Rechtsprechung
| BGH, 26.06.1996 - 3 StR 199/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Jurion
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Zur Einstellung von Wirtschaftsstrafverfahren wegen überlanger Dauer
Kurzfassungen/Presse (2)
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
- recht.com (Leitsatz/Auszüge/Zusammenfassung)
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 1996, 2739
- MDR 1996, 1056
- NStZ 1996, 506
- NJ 1996, 595
- StV 1996, 526
- BB 1966, 2167
- BB 1996, 2167
Wird zitiert von ... (14)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Kompensation einer Verletzung des Rechts auf Verfahrensbeschleunigung durch …
In welchem Umfang sich dabei der Konventionsverstoß auf das Verfahrensergebnis auswirken muss, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, namentlich auch nach dem - durch die Belastungen des verzögerten Verfahrens geminderten - Maß der Schuld des Angeklagten (vgl. BGHSt 46, 159, 174; s. auch BGH NStZ 1996, 506; 1997, 543, 544; StV 2002, 598). - BGH, 25.10.2000 - 2 StR 232/00
Verfahrensverzögerung als Verfahrenshindernis
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs führt die Verletzung des Beschleunigungsgebots grundsätzlich nicht zu einem solchen Verfahrenshindernis (BGHSt 21, 81; 24, 239; 27, 274; 35, 137, 140; BGH NJW 1995, 737; 1996, 2739; wistra 1993, 340; 1997, 347; NStZ 1990, 94; 1996, 21; 1996, 506; 1997, 543; Strafverteidiger 1992, 452, 453; 1994, 652, 653; NStZ-RR 1998, 103, 104; 108).Ob das bei einer solchen Sachlage bestehende Verfolgungsverbot als stets von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis zu verstehen ist (so etwa OLG Koblenz NJW 1994, 1887; OLG Zweibrücken NStZ 1989, 134; LG Düsseldorf NStZ 1988, 427; LG Bad Kreuznach NJW 1993, 1725), hat der Bundesgerichtshof bislang offen gelassen ( BGHSt 35, 137, 143; vgl. auch NJW 1996, 2739; wistra 1993, 340; 1994, 21; BGH, Beschluß vom 16. August 1996 - 1 StR 745/95 [in BGHSt 42, 219 nicht abgedruckt]).
- BGH, 13.11.2003 - 5 StR 376/03
Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge: Anwendung auf das Recht auf …
Einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung kann dabei durch einen konkret zu bestimmenden Strafnachlaß, aber auch im Rahmen der Strafrahmenwahl (BGH NStZ 1992, 229; BGH, Beschluß vom 14. September 1993 - 4 StR 521/93), der Anwendung des § 59 StGB oder einer Einstellung nach §§ 153 ff. StPO Rechnung getragen werden (BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 6; vgl. auch BVerfG NJW 1993, 3254, 3255).
- BGH, 24.08.2004 - 4 StR 293/04
Voraussetzungen der rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung (Recht auf …
Nach ständiger Rechtsprechung führt - unabhängig davon, ob ein Verfahren gegen einen inhaftierten oder einen nicht inhaftierten Angeklagten geführt wird (vgl. BGH NStZ 2003, 384) - lediglich ein vorübergehender Engpass in der Arbeits- und Verhandlungskapazität der Strafverfolgungsorgane nicht zu einem Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK (vgl. BGH StV 1992, 452; BGH NStZ 1996, 506; EGMR NJW 1984, 2749, 2750).Soweit die Strafkammer darauf hinweist, die Staatsanwaltschaft sei während dieses Zeitraums mit der Bearbeitung anderer, insbesondere vordringlicherer Haftsachen befaßt gewesen, verkennt sie, daß nach ständiger Rechtsprechung - unabhängig davon, ob ein Verfahren gegen einen inhaftierten oder einen nicht inhaftierten Angeklagten geführt wird (vgl. BGH NStZ 2003, 384) - lediglich ein vorübergehender Engpaß in der Arbeits- und Verhandlungskapazität der Strafverfolgungsorgane nicht zu einem Verstoß gegen Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 MRK führt (vgl. BGH StV 1992, 452; BGH NStZ 1996, 506; EGMR NJW 1984, 2749, 2750).
- BGH, 25.03.1999 - 1 StR 26/99
Todesschüsse durch Polizisten müssen neu verhandelt werden
c) Sollte wiederum eine Verurteilung des Angeklagten wegen des über sechs Jahre zurückliegenden Verhaltens im Raum stehen, wird zu prüfen sein, ob das in Art. 6 Abs. 1 Satz 1 MRK garantierte Recht auf gerichtliche Entscheidung innerhalb angemessener Frist verletzt worden ist (vgl. BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 3, 6; vgl. auch BGHSt 35, 137, 140). - BGH, 20.11.1996 - 2 StR 323/96
StGB § 46, § 326; StPO § 27, § 74
Die Zeitspanne zwischen Tat und dem angefochtenen Urteil ist aber erheblich geringer als bei den bisher zu diesem Problemkreis ergangenen Entscheidungen (…BGH NStZ 1990, 94 = BGHR StPO § 153 Abs. 2 Schuld 2; BGH StV 1994, 653; BGH Beschl. v. 27. Juni 1995 - 4 StR 293/95; Beschl. v. 26. Juni 1996 - 3 StR 199/95 = NStZ 1996, 506 = NJW 1996, 2739; BVerfG NJW 1992, 2472, 2473; 1994, 967, 968; StV 1993, 352 f; vgl. auch Wohlers JR 1994, 138 ff). - OLG Rostock, 24.03.2010 - 1 Ss 8/10
Strafverfahren: Voraussetzungen einer Verfahrenseinstellung wegen Verstoßes gegen …
Die Verletzung des Beschleunigungsgebots führt zwar grundsätzlich nicht zu einem Verfahrenshindernis (vgl. etwa BGHSt 21, 81, 83; 24, 239 ff.; 27, 274 ff.; 35, 137, 140; 46, 159, 169 ff.; BGH NJW 1995, 737; 1996, 2739 f.; NStZ 1990, 94; 1996, 506; 1997, 543; NStZ-RR 1998, 103, 104; 1998, 108;… 2004, 230 f. = BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 21; StV 1992, 452, 453; 1994, 652; 1994, 653). - OLG Braunschweig, 03.11.2004 - Ausl 5/04
Auslieferung eines Deutschen zur Strafverfolgung in Spanien
Überlange Verfahrensdauer führt nur in Extremfällen zu einem Verfahrenshindernis; ein solches hat der Bundesgerichtshof beispielsweise angenommen, als die Situation eintrat, dass eine Aufhebung des letzten tatrichterlichen Urteils und eine Zurückverweisung der Sache durch die Revisionsinstanz dazu geführt hätte, dass zwischen Tat und neuem Urteil 15 bis 16 Jahre vergangen wären (BGH NStZ 1996, 506); von einer solchen Dauer ist das vorliegende spanische Strafverfahren weit entfernt, da die dem Verfolgten vorgeworfene Tat im Jahre 2000 begangen worden sein soll. - BGH, 11.03.1998 - 3 StR 43/98 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BayObLG, 28.06.2000 - 4St RR 54/00
Grenzen des revisionsrechtlichen Freibeweisverfahrens
Unentschieden bleiben kann deswegen auch, ob sich der Tatsachenvortrag auch darauf zu erstrecken hat, ob eine etwaige Verzögerung nicht lediglich auf einen vorübergehenden Personalengpaß, sondern auf einen andauernden Zustand struktureller Art zurückzuführen ist (vgl. dazu etwa BGHR MRK Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Verfahrensverzögerung 6). - EGMR, 03.04.2007 - 14374/03
H. W. gegen Deutschland
- EGMR, 03.02.2009 - 22683/04
F. H. gegen Deutschland
- EGMR, 06.11.2006 - 51288/99
K. A. gegen Deutschland
- OLG Köln, 20.12.2005 - 82 Ss 77/05
