Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 18.05.1996

Rechtsprechung
   BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96   

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https://dejure.org/1996,867
BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96 (https://dejure.org/1996,867)
BVerfG, Entscheidung vom 29.05.1996 - 2 BvR 725/96 (https://dejure.org/1996,867)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 (https://dejure.org/1996,867)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Risikofreier Mißbrauch - Verfassungsgerichtsbarkeit - Entscheidungsgründe - Abwegiger Sachvortrag

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2785
  • NVwZ 1996, 1200 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 01.06.1989 - 2 BvR 239/88

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96
    Die Kammer nimmt die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung an, da die berührten verfassungsrechtlichen Fragen durch den Beschluß vom 1. Juni 1989 (BVerfGE 80, 109 [118 ff.]) geklärt sind und die Verfassungsbeschwerde im übrigen ohne jede Erfolgsaussicht ist (§§ 93a, b BVerfGG ).
  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 397/87

    Begriff der notwendigen Auslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96
    Die Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang an die Befassungspflichten eines Rechtsanwalts als Prozeßvertreter gestellt hat (vgl. BVerfGE 88, 382 [384]), treffen auf die Verfassungsbeschwerde eines Rechtsanwalts in eigener Sache ebenso zu.
  • BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1259/94

    Substanzlose Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96
    a) Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und insbesondere die Grundrechtsverwirklichung des Einzelnen von Bedeutung sind (vgl. nur BVerfG, NJW 1995, S. 1418 ).
  • BVerfG, 14.09.1994 - 2 BvR 1626/94

    Mißbrauchsgebühr bei leichtfertig erhobener Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 725/96
    Die Verfassungsbeschwerde, die für den beschwerdeführenden Rechtsanwalt von einer Anwaltskollegin erhoben wurde, setzt sich weder mit der bereits erwähnten Senatsentscheidung vom 1. Juni 1989 noch mit den einschlägigen Entscheidungen dieser Kammer (vgl. zuletzt NJW 1995, S. 1419 ; 1996, S. 1273) auseinander; sie entbehrt jeglicher verfassungsrechtlicher Substanz.
  • BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 1435/05

    Verhängung einer Missbrauchsgebühr gegen Prozessbevollmächtigte

    Dies gilt namentlich dann, wenn ein Beschwerdeführer trotz zahlreicher Nichtannahmeentscheidungen in ähnlich gelagerten Fällen weiterhin Verfassungsbeschwerden in derselben Sache anhängig macht (stRspr; vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f.; vom 14. September 1994 - 2 BvR 1626/94 -, NJW 1995, S. 1419; vom 6. November 1995 - 2 BvR 1806/95 -, NJW 1996, S. 1273 f.; vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785; vom 19. März 1998 - 2 BvR 291/98 -, NJW 1998, S. 2205; vom 13. April 1999 - 2 BvR 539/98 -, NJW-RR 1999, S. 1149 f.).
  • BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts ist es, grundsätzliche Verfassungsfragen zu entscheiden, die für das Staatsleben, die Allgemeinheit und insbesondere die Grundrechtsverwirklichung des Einzelnen von Bedeutung sind; es ist jedoch nicht gehalten hinzunehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgabe durch - wie hier - an gravierenden Zulässigkeitsmängeln leidende Verfassungsbeschwerden behindert wird und dadurch anderen Bürgern nur mit erheblicher Verzögerung in deren Angelegenheiten Grundrechtsschutz zu gewähren vermag (stRspr; vgl. z. B. BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 1991 - 2 BvR 1608/91 -, NJW 1992, S. 1952 f.; Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. August 1994 - 1 BvR 1259/94 -, NJW 1995, S. 1418 f. und Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 725/96 -, NJW 1996, S. 2785).
  • OLG Köln, 04.02.1999 - Ss 45/99
    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht ferner, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123).

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen; die wesentlichen der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen und Behauptungen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG NJW 1991, 1167, 1168 und 1996, 2785, 2786; Senatsentscheidungen VRS 87, 207; 94, 123; NZV 1998, 476 = VRS 95, 383).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95   

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https://dejure.org/1996,1271
BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95 (https://dejure.org/1996,1271)
BVerfG, Entscheidung vom 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95 (https://dejure.org/1996,1271)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Mai 1996 - 2 BvR 2847/95 (https://dejure.org/1996,1271)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1; StPO § 244 § 313 Abs. 2 S. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zurückweisung einer Berufung in Strafsachen als offensichtlich unbegründet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Offensichtlichkeit - Neuer Beweisantrag - Richtigkeit - Berufung - Ablehnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2785
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.05.1990 - 2 BvR 1686/89

    Rechtliches Gehör und Willkürverbot im Rahmen eines strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95
    a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, daß die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) das Gericht verpflichtet, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 69, 145 [148]; 70, 288 [293]; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1990, S. 3191 [3192]).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann allerdings nur dann festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen des Beschwerdeführers entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist; grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, daß die Gerichte Vorbringen von Prozeßbeteiligten berücksichtigen (vgl. BVerfGE 47, 182 [187]; 65, 293 [295 f.]; 70, 288 [293]; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1990, S. 3191 [3192]).

    Die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]; 58, 353 [357]; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1990, S. 3191 [3192]).

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann allerdings nur dann festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen des Beschwerdeführers entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist; grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, daß die Gerichte Vorbringen von Prozeßbeteiligten berücksichtigen (vgl. BVerfGE 47, 182 [187]; 65, 293 [295 f.]; 70, 288 [293]; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1990, S. 3191 [3192]).

    Die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]; 58, 353 [357]; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1990, S. 3191 [3192]).

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95
    a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, daß die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) das Gericht verpflichtet, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 69, 145 [148]; 70, 288 [293]; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1990, S. 3191 [3192]).

    Beweisanträge, auf die es für die Entscheidung ankommt, müssen vom Gericht berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 60, 247 [249]; 60, 250 [252]; 69, 145 [148]), sofern nicht Gründe des Prozeßrechts es gestatten oder dazu zwingen, sie unbeachtet zu lassen.

  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95
    a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, daß die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) das Gericht verpflichtet, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 69, 145 [148]; 70, 288 [293]; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1990, S. 3191 [3192]).

    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann allerdings nur dann festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen des Beschwerdeführers entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist; grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, daß die Gerichte Vorbringen von Prozeßbeteiligten berücksichtigen (vgl. BVerfGE 47, 182 [187]; 65, 293 [295 f.]; 70, 288 [293]; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1990, S. 3191 [3192]).

  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95
    Die wesentlichen, der Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung dienenden Tatsachen müssen jedoch in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfGE 47, 182 [189]; 58, 353 [357]; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1990, S. 3191 [3192]).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann allerdings nur dann festgestellt werden, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen des Beschwerdeführers entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist; grundsätzlich geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, daß die Gerichte Vorbringen von Prozeßbeteiligten berücksichtigen (vgl. BVerfGE 47, 182 [187]; 65, 293 [295 f.]; 70, 288 [293]; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1990, S. 3191 [3192]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95
    a) In der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung ist geklärt, daß die Gewährleistung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG ) das Gericht verpflichtet, die Ausführungen von Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 69, 145 [148]; 70, 288 [293]; BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, NJW 1990, S. 3191 [3192]).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95
    Beweisanträge, auf die es für die Entscheidung ankommt, müssen vom Gericht berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 60, 247 [249]; 60, 250 [252]; 69, 145 [148]), sofern nicht Gründe des Prozeßrechts es gestatten oder dazu zwingen, sie unbeachtet zu lassen.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 18.05.1996 - 2 BvR 2847/95
    Beweisanträge, auf die es für die Entscheidung ankommt, müssen vom Gericht berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 60, 247 [249]; 60, 250 [252]; 69, 145 [148]), sofern nicht Gründe des Prozeßrechts es gestatten oder dazu zwingen, sie unbeachtet zu lassen.
  • BVerfG, 13.11.2009 - 2 BvR 1398/09

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr im Verfassungsbeschwerdeverfahren (fehlende

    Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs käme nur dann in Betracht, wenn ein entscheidungserheblicher Beweisantrag unberücksichtigt geblieben oder abgelehnt worden wäre und dies im Prozessrecht keine Stütze mehr fände (vgl. BVerfGE 50, 32 ; 69, 141 ; 79, 51 ; 105, 279 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 1992 - 2 BvR 700/91 -, NJW 1992, S. 2811; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Mai 1996 - 2 BvR 2847/95 -, NJW 1996, S. 2785 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. August 2001 - 2 BvR 1098/01 -, NStZ 2002, S. 43 ).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 30/99

    Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz

    Dazu müssen die wesentlichen der Rechtsverfolgung und -verteidigung dienenden Tatsachen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (BVerfG Beschluß vom 22. November 1983 - 2 BvR 399/81 - BVerfGE 65, 293 zu II der Gründe; BVerfG 2. Kammer des Zweiten Senats Beschluß vom 18. Mai 1996 - 2 BvR 2847/95 - NJW 1996, 2785; BVerfG 1. Kammer des Ersten Senats Beschluß vom 7. Oktober 1996 - 1 BvR 520/95 - NJW 97, 122 zu 1 a der Gründe).
  • VerfGH Bayern, 08.07.2009 - 20-VI-08

    Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung und zivilgerichtliche

    Nach herrschender Ansicht ist - in Anlehnung an die Auslegung der revisionsrechtlichen Regelung des § 349 Abs. 2 StPO - eine Berufung offensichtlich unbegründet, wenn für jeden Sachkundigen anhand der Urteilsgründe und einer eventuell vorliegenden Berufungsbegründung sowie des Protokolls der Hauptverhandlung erster Instanz ohne längere Prüfung erkennbar ist, dass das Urteil sachlichrechtlich nicht zu beanstanden ist und keine Verfahrensfehler vorliegen, die eine Revision begründen würden (vgl. VerfGH vom 20.11.1998; BVerfG vom 18.5.1996 = NJW 1996, 2785/2786; Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2007, RdNr. 9 zu § 313; Paul in Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, RdNr. 5 zu § 313).
  • BVerfG, 07.12.2006 - 2 BvR 2228/06

    Grenzen der Berufungszurückweisung gem § 313 Abs 2 S 1 StPO im Hinblick auf

    Dies hat das Berufungsgericht - auch im Blick auf Art. 103 Abs. 1 GG - zu begründen, wenn es die Annahme der Berufung ablehnt, wie ein Gegenschluss aus § 322 a Satz 3 StPO ergibt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Mai 1996 - 2 BvR 2847/95 -, NJW 1996, S. 2785 [2786]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2001 - 2 BvR 1098/01 -, NStZ 2002, S. 43 [44]; Berliner Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 27. September 2004 - VerfGH 1/03 -, NVwZ-RR 2005, S. 73 [74]).
  • OLG München, 08.07.2004 - 19 U 1980/04

    Verzicht auf fristlose Kündigung des Darlehensvertrags als entgeltliche

    In der für ein Berufungsurteil gesetzlich vorgeschriebenen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) und zulässigen (BVerfG NJW 1996, 2785;  1999, 1387) [BVerfG 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98]Kürze - die sich auch daraus erklärt, dass die Sache in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat sachlich und rechtlich eingehend erörtert wurde (vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 25. Auflage, § 313 Rn. 27)-wird hierzu Folgendes ausgeführt:.
  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 1098/01

    Berücksichtigung neuer, im Rahmen der Berufungsbegründung angekündigter

    In den Fällen, in denen ein Berufungsgericht die Berufung nach § 313 Abs. 2 StPO als unzulässig verwirft, gebietet es Art. 103 Abs. 1 GG, dass das Gericht sich mit dem Vorbringen des Beschwerdeführers, das eine Annahme der Berufung rechtfertigen könnte, auseinander setzt (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Mai 1996 - 2 BvR 2847/95 -, NJW 1996, S. 2785; Karlsruher Kommentar zur StPO 4. Auflage § 322 a StPO, Rn. 1 a. E.).
  • OLG München, 16.07.2003 - 21 U 2047/03

    Unterschlagung von hochwertigen Baufahrzeugen durch einen "Koordinator"

    In der für ein Berufungsurteil gesetzlich vorgeschriebenen (§ 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO) und auch zulässigen (BVerfG NJW 1996, 2785; 1999, 1387/1388) Kürze - die sich auch daraus erklärt, dass die Sache in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat umfassend diskutiert wurde (vgl. Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl., § 313 Rn. 27) - ist folgendes auszuführen:.
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 70-IV-12
    Es hat damit dem herrschenden Normverständnis entsprochen, wonach für eine Nichtannahme der Berufung nach § 313 Abs. 2 StPO für jeden Sachkundigen anhand der Urteilsgründe und einer eventuell vorliegenden Berufungsbegründung sowie des Protokolls der Hauptverhandlung erster Instanz ohne längere Prüfung erkennbar sein muss, dass das Urteil sachlichrechtlich nicht zu beanstanden ist und keine Verfahrensfehler vorliegen, die eine Revision begründen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 1996, NJW 1996, 2785 [2786]; BayVerfGH, Beschluss vom 20. November 1998 - Vf. 20-VI-98; BerlVerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 114/05; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 313 Rn. 9).

    Unbeschadet dessen ist die Auslegung der Annahmevoraussetzungen des § 313 Abs. 2 Satz 1 StPO, die dem Beschluss des Landgerichts zugrunde liegt, mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes vereinbar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Dezember 2006 - 2 BvR 2228/06; Beschluss vom 18. Mai 1996, NJW 1996, 2785 [2786]; BerlVerfGH, Beschluss vom 30. Januar 2007 - 114/05).

  • OLG Karlsruhe, 09.03.2005 - 3 Ws 70/05

    Strafverfahren: Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Nichtannahme

    Im Zuge dieses Nachverfahrens nach § 33 a StPO obliegt es ausschließlich dem Berufungsgericht, auch nachzuprüfen, ob es seine eigene Entscheidung über die Nichtannahme nach § 313 Abs. 2 StPO ausreichend, d.h. unter Beachtung des Vorbringens des Angeklagten/Berufungsführers begründet hat (vgl. zu den inhaltlichen Anforderungen an einen Verwerfungsbeschluss BVerfG a.a.O.; dass. NJW 1996, 2785).
  • OLG München, 18.10.2002 - 21 U 2900/02

    "Weitergabe" gemieteter Räume einer Anwaltskanzlei an Nachfolger

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass es sich um ein Berufungsurteil handelt, das mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht angefochten werden kann (vgl. BVerfG NJW 1996, 2785; 1999, 1387/1388).
  • OLG Hamm, 08.01.2008 - 2 Ss OWi 864/07

    Beweisantrag; Ablehnung; Verspätung; Aussetzung; Unterbrechung

  • OLG München, 05.02.2004 - 19 U 4439/03

    Zweck einer Prozessbürgschaft

  • VerfGH Berlin, 27.09.2004 - VerfGH 1/03

    Verletzung des rechtlichen Gehörs durch berufungsgerichtliche Verurteilung wegen

  • OLG München, 13.08.2003 - 21 U 1639/03

    Sorgfaltsanforderungen an einen Rechtsanwalt im Zusammenhang mit dem Abschluss

  • OLG München, 12.03.2003 - 21 U 4945/02

    Auslegung der Optionsvereinbarung in einem gewerblichen Mietvertrag

  • OLG Hamm, 02.07.2002 - 3 Ss OWi 159/02

    Beweisantrag, Ablehnung, Verspätung, Aussetzung der Hauptverhandlung;

  • OLG Köln, 16.10.2012 - 1 RBs 265/12

    Zu den Voraussetzungen für die Entpflichtung des Betroffenen vom persönlichen

  • OLG München, 13.08.2003 - 21 U 5348/02

    Haftung des Bauunternehmers für Vertiefungsschäden beim Nachbarn

  • OLG München, 12.07.2002 - 21 U 5864/01

    Bestimmung der marktüblichen Miete für eine Gaststätte nach Ablehnung der

  • OLG München, 15.12.2000 - 21 U 4720/00

    Haftung des Vertreibers ausländischer Zeitschrift - Umfang des

  • OLG München, 12.05.2000 - 21 U 2966/00

    Anwendbares Recht für Gegendarstellungsanspruch gegen den Sender Pro7;

  • VerfGH Sachsen, 21.03.2013 - 63-IV-12
  • OLG München, 22.03.2002 - 21 U 2386/01

    Vereinbarung pauschaler Vergütung im anwaltlichen Beratungsvertrag; Vereinbarung

  • OLG München, 08.02.2002 - 21 U 4362/01

    Wirksamkeit einer Kündigung; Zweck der Probezeit bei Golftrainerverträgen;

  • VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 99/00
  • OLG Hamm, 06.07.1999 - 4 Ss OWi 634/99

    Zulassungsbeschwerde, Zulassung wegen Versagung rechtlichen Gehörs, Aufhebung,

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