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   BGH, 18.10.1995 - I ZB 15/95   

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https://dejure.org/1995,837
BGH, 18.10.1995 - I ZB 15/95 (https://dejure.org/1995,837)
BGH, Entscheidung vom 18.10.1995 - I ZB 15/95 (https://dejure.org/1995,837)
BGH, Entscheidung vom 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95 (https://dejure.org/1995,837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anwaltskanzlei - Fristversäumnis - Botengang - Kontrolle

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233
    Möglichkeit des Anwaltsverschuldens verhindert Wiedereinsetzung

  • BRAK-Mitteilungen

    Keine Wiedereinsetzung bei Beauftragung einer nicht hinreichend erfahrenen Bürokraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 Abs. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Möglichkeit eines Verschuldens; Beauftragung einer nicht hinreichend ausgebildeten Mitarbeiterin mit der Veranlassung eines Botengangs

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 319
  • MDR 1996, 315
  • MDR 1996, 316
  • VersR 1996, 256
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.09.1991 - I ZB 12/91

    Keine Wiedereinsetzung bei offengebliebener Möglichkeit, daß Fristversäumung

    Auszug aus BGH, 18.10.1995 - I ZB 15/95
    Ist aber die Möglichkeit einer verschuldeten Fristversäumung gegeben, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (BGH, Beschl. v. 26.9.1991 - I ZB 12/91, NJW 1992, 574 = VersR 1992, 637).
  • BGH, 10.05.2005 - XI ZR 128/04

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines Computerfax

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kann danach nicht gewährt werden, wenn nach den glaubhaft gemachten Tatsachen die Möglichkeit offenbleibt, daß die Fristversäumung von der Partei bzw. ihrem Prozeßbevollmächtigten verschuldet war (BGH, Beschlüsse vom 26. September 1991 - I ZB 12/91, NJW 1992, 574, 575, vom 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95, NJW 1996, 319 und vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 10/04, NJW-RR 2005, 143, 145).
  • BGH, 12.09.2019 - IX ZB 13/19

    Unterzeichnen des Empfangsbekenntnisses für eine Urteilszustellung durch einen

    Ist die Möglichkeit einer verschuldeten Fristversäumung gegeben, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht gewährt werden (BGH, Beschluss vom 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95, NJW 1996, 319).
  • BGH, 04.11.2003 - VI ZB 50/03

    Anforderungen an die Organisation des Rechtsanwaltsbüros; Eintragung mündlich

    Das Berufungsgericht hat hiernach ohne Rechtsfehler ein Verschulden des Klägers bzw. seines Prozeßbevollmächtigten für nicht ausgeschlossen erachtet und dementsprechend den Antrag auf Wiedereinsetzung zurückgewiesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 1995 - I ZB 15/95 - VersR 1996, 256, 257 und vom 9. Juni 1994 - I ZB 5/94 - VersR 1995, 72, 73).
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