Weitere Entscheidung unten: BGH, 03.04.1996

Rechtsprechung
   BGH, 14.06.1996 - 3 StR 110/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1601
BGH, 14.06.1996 - 3 StR 110/96 (https://dejure.org/1996,1601)
BGH, Entscheidung vom 14.06.1996 - 3 StR 110/96 (https://dejure.org/1996,1601)
BGH, Entscheidung vom 14. Juni 1996 - 3 StR 110/96 (https://dejure.org/1996,1601)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Die Verurteilung des Hauptakteurs im Fall "Beruf Neonazi" ist rechtskräftig

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Äußerungen eines Neo-Nazis in einer Dokumentation als Presseinhaltsdelikt

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2585
  • MDR 1996, 950
  • NStZ 1996, 492
  • StV 1997, 187
  • ZUM 1996, 682
  • afp 1997, 467
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74

    Verurteilung wegen Beziehens und Vorrätighaltens zweier unzüchtiger Schriften -

    Auszug aus BGH, 14.06.1996 - 3 StR 110/96
    Die Besonderheit eines Presseinhaltsdelikts, eines Delikts, das "mittels eines Druckwerks" begangen wird (§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Berl. PresseG als sog. lex fori; vgl. BGHR PresseG - BW § 24 Verjährung 1), liegt darin, daß die Strafbarkeit entscheidend in dem verkörperten Inhalt des Druckwerks (bzw. der gleichgestellten bildlichen Darstellungen) begründet ist und nicht in den besonderen Umständen und in der besonderen Art der Verbreitung (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BGH, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 540/95; Löffler Presserecht 3. Aufl. Bd. I § 20 LPG Rdn. 21; Franke GA 1982, 404, 405).
  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95

    Verein - Vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Plakatklebeaktion -

    Auszug aus BGH, 14.06.1996 - 3 StR 110/96
    Die Besonderheit eines Presseinhaltsdelikts, eines Delikts, das "mittels eines Druckwerks" begangen wird (§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Berl. PresseG als sog. lex fori; vgl. BGHR PresseG - BW § 24 Verjährung 1), liegt darin, daß die Strafbarkeit entscheidend in dem verkörperten Inhalt des Druckwerks (bzw. der gleichgestellten bildlichen Darstellungen) begründet ist und nicht in den besonderen Umständen und in der besonderen Art der Verbreitung (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BGH, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 540/95; Löffler Presserecht 3. Aufl. Bd. I § 20 LPG Rdn. 21; Franke GA 1982, 404, 405).
  • BGH, 15.02.1978 - 3 StR 495/77

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr - Verjährung eines mittels

    Auszug aus BGH, 14.06.1996 - 3 StR 110/96
    Die Besonderheit eines Presseinhaltsdelikts, eines Delikts, das "mittels eines Druckwerks" begangen wird (§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Berl. PresseG als sog. lex fori; vgl. BGHR PresseG - BW § 24 Verjährung 1), liegt darin, daß die Strafbarkeit entscheidend in dem verkörperten Inhalt des Druckwerks (bzw. der gleichgestellten bildlichen Darstellungen) begründet ist und nicht in den besonderen Umständen und in der besonderen Art der Verbreitung (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BGH, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 540/95; Löffler Presserecht 3. Aufl. Bd. I § 20 LPG Rdn. 21; Franke GA 1982, 404, 405).
  • BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00

    Holocaust-Leugnung im Internet

    Presserechtliche Verjährung ist auch bei dem Fall II.1 schon deshalb nicht eingetreten, weil kein Presseinhaltsdelikt vorliegt, denn es geht nicht um die körperliche Verbreitung eines an ein Druckwerk gegenständlich gebundenen strafbaren Inhalts (vgl. BGH NStZ 1996, 492).
  • BGH, 29.10.1998 - 5 StR 288/98

    Berechtigung des Präsidenten/ Vizepräsidenten eines Lansgerichts zur Stellung

    Sie stellen daher auch dann keine "Presse-" oder "Rundfunkinhaltsdelikte" dar, wenn der Täter seine Äußerungen in Kenntnis dessen abgibt, daß diese zum Gegenstand einer Berichterstattung in Rundfunk oder Fernsehen gemacht werden, und er den Umstand der dadurch erzielten Breitenwirkung in Art und Inhalt seiner Darstellung einfließen läßt (vgl. BGH NStZ 1996, 492).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2003
BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95 (https://dejure.org/1996,2003)
BGH, Entscheidung vom 03.04.1996 - 2 StR 590/95 (https://dejure.org/1996,2003)
BGH, Entscheidung vom 03. April 1996 - 2 StR 590/95 (https://dejure.org/1996,2003)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2585
  • MDR 1996, 729
  • NStZ 1996, 507
  • StV 1997, 514
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.12.1987 - 4 StR 621/87

    Zulässigkeit eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95
    Für Fälle dieser Art ist dem Grundsatz nach anerkannt, daß die durch vorläufige Einstellung des Verfahrens ausgeschiedene Tat - selbst wenn sie prozeßordnungsgemäß festgestellt worden ist - bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden darf, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden war (BGHSt 31, 302; BGH StV 1984, 364; 1985, 221; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1).
  • BGH, 16.03.1983 - 2 StR 826/82

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwertung von Tatteilen -

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95
    Für Fälle dieser Art ist dem Grundsatz nach anerkannt, daß die durch vorläufige Einstellung des Verfahrens ausgeschiedene Tat - selbst wenn sie prozeßordnungsgemäß festgestellt worden ist - bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden darf, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden war (BGHSt 31, 302; BGH StV 1984, 364; 1985, 221; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1).
  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95
    Für Fälle dieser Art ist dem Grundsatz nach anerkannt, daß die durch vorläufige Einstellung des Verfahrens ausgeschiedene Tat - selbst wenn sie prozeßordnungsgemäß festgestellt worden ist - bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden darf, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden war (BGHSt 31, 302; BGH StV 1984, 364; 1985, 221; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1).
  • BGH, 02.03.1984 - 2 StR 102/84

    Tatsachen - Tatkomplexe - Vorläufige Einstellung - Verwertung - Hinweispflicht -

    Auszug aus BGH, 03.04.1996 - 2 StR 590/95
    Für Fälle dieser Art ist dem Grundsatz nach anerkannt, daß die durch vorläufige Einstellung des Verfahrens ausgeschiedene Tat - selbst wenn sie prozeßordnungsgemäß festgestellt worden ist - bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden darf, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden war (BGHSt 31, 302; BGH StV 1984, 364; 1985, 221; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1).
  • BGH, 07.07.2016 - 5 StR 270/16

    Belastende Verwertung von durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung

    aa) Es ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannt, dass durch vorläufige gerichtliche Verfahrenseinstellung ausgeschiedene Taten selbst im Fall prozessordnungsgemäßer Feststellung auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteile vom 16. März 1983 - 2 StR 826/82, BGHSt 31, 302, 303; vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 2; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 4).

    bb) Allerdings weist der Generalbundesanwalt zutreffend darauf hin, dass der vorgenannte Grundsatz dann nicht gilt, wenn nach Lage des Falls durch die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens ein Vertrauenstatbestand von vornherein nicht entstanden sein kann (vgl. BGH, Urteile vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95, aaO; vom 20. März 2001 - 1 StR 543/00, aaO).

  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 543/00

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dem Grundsatz nach anerkannt, daß durch vorläufige Einstellung des Verfahrens ausgeschiedene Taten - selbst wenn sie prozeßordnungsgemäß festgestellt worden sind - auch bei der Beweiswürdigung nur dann zu Lasten des Angeklagten verwertet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf die Möglichkeit einer solchen Verwertung hingewiesen worden ist (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 (= NJW 1996, 2585, 2586) und 3).

    Ein ausdrücklicher Hinweis ist dann entbehrlich, wenn ein Vertrauenstatbestand nach dem Gang der Hauptverhandlung nicht geschaffen werden konnte (BGH NJW 1985, 1479; NStZ 1987, 133, 134; bei Kusch NStZ 1992, 225; NStZ 1994, 195; NJW 1996, 2585, 2586; vgl. auch BVerfG-Kammer NStZ 1995, 76), mag in solchen Fällen ein ausdrücklicher Hinweis auch zweckmäßig sein.

  • OLG Hamm, 21.08.2003 - 2 Ss 347/03

    Verfahrensrüge, ausreichende Begründung, Teileinstellung, rechtlicher Hinweis,

    In der Rechtsprechung des BGH ist zwar dem Grundsatz nach anerkannt, dass die durch eine vorläufige Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO ausgeschiedenen Taten bei der Beweiswürdigung der verbliebenen Tat nur dann zu Lasten des Angeklagten verwendet werden dürfen, wenn dieser zuvor auf diese Möglichkeit hingewiesen worden ist (BGH NJW 1983, 1540; NJW 1996, 2585, 2586; StV 1996, 585).

    Will das Tatgericht aber die ausgeschiedenen Taten berücksichtigen, so muss es aufgrund des Grundsatzes des fairen Verfahrens dem Angeklagten grundsätzlich einen entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO erteilen (BGH NJW 1996, 2585; StV 1998, 252; Meyer-Goßner, a.a.O., § 154 a, Rn. 2 mit weiteren Nachweisen).

  • BGH, 27.11.2008 - 5 StR 526/08

    Hinweispflicht bei der strafschärfenden Einbeziehung aus der Hauptverhandlung

    Sie beanstandet zu Recht, dass das Landgericht bei der Bemessung der Einzelstrafen ohne vorherigen Hinweis strafschärfend Sachverhalte berücksichtigt hat, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656).
  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 126/13

    Recht auf faires Verfahren (Hinweispflicht bei der Einbeziehung aus der

    Beabsichtigt das Gericht, im Rahmen der Beweiswürdigung Sachverhalte zu berücksichtigen, hinsichtlich derer in der Hauptverhandlung nach § 154 Abs. 2 StPO verfahren wurde, ist der Angeklagte zuvor auf diese Möglichkeit hinzuweisen (vgl. BGHSt 31, 302, 303; BGHR StPO § 154 Abs. 2 Hinweispflicht 1, 2 und 3; BGH StV 2000, 656); denn durch die Verfahrenseinstellung wird regelmäßig ein Vertrauen des Angeklagten darauf begründet, dass ihm der ausgeschiedene Prozessstoff nicht mehr angelastet werde.
  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 199/96

    Verfahrenseinstellung trotz Widerspruchs der Verteidigung - Freispruchziel -

    Nur in Fällen, in denen aus den Umständen des Verfahrensganges oder aus anderen Gründen (vgl. BGH, Urteil vom 3. April 1996 - 2 StR 590/95) die vorläufige Teileinstellung des Verfahrens einen solchen Vertrauenstatbestand nicht zu erzeugen vermag, ist ein entsprechender Hinweis entbehrlich.
  • OLG Hamm, 03.05.2004 - 2 Ss 111/04

    Rücktritt; feglgeschlagener Versuch; Einstellung; Hinweispflicht; Vergewaltigung;

    Will das Tatgericht aber die ausgeschiedenen Taten berücksichtigen, so muss es aufgrund des Grundsatzes des fairen Verfahrens dem Angeklagten grundsätzlich einen entsprechenden Hinweis nach § 265 StPO erteilen (BGH NJW 1996, 2585; StV 1998, 252; Meyer-Goßner, a.a.O., § 154 a, Rn. 2 mit weiteren Nachweisen).
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