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   BVerwG, 03.04.1996 - 6 C 5.94   

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https://dejure.org/1996,1484
BVerwG, 03.04.1996 - 6 C 5.94 (https://dejure.org/1996,1484)
BVerwG, Entscheidung vom 03.04.1996 - 6 C 5.94 (https://dejure.org/1996,1484)
BVerwG, Entscheidung vom 03. April 1996 - 6 C 5.94 (https://dejure.org/1996,1484)
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Studentischer Sprecherrat

§ 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO;

Art. 20 Abs. 3 GG, ohne gesetzliche Grundlage keine Haftung von Studentenvertretern aus "pVV analog"

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Studentischer Sprecherrat - Persönliche Haftung - Hochschule - Amtspflichtverletzung - Druck eines studentischen Informationsblatts - Hochschulverwaltung - Konkret tragfähige Rechtsgrundlage - Hochschulselbstverwaltung - Auftragsverhältnis - P.V.V. - Mitglied

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 20 Abs. 3; BayHSchG Art. 9; BayHSchG Art. 10; BayHSchG Art. 58; BayHSchG Art. 59; VwGO § 40 Abs. 1 S. 1
    Voraussetzung für Schadensersatzhaftung von Studentenvertretern L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hochschulrecht: Klage des Staates gegen Mitglied des studentischen Sprecherrats auf Schadensersatz, Fehlen einer Rechtsgrundlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Universität des Saarlandes (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatzansprüche des Staates gegenüber Privaten (Ulrich Stelkens; DVBl 1998, 3000)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 51
  • NJW 1996, 2669
  • NVwZ 1996, 1103 (Ls.)
  • VersR 1997, 747
  • DVBl 1996, 1369
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Hamburg, 21.08.2018 - 5 Bf 25/17

    Aussetzung eines Verfahrens auf Verlängerung seines Jagdscheins im Hinblick auf

    Das Bundesverwaltungsgericht hat im Prinzip sogar die Begründung eines öffentlich-rechtlichen Schadensersatzanspruchs im Wege der Rechtsanalogie für möglich gehalten (dies allerdings im dortigen Fall, in dem ein Mitglied des Sprecherrats einer bayerischen Hochschule aus "analog heranzuziehenden Regelungen des BGB über das Auftragsverhältnis und die positive Forderungsverletzung in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Auftragsverhältnis" zum Schadensersatz verpflichtet werden sollte, deutlich zurückgewiesen, vgl. BVerwG, Urt. v. 3.4.1996, 6 C 5.94, BVerwGE 101, 51, juris Rn. 21 ff.).
  • BGH, 02.03.2017 - III ZR 271/15

    Haftung eines ehrenamtlich tätigen Vorsitzenden eines Schulzweckverbands in

    Das vom Beklagten zu 2 zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. April 1996 (BVerwGE 101, 51) ist nicht einschlägig.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2016 - 15 A 333/14

    Ehemalige AStA-Vorstandsmitglieder haften für massive Verluste durch Mensa-Party

    vgl. zum Bezugspunkt der Organhaftung aus § 57 Abs. 5 HG NRW: Bender/Lindenberg-Wendler, in: Leuze/Bender, WissHG NW, Loseblatt, Stand Dezember 1998, § 79 HG a. F. Rn. 15; zum verfassungsrechtlichen Erfordernis dieser Anspruchsgrundlage siehe BVerwG, Urteil vom 3. April 1996 - 6 C 5.94 -, BVerwGE 101, 51 = NJW 1996, 2669 = juris Rn. 20 ff.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.2003 - 5 S 492/01

    Kostenerstattung für bautechnische Prüfung und Überwachung - Gebühr für

    Vielmehr könnte er allenfalls, bei Vorliegen eines (qualifizierten) Verschuldens, Schadensersatzansprüchen des Trägers der Baurechtsbehörde ausgesetzt sein (zum Erfordernis einer Rechtsgrundlage insoweit vgl. aber auch BVerwG, Urt. v. 03.04.1996 - 6 C 5.94 -, BVerwGE 101, 51 = NJW 1996, 2669).
  • FG Münster, 24.07.2015 - 4 K 1494/13

    Im Jahr 2009 vereinnahmte Stückzinsen für vor dem 1.1.2009 erworbene

    Dieser Anforderung kann nach Ansicht des erkennenden Senats auch durch eine rechtsmethodisch zulässige teleologische Reduktion genügt werden; entscheidend ist, dass das gewonnene Ergebnis auf eine Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers zurückgeführt werden kann (vgl. BFH v. 20.10.1983, IV R 175/79, BStBl. II 1984, 221, 224; BVerwG v. 3.4.1996, 6 C 5/94, BVerwGE 101, 51, 54 f.; Hessisches FG v. 9.12.2004, 4 K 3876/01, EFG 2006, 1206).
  • VG Stuttgart, 24.10.2003 - 10 K 4281/02

    Für den Schadensersatzanspruch aus der Haftung eines Kassenwarts der

    Dies hat das Bundesverwaltungsgericht, dessen Auffassung das Gericht teilt, für einen Ersatzanspruch gegen ein Mitglied einer Studentenvertretung überzeugend dargelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.04.1996, BVerwGE 101, 51).
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