Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 19.03.1996

Rechtsprechung
   BVerfG, 02.02.1996 - 1 BvR 2211/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1907
BVerfG, 02.02.1996 - 1 BvR 2211/94 (https://dejure.org/1996,1907)
BVerfG, Entscheidung vom 02.02.1996 - 1 BvR 2211/94 (https://dejure.org/1996,1907)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Februar 1996 - 1 BvR 2211/94 (https://dejure.org/1996,1907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Klageschrift - Zulässigkeit - Anschrift des Klägers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1272
  • NJW 1996, 2172
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1996 - 1 BvR 2211/94
    Die Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung (vgl. hierzu BVerfGE 90, 22, 24 ff.) liegen nicht vor.
  • BGH, 09.12.1987 - IVb ZR 4/87

    Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers in der Klageschrift

    Auszug aus BVerfG, 02.02.1996 - 1 BvR 2211/94
    Zwar stellt das Kammergericht dadurch, daß es die Zulässigkeit einer zivilprozessualen Klage von der Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Klägers abhängig macht, Anforderungen, die über die ausdrücklich im Gesetz geregelten Zulässigkeitserfordernisse hinausgehen (vgl. BGHZ 102, 332 ).
  • BGH, 28.06.2018 - I ZR 257/16

    Ausreichen der Angabe der im Handelsregister eingetragenen Geschäftsanschrift

    Verfassungsrechtlich ist es allerdings geboten, dass die Angabe der ladungsfähigen Anschrift des Klägers nicht ausnahmslos Zulässigkeitsvoraussetzung der Klage ist, sondern dass darauf im Einzelfall verzichtet werden kann (vgl. BVerfG, NJW 1996, 1272, 1273 [juris Rn. 2]).

    Die von der Rechtsprechung entwickelten, über die ausdrücklich im Gesetz geregelten Zulässigkeitserfordernisse hinausgehenden Anforderungen an die Angabe einer ladungsfähigen Anschrift des Klägers dürfen im Hinblick auf den Anspruch des Klägers auf wirkungsvollen Rechtsschutz nicht weiter gehen, als es für die Wahrung der berechtigten Interessen des Beklagten und den ordnungsgemäßen Ablauf des Verfahrens erforderlich ist (vgl. BVerfG, NJW 1996, 1272, 1273 [juris Rn. 2]).

  • BVerwG, 13.04.1999 - 1 C 24.97

    Angabe einer Postfachanschrift; Anschrift; anwaltliche Vertretung; Bezeichnung

    § 82 Abs. 1 Satz 1 VwGO ist jedoch unter Berücksichtigung dieses Grundrechts und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit auszulegen (BVerfG, NJW 1996, 1272).
  • BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 107/02

    Abweisung einer Klage bei unklarer Anschrift des Klägers

    Auch wenn mit dem Erfordernis der Angabe einer ladungsfähigen Anschrift in der Klageschrift Anforderungen gestellt werden, die über die ausdrücklich im Gesetz geregelten Zulässigkeitsvoraussetzungen hinausgehen, ist dies grundsätzlich von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluß vom 2. Februar 1996 - I BvR 2211/94, NJW 1996, 1272).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.03.1996 - 3 Ws 166/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6164
OLG Frankfurt, 19.03.1996 - 3 Ws 166/96 (https://dejure.org/1996,6164)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.03.1996 - 3 Ws 166/96 (https://dejure.org/1996,6164)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. März 1996 - 3 Ws 166/96 (https://dejure.org/1996,6164)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2172
  • NStZ 1996, 545
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 19.06.1979 - 3 Ss (8) 237/79

    Beihilfe zum Betrug; Rechtsrat eines Anwalts; Verringerung des Betrugsschadens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.1996 - 3 Ws 166/96
    Doch diese davon abweichende Rechtsauffassung, die in dem Schreiben der Firma ... an den Antragsteller ihren Niederschlag findet, ist eben keine Tatsachenbehauptung i.S. d. § 263 (vgl. dazu BGH JR 1958, 106), sondern allenfalls eine strafrechtlich irrelevante Täuschung über die Rechtslage (vgl. auch OLG Stuttgart NJW 1979, 2573; Lackner, in: LK, 10. Aufl., § 263 Rdn. 10-14).
  • BGH, 12.11.1957 - 5 StR 447/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.1996 - 3 Ws 166/96
    Doch diese davon abweichende Rechtsauffassung, die in dem Schreiben der Firma ... an den Antragsteller ihren Niederschlag findet, ist eben keine Tatsachenbehauptung i.S. d. § 263 (vgl. dazu BGH JR 1958, 106), sondern allenfalls eine strafrechtlich irrelevante Täuschung über die Rechtslage (vgl. auch OLG Stuttgart NJW 1979, 2573; Lackner, in: LK, 10. Aufl., § 263 Rdn. 10-14).
  • BGH, 08.01.2013 - VI ZR 386/11

    Kapitalanlagebetrug: Zivilrechtliche Haftungsvoraussetzungen

    Nach allgemeiner Ansicht stellen reine Rechtsausführungen ohne Behauptung anspruchsbegründender Umstände im Rahmen des § 263 StGB keine Tatsachen, sondern Werturteile dar (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 1957 - 5 StR 447/57, JR 1958, 106; OLG Karlsruhe, NStZ 1996, 282; JZ 2004, 101, 102; OLG Zweibrücken, JR 1989, 390, 391; OLG Frankfurt am Main, NJW 1996, 2172, 2173; OLG Stuttgart, NJW 1979, 2573; OLG Koblenz, NJW 2001, 1364; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 263 Rn. 11; BeckOK von Heintschel-Heinegg/Beukelmann, StGB § 263 Rn. 6 (Stand: September 2012); LK-StGB/Tiedemann, aaO, § 263 Rn. 19; NK-StGB/Kindhäuser, aaO, § 263 Rn. 89; MünchKommStGB/Hefendehl, aaO, § 263 Rn. 70; Cramer/Perron in Schönke/Schröder, aaO, § 263 Rn. 9; SK-StGB/Hoyer, aaO, § 263 Rn. 19 (Stand: Februar 2004)).
  • OLG Karlsruhe, 06.06.2002 - 1 Ss 277/01

    Versuchter Betrug und versuchte Erpressung: Versendung von Mahnschreiben mit der

    Hierzu zählen auch Rechtsausführungen, welche die rechtliche Bewertung eines bestimmten Sachverhalt zum Ausdruck bringen (vgl. BGH JR 1958, 106; OLG Stuttgart NJW 1979, 2573 f.; OLG Zweibrücken JR 1989, 390 f.; OLG Frankfurt NJW 1996, 2172; Samson/Günther, SK-StGB, § 263 Rn.16 a; Tiedemann, LK, 11. Aufl. § 263 Rn. 18 f.), jedenfalls soweit sie vom Erklärenden - wie hier - nicht mit dem Anspruch auf Maßgeblichkeit und Verbindlichkeit verbunden werden (Tiedemann a.a.O.).
  • OLG Oldenburg, 25.04.2016 - 1 Ws 508/15

    Konkretisierungspflicht bei Vergütungsanträgen auch für den vorläufigen

    c) Der Annahme einer Täuschung über Tatsachen steht hier im Übrigen nicht entgegen, dass eine solche nach der Rechtsprechung dann nicht in Betracht kommt, wenn die Erklärung keinerlei greifbaren, tatsächlichen Kern enthält, sondern sich in der bloßen Behauptung einer Rechtsposition erschöpft (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. Juni 1979 - 3 Ss (8) 237/79 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21. Oktober 1988 - 1 Ss 189/88 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. März 1996 - 3 Ws 166/96 - jeweils juris).
  • LG Aurich, 25.04.2017 - 15 KLs 3/14

    Betrugstauglichkeit von unzutreffenden Ausführungen zur

    Denn reine Werturteile und Rechtsausführungen sind keine tauglichen Gegenstände von Täuschungshandlungen (vgl. OLG Stuttgart NJW 1979, 2573 f.; OLG F. a.M. NJW 1996, 2172 [OLG Frankfurt am Main 19.03.1996 - 3 Ws 166/96] (2173)).
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