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   OLG Hamburg, 25.07.1996 - 3 U 60/93   

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https://dejure.org/1996,3678
OLG Hamburg, 25.07.1996 - 3 U 60/93 (https://dejure.org/1996,3678)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25.07.1996 - 3 U 60/93 (https://dejure.org/1996,3678)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juli 1996 - 3 U 60/93 (https://dejure.org/1996,3678)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2870
  • NVwZ 1996, 1245 (Ls.)
  • ZUM 1997, 46
  • afp 1997, 538
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.1996 - 3 U 60/93
    Zur Bemessung des Anspruchs auf Geldentschädigung bei einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Presseberichterstattungen unter vorsätzlichem Rechtsbruch und als Mittel zur Verfolgung eigener kommerzieller Interessen (Anschluß BGH NJW 1995, 861 - Caroline von Monaco).

    Auf das Urteil wird wegen der Einzelheiten Bezug genommen (vgl. auch BGH NJW 1995, 861 - "Caroline von Monaco").

    Nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofes in dieser Sache (BGH NJW 1995, 861 - Caroline von Monaco) steht fest, daß die Klägerin einen Anspruch auf eine höhere Geldentschädigung haben muß, als sie ihr der Senat in seinem ersten Berufungsurteil zuerkannt hatte.

  • BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94

    Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.1996 - 3 U 60/93
    Wegen der anschließenden BGH-Entscheidungen (BGH AfP 1996, 137, 138; vgl. Prinz NJW 1996, 953) ergäben sich zur Höhe der Geldentschädigung neue Erkenntnisse.

    Nichts anderes ist dem Urteil des Bundesgerichtshofes vom 5. Dezember 1995 (AfP 1996, 137 ) zu entnehmen.

  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.1996 - 3 U 60/93
    Auch bei dieser Berechnungsform geht es als Grundlage stets um einen Schadensersatzanspruch, der einen Schadenseintritt voraussetzt (BGH GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; GRUR 1995, 349 - Objektive Schadensberechnung m.w.N.).
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.1996 - 3 U 60/93
    10.) Wie stets bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen durch die Berichterstattung ist allerdings auch in diesem Fall mitzuberücksichtigen, daß die Geldentschädigung nicht eine Höhe erreicht, die die Pressefreiheit unverhältnismäßig einschränkt (vgl. hierzu schon BVerfG NJW 1973, 1221 ).
  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 25.07.1996 - 3 U 60/93
    Auch bei dieser Berechnungsform geht es als Grundlage stets um einen Schadensersatzanspruch, der einen Schadenseintritt voraussetzt (BGH GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; GRUR 1995, 349 - Objektive Schadensberechnung m.w.N.).
  • OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03

    Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total

    Auf den Fall OLG Hamburg, NJW 1996, 2870 sei hingewiesen.
  • AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04

    Kundgabe der Missachtung einer Person gegenüber einer unbestimmten Anzahl Dritter

    Eine von der Nebenklage erwogene Art der "Gesamtstrafenbildung" mit Bewertung des Ausgleichsbedürfnisses jeder einzelnen Tat und anschließender Summierung findet nicht statt, weil eine solche Vorgehensweise dem Schadensrecht, das am Ausmaß des angerichteten Nachteils ansetzt und nicht bei den einzelnen Verletzungshandlungen, nicht gerecht wird (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2004, 919, 923 [OLG Hamm 04.02.2004 - 3 U 168/03]; OLG Hamburg, NJW 1996, 2870 [OLG Hamburg 25.07.1996 - 3 U 60/93]).

    Diese Zubilligung beruht bislang indes ausschließlich auf den von dem Bundesgerichtshof (BGH NJW 1995, 861 ff. [BGH 15.11.1994 - VI ZR 56/94], ders. NJW 1996, 984 ff. - Caroline von Monaco, vgl. auch OLG Hamburg NJW 1996, 2870 ff. [OLG Hamburg 25.07.1996 - 3 U 60/93]) bestätigten und weiterentwickelten Grundsätzen zur sog. "Zwangskommerzialisierung" in Massenmedien, die hier nicht Anwendung finden.

  • OLG Celle, 24.01.2001 - 2 W 124/00

    Zulässigkeit der getrennten Anfechtung der Annahme der Zuständigkeit des

    Das Rechtsmittels muss hier zur Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Insolvenzgericht führen (zur Zulässigkeit der Zurückverweisung an die erste Instanz entsprechend § 575 ZPO durch das Rechtsbeschwerdegericht unmittelbar vgl. BGH, NJW 1996, 2870; OLG Celle, NdsRpfl. 1960, 227 f.; Kirchhof, in: Heidelberger Kommentar zur Insolvenzordnung, § 7 Rn. 28; Prütting, in: Kübler/Prütting, InsO, § 7 Rn. 28).
  • OLG München, 01.12.2000 - 21 U 3740/00

    Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Pflicht

    Dieser ist nur bei hartnäckigen und vorsätzlichen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts von Bedeutung (vgl. BGHZ 128, 1 = AfP 1995, 411 = NJW 1995, 861; BGH AfP 1996, 137 = NJW 1996, 984 - je Caroline von Monaco; OLG Hamburg AfP 1997, 538 = NJW 1996, 2870 m. Komm. von Seitz NJW 1996, 2848).
  • OLG Koblenz, 23.07.2013 - 4 U 95/13
    d) Daher ist davon auszugehen, dass es sich um einen fingierten Leserbrief handelte, dessen Inhalt die Klägerin wegen der hiermit einhergehenden erheblichen Beeinträchtigung ihres Ansehens, das als Teil ihres Unternehmerpersönlichkeitsrechts geschützt ist, nicht hinzunehmen braucht (zum "erdichteten Interview" vgl. BGH GRUR 1965, 254 255; OLG Hamburg v. 25.7.1996 - 3 U 60/93, AfP 1997, 538 = NJW 1996, 2870).
  • LG Düsseldorf, 20.03.2002 - 10 O 315/99

    Schmerzensgeldansprüche wegen einer Vergewaltigung

    In diesem Zusammenhang ist auch auf die höhere Schmerzensgeldbewertung bei Verstößen gegen das Persönlichkeitsrecht (OLG Hamburg, NJW 1996, 2870) hinzuweisen.
  • OLG Zweibrücken, 25.09.1998 - 2 U 7/98

    Anspruch auf Geldentschädigung wegen schwerwiegender schuldhafter Verletzung des

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  • LG Hamburg, 05.04.2002 - 324 O 696/00

    Prinzessin Caroline ./. Bunte

    Im Verfahren 3 U 60/93 wurde die Rechtsvorgängerin der Beklagten zur Zahlung von DM 180.000,00 wegen dreier Veröffentlichungen (u.a. ein erfundenes Interview) verurteilt.
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