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   BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96   

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BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96 (https://dejure.org/1996,872)
BGH, Entscheidung vom 17.07.1996 - 5 StR 121/96 (https://dejure.org/1996,872)
BGH, Entscheidung vom 17. Juli 1996 - 5 StR 121/96 (https://dejure.org/1996,872)
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Verständigung im Strafverfahren II

Fehlgeschlagene Verständigung

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 46 StGB; § 136a StPO; § 66 StGB; § 261 StPO; § 338 Nr. 3 StPO
    Grundsatz des fairen Verfahrens (Verfahrensabsprache: Nichtverwertung eines im Rahmen einer fehlgeschlagenen Verständigung im Strafverfahren abgelegten Geständnisses zu Lasten des Angeklagten, doch Verwertung als Strafmilderungsgrund bei der Strafzumessung; Dissens; ...

  • DFR

    Fehlgeschlagene Verständigung im Strafverfahren

  • Wolters Kluwer

    Beschuldigtenvernehmung - Verständigungsfehlschlag

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 191
  • NJW 1996, 3018
  • MDR 1996, 1280
  • StV 1996, 521
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 07.05.1996 - 4 StR 198/96

    Symptomtaten - Straftaten - Verschiedener Art - Indizwert - Schwerkrimineller

    Auszug aus BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96
    Auch unterschiedliche Delikte können in einem gleichgelagerten Verhältnis zur Täterpersönlichkeit stehen und Ausfluß eines gleichermaßen wirksam werdenden Hanges sein (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 1996 - 4 StR 198/96 - und vom 19. März 1996 - 1 StR 114/96 -).

    Hier muß der Indizwert für einen schwerkriminellen Hang und für die Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit aber besonders sorgfältig geprüft und begründet werden (BGH, Beschluß vom 7. Mai 1996 - 4 StR 198/96 -).

    Zudem wäre für die künftige Gefährlichkeit auch die Dauer der jetzt zu verbüßenden Strafen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. August 1995 - 5 StR 259/95 - und vom 7. Mai 1996 - 4 StR 198/96 -).

  • BGH, 19.03.1996 - 1 StR 114/96

    Anordnung der Sicherungsverwahrung - Symptomtat - Würdigung des Täters - Sonstige

    Auszug aus BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96
    Diese Symptomtaten müssen in Verbindung mit der Würdigung des Täters, die auch die Heranziehung seiner sonstigen Vorstrafen zuläßt, für seinen Hang zu erheblichen Straftaten und die dadurch bedingte Gefährlichkeit maßgebend sein (vgl. BGH, Beschluß vom 19. März 1996 - 1 StR 114/96 -).

    Auch unterschiedliche Delikte können in einem gleichgelagerten Verhältnis zur Täterpersönlichkeit stehen und Ausfluß eines gleichermaßen wirksam werdenden Hanges sein (BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 1996 - 4 StR 198/96 - und vom 19. März 1996 - 1 StR 114/96 -).

  • BGH, 21.12.1994 - 3 StR 347/94

    Hangtäter - Tatanreize - Maßregelung - Unterbringung - Psychiatrie -

    Auszug aus BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96
    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist, oder der auf Grund einer fest eingewurzelten Neigung, deren Ursache unerheblich ist, immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit bietet (BGH NStZ 1995, 284 m.w.N.).

    Entscheidend ist das Bestehen eines verbrecherischen Hanges, nicht dessen Ursache (BGH NStZ 1995, 284; StV 1995, 24; BGH, Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 295/95 - jeweils m.w.N.).

  • BGH, 20.12.1995 - 5 StR 445/95

    Revision - Verwertungsverbot - Vernehmungsmethoden - Täuschung - Verfahrensrüge -

    Auszug aus BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96
    Im übrigen wären Verstöße gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens oder die Anwendung verbotener Methoden im Sinne des § 136a StPO regelmäßig nicht geeignet, ein Prozeßhindernis zu begründen (vgl. BGHSt 33, 283; 37, 10; siehe auch BGH NStZ 1996, 290).
  • BGH, 23.07.1985 - 5 StR 166/85

    Polizeiverhalten und Verfahrenshindernis

    Auszug aus BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96
    Im übrigen wären Verstöße gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens oder die Anwendung verbotener Methoden im Sinne des § 136a StPO regelmäßig nicht geeignet, ein Prozeßhindernis zu begründen (vgl. BGHSt 33, 283; 37, 10; siehe auch BGH NStZ 1996, 290).
  • BGH, 03.08.1995 - 5 StR 259/95

    Einzelstrafe - Höhe der Gesamtstrafe - Vorverurteilung

    Auszug aus BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96
    Zudem wäre für die künftige Gefährlichkeit auch die Dauer der jetzt zu verbüßenden Strafen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. August 1995 - 5 StR 259/95 - und vom 7. Mai 1996 - 4 StR 198/96 -).
  • BGH, 20.02.1996 - 5 StR 679/95

    Gespräche des Vorsitzenden mit dem Verteidiger

    Auszug aus BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96
    Allerdings ist das von den Verfahrensbeteiligten bei der angestrebten Verständigung gewählte Verfahren wegen seiner offensichtlichen Anfälligkeit für Mißverständnisse nicht unbedenklich (vgl. zuletzt die Senatsentscheidung NJW 1996, 1763 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 295/95

    Zeitpunkt der Hauptverhandlung - Gefährlichkeitsprognose

    Auszug aus BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96
    Entscheidend ist das Bestehen eines verbrecherischen Hanges, nicht dessen Ursache (BGH NStZ 1995, 284; StV 1995, 24; BGH, Urteil vom 20. Juli 1995 - 1 StR 295/95 - jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.04.1990 - 3 StR 252/88

    Nichteinhaltung einer Zusage durch die Staatsanwaltschaft; Strafzumessung bei

    Auszug aus BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96
    Im übrigen wären Verstöße gegen die Grundsätze eines fairen Verfahrens oder die Anwendung verbotener Methoden im Sinne des § 136a StPO regelmäßig nicht geeignet, ein Prozeßhindernis zu begründen (vgl. BGHSt 33, 283; 37, 10; siehe auch BGH NStZ 1996, 290).
  • BGH, 12.01.1996 - 5 StR 756/94

    Recht auf Hinzuziehung eines Verteidigers bei der Beschuldigtenvernehmung

    Auszug aus BGH, 17.07.1996 - 5 StR 121/96
    Dies gilt namentlich, wenn Verwertungsverbote erst durch einen rechtzeitigen Widerspruch des Angeklagten oder seines Verteidigers zur Entstehung gelangen (vgl. etwa BGHSt 38, 214; 39, 349; BGH StV 1996, 187 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt -).
  • BGH, 12.10.1993 - 1 StR 475/93

    Verwertungsverbot bezüglich der Vernehmung des Beschuldigten bei Nichtverstehen

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

  • BGH, 22.02.1994 - 1 StR 684/93

    Gesamtbetrachtung - Minder schwerer Fall - Schwerer Raub - Hangtäter -

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Der Senat hob das Urteil jedoch im Strafausspruch auf, da die Strafkammer gleichwohl die Geständnisse zugunsten der Angeklagten hätte bedenken müssen (BGHSt 42, 191, 193 f.).
  • BGH, 21.04.1999 - 5 StR 714/98

    Unwirksamer Rechtsmittelverzicht; Mittäterschaft; Psychische Beihilfe;

    b) Folge dieser Gesprächsführung war - bei dieser Vorgehensweise nahezu unvermeidbar (vgl. BGHSt 42, 191) - ein Dissens zwischen Gericht und Staatsanwaltschaft, wie weit denn nun das Angebot der Staatsanwaltschaft reichte.
  • BGH, 15.06.2004 - 3 StR 368/02

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; verfahrensbeendende Absprachen

    Sie hatte zunächst einzelne, dafür typische Verfahrensvorgänge unter verschiedenen rechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen; so waren Gegenstand der Entscheidungen des Bundesgerichtshofs die Besorgnis richterlicher Befangenheit (vgl. u. a. BGHSt 37, 99; 37, 298; NJW 1982, 1712; 1996, 1355; StV 1984, 318; NStZ 1985, 36; 1991, 348), die nach § 136 a StPO unzulässige Willensbeeinflussung (vgl. u. a. BGHSt 14, 189; 20, 268; NJW 1990, 1921), die Verletzung des fairen Verfahrens (vgl. u. a. BGHSt 36, 210; 37, 10; 42, 191; NStZ 1994, 196), die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (vgl. BGHSt 38, 102; 42, 46) und die Verletzung des Beweisantragsrechts (BGHSt 40, 287).
  • BGH, 24.05.2022 - 4 StR 72/22

    Ausschluss der Öffentlichkeit zum Schutz der Privatsphäre (Revision: Beruhen,

    Dies gilt auch in Fällen, in denen prozesstaktische Überlegungen mitbestimmend waren (vgl. BGH, Urteil vom 12. Dezember 2013 ? 5 StR 444/13, NStZ 2014, 169; Beschluss vom 9. Oktober 2013 ? 4 StR 414/13, NStZ-RR 2014, 10; Beschluss vom 8. Mai 2007 ? 1 StR 193/07; Urteil vom 17. Juli 1996 ? 5 StR 121/96, BGHSt 42, 191, 195; siehe auch Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 6. Aufl., Rn. 679 f.).
  • BGH, 12.03.2008 - 3 StR 433/07

    Verfahrensbeendende Absprache (Scheitern; Geständnis; Bindungswirkung); Deal;

    Die Staatsanwaltschaft hatte sich dadurch an der Verfahrensabsprache beteiligt, dass sie für den Fall eines Geständnisses des Angeklagten und dessen Verurteilung im Rahmen der Verständigung (höchstens zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren ohne Strafaussetzung zur Bewährung) die Einstellung weiterer Ermittlungs- und Strafverfahren bzw. die Stellung entsprechender Anträge zugesichert hat (zu den Bedenken gegen eine Beteiligung der Staatsanwaltschaft an einer Verfahrensabsprache vgl. BGHSt 42, 191; 45, 227).
  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Zutreffend ist darauf abgestellt worden, dass für Schöffen keine anderen Maßgaben für die Unvoreingenommenheit gelten als bei Berufsrichtern, auch wenn es sich um schwierige Beweissituationen handelt (BGH, Urteil vom 17. Juli 1996 - 5 StR 121/96, BGHSt 42, 191, 193 f.) und mithin eine Vorbefassung mit dem Sachverhalt durch Verurteilung eines Mittäters für sich genommen keinen Ablehnungsgrund darstellt (BGH, Beschluss vom 9. März 2000 - 4 StR 513/99).
  • BGH, 07.06.2022 - 5 StR 460/21

    Unzureichender Vortrag bei der Rüge der Mitwirkung eines wegen Vorbefassung

    Dabei gelten bei Schöffen grundsätzlich keine anderen Maßgaben für die Unvoreingenommenheit als bei Berufsrichtern (BGH, Urteil vom 17. Juli 1996 - 5 StR 121/96, BGHSt 42, 191, 193 f.).
  • BGH, 28.01.2014 - 4 StR 502/13

    Strafzumessung (Berücksichtigung eines Geständnisses)

    Zwar kann aus der Tatsache, dass ein für die Strafzumessung bedeutsamer Punkt nicht ausdrücklich angeführt worden ist, nicht ohne Weiteres geschlossen werden, der Tatrichter habe ihn überhaupt nicht gesehen oder nicht gewertet (BGH, Urteil vom 17. Juli 1996 - 5 StR 121/96, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Geständnis 1).
  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 793/96

    Besorgnis der Befangenheit, wenn der Schöffe Mitglied der Vertreterversammlung

    Ein verständiger Angeklagter wird vielmehr von der zutreffenden Erwägung ausgehen, daß ein Richter - für einen Schöffen gilt im wesentlichen Gleiches - sich aufgrund der ihm nach seiner Stellung und gesetzlichen Verantwortung eigenen Haltung von Befangenheit freihält und sich nicht durch ein aus seiner genossenschaftsrechtlichen Funktion fließendes Miterleben bei künftigen Entscheidungen, namentlich dem Urteil beeinflussen läßt (vgl. zu der Frage der Befangenheit wegen richterlicher Vorbefassung: Wendisch in LR § 24 StPO Rdn. 26; BGHSt 9, 234; vgl. auch BGH, Urteile vom 23. November 1995 - 1 StR 296/95 und vom 17. Juli 1996 - 5 StR 121/96).
  • BGH, 10.10.2006 - 1 StR 284/06

    Sicherungsverwahrung (Verwirkung einer Strafe; Auswirkung auf die Anordnung der

    Denn zwischen der Strafe und der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung besteht grundsätzlich keine Wechselwirkung (vgl. BGH NStZ 1994, 280, 281; NJW 1996, 3018, 3019 (insoweit in BGHSt 42, 191, nicht abgedruckt); NStE Nr. 17 zu § 344 StPO).
  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 441/97

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge -

  • BGH, 17.12.1998 - 5 StR 302/98

    Anordnung der Sicherungsverwahrung; Hypothetische Gesamtstrafe; Maßgeblicher

  • OLG Stuttgart, 26.01.2005 - 4 Ss 530/04

    Strafverfahren: Befangenheit des Richters wegen Inaussichtstellung einer

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