03.05.1996 - BLw 54/95 (https://dejure.org/1996,249)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 1996 - BLw 54/95 (https://dejure.org/1996,249)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vollversammlung - Wirksamkeit eines Beschlusses - Umwandlung einer LPG in eine Aktiengesellschaft - Registereintragung - Konstituierende Wirkung - Parteifähigkeit - Abfindung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    LPG-Umwandlung in eine Aktiengesellschaft; Wirksamkeit der Umwandlung bei Registereintragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwandlung einer LPG in eine Aktiengesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • BGHZ 132, 353
  • NJW 1996, 2165 (Ls.)
  • ZIP 1996, 1146
  • MDR 1996, 863
  • WM 1996, 1221
 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 02.12.1994 - V ZR 23/94

    Identitätswahrender Formwechsel bei Umwandlung einer LPG in eine GmbH

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95
    Hiervon ist daher auszugehen (vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994, V ZR 23/94, WM 1995, 434 = ZIP 1995, 422 zur Revision).

    Der Tendenz folgend, gesellschaftsrechtliche Akte möglichst zu erhalten, sollten Einwendungen gegen die Wirksamkeit eines Formwechsels nach der Eintragung in das Register abgeschnitten werden (BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994, V ZR 23/94, WM 1995, 434 = ZIP 1995, 422 m.Anm. Lohlein, S. 426).

    Umstritten ist lediglich, ob sachliche Mängel des Umwandlungs-/Verschmelzungsaktes eine Rückabwicklung für die Zukunft zur Folge haben können oder nur Grundlage für Schadensersatzansprüche gegen die für die Mängel Verantwortlichen sind (BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994, V ZR 23/94 aaO. m.w.N.).

    Die in Frage stehenden Bestimmungen sind daher wie § 352 a AktG im Wege der teleologischen Reduktion verfassungskonform dahin auszulegen, daß sie nur Umwandlungsvorgänge erfassen, die ihre Grundlage in dem Gesetz haben (vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994, V ZR 23/94 aaO.).

    Voraussetzung ist also, daß ein Umwandlungsbeschluß überhaupt gefaßt wurde (BezG Cottbus, AgrarR 1993, 216 m.Anm. Bergsdorf; Neixler, AgrarR 1993, Sonderheft LwAnpG S. 25, 26; Schweizer aaO. Rdn. 273) und daß er die identitätswahrende (BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994, V ZR 23/94, aaO.) Umwandlung einer LPG in eine dafür vorgesehene Rechtsform zum Gegenstand hat.

  • BGH, 04.11.1994 - BLw 33/94

    Beginn der Erklärungsfrist hinsichtlich des Austritts aus einer LPG

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95
    Aus der von dem Beschwerdegericht herangezogenen Senatsentscheidung vom 4. November 1994 (BLw 33/94, AgrarR 1995, 28) ergibt sich nichts anderes.

    Ist die Umwandlung nach alledem mit der Registereintragung der S L AG - auch ohne die erst später erfolgte und wieder gelöschte Eintragung eines Umwandlungsvermerks (Senatsbeschl. v. 4. November 1994, BLw 33/94, AgrarR 1995, 28) - wirksam geworden, ist damit auch das LPG-Vermögen übergegangen.

    Denn selbst wenn man dies bejahen wollte, könnten weder die bestehende Eintragung der Liquidation und der bestellten Liquidatorin noch die Nichteintragung eines Umwandlungsvermerks in das LPG-Register (vgl. Senatsbeschl. v. 4. November 1994, BLw 33/94, AgrarR 1995, 28, 29) dazu führen, daß die Antragsgegnerin daraus Ansprüche gegen die Antragstellerin herleiten und diese sich dagegen mit einem negativen Feststellungsantrag wehren könnte.

  • OLG Rostock, 14.03.1994 - 4 W 50/93

    Umwandlung einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft in eine

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95
    Voraussetzungen, Inhalt und Folgen des Beschlusses richten sich im Gegensatz zu der vom Beschwerdegericht unter Hinweis auf das Oberlandesgericht Rostock (ZIP 1994, 1062, 1064) vertretenen Ansicht nicht nach der im Zeitpunkt der Eintragung geltenden Gesetzesfassung, sondern nach der bei der Beschlußfassung maßgeblichen.

    Eine andere Frage ist, ob vorzeitig gefaßte Beschlüsse nicht dann als wirksam anzusehen sind, wenn den Beteiligten die Neuregelung bei der Beschlußfassung bekannt war (OLG Rostock, ZIP 1994, 1062, 1064, insoweit in AgrarR 1994, 237 nicht abgedruckt) und der Beschluß in Erwartung des Inkrafttretens der Neuregelung gefaßt wurde (Brandenburgisches OLG, AgrarR 1995, 246; Wenzel, ArgarR 1995, 1, 2).

  • BGH, 28.04.1995 - BLw 9/94

    Abfindungsanspruch der Mitglieder einer umgewandelten LPG nach Kündigung der

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95
    Diese Ansicht widerspricht der vom Beschwerdegericht erwähnten Rechtsprechung des Senats (Senatsbeschl. v. 28. April 1995, BLw 9/94, WM 1995, 1424 = AgrarR 1995, 237), wonach die unter der Geltung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes 1990 gefaßten Umwandlungsbeschlüsse auch dann nach diesem Gesetz zu beurteilen sind, wenn die Eintragung erst unter der Geltung der Neufassung vom 3. Juli 1991 erfolgt ist.

    Wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsbeschl. v. 28. April 1995, BLw 9/94, WM 1995, 1424 = AgrarR 1995, 237; v. 29. Februar 1996, BLw 51/95, zur Veröffentlichung vorgesehen), ist ein unter der Geltung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes 1990 gefaßter Umwandlungsbeschluß auch dann nach altem Recht zu beurteilen, wenn im Zeitpunkt der Eintragung das neue Recht bereits in Kraft war.

  • BGH, 11.04.1957 - VII ZR 280/56

    Glaswaren aus Thüringen - § 50 ZPO, fingierte Parteifähigkeit einer

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95
    Das Rechtsmittel ist trotz des Streits um die Parteifähigkeit der Antragstellerin zulässig (BGHZ 24, 91, 94).

    Der Antrag einer nicht existenten Partei ist aber unzulässig (BGHZ 24, 91, 94).

  • BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93

    Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95
    Dabei ist es ohne Bedeutung, daß die Antragstellerin nach sachlichem Recht nicht existiert und verfahrensrechtlich nicht parteifähig ist (vgl. BGHZ 121, 397, 399).
  • RG, 08.07.1918 - VI 94/18

    Rollfuhrwerke - § 15 HGB, nicht anwendbar bei unerlaubter Handlung

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95
    § 29 GenG will, ebenso wie § 15 HGB, das Vertrauen des rechtsgeschäftlichen Verkehrs in das Register schützen (RGZ 93, 238, 240).
  • BGH, 01.07.1994 - BLw 17/94

    Wirksamkeit eines von einer nicht beschlußfähigen LPG -Vollversammlung gefaßten

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95
    Zu Recht hat das Beschwerdegericht daher offengelassen, ob die Vollversammlung vom 21. März 1991 wirksam einberufen worden und beschlußfähig (vgl. Senatsbeschl. BGHZ 126, 335, 338 f = AgrarR 1994, 300) war.
  • BGH, 29.02.1996 - BLw 51/95

    Rechte des Genossenschaftsmitglieds bei Kündigung vor Umwandlung der

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95
    Wie der Senat bereits entschieden hat (Senatsbeschl. v. 28. April 1995, BLw 9/94, WM 1995, 1424 = AgrarR 1995, 237; v. 29. Februar 1996, BLw 51/95, zur Veröffentlichung vorgesehen), ist ein unter der Geltung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes 1990 gefaßter Umwandlungsbeschluß auch dann nach altem Recht zu beurteilen, wenn im Zeitpunkt der Eintragung das neue Recht bereits in Kraft war.
  • BGH, 06.02.1991 - VIII ZR 26/90

    Überwachungspflicht des Treuhänders eines Bauherrenmodells; Haftung für

    Auszug aus BGH, 03.05.1996 - BLw 54/95
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von dem Beschwerdegericht herangezogenen Rechtsprechung zur Parteifähigkeit einer juristischen Person, deren Liquidation beendet ist und die im Register gelöscht wurde, aber noch über einen (möglichen) Kostenerstattungsanspruch als verteilbares Vermögen verfügt (vgl. BGH, Urt. v. 21. Oktober 1985, II ZR 82/85, NJW-RR 1986, 394; Urt. v. 6. Februar 1991, VIII ZR 26/90, NJW-RR 1991, 660; Urt. v. 18. Januar 1994, XI ZR 95/93, NJW-RR 1994, 542).
  • BGH, 21.10.1985 - II ZR 82/85

    Inanspruchnahme einer Genossenschaft auf Freistellung von Wasseranschlussgebühren

  • BGH, 18.01.1994 - XI ZR 95/93

    Vertretung einer gelöschten, aber parteifähigen GmbH

  • Drs-Bund, 01.02.1994 - BT-Drs 12/6699
  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZR 358/06

    Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten

    Der Gesetzgeber folgt der Tendenz, gesellschaftsrechtliche Akte möglichst zu erhalten, und hat dementsprechend Einwendungen gegen die Wirksamkeit eines Formwechsels nach der Eintragung in das Register abgeschnitten (BGH 3. Mai 1996 - BLw 54/95 - BGHZ 132, 353, zu III 5 der Gründe).

    Nach dem Wortlaut und dem Zweck des § 131 Abs. 2 UmwG erstreckt sich die "Heilungswirkung kraft Eintragung" auch hierauf (BGH 3. Mai 1996 - BLw 54/95 - BGHZ 132, 353, zu III 6 der Gründe).

    Diese Voraussetzung ergibt sich aus einer teleologischen Reduktion des § 131 Abs. 2 UmwG (vgl. dazu BGH 3. Mai 1996 - BLw 54/95 - BGHZ 132, 353, zu III 5 der Gründe) und ist im vorliegenden Fall erfüllt.

  • BGH, 24.03.2016 - IX ZB 32/15

    GmbH: Anfechtbarkeit von an einem nicht ordnungsgemäßen Versammlungsort gefasstem

    Ist die Partei- oder Prozessfähigkeit, die Existenz einer Partei oder ihre gesetzliche Vertretung im Streit, gilt sie bis zur rechtskräftigen Feststellung des Mangels als partei- oder prozessfähig, existent oder gesetzlich vertreten (BGH, Urteil vom 11. April 1957 - VII ZR 280/56, BGHZ 24, 91, 94; Beschluss vom 25. Januar 1978 - IV ZB 9/76, BGHZ 70, 252, 255; vom 13. Juli 1993 - III ZB 17/93, NJW 1993, 2943, 2944; vom 3. Mai 1996 - BLw 54/95, BGHZ 132, 353, 355; vom 9. November 2010 - VI ZR 249/09, VersR 2011, 507 Rn. 3; Zöller/Vollkommer, ZPO, 31. Aufl., § 56 Rn. 13).
  • BGH, 16.03.2009 - II ZR 302/06

    Wertpapierdarlehen

    Fehlgehend meint das Berufungsgericht, es handele sich hier um einen Hauptversammlungsbeschluss "ohne gesetzliche Grundlage" wie im Fall des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 3. Juli 1991 (BLw 54/95, BGHZ 132, 353).
  • BGH, 09.11.2005 - BLw 21/05

    Rechtsfolgen der Eintragung eines Beschlusses zur Umwandlung einer LPG

    Die Auslegung der Beschlussfassungen durch das Berufungsgericht kann vom Rechtsbeschwerdegericht grundsätzlich nur auf Rechtsfehler überprüft werden (vgl. Senat BGHZ 132, 353, 357; Beschl. v. 5. November 2004, BLw 26/04, RdL 2005, 80, 81).

    Die Umwandlungswirkung der Eintragung nach § 34 LwAnpG ist allerdings nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an die drei gesetzlichen Voraussetzungen geknüpft, dass 1. überhaupt ein Umwandlungsbeschluss gefasst, 2. die Kontinuität der Mitgliedschaften gewahrt und 3. die LPG im Wege der Gesamtrechtsnachfolge in eine Rechtsform umgewandelt wurde, die im Zeitpunkt der Eintragung nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz zulässig war (Senat, BGHZ 132, 353, 359; 137, 134, 140; 138, 371, 375 und 142, 1, 5; zusammenfassend: Wenzel, AgrarR 1998, 139, 140 ff und AgrarR 2000, 349, 351 ff).

    Der Senat hat für die vorzeitigen, vor dem Inkrafttreten des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes beschlossenen Umwandlungen entschieden, dass diese Beschlüsse zwar nicht wirksam waren, weil insoweit die im Zeitpunkt der Beschlussfassung geltende Rechtslage maßgeblich ist (Senat, BGHZ 132, 353, 358).

    Für die an die Eintragung anknüpfenden Wirkungen des § 34 Abs. 3 LwAnpG ist es jedoch allein entscheidend, ob das Gesetz in diesem Zeitpunkt die Umwandlung zuließ (Senat, BGHZ 132, 353, 359).

  • BGH, 07.11.1997 - LwZR 1/97

    Kein unbeschränkter Bestandsschutz für fehlerhaft umgewandeltes LPG-Unternehmen

    Insbesondere kann durch eine Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage nicht geklärt werden, ob im Falle der Rechtswidrigkeit oder Nichtigkeit der angefochtenen Beschlüsse die Strukturänderung nicht gleichwohl Bestand hat (vgl. Senatsbeschl. v. 3. Mai 1996, BLw 54/95, AgrarR 1996, 291 = WM 1996, 1221).

    Wie der Senat mit Beschluß vom 3. Mai 1996 (BLw 54/95, WM 1996, 1221) ausgeführt hat, hat die Neufassung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes vom 3. Juli 1991 weder rückwirkende Geltung noch heilende Wirkung in dem Sinne erlangt, daß ein vorher gefaßter Beschluß über die Umwandlung in eine erst durch die Neufassung eröffnete Organisationsform nachträglich wirksam geworden wäre.

    Mithin hängt die Frage, ob der Registereintragung der Beklagten konstitutive Wirkung zukommt, entsprechend den für die Umwandlung entwickelten Grundsätzen (Senatsbeschl. v. 3. Mai 1996, BLw 54/95, aaO) davon ab, ob eine Teilung vorliegt, die auf einem entsprechenden Beschluß der Mitgliedervollversammlung beruht und den numerus clausus der Änderungsmöglichkeiten wahrt.

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 18/97

    Zur Abfindung ehemaliger LPG-Mitglieder

    b) Nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 3. Mai 1996, BLw 54/95, AgrarR 1996, 291 = WM 1996, 1221 = EWiR 1996, 711 [Lohlein]; Urteil vom 7. November 1997, LwZR 1/97, NJW 1998, 229 = WM 1997, 2359 = ZIP 1997, 2134 m. Bespr.
  • BGH, 17.05.1999 - II ZR 293/98

    Frist für die Klage eines LPG -Mitglieds wegen der Wirksamkeit eines

    Denn es geht hier nicht um die Gültigkeit des Beschlusses, sondern um die Frage, ob dieser nach seinem I n h a l t geeignet war, zu der Umwandlungswirkung des § 34 LwAnpG zu führen, was voraussetzt, daß er auf eine identitätswahrende Umwandlung im Sinne von §§ 23 Abs. 1, 34 Abs. 1 LwAnpG abzielte (vgl. BGH, Beschlüsse v. 3. Mai 1996 - BLw 54/95, ZIP 1996, 1146, 1149; v. 8. Mai 1998 - BLw 18/97, ZIP 1998, 1161, 1163).
  • OLG Dresden, 05.07.2001 - WLw 1387/00

    Sofortige Beschwerde gegen einen Beschluss des Landwirtschaftsgerichts;

    Entgegenstehende Beschlüsse von LPG- Mitgliederversammlungen, die wie hier im Januar und März 1991 lange vor dem Inkrafttreten der Änderung am 03.07.1991 gefasst wurden, sind nichtig (vgl. BGH - Beschluss vom 03.05.1996 - BLw 54/95 - BGHZ 132, 353 ff. = VIZ 1996, 580, 581).

    Umwandlungsbeschlüsse, mit denen die Struktur der beteiligenden Unternehmen durch Zusammenschluss geändert und gleichzeitig eine Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft erfolgen sollte, waren nach dem LwAnpG 1991 grundsätzlich zulässig (vgl. BGH - Beschlüsse vom 03.05.1996 - BLw 54/95 - BGHZ 132, 353 ff. = VIZ 1996, 580 ff. und vom 05.03.1999 - BLw 57/98 - VIZ 1999, 368, 369).

    cc) Da es zur Eintragung einer Umwandlung nicht gekommen ist, kann dahinstehen, ob diese nach § 34 Abs. 3 LwAnpG 1991 mit der Eintragung hätte wirksam werden können (vgl. dazu: BGH - Beschluss vom 03.05.1996 - BLw 54/95 - BGHZ 132, 353 ff. = VIZ 1996, 580, 581).

  • OLG Naumburg, 06.04.2005 - 2 Ww 10/04

    Wirksamkeit der Umwandlung einer in Liquidation befindlichen LPG in eine eG

    aa) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 132, 353, 359 f.; 138, 371, 375) lassen zwar gemäß § 34 Abs. 3 LwAnpG Mängel der Umwandlung die Wirkungen der Eintragung der neuen Rechtsform in das Register unberührt.

    Ist letzteres nicht der Fall, verstieße eine Anwendung der "Heilungsvorschriften" gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des numerus clausus der Umwandlungsmöglichkeiten (zum Vorstehenden BGH, BGHZ 132, 353, 359 f.).

    Entscheidend ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht, ob eine bestimmte Rechtsform als solche, isoliert betrachtet, zulässig ist, sondern ob eine von LPGen beschlossene Zusammenlegung und Umwandlung in eine bestimmte Rechtsform zu dem maßgeblichen Zeitpunkt zulässig war (BGHZ 132, 353 ff.); es kommt auf den vom Umwandlungsbeschluss geregelten Vorgang der Umwandlung in die neue Rechtsform an.

  • BGH, 31.07.1997 - V ZR 23/96

    Einreden des Grundstückseigentümers im Herausgabeverfahren; Identitätswahrende

    Für eine Differenzierung nach Art und Schwere der Mängel ergeben sich aus der Gesetzgebungsgeschichte keine Anhaltspunkte (vgl. BGH, Urt. v. 2. Dezember 1994, V ZR 23/94, WM 1995, 434, 436 und BGH, Beschl. v. 3. Mai 1996, BLw 54/95, WM 1996, 1221, 1223; vgl. auch Wenzel, AgrarR 1995, 1, 2; 1997, 33, 35).

    Die konstituierende Wirkung der Registereintragung tritt nur dann ein, wenn ein Umwandlungsbeschluß überhaupt gefaßt wurde und die Identität des Unternehmens gewahrt bleibt (vgl. BGH, Beschl. v. 3. Mai 1996, a.a.O.).

    Ob eine identitätswahrende Umwandlung beschlossen worden ist, richtet sich zunächst nach dem Inhalt des Beschlusses (vgl. auch BGH, Beschl. v. 3. Mai 1996, WM 1996, 1221, 1222).

  • BGH, 02.09.2009 - XII ZB 50/06

    Vollstreckbarkeit einer vorläufigen Anordnung nach dem Haager Übereinkommen über

  • OLG München, 23.11.2006 - 23 U 2306/06

    Ein Squeeze-out-Beschluss ist bei vorherigem rechtsmissbräuchlichen Aktienerwerb

  • BGH, 24.03.2016 - IX ZB 31/15

    GmbH: Anfechtbarkeit von an einem nicht ordnungsgemäßen Versammlungsort gefasstem

  • VG Gera, 12.02.2009 - 5 K 577/08

    Berg- und Energierecht; kooperative Einrichtung; Umwandlung; Umwandlungsvermerk;

  • BGH, 05.03.1999 - BLw 57/98

    Umwandlung eines Zusammenschlusses aus mehreren LPGs in eine Aktiengesellschaft

  • BGH, 05.03.1999 - BLw 45/98

    Wirksamkeit der Entscheidung der Bevollmächtigtenversammlung über die Umwandlung

  • OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 4/06

    Landwirtschaftsanpassung im Beitrittsgebiet: Umwandlung einer LPG in eine GmbH &

  • OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 3/06

    Landwirtschaftsanpassung im Beitrittsgebiet: Umwandlung einer LPG in eine GmbH &

  • OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W (Lw) 5/06

    Landwirtschaftsanpassung im Beitrittsgebiet: Umwandlung einer LPG in eine GmbH &

  • OLG Rostock, 24.02.2005 - 6 W 61/04

    Zur Frage der Wirksamkeit der Umwandlung einer LPG in eine Vermögens- und

  • BGH, 09.11.2005 - BLw 3/05

    Haftung aus einer Teilung einer LPG hervorgegangener neuer Unternehmen für

  • BGH, 29.06.2001 - V ZR 186/00

    Begriff des Schuldbeitritts; Treuwidrige Berufung auf den Eintritt einer

  • BGH, 26.10.1999 - BLw 20/99

    Abfindungsansprüche nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz

  • BGH, 07.06.1999 - II ZR 285/98

    Zusammenschluß von LPG

  • BGH, 05.11.2004 - BLw 26/04

    Zulässigkeit der Teilung einer LPG

  • BGH, 05.03.1999 - BLw 56/98

    Umwandlung eines Zusammenschlusses aus mehreren LPGs in eine Aktiengesellschaft

  • BGH, 26.10.1999 - BLw 3/99

    Haftung der unwirksam gegründeten Nachfolgegesellschaft einer LPG

  • BGH, 26.10.1999 - BLw 7/99

    Leistung einer baren Zuzahlung an ein Mitglied einer LPG nach deren Umwandlung in

  • OLG Brandenburg, 23.11.2006 - 5 W Lw 3/06

    Antrag auf Feststellung der identitätswahrenden Umwandlung einer LPG in eine KG -

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 13/96

    Anspruch auf bare Zuzahlung nach Umwandelung einer LPG in eine Genossenschaft

  • OVG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 D 22/99

    Einleitung des Bodenordnungsverfahrens zur Wiederherstellung der Einheit von

  • OLG Frankfurt, 24.01.2012 - 20 W 504/10

    Zur Anwendung von § 20 II UmwG bei Kapitalherabsetzung

  • OLG Naumburg, 25.02.2004 - 2 Ww 51/03

    Zur Frage der Zulässigkeit der Teilung einer LPG in zwei LPGen im Verhältnis zu

  • OLG Brandenburg, 30.11.2010 - 6 U 32/09

    Vermögensrückübertragungsanspruch bei fehlgeschlagener Umwandlung einer LPG in

  • BGH, 29.04.2005 - LwZR 8/04

    Treuwidrigkeit der Berufung auf die Unwirksamkeit eines Darlehensvertrages

  • BGH, 05.11.2004 - BLw 28/04

    Zulässigkeit der Teilung einer LPG

  • BGH, 05.11.2004 - BLw 27/04

    Zulässigkeit der Teilung einer LPG

  • BGH, 29.06.2001 - V ZR 185/00

    Begriff des Schuldbeitritts; Treuwidrige Berufung auf den Eintritt einer

  • OVG Sachsen, 17.03.2005 - 7 D 17/04

    Gebäudeeigentum, Grundbucheintragung, Neuordnung, Zusammenführung

  • OVG Sachsen, 07.10.2004 - 7 D 6/03

    Bodenordnungsverfahren, Einstellung, LPG, Rechtsnachfolge, Teilung, Umwandlung,

  • BGH, 05.11.2004 - BLw 29/04

    Zulässigkeit der Teilung einer LPG

  • OLG Rostock, 21.08.2000 - 3 U 59/99

    Fortbestand eines Pachtvertrages bei Veräußerung des Pachtobjekts in Teilen an

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 16/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 19/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

  • OLG Rostock, 13.11.2006 - 3 U 100/06

    Wirksamkeit der formwechselnden Umwandlung einer LPG in eine GmbH bei Mängeln des

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 17/97

    Behandlung einer gescheiterten Umwandlung; Bemessung der Abfindung; Ermittlung

  • OVG Sachsen, 17.03.2005 - F 7 D 17/04

    Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum

  • BGH, 02.12.1998 - BLw 51/98

    Begriff des Abweichungsfalls

  • BGH, 11.12.1997 - BLw 35/97

    Darlegung eines Abweichungsfalls

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 2/96

    Umwandlung landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften - Abfindungsanspruch

  • OLG Dresden, 14.07.1998 - WLw 401/98

    Anspruch auf Ausgleich durch bare Zuzahlung nach dem

  • BGH, 03.05.1996 - BLw 3/96

    Umwandlung landwirtschaftlicher Produktionsgenossenschaften - Abfindungsanspruch

  • BGH, 03.05.1996 - BLw 4/96

    Rechtsbeschwerde gegen eine landwirtschaftsgerichtliche Entscheidung - Umwandlung

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Rechtsprechung
   BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,824
BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94 (https://dejure.org/1996,824)
BGH, Entscheidung vom 06.03.1996 - VIII ZR 212/94 (https://dejure.org/1996,824)
BGH, Entscheidung vom 06. März 1996 - VIII ZR 212/94 (https://dejure.org/1996,824)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    ZPO § 794

  • Wolters Kluwer

    Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels - Notarielle Urkunde - Revision - Zurückverweisung - Eventual-Widerklage

  • rechtsportal.de

    Bestimmtheit einer vollstreckbaren Urkunde; Umfang der Bindungswirkung des Revisionsurteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    ZPO § 794
    Bestimmtheit eines in notarieller Urkunde begründeten Vollstreckungstitels

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2165
  • MDR 1996, 1065
  • DNotZ 1997, 570
  • WM 1996, 1931
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 30.05.1956 - IV ZR 30/56

    Eventuelle Widerklage

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    b) Wird der Rechtsstreit hinsichtlich der Klage an die Vorinstanz zurückverwiesen und steht aufgrund der Bindungswirkung der Entscheidung des Revisionsgerichts fest, da die Bedingung für die Erhebung einer Widerklage nicht eingetreten ist, so ist auch die Entscheidung über die Eventual-Widerklage aufzuheben, insoweit erfolgt keine Zurückverweisung an das Berufungsgericht (Fortführung von BGHZ 21, 13, 16; Abgrenzung zu BGHZ 106, 219, 221 f).«.

    Diese Eventual-Widerklage begegnet als solche keinen rechtlichen Bedenken (BGHZ 21, 13, 15; 43, 28, 30).

    Deshalb war das Berufungsurteil auch insoweit aufzuheben, als es über die Widerklage entschieden hat (vgl. BGHZ 21, 13, 16 f, für die vergleichbaren Fälle von Haupt- und Hilfsantrag vgl. ferner Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl., § 537 Rdnr. 9, MünchKommZPO/Rimmelspacher, § 536 Rdnrn. 25 a.E. und 26 bei Fßn. 72).

  • BGH, 14.12.1988 - IVa ZR 209/87

    Entscheidung über Haupt- und Hilfsanspruch im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    b) Wird der Rechtsstreit hinsichtlich der Klage an die Vorinstanz zurückverwiesen und steht aufgrund der Bindungswirkung der Entscheidung des Revisionsgerichts fest, da die Bedingung für die Erhebung einer Widerklage nicht eingetreten ist, so ist auch die Entscheidung über die Eventual-Widerklage aufzuheben, insoweit erfolgt keine Zurückverweisung an das Berufungsgericht (Fortführung von BGHZ 21, 13, 16; Abgrenzung zu BGHZ 106, 219, 221 f).«.

    Soweit sich der Bundesgerichtshof im Falle der erfolgreichen Revision - nur - des Klägers gegen die Abweisung seines Hauptantrages bei gleichzeitiger Verurteilung des Beklagten nach dem Hilfsantrag gegen eine Aufhebung auch der Entscheidung über den Hilfsantrag ausgesprochen hat (BGHZ 106, 219, 221) und die gleiche Sachbehandlung auch im Falle der Eventual-Widerklage für geboten hält (aaO. S. 222), beruht die Entscheidung darauf, daß nach der Zurückverweisung für die Vorinstanz überhaupt noch Entscheidungsspielraum hinsichtlich des Hauptantrages und damit der Bedingung für den Hilfsantrag bestand und deshalb auch die Gefahr einer gegen § 559 Abs. 1 ZPO verstoßenden Schlechterstellung des erfolgreichen Revisionsführers gegeben war (aaO. S. 221).

    Gleichzeitig steht damit fest, daß die - auflösende - Bedingung, unter der die Entscheidung des Berufungsgerichts über die Widerklage gestanden hat (BGHZ 106, 219, 221), nunmehr eingetreten ist und diese Entscheidung daher - endgültig - aufgehoben werden muß.

  • BGH, 14.05.1992 - VII ZR 204/90

    Vollstreckungsgegenklage bei notariell beurkundeter Unterwerfungserklärung -

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Da die beurkundeten Unterwerfungserklärungen der gesetzlichen Form entsprechen und die Vollstreckungsklauseln erteilt sind, ist damit die formelle Vollstreckungsfähigkeit der Titel gegeben (BGHZ 118, 229, 234, 235).

    Falls, was zwischen den Parteien streitig ist, tatsächlich Steuerschulden der verkauften Gesellschaften bestehen, für die die Kläger haften, stünde ihnen aufgrund des in § 10 der Urkunden geregelten Befreiungsanspruches auch ein Zurückbehaltungsrecht zu, welches ebenfalls eine im Rahmen der Vollstreckungsgegenklage zu berücksichtigende Einwendung begründet (BGHZ 118, 229, 241 f, Stein/Jonas/Münzberg aaO. Rdnr. 21).

  • BGH, 08.12.1992 - VI ZR 349/91

    Deliktische Haftung des beamteten Arztes für Schäden aus Versäumnissen einer

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Ein Teilurteil nach § 301 ZPO darf nur ergehen, wenn es von der Entscheidung über den noch anhängigen Teil des Streitstoffes unabhängig ist, wenn also die Gefahr widersprechender Entscheidungen, auch infolge abweichender Beurteilung durch das Rechtsmittelgericht, ausgeschlossen ist (st. Rspr., z.B. BGHZ 120, 376, 380).
  • BGH, 16.12.1964 - VIII ZR 47/63

    Zulässigkeit einer Klage auf wiederkehrende Leistungen

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Diese Eventual-Widerklage begegnet als solche keinen rechtlichen Bedenken (BGHZ 21, 13, 15; 43, 28, 30).
  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 127/55

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Richtig ist zwar, daß der Bundesgerichtshof einen Titel u.a. dann für nicht vollstreckungsfähig bezeichnet hat, wenn darin die zu vollstreckende Forderung nicht bestimmt genug bezeichnet worden ist (BGHZ 22, 54, 57: Rente in Höhe der Hälfte der jeweiligen Höchstpension eines bayerischen Notars, BGH, Urteil vom 23. November 1970 - III ZR 58/67 = WM 1971, 165, 166: Angabe nur der oberen Grenze der Schuldsumme).
  • BGH, 23.11.1970 - III ZR 58/67

    Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckungsgegenklage - Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Richtig ist zwar, daß der Bundesgerichtshof einen Titel u.a. dann für nicht vollstreckungsfähig bezeichnet hat, wenn darin die zu vollstreckende Forderung nicht bestimmt genug bezeichnet worden ist (BGHZ 22, 54, 57: Rente in Höhe der Hälfte der jeweiligen Höchstpension eines bayerischen Notars, BGH, Urteil vom 23. November 1970 - III ZR 58/67 = WM 1971, 165, 166: Angabe nur der oberen Grenze der Schuldsumme).
  • BGH, 18.12.1954 - II ZR 76/54

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit eines Unterlassungsanspruchs; Vereinbarung

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Dieser Verfahrensfehler ist mangels der erforderlichen Verfahrensrüge nicht schon vom Revisionsgericht (BGHZ 16, 71, 74), wohl aber aufgrund der anderweit gebotenen Zurückverweisung vom Berufungsgericht zu berücksichtigen.
  • BGH, 06.10.1993 - VIII ZR 79/92

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Videothek wegen Herstellung von

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Dieses wird zu entscheiden haben, ob es das unzulässige Teilurteil aufhebt und die Sache an das Landgericht zurückverweist oder den noch beim Landgericht anhängigen Teil der Widerklage an sich zieht und darüber mitentscheidet (BGH, Urteil vom 22. März 1991 - V ZR 16/90 = NJW 1991, 2082, 2083; Senatsurteil vom 6. Oktober 1993 - VIII ZR 79/92, UA S. 13 - 14).
  • BGH, 22.03.1991 - V ZR 16/90

    Beweiswürdigung im Berufungsverfahren nach teilweiser Wiederholung der

    Auszug aus BGH, 06.03.1996 - VIII ZR 212/94
    Dieses wird zu entscheiden haben, ob es das unzulässige Teilurteil aufhebt und die Sache an das Landgericht zurückverweist oder den noch beim Landgericht anhängigen Teil der Widerklage an sich zieht und darüber mitentscheidet (BGH, Urteil vom 22. März 1991 - V ZR 16/90 = NJW 1991, 2082, 2083; Senatsurteil vom 6. Oktober 1993 - VIII ZR 79/92, UA S. 13 - 14).
  • OLG Hamburg, 30.03.2011 - 4 U 208/08

    Bereicherung: Aufrechnung mit einem Rückzahlungsanspruch gegen einen Anspruch auf

    Zu diesem Fall verhält sich auch die von der Klägerin zitierte Entscheidung des BGH NJW 1996, 2165, wonach dann, wenn die Bedingung für die Erhebung einer Eventual-Widerklage nicht eingetreten ist, auch die Entscheidung über die Eventual-Widerklage aufzuheben ist.
  • BGH, 12.03.2020 - I ZR 126/18

    WarnWetter-App - Die "DWD WarnWetter-App" darf nur für Wetterwarnungen kostenlos

    Diese innerprozessuale Bedingung war zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94, NJW 1996, 2165 [juris Rn. 26]).
  • BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06

    Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers

    Dies ist nachzuholen, (vgl. BGH, Urt. v. 6. März 1996, VIII ZR 12/94, NJW 1996, 2165, 2167).
  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 42/10

    Teilurteil: Berücksichtigung der Unzulässigkeit in der Revisionsinstanz; Erlass

    Der Erlass eines unzulässigen Teilurteils stellt einen wesentlichen Verfahrensmangel dar, der in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu berücksichtigen ist (Aufgabe von BGH, Urteil vom 18. Dezember 1954, II ZR 76/54, BGHZ 16, 71; BGH, Urteil vom 22. März 1991, V ZR 16/90; BGH, Urteil vom 6. März 1996, VIII ZR 212/94; vom 17. Mai 2000, VIII ZR 216/99).

    Der erkennende Senat hat diese Meinung ebenfalls vertreten (Senatsurteile vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94, NJW 1996, 2165 unter II 4, und vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 216/99, NJW 2000, 3007 unter II 1).

    ff) Soweit der Senat bislang davon ausgegangen ist, dass es in der Revisionsinstanz für die Prüfung der Zulässigkeit des Teilurteils der Erhebung einer Verfahrensrüge bedarf (Senatsurteile vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94, aaO, und vom 17. Mai 2000 - VIII ZR 216/99, aaO), hält der Senat hieran nach erneuter Überprüfung nicht fest.

  • BGH, 07.12.2005 - XII ZR 94/03

    Verpflichtung des Gerichts zu Hinweisen auf prozessuale Gestaltungsmöglichkeiten

    Dies gilt aber nur dann, wenn jedenfalls die Auslegung des Vollstreckungstitels ergibt, dass sich der Schuldner der Zwangsvollstreckung in der bezifferten Höhe unterwirft und ein Zurückbleiben des materiell-rechtlich geschuldeten hinter dem titulierten Betrag als materiell-rechtliche Einwendung deshalb nur im Verfahren der Vollstreckungsabwehrklage geltend zu machen wäre (vgl. BGH, Urteile vom 16. April 1997 - VIII ZR 239/96 - NJW 1997, 2887 f. und vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94 - NJW 1996, 2165, 2166).
  • OLG Koblenz, 18.12.2008 - 6 U 564/08

    Autokauf - Rückabwicklungsangebot kommt Händler teuer zu stehen

    Voraussetzung hierfür ist, dass diese materiell-rechtlichen Regelungen nicht Gegenstand der Unterwerfungserklärung sind ( BGH , NJW 1996, 2165 [2166]).
  • BGH, 16.11.2022 - VIII ZR 290/21

    Zur Frage des Vorliegens eines verbotenen beziehungsweise wucherähnlichen

    Sie ist noch nicht endgültig ausgefallen, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Klage unter einem anderen Gesichtspunkt (§ 138 Abs. 1, § 142 Abs. 1 BGB) Erfolg haben wird (vgl. auch BGH, Urteile vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94, NJW 1996, 2165 unter II 3; vom 8. Oktober 2019 - XI ZR 717/17, NJW-RR 2020, 172 Rn. 12 f.).

    Damit unterliegt der Ausspruch zur Hilfswiderklage der revisionsrechtlichen Nachprüfung (vgl. hierzu BGH, Urteile vom 14. Dezember 1988 - IVa ZR 209/87, BGHZ 106, 219, 220 f.; vom 8. Oktober 2019 - XI ZR 717/17, aaO; vgl. auch Senatsurteil vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94, aaO; MünchKommZPO/Rimmelspacher, 6. Aufl., § 528 Rn. 48).

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 251/98

    Formgebot des § 313 BGB - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es rechtlich unbedenklich und entspricht es einem praktischen Bedürfnis, den in der Unterwerfungserklärung vollstreckbar gestellten Anspruch weiter zu fassen als die zugrundeliegende Forderung (Urt. v. 6. März 1996, VIII ZR 212/94, NJW 1996, 2165; v. 16. April 1997, VIII ZR 239/96, NJW 1997, 2887).
  • OLG Koblenz, 16.04.2009 - 6 U 574/08

    Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen Neuwagen mit Tageszulassung:

    Voraussetzung hierfür ist, dass diese materiell-rechtlichen Regelungen nicht Gegenstand der Unterwerfungserklärung sind (BGH NJW 1996, 2165, 2166).
  • BGH, 16.04.1997 - VIII ZR 239/96

    Vollstreckbarkeit eines Titels als Zulässigkeitsvoraussetzung einer

    Eine andere, hiervon zu trennende Frage ist es, ob sich unter Berücksichtigung der vertraglich vereinarten Zuschläge und Abzüge materiell-rechtlich ein Kaufreisanspruch des Klägers in Höhe des titulierten Kaufpreies von insgesamt 4, 5 Mio. DM errechnet (vgl. Senatsurteil vom 6. März 1996 - VIII ZR 212/94 = WM 1996, 1931 unter II 1).

    Es ist rechtlich unbedenklich und entspricht einem praktischen Bedürfnis, den in der Unterwerfungserklärung vollstreckbar gestellten Anspruch von vornherein weiter zu fassen als die zugrundegelegte materielle Forderung, deren endgültige Höhe erst nach Vertragsabschluß unter Einbeziemung künftig eintretender Umstände ermittelt werden muß (Senatsurteil vom 6. März 1996 a.a.O.).

    Ergibt sich hierbei, daß der materiell-rechtlich geschuldete hinter dem titulierten Betrag zurückbleibt, so kann der Schuldner die hierauf gegründete materiell-rechtliche Einwendung mit Hilfe der Vollstreckungsabwehrklage geltend machen (Senatsurteil vom 6. März 1996 a.a.O.).

    Das Berufungsgericht hat nicht beachtet, daß zwischen der prozessualen Unterwerfungserklärung und der ihr zugrundeliegenden materiell-rechtlichen Forderung unterschieden werden muß (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. März 1996 a.a.O.).

  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 241/95

    "Rolex-Uhr mit Diamanten"; Verletzung einer Marke durch Verwendung einer

  • OLG Düsseldorf, 03.07.2017 - 4 U 146/14

    Anfechtung eines Schuldanerkenntnisses wegen arglistiger Täuschung

  • BGH, 26.09.2006 - XI ZR 358/04

    Sicherungszweck einer Grundschuld zugunsten einer Bausparkasse

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 342/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzeröffnung

  • OLG Zweibrücken, 07.07.2021 - 7 U 88/20

    Ordentliche Kündigung eines Pachtverhältnisses durch ergänzende Vertragsauslegung

  • BGH, 20.12.2005 - XI ZR 119/04

    Umfang der Sicherung von Ansprüchen einer Bausparkasse

  • KG, 12.07.2021 - 2 U 48/18

    Stromdiebstahl bei all-inclusive-Stromlieferungsvertrag: Netzentgeltpflicht des

  • OLG Saarbrücken, 09.04.2008 - 9 UF 4/06

    Zeitliche Befristung eines nachehelichen Unterhaltes

  • OLG Karlsruhe, 27.04.2022 - 6a U 1/21

    Kommanditgesellschaft: Auslegung und Umfang einer Mehrheitsklausel im

  • OLG Brandenburg, 22.12.2008 - 3 U 160/07

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung aus einem als Sicherheit dienenden

  • OLG Zweibrücken, 10.09.2002 - 5 UF 48/02

    Vollstreckungsgegenklage, Vollstreckungsfähigkeit eines Unterhaltstitels,

  • BGH, 27.09.2000 - IV ZR 115/99

    Ausschluß der Leistungspflicht für zum Zeitpunkt der Adoption eingetretene

  • KG, 19.10.2017 - 8 U 230/15

    Rückabwicklungsklage nach Widerruf eines Altvertrages über ein

  • OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 43/16

    Fehlende Vollstreckungstauglichkeit eines Titels wegen Unbestimmtheit

  • OLG Koblenz, 30.08.2001 - 5 U 1675/00
  • OLG Düsseldorf, 25.05.2012 - 16 U 39/11

    Anforderungen an die Erfüllung der Einlageschuld des GmbH-Gesellschafters

  • OLG Saarbrücken, 26.11.2002 - 4 U 46/02

    Zur Frage, ob die verspätete Zustellung eines Pfändungs- und

  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 239/95

    Kein Schutz von Markenwaren gegenüber Privatpersonen

  • OLG Brandenburg, 16.11.2011 - 4 U 4/11

    Zwangsvollstreckung aus notarieller Urkunde in Grundschuld: Abwehrklage des

  • OLG Düsseldorf, 17.02.2006 - 16 U 134/04

    Zwangsvollstreckung aus einer notariellen Urkunde; Rückzahlung eines zur

  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 240/95

    "Rolex"; Umfang des Rechts aus einer Marke

  • BGH, 12.02.1998 - I ZR 242/95

    "Rolex"; Umfang des Rechts aus einer Marke

  • LSG Berlin, 21.05.2001 - L 16 RA 43/98

    Statthaftigkeit einer Widerklage im sozialgerichtlichen Verfahren

  • AG Augsburg, 18.02.2013 - 1 M 30115/13

    Vollstreckungsfähigkeit eines Prozessvergleichs: Bestimmtheit eines Vergleichs

  • OLG Stuttgart, 27.04.1998 - 5 U 236/97

    Voraussetzungen für den Erlaß eines Teilurteils; Anwendbarkeit des Grundsatzes

  • OLG Köln, 15.02.2002 - 13 U 179/01
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