Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 29.04.1996

Rechtsprechung
   BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96   

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BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96 (https://dejure.org/1996,1917)
BVerfG, Entscheidung vom 29.03.1996 - 2 BvL 4/96 (https://dejure.org/1996,1917)
BVerfG, Entscheidung vom 29. März 1996 - 2 BvL 4/96 (https://dejure.org/1996,1917)
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Mandatsinkompabilität

§ 26 Abs. 1 Nr. 6 BlnWahlG;

Gesetzgebungskompetenz, Annexkompetenz;

Art. 137 GG

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Vereinbarkeit des Berliner Wahlgesetzes mit dem Gleichheissatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wahlrecht - Inkompatibilität - Geschäftsführung - Privatrechtliches Unternehmen - Beteiligung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2497
  • NVwZ 1996, 1099 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 04.04.1978 - 2 BvR 1108/77

    Inkompatibilität/Kommunal beherrschtes Unternehmen

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
    Doch sei den einschlägigen Entscheidungen (BVerfGE 38, 326 ; 48, 64) zu entnehmen, daß dies nur dann gelte, wenn die Gemeinde oder das Land, in dessen Vertretungskörperschaft der leitende Angestellte gewählt worden sei, das Unternehmen beherrsche oder kontrolliere.

    Ein solches Beherrschungsverhältnis hat es ausdrücklich für den Fall bejaht, daß ein Bundesland an einem privatrechtlichen Unternehmen mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist (vgl. BVerfGE 38, 326 [339]; ebenso BVerfGE 48, 64 [85] - zum Kommunalrecht).

    Für eine solche typisierende Betrachtungsweise spricht, daß Art. 137 Abs. 1 GG Inkompatibilitäten für Angestellte des öffentlichen Dienstes generell ermöglicht, während er sie für Arbeiter des öffentlichen Dienstes generell ausschließt, obwohl die Gefahr von Interessenkollisionen im Einzelfall auch bei einem Arbeiter vorliegen und bei einem Angestellten fehlen kann (vgl. dazu BVerfGE 48, 64 [85]).

    Auch das Bundesverfassungsgericht geht von einer solchen generalisierenden Betrachtungsweise aus, wenn es bereits in einer naheliegenden Möglichkeit von Interessenkollisionen einen hinreichenden Grund für die Zugehörigkeit eines gewählten Bewerbers zum Kreis der "Angestellten des öffentlichen Dienstes" im Sinn von Art. 137 Abs. 1 GG sieht (vgl. BVerfGE 48, 64 [84]; vgl. ferner BVerfGE 12, 73 [79]: "Gefahr eines möglichen Interessenkonflikts") oder wenn es hervorhebt, bei der Eingrenzung des von Art. 137 Abs. 1 GG erfaßten Personenkreises komme es darauf an, ob generell eine ernsthafte Gefahr von Entscheidungskonflikten zu besorgen sei (vgl. BVerfGE 48, 64 [84 f.]; vgl. ferner die generalisierende Betrachtungsweise bei der Abgrenzung von Inkompatibilität und faktischem Ausschluß von der Wählbarkeit in BVerfGE 38, 326 [338]).

    aa) Ein faktischer Ausschluß von der Wählbarkeit als Folge fehlender Vergütung für die Wahrnehmung eines Mandats ist allerdings im Bereich des Parlamentsrechts stets von Verfassungs wegen unzulässig (vgl. BVerfGE 48, 64 [89 f.]; 57, 43 [57]).

    Doch vertritt das Bundesverfassungsgericht die Auffassung, eine Ineligibilität liege nur vor, wenn der Gesetzgeber die Nachteile der Mandatsannahme für den Betroffenen nicht durch Folgeregelungen auffange und ihm so eine echte Wahlmöglichkeit zwischen Amt und Mandat belasse (vgl. BVerfGE 48, 64 [88]).

  • BVerfG, 21.01.1975 - 2 BvR 193/74

    Inkompatibilität/Landtagsmandat

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
    Doch sei den einschlägigen Entscheidungen (BVerfGE 38, 326 ; 48, 64) zu entnehmen, daß dies nur dann gelte, wenn die Gemeinde oder das Land, in dessen Vertretungskörperschaft der leitende Angestellte gewählt worden sei, das Unternehmen beherrsche oder kontrolliere.

    aa) Das Land Berlin hat eine ausschließliche Gesetzgebungszuständigkeit für das Landeswahlrecht, das Landesparlamentsrecht und für Regelungen, die den Status der Mitglieder des Abgeordnetenhauses betreffen; dies schließt die Befugnis zur Schaffung von Inkompatibilitätsbestimmungen ein (vgl. BVerfGE 38, 326 [337]).

    Es soll verhindert werden, daß die Mitglieder des Parlaments als Kontrolleure der Verwaltung sich selbst kontrollieren, indem sie zugleich Aufgaben und Verantwortung innerhalb der Verwaltung wahrnehmen (vgl. BVerfGE 38, 326 [338 f.], unter Hinweis auf BVerfGE 12, 73 [77] und BVerfGE 18, 172 [183]).

    Ein solches Beherrschungsverhältnis hat es ausdrücklich für den Fall bejaht, daß ein Bundesland an einem privatrechtlichen Unternehmen mit mehr als 50 v.H. beteiligt ist (vgl. BVerfGE 38, 326 [339]; ebenso BVerfGE 48, 64 [85] - zum Kommunalrecht).

    Auch das Bundesverfassungsgericht geht von einer solchen generalisierenden Betrachtungsweise aus, wenn es bereits in einer naheliegenden Möglichkeit von Interessenkollisionen einen hinreichenden Grund für die Zugehörigkeit eines gewählten Bewerbers zum Kreis der "Angestellten des öffentlichen Dienstes" im Sinn von Art. 137 Abs. 1 GG sieht (vgl. BVerfGE 48, 64 [84]; vgl. ferner BVerfGE 12, 73 [79]: "Gefahr eines möglichen Interessenkonflikts") oder wenn es hervorhebt, bei der Eingrenzung des von Art. 137 Abs. 1 GG erfaßten Personenkreises komme es darauf an, ob generell eine ernsthafte Gefahr von Entscheidungskonflikten zu besorgen sei (vgl. BVerfGE 48, 64 [84 f.]; vgl. ferner die generalisierende Betrachtungsweise bei der Abgrenzung von Inkompatibilität und faktischem Ausschluß von der Wählbarkeit in BVerfGE 38, 326 [338]).

    Daher komme es auch im Fall einer Inkompatibilität nicht darauf an, ob dem Betroffenen die Aufgabe der bisherigen beruflichen Tätigkeit leichter oder schwerer falle; für die gesetzliche Regelung über die Höhe der Entschädigung sei allein von Bedeutung, daß sie nicht generell dazu führe, daß ein Bewerber sich außerstande sehe, sich für das Mandat zu entscheiden (vgl. BVerfGE 38, 326 [338]).

  • BVerfG, 17.01.1961 - 2 BvR 547/60

    Inkompatibilität/Kommunalbeamter

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
    Es soll verhindert werden, daß die Mitglieder des Parlaments als Kontrolleure der Verwaltung sich selbst kontrollieren, indem sie zugleich Aufgaben und Verantwortung innerhalb der Verwaltung wahrnehmen (vgl. BVerfGE 38, 326 [338 f.], unter Hinweis auf BVerfGE 12, 73 [77] und BVerfGE 18, 172 [183]).

    Auch das Bundesverfassungsgericht geht von einer solchen generalisierenden Betrachtungsweise aus, wenn es bereits in einer naheliegenden Möglichkeit von Interessenkollisionen einen hinreichenden Grund für die Zugehörigkeit eines gewählten Bewerbers zum Kreis der "Angestellten des öffentlichen Dienstes" im Sinn von Art. 137 Abs. 1 GG sieht (vgl. BVerfGE 48, 64 [84]; vgl. ferner BVerfGE 12, 73 [79]: "Gefahr eines möglichen Interessenkonflikts") oder wenn es hervorhebt, bei der Eingrenzung des von Art. 137 Abs. 1 GG erfaßten Personenkreises komme es darauf an, ob generell eine ernsthafte Gefahr von Entscheidungskonflikten zu besorgen sei (vgl. BVerfGE 48, 64 [84 f.]; vgl. ferner die generalisierende Betrachtungsweise bei der Abgrenzung von Inkompatibilität und faktischem Ausschluß von der Wählbarkeit in BVerfGE 38, 326 [338]).

  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
    Sodann muß es sich eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und dabei, soweit Anlaß dazu besteht, die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen verarbeiten (vgl. BVerfGE 74, 236 [242]; 78, 165 [172]; 80, 96 [100]; 88, 70 [74]; 89, 329 [336 f.]; ständ. Rechtspr.).

    Ferner muß das Gericht deutlich machen, mit welchen verfassungsrechtlichen Grundsätzen die zur Prüfung gestellte Regelung seiner Ansicht nach nicht vereinbar ist und aus welchen Gründen es zu dieser Auffassung gelangt ist; auch insoweit bedarf es eingehender, gegebenenfalls Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 78, 165 [171 f.]; 89, 329 [337]).

  • BVerfG, 14.12.1993 - 1 BvL 25/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
    Sodann muß es sich eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und dabei, soweit Anlaß dazu besteht, die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen verarbeiten (vgl. BVerfGE 74, 236 [242]; 78, 165 [172]; 80, 96 [100]; 88, 70 [74]; 89, 329 [336 f.]; ständ. Rechtspr.).

    Ferner muß das Gericht deutlich machen, mit welchen verfassungsrechtlichen Grundsätzen die zur Prüfung gestellte Regelung seiner Ansicht nach nicht vereinbar ist und aus welchen Gründen es zu dieser Auffassung gelangt ist; auch insoweit bedarf es eingehender, gegebenenfalls Rechtsprechung und Schrifttum einbeziehender Darlegungen (vgl. BVerfGE 78, 165 [171 f.]; 89, 329 [337]).

  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
    Die danach dem Abgeordneten zu gewährende Entschädigung sei unter den heutigen Gegebenheiten nicht als Ausgleich für den zusätzlichen, mit dem Mandat verbundenen Aufwand, sondern als Entgelt für sein zur Hauptbeschäftigung gewordenes Mandat zu begreifen (vgl. BVerfGE 40, 296 [314]).
  • BVerfG, 07.04.1981 - 2 BvR 1210/80

    Inkompatibilität/Ruhestandsbeamter

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
    aa) Ein faktischer Ausschluß von der Wählbarkeit als Folge fehlender Vergütung für die Wahrnehmung eines Mandats ist allerdings im Bereich des Parlamentsrechts stets von Verfassungs wegen unzulässig (vgl. BVerfGE 48, 64 [89 f.]; 57, 43 [57]).
  • BVerfG, 27.10.1964 - 2 BvR 319/61

    Inkompatibilität/Oberstadtdirektor

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
    Es soll verhindert werden, daß die Mitglieder des Parlaments als Kontrolleure der Verwaltung sich selbst kontrollieren, indem sie zugleich Aufgaben und Verantwortung innerhalb der Verwaltung wahrnehmen (vgl. BVerfGE 38, 326 [338 f.], unter Hinweis auf BVerfGE 12, 73 [77] und BVerfGE 18, 172 [183]).
  • BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
    Schließlich muß sich aus dem Vorlagebeschluß die Überzeugung des Gerichts von der Verfassungswidrigkeit der zur Prüfung gestellten Norm ergeben, bloße Zweifel reichen insoweit nicht (vgl. BVerfGE 80, 54 [59]; ständ. Rechtspr.).
  • BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85

    Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB

    Auszug aus BVerfG, 29.03.1996 - 2 BvL 4/96
    Sodann muß es sich eingehend mit der einfachrechtlichen Rechtslage auseinandersetzen und dabei, soweit Anlaß dazu besteht, die in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassungen verarbeiten (vgl. BVerfGE 74, 236 [242]; 78, 165 [172]; 80, 96 [100]; 88, 70 [74]; 89, 329 [336 f.]; ständ. Rechtspr.).
  • BVerfG, 18.03.1970 - 2 BvO 1/65

    Spielbank

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

  • BVerfG, 29.04.1958 - 2 BvO 3/56

    Beschußgesetz

  • BVerfG, 12.12.1991 - 2 BvR 562/91

    Wahlprüfungsumfang

  • BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

  • BVerfG, 29.01.1974 - 2 BvN 1/69

    Niedersächsisches Landesbesoldungsgesetz

  • BVerfG, 12.01.1993 - 1 BvL 7/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 173/66

    Besoldungsgesetz

  • BVerfG, 05.06.1998 - 2 BvL 2/97

    Inkompatibilität/Vorstandstätigkeit

    Durch Beschluß vom 29. März 1996 (- 2 BvL 4/96 -, NJW 1996, S. 2497 ff.) wies die 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts die Vorlage als unzulässig zurück, da sie nicht den nach Art. 100 Abs. 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zu stellenden Anforderungen an eine Begründung genüge.
  • VG Sigmaringen, 16.05.2001 - 1 K 2528/00

    Unvereinbarkeit von Amt und Mandat - Gemeindeangestellter ohne Leitungsfunktion

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 lit. a GemO beschränkt die Wählbarkeit von Angestellten der Gemeinden auch aus einem sachlichen Grund, der von Art. 137 GG gefordert wird (BVerfG, Beschluss vom 16.01.1996 - 2 BvL 4/96 -, BVerfGE 93, 373 (zur Benachteiligung geschiedener Ehegatten gemäß § 29 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. § 18 Abs. 1 Nr. 1 GemO); VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.10.2000 - 1 S 1815/00 -).
  • VerfG Brandenburg, 20.01.2017 - VfGBbg 90/15

    Wahlrecht; passives ~; Wahlrechtsgleichheit; Inkompatibilität; Inelegibilität;

    Nicht weniger kritisch ist der Aspekt, ob ein im Zweckverband leitend beschäftigter Gemeindevertreter unbefangen vom Recht auf Auskunft und Akteneinsicht (§ 29 Abs. 1 Satz 1 BbgKVerf) oder seinem Fragerecht gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten in der Sitzung der Gemeindevertretung (§ 29 Abs. 2 Satz 2 BbgKVerf) Gebrauch machen wird, wenn er aus derartigen Maßnahmen Nachteile für seine Tätigkeit befürchten könnte (vgl. zur Relevanz dieser Überlegung: BVerfG, Beschluss vom 29. März 1996 - 2 BvL 4/96 -, NJW 1996, 2497, 2499).
  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 162/05

    Rechtsgrundlage und Voraussetzungen der Abführung von Vergütungen eines

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt dem Landesgesetzgeber eine Annexkompetenz kraft Sachzusammenhangs dann zu, wenn das Regelungsziel des Gesetzgebers ausschließlich auf die Ordnung einer seiner Kompetenz unterfallenden Materie gerichtet ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. vom 29.03.1996 - 2 BvL 4/96, NJW 1996, 2497).
  • VG Braunschweig, 16.11.2005 - 1 A 163/05

    Anspruch auf Abführung verbotswidrig erhaltener Zuwendungen gegen einen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kommt dem Landesgesetzgeber eine Annexkompetenz kraft Sachzusammenhangs dann zu, wenn das Regelungsziel des Gesetzgebers ausschließlich auf die Ordnung einer seiner Kompetenz unterfallenden Materie gerichtet ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. vom 29.03.1996 - 2 BvL 4/96, NJW 1996, 2497).
  • VG Aachen, 16.02.2005 - 6 K 1301/01

    Kostentragung nach BBodSchG für eine Gefährdungsabschätzung

    Denn mit der Schaffung der Kostenvorschrift des § 24 Abs. 1 BBodSchG hat der Bundesgesetzgeber in abschließender Weise von der ihm insoweit in Verbindung mit Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG zustehenden Annexgesetzgebungskompetenz, vgl. dazu die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zum Schutz des Bodens, Bundestagsdrucksache 13/6701 zu § 25-Entwurf; zum Begriff der Annexkompetenz siehe etwa BVerfG, Beschluss vom 29. März 1996 - 2 BvL 4/96 - , NJW 1996, 2497, Gebrauch gemacht.
  • VG Gießen, 11.09.1996 - 8 E 407/96

    Annahme eines Stadtverordnetenmandates durch einen leitenden Angestellten einer

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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93   

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https://dejure.org/1996,1461
BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93 (https://dejure.org/1996,1461)
BVerfG, Entscheidung vom 29.04.1996 - 2 BvG 1/93 (https://dejure.org/1996,1461)
BVerfG, Entscheidung vom 29. April 1996 - 2 BvG 1/93 (https://dejure.org/1996,1461)
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Änderung Treuhandanstalt-Richtlinie

Art. 41 GG Einigungsvertrag, Art. 93 Abs. 1 Nr. 3, 4 GG, §§ 40 Abs. 1, 50 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, Rechtsweg, 'materielles Verfassungsrecht'

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Treuhandanstalt II

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Bund-Länder-Streit; Regelung der offenen Vermögensfragen

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Änderung der Treuhandanstalt-Richtlinien

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 94, 297
  • NJW 1996, 2497 (Ls.)
  • ZIP 1996, 1316
  • WM 1996, 1041
  • DVBl 1996, 1365
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 27.11.1974 - 2 BvH 1/73

    Auflösung des Forstamtes Königsberg i. Bay.

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93
    Was an Rechten, Garantien und sonstigen Rechtspositionen unmittelbar durch den Vertrag begründet wird, was also unmittelbar dem Vertrag entspringt, teilt die Rechtsnatur des Vertrags und kann deshalb ebenfalls nur verfassungsrechtlichen Charakter haben (vgl. BVerfGE 22, 221 [229]; 34, 216 [226]; 38, 231 [237]; 42, 345 [355]; 62, 295 [314 ff.]).
  • BVerfG, 30.01.1973 - 2 BvH 1/72

    Coburg

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93
    Was an Rechten, Garantien und sonstigen Rechtspositionen unmittelbar durch den Vertrag begründet wird, was also unmittelbar dem Vertrag entspringt, teilt die Rechtsnatur des Vertrags und kann deshalb ebenfalls nur verfassungsrechtlichen Charakter haben (vgl. BVerfGE 22, 221 [229]; 34, 216 [226]; 38, 231 [237]; 42, 345 [355]; 62, 295 [314 ff.]).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvH 1/63
    Auszug aus BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93
    Was an Rechten, Garantien und sonstigen Rechtspositionen unmittelbar durch den Vertrag begründet wird, was also unmittelbar dem Vertrag entspringt, teilt die Rechtsnatur des Vertrags und kann deshalb ebenfalls nur verfassungsrechtlichen Charakter haben (vgl. BVerfGE 22, 221 [229]; 34, 216 [226]; 38, 231 [237]; 42, 345 [355]; 62, 295 [314 ff.]).
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93
    Im übrigen ist er jedenfalls offensichtlich unbegründet, so daß der Senat nach § 24 BVerfGG entscheiden kann, ohne die Zulässigkeit des Antrags abschließend zu klären (vgl. BVerfGE 53, 100 [106]; 79, 223 [231]; 82, 316 [319 f.]).
  • BVerfG, 23.11.1982 - 2 BvH 1/79

    Verfassungsstreitbezüglich des Umfangs der Verpflichtungen nach Übertragung des

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93
    Was an Rechten, Garantien und sonstigen Rechtspositionen unmittelbar durch den Vertrag begründet wird, was also unmittelbar dem Vertrag entspringt, teilt die Rechtsnatur des Vertrags und kann deshalb ebenfalls nur verfassungsrechtlichen Charakter haben (vgl. BVerfGE 22, 221 [229]; 34, 216 [226]; 38, 231 [237]; 42, 345 [355]; 62, 295 [314 ff.]).
  • BVerfG, 22.09.1976 - 2 BvH 1/74

    Bad Pyrmont

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93
    Was an Rechten, Garantien und sonstigen Rechtspositionen unmittelbar durch den Vertrag begründet wird, was also unmittelbar dem Vertrag entspringt, teilt die Rechtsnatur des Vertrags und kann deshalb ebenfalls nur verfassungsrechtlichen Charakter haben (vgl. BVerfGE 22, 221 [229]; 34, 216 [226]; 38, 231 [237]; 42, 345 [355]; 62, 295 [314 ff.]).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93
    Soweit ihr darüber hinaus ein unmittelbarer normativer Inhalt zukommt, kann dieser nur in der Klarstellung bestehen, daß die Regelung in Nr. 1 Satz 1 der Gemeinsamen Erklärung, wonach Enteignungen auf besatzungsrechtlicher bzw. besatzungshoheitlicher Grundlage (1945 bis 1949) nicht mehr rückgängig zu machen sind, nicht zugleich auch die Einführung von Ausgleichsleistungen verbietet (BVerfGE 84, 90 [129 f.]).
  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93
    Im übrigen ist er jedenfalls offensichtlich unbegründet, so daß der Senat nach § 24 BVerfGG entscheiden kann, ohne die Zulässigkeit des Antrags abschließend zu klären (vgl. BVerfGE 53, 100 [106]; 79, 223 [231]; 82, 316 [319 f.]).
  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvL 1/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93
    Im übrigen ist er jedenfalls offensichtlich unbegründet, so daß der Senat nach § 24 BVerfGG entscheiden kann, ohne die Zulässigkeit des Antrags abschließend zu klären (vgl. BVerfGE 53, 100 [106]; 79, 223 [231]; 82, 316 [319 f.]).
  • Drs-Bund, 31.08.1990 - BT-Drs 11/7760
    Auszug aus BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93
    Diese Auslegung wird durch die Materialien zum Einigungsvertrag gestützt: Die Gemeinsame Erklärung gewinnt danach als Bestandteil des Einigungsvertrages gemäß Art. 41 Abs. 1 EV insofern rechtsverbindlichen Charakter, als Rechtsvorschriften, die zur Regelung offener Vermögensfragen erlassen werden, "den Eckwerten entsprechen müssen, die sich aus der Gemeinsamen Erklärung ergeben" (vgl. Denkschrift zum Einigungsvertrag, BTDrucks 11/7760, S. 355 [377]).
  • BVerfG, 15.11.2023 - 2 BvG 1/19

    Unzulässige Anträge Sachsens und Thüringens im Bund-Länder-Streit wegen

    Folglich ist nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG das Bundesverfassungsgericht für aus dem Einigungsvertrag erwachsende Streitigkeiten grundsätzlich zuständig (vgl. BVerfGE 94, 297 ).
  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Der Antrag ist vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 29. April 1996 - 2 BvG 1/93 - gemäß § 24 BVerfGG verworfen worden.
  • BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvG 3/95

    Restitution des Länderbestands

    Erwachsen zwischen solchen Ländern und dem Bund Streitigkeiten über diese Rechte, so können sie gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG beim Bundesverfassungsgericht anhängig gemacht werden (vgl. BVerfGE 94, 297 ).
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 17/95

    Pauschale Altlastverteilung in der gesetzlichen Unfallversicherung für

    Ihre Einhaltung kann gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland das Ziel, die Altlasten aus den Versicherungsfällen in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) vor dem 1. Januar 1991 zu verteilen, "klar verfehlt haben" (BVerfG Beschluß vom 29. April 1996 - 2 BvG 1/93).
  • BFH, 15.03.2007 - II R 80/05

    Steuerpflicht des Grundstückserwerbs im Flächenerwerbsprogramm nach § 3

    Letzteres war ein besonderes Anliegen der neuen Bundesländer, die dabei vornehmlich den Flächenerwerb durch selbstwirtschaftende Pächter im Auge hatten und eine Bevorzugung der Bodenreformopfer ablehnten (vgl. dazu Hauer in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, a.a.O., § 3 AusglLeistG Rz 24, sowie das Petitum des Landes Brandenburg, über das das BVerfG mit Beschluss vom 29. April 1996 2 BvG 1/93, BVerfGE 94, 297 zu entscheiden hatte).
  • BFH, 26.10.2006 - II R 49/05

    Steuerpflicht des Grundstückserwerbs im Flächenerwerbsprogramm nach § 3

    Letzteres war ein besonderes Anliegen der neuen Bundesländer, die dabei vornehmlich den Flächenerwerb durch selbstwirtschaftende Pächter im Auge hatten und eine Bevorzugung der Bodenreformopfer ablehnten (vgl. dazu Hauer in Fieberg/ Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, a.a.O., § 3 AusglLeistG Anm. 24, sowie das Petitum des Landes Brandenburg, über das das BVerfG mit Beschluss vom 29. April 1996 2 BvG 1/93, BVerfGE 94, 297 zu entscheiden hatte).
  • BSG, 18.04.2000 - B 2 U 30/99 R

    Übergangsvorschriften der §§ 1150 ff RVO nicht verfassungswidrig

    Deren Einhaltung kann gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland das Ziel "klar verfehlt haben" (BVerfGE 94, 297, 312; BSGE 79, 23, 25 = SozR 3 aaO).
  • VG Berlin, 30.11.2001 - 31 A 338.99

    Bestehen einer Übergangregelung im Vermögensrechtsergänzungsgesetz (VermRErgG);

    Den Eckwerten der Gemeinsamen Erklärung komme nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts normativer Charakter zu (BVerfG, VIZ 1996, 384 ff.).
  • VG Berlin, 23.09.2021 - 29 K 8.21

    Vermögenszuordnung für in West-Berlin belegene Vermögenswerte

    Die Gemeinsame Erklärung gewinnt als Bestandteil des Einigungsvertrages gemäß Art. 41 Abs. 1 EV insofern rechtsverbindlichen Charakter, als Rechtsvorschriften, die zur Regelung offener Vermögensfragen erlassen werden, den Eckwerten entsprechen müssen, die sich aus der Gemeinsamen Erklärung ergeben (BVerfG, Beschluss vom 29. April 1996 - 2 BvG 1/93 -, BVerfGE 94, 297 = juris Rdnr. 63, unter Verweis auf die Denkschrift zum Einigungsvertrag, BT-Drs. 11/7760, S. 355 [377]).
  • LSG Sachsen, 13.06.2001 - L 2 U 22/00

    Anerkennung der Innenohrschwerhörigkeit als Berufskrankheit ; Gewährung einer

    Deren Einhaltung kann gerichtlich nur daraufhin überprüft werden, ob die Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland das Ziel "klar verfehlt haben" (BVerfGE 94, 297, 312; BSGE 79, 23, 25 = SozR 3 aaO).
  • VG Berlin, 13.03.2014 - 29 K 260.12

    Zuordnung von Grundstücken im ehemaligen West-Berlin

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