Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 19.03.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96   

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BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96 (https://dejure.org/1996,1568)
BVerwG, Entscheidung vom 19.03.1996 - 11 B 9.96 (https://dejure.org/1996,1568)
BVerwG, Entscheidung vom 19. März 1996 - 11 B 9.96 (https://dejure.org/1996,1568)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sachverständigengutachten - Mündliche Erläuterung - Fahrlerlaubnis - Eignung zum Führen eines Kfz - Trunkenheitsfahrt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Voraussetzungen für die mündliche Erläuterung eines Sachverständigengutachtens; Straßenverkehrsrecht: Prüfungsumfang bei Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2318
  • NVwZ 1996, 1026 (Ls.)
  • NZV 1996, 292
  • DVBl 1997, 657
  • DÖV 1996, 878
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Verwaltungsbehörde in einem solchen Fall - auch wenn es sich um einen sogenannten Ersttäter handelt - die Beibringung des Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle verlangen, um die bestehenden Eignungszweifel aufzuklären (vgl. etwa Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43; Beschluß vom 21. Februar 1994 - BVerwG 11 B 120.93 - Buchholz 442.16 § 12 StVZO Nr. 3; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 46.87

    Keine Bindungswirkung des Strafurteils, wenn von der Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Verwaltungsbehörde in einem solchen Fall - auch wenn es sich um einen sogenannten Ersttäter handelt - die Beibringung des Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle verlangen, um die bestehenden Eignungszweifel aufzuklären (vgl. etwa Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43; Beschluß vom 21. Februar 1994 - BVerwG 11 B 120.93 - Buchholz 442.16 § 12 StVZO Nr. 3; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Die Ergänzungsfragen müssen zwar nicht abschließend vorformuliert werden, aber hinreichend klar erkennen lassen, inwiefern das beanstandete Sachverständigengutachten für erläuterungsbedürftig erachtet wird (vgl. bereits Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28).
  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß § 130 a VwGO weder dem Gebot des rechtlichen Gehörs noch dem des effektiven Rechtsschutzes widerspricht, weil der Betroffene in seinem Recht zu Ausführungen zu tatsächlichen und rechtlichen Fragen nicht beschränkt ist, Beweisanträge stellen kann und auch die Möglichkeit hat, sich zu der Absicht des Gerichts zu äußern, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden (vgl. etwa Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 -, Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 bzw. § 133 VwGO Nr. 10, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß § 130 a VwGO weder dem Gebot des rechtlichen Gehörs noch dem des effektiven Rechtsschutzes widerspricht, weil der Betroffene in seinem Recht zu Ausführungen zu tatsächlichen und rechtlichen Fragen nicht beschränkt ist, Beweisanträge stellen kann und auch die Möglichkeit hat, sich zu der Absicht des Gerichts zu äußern, ohne mündliche Verhandlung zu entscheiden (vgl. etwa Beschlüsse vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - und vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 -, Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 bzw. § 133 VwGO Nr. 10, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.02.1994 - 11 B 120.93

    Medizinisch-psychologisches Gutachten über die Fahreignung bei Blutalkoholwert

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Verwaltungsbehörde in einem solchen Fall - auch wenn es sich um einen sogenannten Ersttäter handelt - die Beibringung des Gutachtens einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle verlangen, um die bestehenden Eignungszweifel aufzuklären (vgl. etwa Urteil vom 15. Juli 1988 - BVerwG 7 C 46.87 - BVerwGE 80, 43; Beschluß vom 21. Februar 1994 - BVerwG 11 B 120.93 - Buchholz 442.16 § 12 StVZO Nr. 3; Urteil vom 27. September 1995 - BVerwG 11 C 34.94 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).
  • BVerwG, 01.04.1993 - 11 B 82.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Die Verwaltungsbehörde ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gemäß § 4 Abs. 3 StVG an eine strafrichterliche Beurteilung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen nur dann gebunden und darf zum Nachteil des Betroffenen von ihr erst und nur dann nicht abweichen, wenn eine Eignungsbeurteilung tatsächlich stattgefunden hat, sich dies aus den schriftlichen Urteilsgründen ergibt und wenn die Behörde von demselben und nicht von einem umfassenderen Sachverhalt als der Strafrichter auszugehen hat (vgl. etwa Beschluß vom 1. April 1993 - BVerwG 11 B 82.92 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 89 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.1983 - 7 C 35.82

    Eignungsbedenken beim Nichtbestehen einer theoretischen Befähigungsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Werden solche Tatsachen bekannt, so kann die Verwaltungsbehörde nach § 12 StVZO die Beibringung eines Sachverständigengutachtens, auch eines solchen einer anerkannten medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle, fordern (vgl. Urteil vom 18. November 1983 - BVerwG 7 C 35.82 - Buchholz 442.16 § 15 StVZO Nr. 2, S. 4; Jagusch-Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl. 1995, § 15 StVZO Rn. 14).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 B 199.88

    Keine Bindungswirkung an das Strafurteil, wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus BVerwG, 19.03.1996 - 11 B 9.96
    Begründet - wie hier - der Strafrichter das Absehen von einer (weiteren) Entziehung der Fahrerlaubnis ausschließlich mit einem Hinweis auf die seit der Tatbegehung verstrichene Zeit, so liegt darin regelmäßig keine Beurteilung einer Kraftfahreignung (vgl. Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 7 B 199.88 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 84).
  • BSG, 27.11.2007 - B 5a/5 R 60/07 B

    Verletzung des Fragerechts nach § 116 S. 2 SGG im sozialgerichtlichen Verfahren

    Es reicht vielmehr aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1; BVerwG NJW 1996, 2318) , zB auf Lücken oder Widersprüche hinzuweisen.
  • BSG, 29.01.2018 - B 9 V 39/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Dabei reicht es aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 S 4; BVerwG Beschluss vom 19.3.1996 - 11 B 9/96 - NJW 1996, 2318) , zB auf Lücken oder Widersprüche hinzuweisen.
  • BSG, 21.07.2010 - B 5 R 154/10 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionszulassung wegen grundsätzlicher

    Es reicht vielmehr aus, die erläuterungsbedürftigen Punkte hinreichend konkret zu bezeichnen (BSG SozR 3-1750 § 411 Nr. 1 S 5, SozR 4-1500 § 116 Nr. 1 RdNr 7; BVerwG NJW 1996, 2318) , zB auf Lücken oder Widersprüche hinzuweisen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.03.1996 - 5 Ss 33/96 - 25/96 I   

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https://dejure.org/1996,3064
OLG Düsseldorf, 19.03.1996 - 5 Ss 33/96 - 25/96 I (https://dejure.org/1996,3064)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.03.1996 - 5 Ss 33/96 - 25/96 I (https://dejure.org/1996,3064)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. März 1996 - 5 Ss 33/96 - 25/96 I (https://dejure.org/1996,3064)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2318 (Ls.)
  • NZV 1996, 245
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.1996 - 5 Ss 33/96
    Dabei handelt es sich um einen objektiv besonders gefährlichen Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift (vgl. BGHSt 5, 392, 395; Senat NZV 1988, 149, 150; Dreher/Tröndle StGB , 47. Aufl., 1995, Rdnr. 13 zu § 315 c; Janiszewski, Verkehrsstrafrecht, 4. Aufl. 1994, Rdnr. 284 jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.1988 - 5 Ss 101/88
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.1996 - 5 Ss 33/96
    Dabei handelt es sich um einen objektiv besonders gefährlichen Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift (vgl. BGHSt 5, 392, 395; Senat NZV 1988, 149, 150; Dreher/Tröndle StGB , 47. Aufl., 1995, Rdnr. 13 zu § 315 c; Janiszewski, Verkehrsstrafrecht, 4. Aufl. 1994, Rdnr. 284 jeweils m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 15.06.1994 - 3 Ss 342/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 19.03.1996 - 5 Ss 33/96
    Wie das Amtsgericht zunächst zutreffend angenommen hat, verletzt auch derjenige die Vorfahrt, der bei Rotlicht der Lichtzeichenanlage in eine Kreuzung einfährt und dadurch den Querverkehr gefährdet (BayObLGSt Bd 58, 252 = VM 59, 78; OLG Frankfurt NZV 1994, 365 ).
  • BGH, 15.03.2018 - 4 StR 469/17

    Gefährdung des Straßenverkehrs (Begriff des falschen Fahrens beim Überholen;

    Eine Vorfahrtsverletzung im Sinne des § 315c Abs. 1 Nr. 2a StGB begeht auch, wer bei Rotlicht in eine Kreuzung einfährt und dadurch den bevorrechtigten Querverkehr beeinträchtigt (vgl. OLG Düsseldorf, VRS 91, 358, 359; OLG Karlsruhe, VRS 107, 292, 293; König in LK-StGB, 12. Aufl., § 315c Rn. 72).
  • OLG Karlsruhe, 23.01.2004 - 3 Ss 273/03

    Straßenverkehrsgefährdung: Grobe Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit bei

    Zwar missachtet auch derjenige Verkehrsteilnehmer, der das Farbzeichen einer Lichtzeichenanlage, insbesondere wenn es ihm die Weiterfahrt verbietet, nicht befolgt und dadurch den Vorrang des Querverkehrs beeinträchtigt, dessen Vorfahrt (BayObLG VRS 16, 44; OLG Düsseldorf NZV 1996, 245).

    Die Annahme grober Verkehrswidrigkeit setzt aber einen objektiv besonders schweren, eine besondere Gefahr für die Verkehrssicherheit verursachenden Verstoß gegen eine Verkehrsvorschrift voraus (BGHSt 5, 392, 395; OLG Stuttgart NJW 1967, 1766; OLG Düsseldorf NZV 1996, 245).

    Wegen der insoweit anzulegenden strengen Maßstäbe an die Erfüllung dieses, selbst im Falle eines "Rotlichtverstoßes" eng auszulegenden subjektiven Merkmals, das eine gesteigerte subjektive Vorwerfbarkeit bezeichnet, sei vorsorglich auf die Entscheidungen des OLG Stuttgart (Die Justiz 1971, 310), des OLG Jena (NZV 1995, 237) und des OLG Düsseldorf (NZV 1996, 245) hingewiesen.

  • OLG Zweibrücken, 14.06.2021 - 1 OLG 2 Ss 9/21

    Straßenverkehrsgefährdung: Vorliegen einer groben Verkehrswidrigkeit; Vorwurf der

    Ein bloß fahrlässiger Verstoß begründet für sich allein nicht den Vorwurf der Rücksichtslosigkeit, auch nicht bei Eintritt einer konkreten Gefährdung (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. März 1996 - 5 Ss 33/96 - 25/96 I -, juris (Orientierungssatz)).
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