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   BVerwG, 29.02.1996 - 5 C 2.95   

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BVerwG, 29.02.1996 - 5 C 2.95 (https://dejure.org/1996,740)
BVerwG, Entscheidung vom 29.02.1996 - 5 C 2.95 (https://dejure.org/1996,740)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - 5 C 2.95 (https://dejure.org/1996,740)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Hilfe zum Lebensunterhalt in Haushaltsgemeinschaften

  • Wolters Kluwer

    Haushaltsgemeinschaft - Leistungsfähigkeit eines Angehörigen - Kriterien für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit - Sozialhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSHG § 16
    Sozialhilferecht: Leistungsfähigkeit eines mit einem Hilfesuchenden in Haushaltsgemeinschaft lebenden Angehörigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2880
  • NVwZ 1996, 1218 (Ls.)
  • FamRZ 1996, 936 (Ls.)
  • DVBl 1996, 876 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 07.04.1995 - 5 B 36.94

    Sozialhilfe - Bestimmung des Arbeitseinkommens - Freibetrag - Pauschalierung

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 5 C 2.95
    Denn trotz des sozialhilferechtlichen Individualisierungsgebots (vgl. § 3 Abs. 1 BSHG) ist die Verwendung allgemeiner, typisierender und pauschalierender Maßstäbe nicht ausgeschlossen, wenn sie die Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalles offenhalten (vgl. § 22 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BSHG und zuletzt BVerwG, Beschluß vom 7. April 1995 - BVerwG 5 B 36.94 - [Buchholz 436.0 § 85 BSHG Nr. 13).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 48.78

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Krankenhilfe trotz Einkommens des

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 5 C 2.95
    Dies setzt, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 17. Januar 1980 - BVerwG 5 C 48.78 - (FEVS 28, 309 [312]) entschieden hat, voraus, daß das Einkommen des Angehörigen oder Verschwägerten deutlich über dem sozialhilferechtlichen Bedarf der Hilfe zum Lebensunterhalt liegt.
  • BVerwG, 04.02.1988 - 5 C 89.85

    Anspruch auf Sozialhilfe - Heizkosten-Nachzahlung - Ablauf der Heizperiode -

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 5 C 2.95
    Kosten der Heizung sind vom Regelsatz nicht erfaßt und werden unter heutigen Verhältnissen in aller Regel als laufende Leistungen nach § 3 Abs. 2 RegelsatzVO gewährt (vgl. BVerwGE 35, 178 f.; 79, 46 [50]).
  • BVerwG, 10.02.1960 - V C 262.57
    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 5 C 2.95
    Mit dieser Bestimmung, die an die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Familiennotgemeinschaft anknüpft (vgl. BVerwGE 10, 145 [147 f.]; 15, 306 [312]), soll "nicht auf ein nach regelsatzmäßigen Gesichtspunkten zu wertendes Einkommen der genannten Angehörigen abgestellt werden, vielmehr soll aus den Gesamtumständen des Einzelfalles geschlossen werden, ob und in welcher Höhe nach allgemeinen Lebenserfahrungen eine Hilfeleistung erwartet werden kann" (Begründung zum Entwurf eines BSHG, BTDrucks III/1799 S. 40 zu § 15).
  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 98.69

    Aufstockung einer im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 5 C 2.95
    Kosten der Heizung sind vom Regelsatz nicht erfaßt und werden unter heutigen Verhältnissen in aller Regel als laufende Leistungen nach § 3 Abs. 2 RegelsatzVO gewährt (vgl. BVerwGE 35, 178 f.; 79, 46 [50]).
  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 105.61

    Bemessung der Sozialhilfe für zwei Hilfsbedürftige in eheähnlicher Gemeinschaft

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 5 C 2.95
    Mit dieser Bestimmung, die an die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Familiennotgemeinschaft anknüpft (vgl. BVerwGE 10, 145 [147 f.]; 15, 306 [312]), soll "nicht auf ein nach regelsatzmäßigen Gesichtspunkten zu wertendes Einkommen der genannten Angehörigen abgestellt werden, vielmehr soll aus den Gesamtumständen des Einzelfalles geschlossen werden, ob und in welcher Höhe nach allgemeinen Lebenserfahrungen eine Hilfeleistung erwartet werden kann" (Begründung zum Entwurf eines BSHG, BTDrucks III/1799 S. 40 zu § 15).
  • Drs-Bund, 20.04.1960 - BT-Drs III/1799
    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 5 C 2.95
    Mit dieser Bestimmung, die an die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Familiennotgemeinschaft anknüpft (vgl. BVerwGE 10, 145 [147 f.]; 15, 306 [312]), soll "nicht auf ein nach regelsatzmäßigen Gesichtspunkten zu wertendes Einkommen der genannten Angehörigen abgestellt werden, vielmehr soll aus den Gesamtumständen des Einzelfalles geschlossen werden, ob und in welcher Höhe nach allgemeinen Lebenserfahrungen eine Hilfeleistung erwartet werden kann" (Begründung zum Entwurf eines BSHG, BTDrucks III/1799 S. 40 zu § 15).
  • Drs-Bund, 25.04.1961 - BT-Drs III/2673
    Auszug aus BVerwG, 29.02.1996 - 5 C 2.95
    Der Ansatz des doppelten Regelsatzes rechtfertigt sich aus der Erwägung, daß mit dem Regelsatz nur die laufenden Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt abgegolten sind, während die daneben beanspruchbaren einmaligen Leistungen (§ 21 Abs. 1 BSHG) in der Praxis durchaus noch einmal die Hälfte des Regelsatzes und mehr erreichen können (vgl. Bericht des Ausschusses für Kommunalpolitik und öffentliche Fürsorge zum Entwurf eines BSHG, BTDrucks III/2673 S. 8 zu § 75).
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 68/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Hilfebedürftigkeit - Unterhaltsvermutung bei

    Insoweit ist auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Vorläuferregelung in § 16 BSHG hinzuweisen (Urteil vom 29.2.1996 - 5 C 2/95 = Buchholz 436.0 § 16 BSHG Nr. 4; vgl auch BVerwG, Urteil vom 1.10.1998 - 5 C 32/97 = Buchholz 436.0 § 16 BSHG Nr. 5), das eine auf Empfehlungen des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge vom 10.6.1987 (NDV 1987, 273) beruhende Verwaltungspraxis zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines mit einem Hilfesuchenden in Haushaltsgemeinschaft lebenden Angehörigen auch ohne gesetzliche Grundlage gebilligt hatte.
  • BVerwG, 01.10.1998 - 5 C 32.97

    Haushaltsgemeinschaft, Kriterien für die Bewilligung der Leistungsfähigkeit eines

    Dies gilt auch für die Neufassung 1995, NDV S. 1 ff. (Fortführung des Urteils vom 29. Februar 1996 BVerwG 5 C 2.95 ).

    Dies setzt nach der Rechtsprechung des Senats voraus, daß das dem Verwandten oder Verschwägerten verbleibende Einkommen deutlich über dem sozialhilferechtlichen Bedarf der Hilfe zum Lebensunterhalt liegt (vgl. zuletzt Urteil vom 29. Februar 1996 BVerwG 5 C 2.95 - ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2001 - 12 A 4923/99

    Bestimmung der Spannbreite sozialhilferechtlich angemessener Unterkunftskosten;

    OVG, Beschluss vom 26. August 1998 - 12 L 3105/98 -, a.a.O. sowie Urteile vom 31. Juli 1996 - 12 M 4000/96 -, Juris und vom 28. September 1994 - 4 L 5583/93 -, Info also 1995, 166 ff; s. aber auch BVerwG, Beschluss vom 2. August 1994 - 5 PKH 32/94 -, Juris und Urteil vom 27. November 1986 - 5 C 2/95 -, NVwZ 1987, 791 ff.

    - 5 C 2/95 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2004 - 12 E 833/02
    Ob und inwieweit Unterhaltsleistungen von Verwandten und Verschwägerten erwartet werden können, die nicht zum Personenkreis der zivilrechtlich Unterhaltspflichtigen zählen, ist - anders als bei Unterhaltspflichtigen -, vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 29. Februar 1996 - 5 C 2.95 -, FEVS 46, S. 441, und vom 1. Oktober 1998 - 5 C 32.97 -, FEVS 49, S. 55, in Rechtsprechung und Schrifttum nicht generell geklärt.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - 5 C 2.95 -, a.a.O., S. 443.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 29. Februar 1996 - 5 C 2.95 -, und vom 1. Oktober 1998 - 5 C 32.97 -, jeweils a.a.O.

  • VG Münster, 25.11.2003 - 5 K 2204/99

    Sozialhilferechtliche Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf

    Wie sich aus der Begründung zum Entwurf des Bundessozialhilfegesetzes vgl. Bundestags-Drucksache III/1799, S. 40 zu § 15 - zitiert nach BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - 5 C 2.95 - in: FEVS 46, 441.

    ergibt, soll mit der Regelung des § 16 Satz 1 BSHG, die an die in der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Familiennotgemeinschaft anknüpft vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - 5 C 2.95 - a.a.O.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1996 - 5 C 2.95 -, a.a.O., m.w.N.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.1997 - 8 A 4742/96

    Leistungen zum Lebensunterhalt; Einkommen; Vermögen; Angehöriger;

    Dies gelte auch dann, wenn auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 29. Februar 1996 - 5 C 2.95 -) bei dem Vater des Klägers ein höherer Selbstbehalt zugrunde gelegt werden müsse, als dies bisher in den angefochtenen Bescheiden geschehen sei.

    Zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, daß die Anwendung dieser Empfehlungen zu einer Gleichbehandlung der "freiwillig" leistenden Unterhaltspflichtigen mit den herangezogenen führe und daß vom unterhaltspflichtigen Verwandten bzw. Verschwägerten nach der Lebenserfahrung erwartet werden könne, daß er freiwillig das zahle, was die Träger der Sozialhilfe einem unterhaltspflichtigen Angehörigen an Beitrag zum Lebensunterhalt des unterhaltsberechtigten Angehörigen zumuten, Urteil vom 29. Februar 1996 - 5 C 2.95 -, FEVS 46, 441.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1998 - 8 A 392/95

    Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt einschließlich der Miete bzw. der auf

    vgl. BVerwG, Urteile vom 17. Januar 1980 - 5 C 48.78 -, BVerwGE 59, 294 = FEVS 28, 309, 312, und vom 29. Februar 1996 - 5 C 2.95 -, FEVS 46, 441 = NJW 1996, 2880.

    Urteil vom 29. Februar 1996 - 5 C 2.95 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2000 - 22 A 285/98

    Rechtliche Ausgestaltung der angemessenen Höhe eines Absetzungsbetrags für

    vgl. zur Anwendung der Empfehlungen des Deutschen Vereins für die Heranziehung Unterhaltspflichtiger in der Sozialhilfe im Rahmen des § 16 BSHG: BVerwG, Urteil vom 1. Oktober 1998 - 5 C 32.97 -, FEVS 49, 55 unter Fortführung seines Urteils vom 29. Februar 1996 - 5 C 2.95 - Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, 436.0 § 16 BSHG Nr. 4 und unter Bestätigung des Berufungsurteils OVG NRW, Urteil vom 18. August 1997 - 8 A 4742/96 -.
  • SG Schleswig, 02.05.2005 - S 3 AS 133/05

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarfsgemeinschaft - Haushaltsgemeinschaft -

    Die Funktion einer solchen Unterstützungsgemeinschaft zur Sicherung des Lebensunterhalts hat Vorrang vor den von der Allgemeinheit zu tragenden diesbezüglichen Leistungen aus der Grundsicherung für Arbeitssuchende (vgl. Rechtsprechung zu § 16 BSHG: Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 14.08.1979, 10 A 93/78; OVG Lüneburg, urteil vom 12.10.1988, 4 A 107/85; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 24.01.1996, Bs IV 13/96; BVerwG, Urteil vom 29.02.1996, 5 C 2/95; BVerwG, Urteil vom 01.10.1998, 5 C 32/97; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.07.2000, 3 Q 273/99; OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.03.2003, 4 ME 60/03; VG Braunschweig, Beschluss vom 18.12.2003, 4 B 334/03; a.A. BVerwG Urteil vom 26.11.1998, 5 C 37/97 (keine Einsatzgemeinschaft zwischen in Haushaltsgemeinschaft lebenden sozialhilfebedürftigen Stiefkindern und ihren Stiefeltern) zit nach JURIS).

    Im Hinblick auf die gesetzliche Vermutung des § 9 Abs. 5 SGB II ist darauf zu achten, dass von Verwandten/Verschwägerten ein Einsatz des gemäß §§ 11, 12 SGB II zu berücksichtigenden Einkommens und Vermögens nur erwartet werden darf, wenn diese Mittel deutlich über ihrem SGB II-Bedarf liegen (Conradis in LPK-BSHG, § 16 Rz. 18; BVerwG Urteil vom 29.02.1996, 5 C 2.95; BVerwG Urteil vom 01.10.1998, 5 C 32.97).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2002 - 16 A 30/01

    Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 Satz 2 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) im

    Ob und inwieweit Unterhaltsleistungen von Verwandten und Verschwägerten erwartet werden können, die nicht zum Personenkreis der zivilrechtlich Unterhaltspflichtigen zählen, ist - anders als bei Unterhaltspflichtigen - (vgl. hierzu BVerwG, Urteile vom 29.2.1996 - 5 C 2.95 -, FEVS 46, 441, und vom 1.10.1998 - 5 C 32.97 -, FEVS 49, 55) in Rechtsprechung und Schrifttum nicht generell geklärt (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.2.1996 - 5 C 2.95 -, a.a.O.).
  • SG Duisburg, 16.10.2007 - S 7 AS 130/06

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

  • BSG, 29.06.1998 - B 11 AL 257/97 B

    Einkommensanrechnung bei der Arbeitslosenhilfe

  • LSG Baden-Württemberg, 23.09.2009 - L 7 SO 1402/09
  • OVG Saarland, 13.07.2000 - 3 Q 273/99

    Umfang der Obliegenheit der Verfahrensbeteiligten, in der ersten Instanz

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2000 - 16 B 2008/99

    Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt; Ablehnung der Leistung von Sozialhilfe ;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 01.06.2011 - L 15 SO 295/08
  • VG Düsseldorf, 04.08.2003 - 13 K 6272/00

    Sozialhilfeberechnung - Kindergeld - nicht minderjähriges Kind - gemindertes

  • OVG Niedersachsen, 24.03.1999 - 4 L 1157/97

    Vermögenseinsatz durch Verwandte; Empfehlungen des Deutschen Vereins;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.1996 - 16 A 1935/96

    Auszubildender; Waisengeld; Unterhaltsleistungen ; Mutter; Freibetrag

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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.01.1996 - 5 C 27.95   

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BVerwG, 25.01.1996 - 5 C 27.95 (https://dejure.org/1996,1836)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1996 - 5 C 27.95 (https://dejure.org/1996,1836)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1996 - 5 C 27.95 (https://dejure.org/1996,1836)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Hilfe zur Pflege

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Revisionsverfahren - Zeitpunkt der Stellung eines Prozesskostenbewilligungsantrags - Zulässigkeit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens vor dem Gericht des betreffenden Rechtszuges - ...

  • rechtsportal.de

    Sozialhilferecht: Umfang der Pflegebedürftigkeit als Voraussetzung für Höchstpflegegeld nach der DVO zum BSHG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Pflegebedürftigkeit - Ausmaß - Pflegezeit - Belastungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2880
  • NVwZ 1996, 1218 (Ls.)
  • DVBl 1996, 870
  • DÖV 1996, 841
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 13.12.1988 - 1 C 44.86

    Versagungsgrund - Erteilung der Gaststättenerlaubnis - Abschließende

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1996 - 5 C 27.95
    Denn die Revision legt nicht dar, daß das Berufungsgericht allgemeine Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze außer acht gelassen habe (vgl. BVerwGE 47, 330 [361]; 61, 176 [188]; 81, 74 [76]).
  • BVerwG, 27.11.1980 - 2 C 38.79

    Umfang der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung der Eignungsbeurteilung des

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1996 - 5 C 27.95
    Denn die Revision legt nicht dar, daß das Berufungsgericht allgemeine Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze außer acht gelassen habe (vgl. BVerwGE 47, 330 [361]; 61, 176 [188]; 81, 74 [76]).
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1996 - 5 C 27.95
    Denn die Revision legt nicht dar, daß das Berufungsgericht allgemeine Auslegungsgrundsätze, die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze außer acht gelassen habe (vgl. BVerwGE 47, 330 [361]; 61, 176 [188]; 81, 74 [76]).
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