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   BVerfG, 02.08.1996 - 2 BvR 1511/96   

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BVerfG, 02.08.1996 - 2 BvR 1511/96 (https://dejure.org/1996,985)
BVerfG, Entscheidung vom 02.08.1996 - 2 BvR 1511/96 (https://dejure.org/1996,985)
BVerfG, Entscheidung vom 02. August 1996 - 2 BvR 1511/96 (https://dejure.org/1996,985)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zulässigkeit personenbezogener Datenerhebung durch die Polizei

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine DNA-Analyse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Beschuldigten gegen Anordnung der Entnahme einer Blutprobe

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Blutprobe - DNA-Analyse - Tatverdächtiger - Verfassungsmäßigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3071
  • NStZ 1996, 606
  • NStZ 1997, 397 (Ls.)
  • StV 1996, 645
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 02.08.1996 - 2 BvR 1511/96
    Diesen obliegt nicht nur die Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften des Strafprozeßrechts, sondern auch die Feststellung des entscheidungserheblichen Tatbestandes sowie die dazu notwendige Würdigung der Beweis- oder Ermittlungsergebnisse (vgl. BVerfGE 18, 85 [92]).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß Rechtsanwendung und Verfahren bei einer verständigen Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich sind und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [96]).

  • BVerfG, 18.09.1995 - 2 BvR 103/92

    Verfassungsmäßigkeit der Durchführung einer DNA-Analyse an einer Blutprobe

    Auszug aus BVerfG, 02.08.1996 - 2 BvR 1511/96
    a) Die Kammer hat bereits unter Berücksichtigung einschlägiger Senatsrechtsprechung entschieden, daß § 81a StPO eine ausreichende Eingriffsermächtigung für eine Anordnung enthält, eine Blutprobe bei einem Beschuldigten zu entnehmen, sie im nichtcodierenden Bereich der DNA zu untersuchen und mit Spurenmaterial zu vergleichen (vgl. BVerfG [Kammer], NJW 1996, S. 771 [772 f.]).

    Das Bundesverfassungsgericht kann sie allerdings nicht in allen Einzelheiten, sondern nur daraufhin nachprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die hierbei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen (vgl. BVerfGE 27, 211 [219]; BVerfG [Kammer], NJW 1996, S. 771 [773]).

  • BVerfG, 27.02.1996 - 2 BvR 200/91

    Verwertung einer DNA-Analyse im Strafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 02.08.1996 - 2 BvR 1511/96
    Insbesondere hat das Gericht zur Begründung des Tatverdachts nicht den Umstand herangezogen, daß der Beschwerdeführer eine freiwillige Teilnahme an der DNA-Untersuchung abgelehnt hat; eine solche Erwägung verstieße freilich gegen rechtsstaatliche Grundsätze (vgl. dazu BVerfG [Kammer], NJW 1996, S. 1587 [1588]).
  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Auszug aus BVerfG, 02.08.1996 - 2 BvR 1511/96
    Das Bundesverfassungsgericht kann sie allerdings nicht in allen Einzelheiten, sondern nur daraufhin nachprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die hierbei zugrunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen (vgl. BVerfGE 27, 211 [219]; BVerfG [Kammer], NJW 1996, S. 771 [773]).
  • BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99

    Genetischer Fingerabdruck I

    Dies gilt jedenfalls, solange sich die Eingriffsermächtigung nur auf den nicht-codierenden, zu etwa 30 % aus Wiederholungseinheiten bestehenden Anteil der DNA bezieht (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. August 1996 - 2 BvR 1511/96 -, NJW 1996, S. 3071 ; s.a. Benfer, StV 1999, S. 402 ), ausschließlich die Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters zum Zweck der Identitätsfeststellung in künftigen Strafverfahren vorgenommen und das Genmaterial nach der Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters vernichtet wird.
  • BVerfG, 12.02.2007 - 2 BvR 273/06

    Effektivität des Rechtsschutzes (fehlende fachgerichtliche Stellungnahme zur

    Da die angegriffene Entscheidung somit schon wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 4 GG aufzuheben ist, kann dahinstehen, ob das Landgericht die Bedeutung anderer Grundrechte, namentlich von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, verkannt hat, in denen der Beschwerdeführer durch die Blutentnahme verletzt sein könnte, zumal in erster Linie die dafür zuständigen Strafgerichte zu entscheiden haben, ob die Voraussetzungen des § 81 a StPO im Einzelfall vorliegen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. August 1996 - 2 BvR 1511/96 -, NJW 1996, S. 3071 ).
  • BGH, 21.01.2004 - 1 StR 364/03

    Grundsatz der Selbstbelastungsfreiheit (belastende Beweiswürdigung einer

    Eine solche Erwägung verstoße gegen rechtsstaatliche Grundsätze (BVerfG, Kammer, NJW 1996, 1587, 1588; 1996, 3071, 3072).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht (NJW 1996, 3071, 3072) den Verstoß einer solchen Erwägung gegen rechtsstaatliche Grundsätze für die Begründung eines Tatverdachts und der Beschuldigten-Stellung angenommen; für die Überzeugungsbildung des erkennenden Gerichts aber kann nichts anderes gelten.

    Wenn andere verdachtsbegründende Kriterien angeführt werden können und sich der Kreis der grundsätzlich Verdächtigen durch die Abgabe einer Vielzahl freiwilliger Speichelproben verdichtet hat, wird auch jemand zur Entnahme einer solchen Probe durch strafprozessuale Anordnung gezwungen werden können, der bis dahin keine abgegeben hat (vgl. BVerfG, Kammer, NJW 1996, 3071).

  • BVerfG, 31.10.2007 - 2 BvR 1346/07

    Rechtsschutz gegen die Anordnung einer Blutentnahme durch die Staatsanwaltschaft

    Da die angegriffene Entscheidung somit schon wegen Verstoßes gegen Art. 19 Abs. 4 GG aufzuheben ist, kann dahinstehen, ob das Landgericht die Bedeutung anderer Grundrechte, namentlich von Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, verkannt hat, in denen der Beschwerdeführer durch die Blutentnahme verletzt sein könnte, zumal in erster Linie die dafür zuständigen Strafgerichte zu entscheiden haben, ob die Voraussetzungen des § 81a StPO im Einzelfall vorliegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. August 1996 - 2 BvR 1511/96 -, NJW 1996, S. 3071 ).
  • VerfG Brandenburg, 19.01.2024 - VfGBbg 25/21

    Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Rechtsweg nicht erschöpft;

    Diese Bereiche sind der Nachprüfung durch das Verfassungsgericht grundsätzlich entzogen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 2. August 1996 ‌- 2 BvR 1511/96 -,‌ Rn. 13, juris).
  • VerfGH Berlin, 13.12.2005 - VerfGH 113/05

    Keine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, der

    Dieser kann auf eine Verfassungsbeschwerde hin nur dann eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere Grundrechte eines Betroffenen in ihrer Bedeutung und Tragweite grundsätzlich verkannt worden sind oder die fachgerichtliche Entscheidung auf Willkür beruht (Beschlüsse vom 28. Juni 2001 - VerfGH 48/01, 48 A /01 - LVerfGE 12, 34 und vom 16. Mai 2002 - VerfGH 124/01, 124 A/01 - LVerfGE 13, 42 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1996, 3071 ).

    Der aufgrund einer DNA-Analyse gewonnene "genetische Fingerabdruck" vermag gewichtige Hinweise auf die Täterschaft eines Tatverdächtigen zu geben oder aber auch zum Ausschluss eines Tatverdächtigen zu führen (BVerfG, NJW 1996, 3071 ).

    Denn ein dem amtsgerichtlichen Beschluss anhaftender Mangel wäre insoweit jedenfalls dadurch geheilt, dass das Landgericht die Beschwerde mit einer eingehenden Begründung verworfen hat, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. Beschluss vom 21. März 2003, a. a. O., S. 82; vgl. zum Bundesrecht BVerfG, NJW 1996, 3071 ).

  • VerfGH Berlin, 07.11.2006 - VerfGH 56/05

    Zur Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Verwendung eines

    Der Verfassungsgerichtshof kann auf eine Verfassungsbeschwerde hin nur dann eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere Grundrechte eines Betroffenen in ihrer Bedeutung und Tragweite grundsätzlich verkannt worden sind oder die fachgerichtliche Entscheidung auf Willkür beruht (Beschlüsse vom 28. Juni 2001 - VerfGH 48/01, 48 A /01 - LVerfGE 12, 34 und 16. Mai 2002 - VerfGH 124/01, 124 A/01 - LVerfGE 13, 42 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1996, 3071 ).
  • VerfGH Berlin, 19.02.2007 - VerfGH 180/06

    Teils aus Subsidiaritätsgründen unzulässige, im Übrigen unbegründete

    Der Verfassungsgerichtshof kann auf eine Verfassungsbeschwerde hin nur dann eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere Grundrechte eines Betroffenen in ihrer Bedeutung und Tragweite grundsätzlich verkannt worden sind oder die fachgerichtliche Entscheidung auf Willkür beruht (Beschlüsse vom 28. Juni 2001 - VerfGH 48/01, 48 A /01 - LVerfGE 12, 34 und 16. Mai 2002 - VerfGH 124/01, 124 A/01 - LVerfGE 13, 42 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, NJW 1996, 3071 ).
  • VerfGH Saarland, 18.12.2015 - Lv 4/15
    Selbst wenn die Ausführungen des Amtsgerichts dem Erfordernis einer einzel- fallbezogenen Prüfung nicht genügten, wäre ein solcher dem amtsgerichtlichen Beschluss anhaftender Mangel insoweit jedenfalls dadurch geheilt, dass das Landgericht die Beschwerde mit einer eingehenden Begründung verworfen hat, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG, Beschl. vom 2.8.1996 - 2 BvR 1511/96 - NJW 1996, S. 3071, 3072; VerfGH Berlin, Beschl. vom 21.3.2003 - 112/02 -, juris, Rn. 20).

    Den Strafgerichten obliegt nicht nur die Auslegung und Anwendung der einschlägi- gen Vorschriften des Strafprozessrechts, sondern auch die Feststellung des entscheidungserheblichen Sachverhalts sowie die dazu notwendige Würdigung der Beweis- oder Ermittlungsergebnisse (BVerfG, Beschl. vom 2.8.1996 - 2 BvR 1511/96 -, NJW 1996, 3071, 3072; VerfGH Berlin, Beschl. vom 14.2.2006 - 34/03 -, juris, Rn. 31).

  • VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 112/02

    Zur Verfassungsmäßigkeit des sog. genetischen Fingerabdrucks

    Denn ein dem amtsgerichtlichen Beschluß anhaftender Mangel wäre insoweit jedenfalls dadurch geheilt, daß das Landgericht die Beschwerde mit einer eingehenden Begründung verworfen hat, die verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfG, Beschluß vom 2. August 1996 - 2 BvR 1511/96 - NJW 1996, 3071 ).

    - 2 BvR 1511/96 - NJW 1996, 3071 ).

  • KG, 08.05.2001 - 1 Ss 180/99

    Zulässigkeit der Sachentscheidung durch das Revisionsgericht trotz

  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 114/04

    Keine Verletzung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, des

  • VerfGH Berlin, 14.02.2006 - VerfGH 34/03

    Keine Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung durch

  • VerfG Brandenburg, 20.09.2013 - VfGBbg 75/12

    Wohnungsdurchsuchung; Molekulargenetische Untersuchung; Tatverdacht;

  • VerfGH Berlin, 25.04.2006 - VerfGH 141/05

    Wegen fehlender Substantiierung und aus Gründen der Subsidiarität unzulässige

  • OLG Braunschweig, 20.12.2001 - 2 Ss (BZ) 76/01

    Bußgeldbescheid; Einspruch; Säumnis; Prozessurteil; Verschlechterungsverbot;

  • KG, 28.03.2000 - 1 Ss 87/98

    Körperliche Untersuchung: Brechmittelvergabe zur Exkorporation verschluckter

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