Rechtsprechung
   BGH, 14.05.1996 - VI ZR 158/95   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Haftung des Zulieferers für die Einsatzfähigkeit seiner Ware im Rahmen eines jeden bestimmungsgemäßen Gebrauchs

  • bplaced.net
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823
    Haftung des Zulieferers für die Mangelfreiheit von Produkten

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Haftung des Zulieferers für Einsatzfähigkeit seines Produkts im Rahmen bestimmungsgemäßen Gebrauchs

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 2224
  • MDR 1996, 910
  • VersR 1996, 979
  • WM 1996, 1400
  • BB 1996, 1461
  • DB 1996, 1462



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 12.12.2000 - VI ZR 242/99  

    Bauvertrag

    Sie ist in den Fällen zu bejahen, in denen das fehlerbehaftete Einzelteil mit der Gesamtsache bzw. dem später beschädigten (zunächst aber einwandfreien) anderen Teil zu einer nur unter Inkaufnahme von erheblichen Beschädigungen trennbaren Einheit verbunden worden ist, sowie in den Fällen, in denen der Mangel nicht in wirtschaftlich vertretbarer Weise behoben werden könnte (vgl. zu den verschiedenen Fallkonstellationen einerseits das Senatsurteil BGHZ 86, 256, 262 sowie andererseits das Senatsurteil vom 14. Mai 1996 - VI ZR 158/95 - VersR 1996, 979).
  • OLG Karlsruhe, 28.02.2003 - 17 U 71/02  

    Baustoffe - Gewährleistungsübernahme und eigenständiges Garantieversprechen

    Insofern unterscheidet sich der Streitfall von der vom Bundesgerichtshof in NJW 1996, 2224 f. entschiedenen Fallgestaltung.
  • OLG Hamm, 01.09.1999 - 3 U 11/99  

    Warnpflicht bei Medizinprodukten

    Die Instruktions- und Warnpflichten können zwar deutlich herabgesetzt sein, wenn das Produkt - wie hier - an Fachpersonal in Verkehr gebracht wird, sind aber keineswegs schon allgemein deshalb ausgeschlossen, weil das betroffene Produkt von Fachpersonal gehandhabt wird (BGH NJW 1996, 2224, 2226).
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  • OLG Koblenz, 31.10.2008 - 10 U 1268/07  

    Produkthaftung des Herstellers eines Prototyps der Windschutzanlage eines

    Als Zulieferer hat die Zweitbeklagte nämlich wie jeder Produzent dafür einzustehen, dass das von ihr gefertigte Produkt im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs auch in der Weiterverarbeitung durch andere in vollem Umfang fehlerfrei und ohne Gefährdung des Eigentums Dritter eingesetzt werden kann (BGH NJW 1996, 2224 - 2226).
  • OLG Frankfurt, 29.09.1999 - 23 U 128/98  
    Nur dann, wenn der Hersteller davon ausgehen muss, dass bestimmte Produktgefahren auch in Kreisen spezialisierter Verwender nicht bekannt sind oder nicht ausschließlich Fachleute das Produkt verwenden, muss er auch insoweit auf die Produktgefahren hinweisen (BGH, NJW 1992, 2016 ff., 2018; NJW 1996, 2224 ff., 2226).
  • OLG München, 20.12.2000 - 7 U 2580/00  

    Prüfungspflichten des Bestellers bei Zulieferervertrag - Mitverschulden -

    Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist dabei jeder Einsatz, der nach Art des Produkts für einen Verwender bei sachgemäßer Betrachtung in Frage kommt, BGH NJW 96, 2224.
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