Weitere Entscheidung unten: BGH, 17.04.1996

Rechtsprechung
   OLG München, 28.03.1996 - U (K) 3424/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3290
OLG München, 28.03.1996 - U (K) 3424/95 (https://dejure.org/1996,3290)
OLG München, Entscheidung vom 28.03.1996 - U (K) 3424/95 (https://dejure.org/1996,3290)
OLG München, Entscheidung vom 28. März 1996 - U (K) 3424/95 (https://dejure.org/1996,3290)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,3290) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB §§ 25 26 35; ZPO §§ 21 25 32
    Klage eines Leichtathleten gegen den Internationalen Leichtathletikverband - Gerichtsstand - Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot - Bindung an Verbandsregeln - Verhängung einer Wettkampfsperre - Katrin Krabbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG München, 28.03.1996 - U (K) 3424/95

    Klage eines Leichtathleten gegen den Internationalen Leichtathletikverband -

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Katrin Krabbe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2382 (Ls.)
  • SpuRt 1996, 133
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.1994 - II ZR 11/94

    Unterwerfung von Nichtmitgliedern eines Sportverbandes unter die

    Auszug aus OLG München, 28.03.1996 - U (K) 3424/95
    Zutreffend hat sich das Landgericht auf die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in der "Reitsport"-Entscheidung (NJW 1995, 583 ff.) bezogen.

    Da Doping in der Trainingsphase und andere unlautere Trainingsmethoden in einem engen Zusammenhang zum Wettkampf selbst stehen und die Regelwerke, vor allem auch der Herstellung gleicher Start- und Wettkampfbedingungen, der Gewährleistung der körperlichen Integrität der Teilnehmer und dem Ansehen der jeweiligen Sportart in der Öffentlichkeit dienen (BGH, NJW 1995, 583, 584), ist nicht einzusehen, warum der Sportler außerhalb des Wettkampfs in der Vorbereitungsphase nicht auch an das Verbandsregelwerk gebunden sein soll, wenn er sich ihm durch rechtsgeschäftliche Vereinbarung unterwirft.

  • BGH, 02.12.1994 - V ZR 193/93

    Verzugsschaden des Käufers einer Eigentumswohnung bei Verzug des Verkäufers mit

    Auszug aus OLG München, 28.03.1996 - U (K) 3424/95
    Nach deutschem Recht, das hier anzuwenden ist, stellt eine verbandsinterne Gerichtsbarkeit grundsätzlich keine Schiedsgerichtsbarkeit i.S. der §§ 1025 ff. ZPO dar, die die Klägerin binden und der Anrufung des staatlichen Gerichts entgegenstehen würde (BGH, NJW 95, 587).
  • BGH, 06.03.1967 - II ZR 231/64

    Ausschluß aus einem Verein

    Auszug aus OLG München, 28.03.1996 - U (K) 3424/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 47, 172, 174; NJW 96, 583 ff.) ist zwar, wie bereits ausgeführt, die gerichtliche Nachprüfung einer vereins- oder verbandsrechtlichen Sanktion grundsätzlich nur zulässig, wenn die satzungsmäßigen Rechtsmittel ausgeschöpft sind; denn es muß vermieden werden, daß die Gerichte unnötig angerufen werden und daß sie in die Selbstverwaltung des Vereins oder Verbands eingreifen, solange keine abschließende Entscheidung der zuständigen Vereins- oder Verbandsorgane zustandegekommen ist.
  • LG München I, 07.02.2020 - 37 O 18934/17

    Financialright darf nicht für Lkw-Kartell-Geschädigte klagen: Mehr als 3.000

    Zudem sind keine Gründe für die Übertragung dieser Auslegung und damit für eine Abkehr von der gefestigten Rechtsprechung zu § 32 ZPO (z.B. BGH, Urt. v. 23.10.1979, KZR 21/78 -juris; OLG München, Urt. v. 28.03.1996 U (K) 3424/95 - juris; LG Köln, Urt. v. 13.09.2006, 28 O (Kart) 38/05, juris Rn. 86) ersichtlich.
  • LG München I, 26.02.2014 - 37 O 28331/12

    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Anerkennung eines durch den

    Ob die Beklagte zu 1) die Wahl hatte, die Sperre umzusetzen oder sie zu ignorieren, ist eine Frage der Vorwerfbarkeit, die vom Gericht zu bewerten ist (vgl. OLG München, 28.3.1996, U (K) 3424/95), die jedoch nicht den gegebenen tatsächlichen Zusammenhang entfallen lässt.

    Die Beklagten sind aufgrund des im Eisschnelllauf geltenden Ein-Platz-Prinzips marktbeherrschende Unternehmen im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 GWB (OLG München, 28.3.1996, U (K) 3424/95; OLG München, 10.10.2002, U (K) 1651/01; Hannamann/Vieweg, in: Sport, Kommerz und Wettbewerb, 1997, S. 50, 55 ff.).

  • LG Köln, 13.09.2006 - 28 O (Kart) 38/05

    Sportliche Regelwerke als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) i.S.d.

    Er ist als Berufssportler bereits im eigenen Interesse gehalten, von diesen Regeln Kenntnis zu haben um sich zu informieren und nicht wirtschaftliche oder rechtliche Nachteile zu erleiden (vgl. hierzu auch: OLG München NJWE-VHR 1996, 96, 98).

    Aus der Nichtanwendbarkeit des EuGVVO ergibt sich, dass sich der internationale Gerichtsstand nach deutschem Recht richtet (BGH NJW 1996, 1411, 1412; OLG München, NJWE-VHR 1996, 96, 101).

    Begehungsort im Sinne von § 32 ZPO ist nicht nur der Gerichtsstand des jeweiligen Beklagten, sondern jeder Ort, an dem ein wesentliches Tatbestandsmerkmal verwirklicht wurde, insbesondere der tatbestandsmäßige Erfolg eingetreten ist (OLG München NJW 1996, 2382; Immenga/Mestmäcker-Schmidt, GWB, 3. Auflage, § 87, Rn. 40).

    Zwar hat der Kläger zu dieser Frage wenig vorgetragen, jedoch konnte - nicht zuletzt auch im Hinblick auf die Entscheidung des OLG München (NJWE-VHR 1996, 96 - Katrin Krabbe) davon ausgegangen werden, dass angesichts der bedeutenden Stellung der Beklagten zu 2) eine Marktbeherrschung zumindest auf dem angesprochenen Markt anzunehmen ist.

  • LG Frankfurt/Main, 15.12.2011 - 13 O 302/10

    Auslegung von Nominierungsrichtlinien eines Sportverbands und Schadensersatz

    Dass der Vortrag der Parteien zur Schadenshöhe im Einzelnen noch ergänzungs- und beweisbedürftig ist, steht der Entscheidung über den Schadensersatzanspruch dem Grunde nach nicht entgegen (vgl. OLG München, NJWE-VHR 1996, 96, 103).
  • LG Frankfurt/Main, 14.05.2009 - 3 O 614/08

    Feststellungs- und Leistungsanspruch eines Spitzensportlers: (Un-)Rechtmäßigkeit

    Im Rahmen der eingeschränkten gerichtlichen Überprüfung unterliegt dabei die Richtigkeit der Tatsachenfeststellung ebenso wie die inhaltliche Angemessenheit der angewandten Bestimmungen der uneingeschränkten gerichtlichen Kontrolle, während die Tatsachenwürdigung nur daraufhin zu überprüfen ist, ob die getroffenen Feststellungen auf fehlerfrei ermittelter Tatsachengrundlage beruhen und vertretbar sind (vgl. BGH, NJW 1997, 3368 (3370); OLG Frankfurt, NJW-RR 2000, 1117 "Baumann", juris-Rn. 42, 56; OLG München, NJWE-VHR 1996, 96 (99) "Katrin Krabbe I").

    Das zu ahndende Verhalten darf bei einer Vereinsstrafe in dieser Weise beschrieben werden (vgl. BGHZ 47, 381 (384); OLG München NJWE-VHR 1996, 96 (99) "Katrin Krabbe I"; OLG München, SpuRt 2001, 64, 67; Haas, in: Haas/Haug/Reschke, a.a.O., Teil B, Kap. 2, Rn. 13, 100b; jew. m.w.N.).

    Er war nach Ziffer 4.4.5 Abs. 3 der SportO bzw. aufgrund eines Nominierungsvertrages (vgl. Fritzweiler/Pfister/Summerer, a.a.O., 2. Kap., Rn. 160) bzw. der Inanspruchnahme der Sporthilfe (vgl. OLG München, NJWE-VHR 1996, 96 (98) "Katrin Krabbe I") zur Teilnahme am Wettkampf verpflichtet.

  • LG Stuttgart, 02.04.2002 - 17 O 611/00

    Wettkampfsperre wegen Dopingverstoßes: Kontrolle verbandsgerichtlicher

    Aus der Nichtanwendbarkeit des EuGVÜ folgt weiter, dass sich der internationale Gerichtsstand nach deutschem Recht richtet, so dass das örtlich zuständige Gericht auch international zuständig ist (so auch OLG München, SpuRt 1996, 133, 136; s. auch Pfister, Hdb. d. Sportrechts, S. 461 Rz. 89 bei FN 270)).
  • LG Stuttgart, 06.04.2006 - 17 O 241/05
    Das OLG München bestätigte dann in 2. Instanz mit Urteil vom 28.03.1996 (Az.: U [K] 3424/95: nachfolgend: "Krabbe"-Urteil) das Teilend- und Teilgrundurteil des Landgerichts München I vom 17.05.1995 (Az.: 7 HKO 1659/94, veröffentlicht in: SpuRt 1995, S. 161ff), das festgestellt hatte, dass die vom Council der Beklagten verhängte Wettkampfsperre von zwei Jahren unwirksam sei, die Schadenersatzansprüche der Athletin Krabbe dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt und weiter festgestellt hatte, dass die (hiesige) Beklagte verpflichtet sei, der Athletin Krabbe allen künftigen, durch die Sperre verursachten Schaden zu ersetzen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2061
BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96 (https://dejure.org/1996,2061)
BGH, Entscheidung vom 17.04.1996 - 3 StR 34/96 (https://dejure.org/1996,2061)
BGH, Entscheidung vom 17. April 1996 - 3 StR 34/96 (https://dejure.org/1996,2061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Hauptverhandlung - Richter abgelehnt - Ablehnungsverfahren - Grundsatz der Öffentlichkeit - Gebot der Anwesenheit

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2382
  • MDR 1996, 951
  • NStZ 1996, 398
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Karlsruhe, 20.09.1990 - 2 VAs 1/90

    Anwesenheit ausländischer Beamte bei inländischen Wohnungsdurchsuchungen;

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
    Die materielle Abschichtung des Ablehnungsgesuchs von der Hauptverhandlung und seine Zugehörigkeit zum eigenständigen, vom Öffentlichkeitsprinzip befreiten Ablehnungsverfahren finden nicht zuletzt darin ihren Ausdruck, daß das Ablehnungsgesuch zur Wahrung des Unverzüglichkeitsgebots in § 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO bei längeren Hauptverhandlungsunterbrechungen außerhalb der Hauptverhandlung und damit unabhängig von ihr gestellt werden muß (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292; 1991, 50 [BGH 12.09.1990 - 2 StR 359/90]; 1993, 141) [BGH 22.10.1992 - 1 StR 575/92].
  • BGH, 22.10.1992 - 1 StR 575/92

    Körperverletzung in Tateinheit mit versuchter Nötigung - Ablehnungsantrag gegen

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
    Die materielle Abschichtung des Ablehnungsgesuchs von der Hauptverhandlung und seine Zugehörigkeit zum eigenständigen, vom Öffentlichkeitsprinzip befreiten Ablehnungsverfahren finden nicht zuletzt darin ihren Ausdruck, daß das Ablehnungsgesuch zur Wahrung des Unverzüglichkeitsgebots in § 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO bei längeren Hauptverhandlungsunterbrechungen außerhalb der Hauptverhandlung und damit unabhängig von ihr gestellt werden muß (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292; 1991, 50 [BGH 12.09.1990 - 2 StR 359/90]; 1993, 141) [BGH 22.10.1992 - 1 StR 575/92].
  • BGH, 03.02.1982 - 2 StR 374/81

    Strafbarkeit wegen des vollendeten und versuchten Herbeiführens einer

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
    Die materielle Abschichtung des Ablehnungsgesuchs von der Hauptverhandlung und seine Zugehörigkeit zum eigenständigen, vom Öffentlichkeitsprinzip befreiten Ablehnungsverfahren finden nicht zuletzt darin ihren Ausdruck, daß das Ablehnungsgesuch zur Wahrung des Unverzüglichkeitsgebots in § 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO bei längeren Hauptverhandlungsunterbrechungen außerhalb der Hauptverhandlung und damit unabhängig von ihr gestellt werden muß (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292; 1991, 50 [BGH 12.09.1990 - 2 StR 359/90]; 1993, 141) [BGH 22.10.1992 - 1 StR 575/92].
  • BGH, 12.09.1990 - 2 StR 359/90

    Wirksamkeit der Urteilszustellung; Datum des Empfangsbekenntnisses

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
    Die materielle Abschichtung des Ablehnungsgesuchs von der Hauptverhandlung und seine Zugehörigkeit zum eigenständigen, vom Öffentlichkeitsprinzip befreiten Ablehnungsverfahren finden nicht zuletzt darin ihren Ausdruck, daß das Ablehnungsgesuch zur Wahrung des Unverzüglichkeitsgebots in § 25 Abs. 2 Nr. 2 StPO bei längeren Hauptverhandlungsunterbrechungen außerhalb der Hauptverhandlung und damit unabhängig von ihr gestellt werden muß (vgl. BGH NStZ 1982, 291, 292; 1991, 50 [BGH 12.09.1990 - 2 StR 359/90]; 1993, 141) [BGH 22.10.1992 - 1 StR 575/92].
  • BGH, 29.11.1977 - 1 StR 419/77

    Ablehnungsantrag gegen den Vorsitzenden wegen Befangenheit - Eignung einer

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
    Denn die Angeklagten hatten nach Bekanntgabe des ihr Gesuch zurückweisenden Beschlusses die Möglichkeit, ihr Ablehnungsgesuch unter Berufung auf die unterbliebenen Mitteilungen zu erneuern (BGHSt 21, 85, 87 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]; BGH, Urteil vom 29. November 1977 - 1 StR 419/77).
  • BGH, 23.04.1980 - 3 StR 434/79

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher verfassungsfeindlicher Befürwortung von

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
    Dies hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 21, 250, 251; 58, 286, 288) für den Fall der Bekanntgabe des ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden Gerichtsbeschlusses bereits entschieden (Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 434/79 (S) = BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 188 - insoweit in BGHSt 29, 258 [BGH 23.04.1980 - 3 StR 434/79 S] nicht abgedruckt; vgl. ferner Pfeiffer/Fischer StPO 1995 § 26 Rdn. 1; Wassermann in AK-StPO 1988 § 27 Rdn. 2; Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung 1995 S. 12).
  • BGH, 13.07.1966 - 2 StR 157/66

    Tötung eines Gastes einer Schankwirtschaft durch einen gegen das linke Auge

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
    Denn die Angeklagten hatten nach Bekanntgabe des ihr Gesuch zurückweisenden Beschlusses die Möglichkeit, ihr Ablehnungsgesuch unter Berufung auf die unterbliebenen Mitteilungen zu erneuern (BGHSt 21, 85, 87 [BGH 13.07.1966 - 2 StR 157/66]; BGH, Urteil vom 29. November 1977 - 1 StR 419/77).
  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
    Wird das Ablehnungsverfahren formal bei andauernder Hauptverhandlung durchgeführt, stellt es wegen seiner (sachlichen) Selbständigkeit keinen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung dar, wie dies nach der Rechtsprechung für den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO vorauszusetzen ist (vgl. BGHSt 26, 84, 91 mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BGH, 25.10.1995 - 3 StR 391/95

    Bezugnahmen im Urteil - Verständlichkeit

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
    Die Bezugnahme im Urteil auf während der Hauptverhandlung ergangene Beschlußentscheidungen der Strafkammer war zwar auch insoweit grundsätzlich unzulässig, als es die Frage einer Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit des Angeklagten T. infolge Spielsucht (und nicht nur die im Verwerfungsantrag des Generalbundesanwalts erörterte Glaubwürdigkeit des Zeugen G.) angeht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 1995 - 3 StR 391/95 = BGHR StPO § 267 I 1 Bezugnahme 2).
  • RG, 19.12.1890 - 2721/90

    1. Darf über ein in der Hauptverhandlung bei der mit fünf Mitgliedern besetzten

    Auszug aus BGH, 17.04.1996 - 3 StR 34/96
    Dies hat der Senat im Anschluß an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 21, 250, 251; 58, 286, 288) für den Fall der Bekanntgabe des ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden Gerichtsbeschlusses bereits entschieden (Urteil vom 23. April 1980 - 3 StR 434/79 (S) = BGH bei Pfeiffer NStZ 1982, 188 - insoweit in BGHSt 29, 258 [BGH 23.04.1980 - 3 StR 434/79 S] nicht abgedruckt; vgl. ferner Pfeiffer/Fischer StPO 1995 § 26 Rdn. 1; Wassermann in AK-StPO 1988 § 27 Rdn. 2; Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung 1995 S. 12).
  • BGH, 10.03.2009 - 5 StR 460/08

    Anfrageverfahren; Abwesenheit des Angeklagten bei der Verhandlung über die

    Selbst wenn daher die der Auffassung des Senats entsprechende Neuorientierung bei der Auslegung des Vernehmungsbegriffs unterbliebe, käme der absolute Revisionsgrund allein wegen der Abwesenheit des Angeklagten während der Verhandlung über die Entlassung eines in seiner Abwesenheit nach § 247 StPO vernommenen Zeugen nicht zur Anwendung; denn der Angeklagte hätte keinen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung versäumt (BGHSt 26, 84, 91 m.w.N.; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 17, 22, 24, 26; BGH NJW 1996, 2382; NStZ 2006, 713; vgl. für einen entsprechenden Lösungsansatz bereits BGHR StPO § 247 Abwesenheit 18 bis 21, 23).
  • BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00

    Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung

    Nur bei vollständiger Kenntnis des Vorlaufs und Ablaufs dieser Zeugnisverweigerung läßt sich beurteilen, ob jener Vorgang, wie die Revision geltend macht, ein - zudem wesentlicher - Teil der Hauptverhandlung gewesen ist oder vielmehr die Durchführung eines Freibeweisverfahrens am Rande der Hauptverhandlung, das gerade nicht deren wesentlicher Teil ist und für welches das durch den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gesicherte grundsätzliche Anwesenheitsgebot für den Angeklagten nicht gilt (vgl. BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 17; vgl. ferner BGHR StPO § 338 Nr. 6 - Öffentlichkeit 2).
  • BGH, 25.10.2001 - 1 StR 306/01

    Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes und deren Heilung; Begriff der

    Der 3. Strafsenat (BGH NStZ 1996, 398) hat hinsichtlich eines nach Ausschluß der Öffentlichkeit entgegengenommenen und erörterten Ablehnungsgesuchs vergleichbar entschieden: Das Ablehnungsverfahren sei materiell gesehen nicht Teil der vom Öffentlichkeitsprinzip bestimmten Hauptverhandlung, sondern ein selbständiges, eigenen Regeln unterliegendes Verfahren, für das Öffentlichkeit gesetzlich nicht vorgeschrieben sei.
  • BGH, 22.10.1997 - 3 StR 419/97

    Urteil gegen Autobahnschützen rechtskräftig

    Beide Vorfälle stellen sich vielmehr als sukzessive Ausführungshandlungen eines einheitlichen Erpressungsversuchs zum Nachteil der Landesregierung Schleswig-Holstein und damit als eine, eine Tat im Rechtssinne bildende, tatbestandliche Handlungseinheit dar (vgl. BGHSt 41, 368, 369 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95]; BGH NStZ 1996, 398, 399; BGH, Beschlüsse vom 3. Januar 1997 - 3 StR 545/96 , vom 7. Januar 1997 - 4 StR 603/96 , vom 28. Februar 1996 - 2 StR 587/96 und vom 4. Juli 1997 - 2 StR 278/97).
  • BGH, 03.06.1998 - 3 StR 213/98

    Abwesenheit des Angeklagten in der Hauptverhandlung

    Die Abwesenheit des Angeklagten schadet nur, wenn sie sich auf einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung erstreckt (BGHSt 26, 84, 91; BGH NStZ 1996, 398; Hanack in Löwe/Rosenberg, StPO 24. Aufl. § 338 Rdn. 84 m.w.Nachw.; Gollwitzer aaO § 247 Rdn. 47).
  • BGH, 07.01.1997 - 4 StR 603/96

    Aufnahme gesetzlicher Regelbeispiele für besonders schwere oder minder schwere

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift vom 14. November 1996 zutreffend ausgeführt hat, ist der insoweit von der Strafkammer festgestellte Sachverhalt vielmehr als ein einheitlicher, in einem gestreckten Handlungsablauf in drei Einzelakten mittäterschaftlich begangener Versuch der Erpressung im Sinne einer den Besonderheiten des Erpressungstatbestandes entsprechenden Bewertungseinheit (tatbestandliche Handlungseinheit) zu beurteilen (vgl. BGHSt 41, 368 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95] mit Anm. Beulke/Satzger NStZ 1996, 432 [BGH 30.11.1995 - 5 StR 465/95] und Anm. Puppe JR 1996, 513; BGH NStZ 1996, 398, 399).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht