Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 22.05.1995

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.03.1995 - 1 BvR 1639/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2301
BVerfG, 14.03.1995 - 1 BvR 1639/91 (https://dejure.org/1995,2301)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.1995 - 1 BvR 1639/91 (https://dejure.org/1995,2301)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 1995 - 1 BvR 1639/91 (https://dejure.org/1995,2301)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2301) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; GewO § 35 Abs. 1, 6
    Prüfungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagungsverfügung - Nachfolgendes verwaltungsgerichtliches Verfahren - Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung - Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 246 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 1096
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1995 - 1 BvR 1639/91
    Die weiterhin aufgeworfene Frage nach der Vereinbarkeit der Weitergabe vor Steuerdaten an die Gewerbebehörden und deren Verwendung in einem Gewerbeuntersagungsverfahren rechtfertigt eine Annahme der Verfassungsbeschwerde schon deshalb nicht, weil es darauf für die Entscheidung über das Rechtsschutzbegehren des Beschwerdeführers nicht ankommt (BVerfGE 90, 22 [25]).
  • BVerwG, 19.12.1995 - 1 C 3.93

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung bei GmbH-Geschäftsführer, Unzuverlässigkeit,

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die insoweit erforderliche Prüfung ist derjenige der letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwGE 65, 1 (2 ff.) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluß vom 13. März 1995 - 1 BvR 1639/91 - GewArch 1995, 242).
  • BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96

    Gewerberecht - Fahrschullehrer, Widerruf einer Fahrschulerlaubnis wegen fehlender

    Angefochten war ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, für dessen gerichtliche Beurteilung regelmäßig (auch) der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung für maßgebend erachtet wird (vgl. dazu auch Beschluß vom 23. November 1990, a.a.O.; ferner BVerfG, GewArch 1995, 242 ).
  • BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95

    Grundrechte: Verhältnis der allgemeinen Handlungsfreiheit zur Freiheit der

    Diese Rechtsprechung begegnet, wie das Bundesverfassungsgericht (Kammerbeschluß vom 13. März 1995 - 1 BvR 1639/91 - GewArch 1995, 242 ) bestätigt hat, unter dem Gesichtspunkt von Art. 12 Abs. 1 GG keinen Bedenken, weil dem Anspruch auf erneute Zulassung zur selbständigen Gewerbeausübung bei Entfallen der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit durch die Wiedergestattung gemäß § 35 Abs. 6 GewO Rechnung getragen werden kann; die Vorschrift des § 35 Abs. 6 Satz 2 GewO ist einer entsprechenden verfassungskonformen Auslegung und Anwendung zugänglich.
  • VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.362

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Die Vorschrift des § 35 Abs. 6 Satz 2 GewO - sie betrifft die klägerseits genannte Sperrfrist - ist einer verfassungskonformen Auslegung und Anwendung zugänglich (vgl. zum Ganzen BVerfG, B.v. 14.3.1995 - 1 BvR 1639/91 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 26.01.2024 - 6 A 619/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; Gewerbeuntersagung;

    Diese Rechtsprechung begegnet, wie das Bundesverfassungsgericht (Kammerbeschl. v. 13. März 1995 - 1 BvR 1639/91 -, GewArch 1995, 242) bestätigt hat, unter dem Gesichtspunkt von Art. 12 Abs. 1 GG keinen Bedenken, weil dem Anspruch auf erneute Zulassung zur selbständigen Gewerbeausübung bei Entfallen der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit durch die Wiedergestattung Rechnung getragen werden kann.
  • OVG Sachsen, 08.03.2021 - 6 A 1268/18

    Gewerbeuntersagung; Antrag auf Zulassung der Berufung; Volksverhetzung;

    Diese Rechtsprechung begegnet, wie das Bundesverfassungsgericht (Kammerbeschl. v. 13. März 1995 - 1 BvR 1639/91 -, GewArch 1995, 242) bestätigt hat, unter dem Gesichtspunkt von Art. 12 Abs. 1 GG keinen Bedenken, weil dem Anspruch auf erneute Zulassung zur selbständigen Gewerbeausübung bei Entfallen der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit durch die Wiedergestattung gemäß § 35 Abs. 6 GewO Rechnung getragen werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 25 A 6898/95

    Straßenverkehrsrecht: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Rücknahme einer

    (vgl. zu § 35 Abs. 6 GewO BVerfG, Beschluß vom 14.3.1995 - 1 BvR 1639/91 -, NVwZ 1995, S. 1096 ; BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 (2 f.).
  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 23 ZB 21.351

    Rinderhaltungs- und Betreuungsverbot

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, B.v. 14.3.1995 - 1 BvR 1639/91 - juris zur entsprechenden Vorschrift des § 35 Abs. 6 GewO).
  • VerfGH Saarland, 13.05.2020 - Lv 14/19

    Löschung aus der Architektenliste nach einer strafgerichtlichen Verurteilung

    Wenn die angegriffenen Ent11 scheidungen - unter ausdrücklicher Würdigung der damit verbundenen Konsequenzen für die berufliche Tätigkeit der Beschwerdeführerin - daraus den Schluss gezogen haben, das in der Sache und der Dauer nach ins Gewicht fallende Fehlverhalten der Beschwerdeführerin begründe - zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Löschung aus der Architektenliste (vgl. BVerfG Beschl. v. 14.03.1995, 1 BvR 1639/91, NVwZ 1995, 1096) - die Befürchtung, sie werde auch im Rahmen ihrer Tätigkeit als Architektin die von ihr zu betreuenden Vermögensinteressen ihrer Auftraggeber oder wiederum des Staates aus Eigennutz gefährden, geht dies nicht fehl.
  • OVG Sachsen, 11.06.2020 - 6 A 67/19

    Gewerbeerlaubnis; Widerruf; Unzuverlässigkeit; ungeordnete Vermögensverhältnisse;

    Diese Rechtsprechung begegnet, wie das Bundesverfassungsgericht (Kammerbeschl. v. 13. März 1995 - 1 BvR 1639/91 -, GewArch 1995, 242) bestätigt hat, unter dem Gesichtspunkt von Art. 12 Abs. 1 GG keinen Bedenken, weil dem Anspruch auf erneute Zulassung zur selbständigen Gewerbeausübung bei Entfallen der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit durch die Wiedergestattung Rechnung getragen werden kann.
  • VGH Bayern, 11.08.2022 - 23 CS 22.1286

    Rinderhaltungs- und Betreuungsverbot nach dem Tierschutzgesetz

  • OVG Saarland, 21.10.2021 - 1 A 260/20

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen langjähriger Steuerschulden

  • BVerwG, 08.02.1996 - 1 B 19.96

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen aus Steuerrückständen hergeleiteter

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2011 - 9 S 2769/10

    Beurteilungszeitpunkt für die Zuverlässigkeit eines Physiotherapeuten im Rahmen

  • VGH Bayern, 11.08.2022 - 23 CS 22.1285

    Erfolglose Beschwerde gegen sofort vollziehbare Untersagung der Rinderhaltung

  • VG München, 07.09.2020 - M 16 K 19.5386

    Widerruf der Approbation als Arzt

  • VG Berlin, 21.09.2022 - 3 K 52.21
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 B 54.96

    Berufsrecht - Rechtsbeistand: Widerruf einer Erlaubnis zur Besorgung fremder

  • OVG Sachsen, 10.06.2020 - 6 A 801/19

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Gesellschaft; Löschung im Handelsregister;

  • VGH Bayern, 16.06.2010 - 22 ZB 10.1199

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Strohmannverhältnis; unzuverlässiger

  • BVerwG, 03.07.1997 - 1 B 133.97

    Berücksichtigung einer Änderung der Sachlage nach Erlass des

  • BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 124.95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VGH Bayern, 17.10.2022 - 22 ZB 22.1555

    Gewerbeuntersagung wegen Überschuldung

  • VG München, 29.09.2009 - M 16 K 09.1854

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden und eidesstattlicher Versicherung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 195/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2323
BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 195/92 (https://dejure.org/1995,2323)
BVerfG, Entscheidung vom 22.05.1995 - 2 BvR 195/92 (https://dejure.org/1995,2323)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Mai 1995 - 2 BvR 195/92 (https://dejure.org/1995,2323)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2323) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Prüfung der nachträglich angeordneten Einziehung eines Pkw

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fristüberschreitung - Nachträgliche Einziehung - Verhältnismäßigkeitsgrundsatz - Ermöglichung der Veräußerung - Zuständige Gerichte oder Behörden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 246
  • NZV 1996, 203 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 195/92
    Jede Eigentumsbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG steht aber unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 8, 71 [80]); die Einschränkung der Eigentümerbefugnisse muß zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und notwendig, darf aber nicht übermäßig belastend und deshalb unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 21, 150 [155]; 52, 1 [32]; 58, 137 [148]; 70, 101 [111]; 72, 9 [23]; 74, 203 [214 f.]; 75, 78 [97 f.]; 76, 220 [238]).
  • BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 15/83

    Verfassungswidrigigkeit des § 120 Abs. 1 AFG

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 195/92
    Jede Eigentumsbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG steht aber unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 8, 71 [80]); die Einschränkung der Eigentümerbefugnisse muß zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und notwendig, darf aber nicht übermäßig belastend und deshalb unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 21, 150 [155]; 52, 1 [32]; 58, 137 [148]; 70, 101 [111]; 72, 9 [23]; 74, 203 [214 f.]; 75, 78 [97 f.]; 76, 220 [238]).
  • BVerfG, 10.05.1977 - 2 BvR 705/75

    Beschlußfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 195/92
    Sie ist - wie im Fall der strafrechtlichen Einziehung - stillschweigend vom Grundgesetz zugelassen und bildet insofern nach Maßgabe gesetzlicher Ausgestaltung eine 'Schranke des Eigentums' im Sinne des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 22, 387 [422]; vgl. auch BVerfGE 44, 308 [313]).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 195/92
    b) Die mit den angegriffenen Entscheidungen angeordnete Einziehung des Pkw des Beschwerdeführers greift in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ein, der jedenfalls diejenigen vermögenswerten Rechtspositionen umfaßt, die das bürgerliche Recht einem privaten Rechtsträger als Eigentum zuordnet (vgl. BVerfGE 1, 264 [278]; 58, 300 [335 f.]; 70, 191 [199]).
  • BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvL 10/61

    Tollwut

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 195/92
    Da es keinen 'absoluten' Begriff des Eigentums gibt, ist es Sache des Gesetzgebers, Inhalt und Schranken des Eigentums zu bestimmen (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG ; vgl. BVerfGE 20, 351 [355]).
  • BVerfG, 10.07.1958 - 1 BvF 1/58

    Bestimmtheit einer Rechtsverordnung

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 195/92
    Jede Eigentumsbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG steht aber unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 8, 71 [80]); die Einschränkung der Eigentümerbefugnisse muß zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und notwendig, darf aber nicht übermäßig belastend und deshalb unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 21, 150 [155]; 52, 1 [32]; 58, 137 [148]; 70, 101 [111]; 72, 9 [23]; 74, 203 [214 f.]; 75, 78 [97 f.]; 76, 220 [238]).
  • BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvL 24/78

    Pflichtexemplar

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 195/92
    Jede Eigentumsbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG steht aber unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 8, 71 [80]); die Einschränkung der Eigentümerbefugnisse muß zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und notwendig, darf aber nicht übermäßig belastend und deshalb unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 21, 150 [155]; 52, 1 [32]; 58, 137 [148]; 70, 101 [111]; 72, 9 [23]; 74, 203 [214 f.]; 75, 78 [97 f.]; 76, 220 [238]).
  • BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71

    Gondelbahn

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 195/92
    Demgemäß haben die Gerichte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei der Auslegung und Anwendung eigentumsbeschränkender Vorschriften im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG zu beachten, daß Einschränkungen der Eigentümerbefugnisse vom geregelten Sachbereich her geboten sein müssen und nicht weitergehen dürfen, als der Schutzzweck reicht, dem die Regelung dient (vgl. etwa BVerfGE 56, 249 [258]).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 195/92
    b) Die mit den angegriffenen Entscheidungen angeordnete Einziehung des Pkw des Beschwerdeführers greift in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG ein, der jedenfalls diejenigen vermögenswerten Rechtspositionen umfaßt, die das bürgerliche Recht einem privaten Rechtsträger als Eigentum zuordnet (vgl. BVerfGE 1, 264 [278]; 58, 300 [335 f.]; 70, 191 [199]).
  • BVerfG, 14.02.1967 - 1 BvL 17/63

    Weinwirtschaftsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.05.1995 - 2 BvR 195/92
    Jede Eigentumsbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG steht aber unter dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (BVerfGE 8, 71 [80]); die Einschränkung der Eigentümerbefugnisse muß zur Erreichung des angestrebten Zieles geeignet und notwendig, darf aber nicht übermäßig belastend und deshalb unzumutbar sein (vgl. BVerfGE 21, 150 [155]; 52, 1 [32]; 58, 137 [148]; 70, 101 [111]; 72, 9 [23]; 74, 203 [214 f.]; 75, 78 [97 f.]; 76, 220 [238]).
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 12/83

    Verfassungsmäßigkeit der Doppelanrechnung von Ersatz- und Ausfallzeiten in der

  • OLG Braunschweig, 05.11.1973 - Ss 138/73
  • BVerfG, 12.12.1967 - 2 BvL 14/62

    Verfassungsmäßigkeit der Versorgungsregelungen des G 131

  • BVerfG, 30.04.1952 - 1 BvR 14/52

    Bezirksschornsteinfeger

  • BGH, 28.11.2008 - 2 StR 501/08

    Obligatorische Sicherungseinziehung nach § 74b Abs. 2 StGB (vorbehaltene

    § 74b Abs. 2 StGB hat - anders als die Absätze 1 und 3 dieser Norm - als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (BVerfG NJW 1996, 246) auch in Fällen obligatorischer Einziehung zwingenden Charakter (BGH NStZ 1981, 104).
  • BGH, 19.05.2015 - 4 StR 124/15

    Einziehung (Vorbehalt der Einziehung)

    Gemäß § 74b Abs. 2 StGB hat das Gericht in den Fällen der §§ 74 und 74a StGB anzuordnen, dass die Einziehung - aus Gründen der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Mai 1995 - 2 BvR 195/92, NJW 1996, 246, 247; BGH, Beschluss vom 28. November 2008 - 2 StR 501/08, BGHSt 53, 69, 71) - vorbehalten bleibt, und eine weniger einschneidende Maßnahme zu treffen, wenn der Zweck der Einziehung auch durch sie erreicht werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht