Rechtsprechung
BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgloser Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung von Betroffenen der sogenannten demokratischen Bodenreform
- Wolters Kluwer
Flächenerwerb - Ausgleichsleistung - Vollzug
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Verfassungsbeschwerde; einstweilige Anordnung; Folgenabwägung; Flächenerwerbsprogramm
- snafu.de
BVerfGG § 32 Abs. 1; Ausgleichsleistungsgesetz § 3
Verfassungsmäßigkeit des Flächenerwerbsprogramms - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine einstweilige Anordnung gegen § 3 des Ausgleichsleistungsgesetzes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im vorläufigen Rechtsschutzverfahren
- Universität des Saarlandes (Pressemitteilung)
Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im vorläufigen Rechtsschutzverfahren
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 94, 334
- NJW 1996, 3333 (Ls.)
- ZIP 1996, 1229
- ZMR 1996, 473
- WM 1996, 1224
Wird zitiert von ... (65) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 05.07.1995 - 1 BvR 2226/94
Rasterfahndung
Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
Kann letzteres nicht festgestellt werden, muß der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).Dabei ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen, wenn - wie hier - eine gesetzliche Regelung außer Vollzug gesetzt werden soll (vgl. BVerfGE 93, 181 m.w.N.).
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß dieser Restitutionsausschluß, der unter anderem die Enteignungen im Rahmen der Bodenreform betrifft, von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 84, 90;… Beschluß vom 18. April 1996, ZIP 1996, S. 886).Bei der Gewichtung dieses Nachteils ist indessen zu berücksichtigen, daß der Gesetzgeber nicht verpflichtet war, den Opfern der Bodenreform eine Wiedergutmachung in Form einer Rückgabe der enteigneten Vermögenswerte in Natur zu gewähren (vgl. BVerfGE 84, 90 ).
- BVerfG, 29.04.1996 - 2 BvG 1/93
Verfassungsmäßigkeit der Änderung der Treuhandanstalt-Richtlinien
Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
Der Antrag ist vom Bundesverfassungsgericht mit Beschluß vom 29. April 1996 - 2 BvG 1/93 - gemäß § 24 BVerfGG verworfen worden.
- BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90
Bodenreform II
Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, daß dieser Restitutionsausschluß, der unter anderem die Enteignungen im Rahmen der Bodenreform betrifft, von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist (vgl. BVerfGE 84, 90; Beschluß vom 18. April 1996, ZIP 1996, S. 886). - BVerfG, 17.08.1993 - 1 BvR 1474/92
Ablehnung der Wiederholung einer einstweiligen Anordnung betreffend die Versagung …
Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
An der Vermeidung eines solchen Zustandes besteht, wie das Bundesverfassungsgericht für vergleichbare Sachlagen bereits entschieden hat (vgl. BVerfGE 85, 130 ; 89, 113 ), ein erhebliches öffentliches Interesse. - BVerfG, 03.12.1991 - 1 BvR 1730/91
Baustopp für Projekt auf einem aufgrund des Gesetzes zur Regelung offener …
Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
An der Vermeidung eines solchen Zustandes besteht, wie das Bundesverfassungsgericht für vergleichbare Sachlagen bereits entschieden hat (vgl. BVerfGE 85, 130 ; 89, 113 ), ein erhebliches öffentliches Interesse. - BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93
Isserstedt
Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
Kann letzteres nicht festgestellt werden, muß der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr). - BVerfG, 07.02.1995 - 1 BvR 2116/94
Parabolantenne II
Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95
Kann letzteres nicht festgestellt werden, muß der Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens also als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; stRspr).
- BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94
Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos
- 1 BvR 2307/94 - - 1 BvR 1120/95 - - 1 BvR 1408/95 - - 1 BvR 2460/95 - - 1 BvR 2471/95 -.- 1 BvR 2307/94 - - 1 BvR 1120/95 - - 1 BvR 1408/95 - - 1 BvR 2460/95 - - 1 BvR 2471/95 -.
- 1 BvR 1408/95 -,.
Hinzu kommen Regelungen zum so genannten Flächenerwerbsprogramm in den §§ 3 und 4, das für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit des begünstigten Erwerbs von land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Beitrittsgebiet eröffnet (vgl. dazu schon BVerfGE 94, 334 ), und die Vorschrift des § 5. Sie betrifft die Rückgabe beweglicher Sachen und sieht für diese, soweit es sich um Kulturgut handelt, das zur Ausstellung für die Öffentlichkeit bestimmt ist, für Zwecke der Nutzung seitens der Öffentlichkeit oder der Forschung einen zuerst unentgeltlichen, später entgeltlichen öffentlichen Nießbrauch vor.
Mit den Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2307/94 und 1 BvR 1408/95 wenden sich die Beschwerdeführer zu I und III, deren Vorbringen in weiten Teilen übereinstimmt, unmittelbar gegen § 1 Abs. 1, § 3 Abs. 1 und 4 Satz 1, § 4 Abs. 1, die §§ 7 und 8 EntschG, auch in Verbindung mit den §§ 1, 2 Abs. 1 Satz 2 AusglLeistG, die §§ 3 und 5 AusglLeistG sowie § 3 Satz 1 NS-VEntschG in Verbindung mit § 8 EntschG.
Zu den Verfassungsbeschwerden haben sich namens der Bundesregierung das Bundesministerium der Finanzen und zu den Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2307/94 und 1 BvR 1408/95 außerdem - in einer gemeinsamen Stellungnahme - die Regierungen der Länder Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen geäußert.
a) Die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2307/94 und 1 BvR 1408/95 seien im Wesentlichen zulässig, weil sie im Sinne von § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG von allgemeiner Bedeutung seien.
aa) Das ergebe sich für die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2307/94 und 1 BvR 1408/95 aus Folgendem:.
Die Landesregierungen haben zu den Verfahren 1 BvR 2307/94 und 1 BvR 1408/95 ergänzend wie folgt Stellung genommen:.
Die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2307/94, 1 BvR 1120/95, 1 BvR 1408/95 und 1 BvR 2460/95 sind dagegen zulässig.
Unzulässig ist ferner die im Verfahren 1 BvR 1408/95 erhobene Rüge, im Hinblick auf die Restitutionsregelung für bewegliche Sachen in § 5 AusglLeistG sei § 1 Abs. 8 Buchstabe a VermG nicht länger mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, soweit diese Vorschrift die Rückübertragung für die auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage enteigneten Immobilien ausschließe.
Die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 2307/94, 1 BvR 1120/95, 1 BvR 1408/95 und 1 BvR 2460/95 sind unbegründet.
Art. 14 GG verpflichtet den Bundesgesetzgeber daher weder zu einer Wiedergutmachung von Vermögensschäden in der Form einer Rückgabe rechtsstaatswidrig entzogener Vermögenswerte (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 94, 334 ) noch zur Eröffnung von Wiedererwerbsmöglichkeiten oder zu einer Entschädigung.
Die in den Verfahren 1 BvR 2307/94, 1 BvR 1408/95, 1 BvR 2460/95 und 1 BvR 2471/95 angegriffenen Vorschriften des Ausgleichsleistungsgesetzes sind mit dem Grundgesetz ebenfalls vereinbar.
Zum anderen stellt das Flächenerwerbsprogramm ein eigenständiges Förderprogramm zugunsten der Land- und Forstwirtschaft in den neuen Ländern dar, mit dem die Eigentumsbildung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe erleichtert werden soll (vgl. dazu schon BVerfGE 94, 334 ).
Denn die durch das Flächenerwerbsprogramm begünstigten Alteigentümer haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen Wiedergutmachung in der Form des subventionierten Rückerwerbs land- und forstwirtschaftlicher Flächen unter Ausschluss anderer gewährt wird (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 94, 334 ).
Auch Satz 5 des § 3 Abs. 5 AusglLeistG, nach dem ein Anspruch auf bestimmte Flächen nicht besteht, ist nicht zu beanstanden, weil sich ein derartiger Anspruch verfassungsrechtlich nicht begründen lässt (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 94, 334 ).
Auch § 2 Satz 2 und § 3 Satz 1 NS-VEntschG in Verbindung mit § 8 EntschG, die in den Verfahren 1 BvR 1120/95 und 1 BvR 1408/95 angegriffen werden, haben verfassungsrechtlich Bestand.
- BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20
Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die …
Daher ist über den Antrag auf einstweilige Anordnung aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; stRspr). - BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00
Bodenreform III
Hinzu kommen Regelungen zum so genannten Flächenerwerbsprogramm in § 3 und § 4, das für bestimmte Personengruppen die Möglichkeit des begünstigten Erwerbs von land- und forstwirtschaftlichen Flächen im Beitrittsgebiet eröffnet (vgl. BVerfGE 94, 334 ).Mit den Regelungen zum begünstigten Flächenerwerb wollte der Gesetzgeber zwei Zwecke erreichen: einerseits ein Wiedergutmachungsprogramm für Alteigentümer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und andererseits ein Förderprogramm zum Aufbau der privatnützigen Land- und Forstwirtschaft in den neuen Ländern (vgl. BVerfGE 94, 334 ).
- BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 31/20
Ablehnung eines mit dem Angebot von Schutzvorkehrungen verbundenen Antrags auf …
b) Daher ist über den Antrag auf einstweilige Anordnung aufgrund einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfGE 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; stRspr). - BVerfG, 08.08.2000 - 1 BvQ 21/00
Keine einstweilige Anordnung gegen Vermögensrechtsergänzungsgesetz
b) Die weiteren hier maßgeblichen Änderungen betreffen den in § 3 AusglLeistG geregelten Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (vgl. dazu BVerfGE 94, 334 ).Ziel dieser Verfassungsbeschwerden ist es, eine gesetzliche Neuregelung zu erreichen, die höhere Ausgleichsleistungen vorsieht und die Möglichkeiten der Betroffenen der Bodenreform verbessert, ihr früheres land- und forstwirtschaftliches Eigentum wiederzuerlangen (vgl. BVerfGE 94, 334 ).
Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am 11. April 2000 unter anderem über die Verfassungsbeschwerde der Antragsteller zu 8 bis 27 und 29 bis 38 (1 BvR 1408/95) mündlich verhandelt.
Ist dies nicht der Fall, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde später aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde der Erfolg aber zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 99, 57 ; stRspr).
Die Restitutionsberechtigung dieser Antragsteller steht aber nach ihrem Vortrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 1408/95 bereits bestandskräftig fest.
Im Hinblick darauf wäre der Erlass der einstweiligen Anordnung geeignet, den im Gemeinwohlinteresse liegenden zügigen Aufbau der Land- und Forstwirtschaft im Beitrittsgebiet (vgl. dazu BVerfGE 94, 334 ) weiter zu hemmen.
Dass auch deren Belange berücksichtigungsfähig sind, obwohl es sich nicht um Wiedergutmachungsberechtigte handelt, hat das Bundesverfassungsgericht bereits klargestellt (vgl. BVerfGE 94, 334 ).
- BGH, 04.05.2007 - V ZR 162/06
Voraussetzungen des begünstigten Erwerbs landwirtschaftlicher Flächen
(2) (a) Die Vorschrift des § 3 AusglLeistG enthält neben dem Wiedergutmachungsprogramm aber auch ein eigenständiges Förderprogramm zum Aufbau der Land- und Forstwirtschaft in den neuen Bundesländern (vgl. BVerfGE 112, 1, 39; 102, 254, 332; 94, 334, 349 f.).Wird vorrangig auf diese Zielrichtung des Gesetzes abgestellt, ist Sinn und Zweck von § 3 Abs. 2 Satz 3 AusglLeistG darin zu sehen, dass auch die Alteigentümer am begünstigen Flächenerwerb teilnehmen und damit zum strukturellen Neuaufbau in den neuen Ländern beitragen können, sofern sie ortsansässige, selbstwirtschaftende Pächter sind (so BVerfGE 94, 334, 350).
Für diese Auslegung spricht, dass die - hier in Rede stehende - Erwerbsmöglichkeit für selbstwirtschaftende Pächter nach § 3 Abs. 1 bis 4 AusglLeistG dem Förderprogramm zum Aufbau der Land- und Forstwirtschaft zugerechnet wird (vgl. BVerfGE 94, 334, 349), während sich das in § 3 AusglLeistG enthaltene Wiedergutmachungsprogramm in erster Linie in den Regelungen über die Erwerbsberechtigung der nicht selbstwirtschaftenden Alteigentümer (§ 3 Abs. 5 AusglLeistG) findet (vgl. Ludden, VIZ 1997, 129, 130).
Durch die Bevorzugung ortsansässiger und selbstwirtschaftender Landwirte bei der Privatisierung ehemals volkseigener land- und forstwirtschaftlicher Flächen in Ostdeutschland sollen neue und funktionsfähige Eigentumsstrukturen in diesem Bereich geschaffen werden (vgl. BVerfGE 94, 334, 350).
- BVerfG, 13.02.2003 - 2 BvQ 3/03
Antrag der Republik Argentinien auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen …
Kann Letzteres nicht festgestellt werden, muss demnach der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen angesehen werden, sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, der Antrag in der Hauptsache aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Antrag in der Hauptsache aber erfolglos bliebe (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 91, 70 ; 92, 126 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 99, 57 ; 104, 23 ; stRspr). - BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04
Einstweilige Anordnung gegen Verpflichtung zur Erhebung von Gewerbesteuer …
- BVerfG, 06.02.2003 - 1 BvR 188/03
Kein drohender schwerer Nachteil durch zivilrechtliche Verurteilung auf Erteilung …
Dabei müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; stRspr). - BVerfG, 10.10.2000 - 1 BvR 1644/00
Aussetzung der Vollstreckbarkeit einer Verurteilung zur Zahlung eines …
Dabei müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; 96, 120 ; stRspr). - BVerfG, 23.03.2001 - 1 BvR 238/01
Vorläufige Aussetzung der Verpflichtung einer Anwaltssozietät zur …
- BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvE 3/02
Zählverfahren
- BVerfG, 23.11.2001 - 1 BvR 1778/01
Keine einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
- BVerfG, 04.04.2002 - 1 BvR 605/02
Keine einstweilige Anordnung der Rückführung von Kindern in den Haushalt der …
- BVerfG, 07.04.2003 - 2 BvQ 14/03
Kein Erlass einer eA in Auslieferungssache wegen Unzulässigkeit der …
- BVerfG, 30.09.2004 - 1 BvR 1418/04
Verfügungsverbot in Bezug auf ein Grundstück und Eintragung ins Grundbuch
- BVerwG, 21.06.2006 - 8 C 12.05
Kostenfreiheit; Katasteramt; Auskunft; Vergewisserungsverfahren; …
- BVerfG, 11.01.2000 - 1 BvR 1392/99
Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung im Verfahren über …
- BVerfG, 21.10.1998 - 1 BvR 179/94
Geltung des Investitionsvorrangs für vermögensrechtliche Rückgabeansprüche von …
- BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvQ 18/07
Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Wirksamkeit eines gerichtlichen …
- BVerfG, 15.09.2004 - 1 BvR 1924/04
Erlass einer eA zur Aussetzung der Zwangsvollstreckung eines dinglich gesicherten …
- BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 1498/00
Ablehnung des Erlasses einer eA, Teile der HuHV BE vorläufig auszusetzen
- BVerfG, 12.01.2001 - 1 BvQ 38/00
Ablehnung einer einstweiligen Anordnung, den erweiterten Ausschluss der …
- BVerfG, 07.03.2001 - 2 BvR 2108/00
Verbot der Vollziehung der angedrohten Abschiebung eines Türken in die Türkei - …
- BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvR 762/20
Erfolgloser Eilantrag gegen Regelungen zu vorläufigen Ausgangsbeschränkungen …
- BVerfG, 25.02.2008 - 1 BvR 312/08
Vorübergehende Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem Räumungsbeschluss …
- BVerfG, 13.03.2008 - 1 BvR 572/08
Einstweilige Anordnung, die Zwangsvollstreckung aus einer zivilgerichtlichen …
- OLG Naumburg, 26.10.2004 - 11 U 40/04
Anspruch auf Rückgabe landwirtschaftlicher Flächen wegen Täuschung über …
- BVerfG, 18.06.2001 - 1 BvR 1002/01
Einstweilige Untersagung einer Zwangsräumung wegen Suizidgefahr
- LSG Berlin, 30.01.2002 - L 9 KR 982/01
Pharma-Unternehmen scheitert mit Eil-Antrag gegen Arzneimittel-Festbeträge
- BVerfG, 25.04.2001 - 2 BvQ 15/01
Anweisung an die Strafvollstreckungsbehörde durch eA, bis zur Rechtskraft einer …
- BVerfG, 08.11.2000 - 1 BvR 1577/00
Sofortvollzug einer Untersagung gem KredWG § 37 nach KredWG § 49 - Abwägung der …
- BVerfG, 11.03.1999 - 2 BvQ 4/99
Vorläufige Entscheidung im Fall der "gegenläufigen Kindesentführung"
- BFH, 15.03.2007 - II R 80/05
Steuerpflicht des Grundstückserwerbs im Flächenerwerbsprogramm nach § 3 …
- BFH, 26.10.2006 - II R 49/05
Steuerpflicht des Grundstückserwerbs im Flächenerwerbsprogramm nach § 3 …
- BVerfG, 04.09.2000 - 1 BvR 1571/00
Erlaß einer eA, mit der die sofortige Vollziehung eines Beschlusses des …
- BVerfG, 31.07.1998 - 2 BvR 1206/98
Einstweilige Anordnung im Fall "Kindesentführung" verlängert
- BVerfG, 15.05.2000 - 1 BvQ 8/00
Zur Gewährleistung von GG Art 13 Abs 1 erlassene einstweilige Anordnung, die …
- VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 138/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- VerfG Brandenburg, 21.08.2003 - VfGBbg 74/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- VerfG Brandenburg, 19.06.2003 - VfGBbg 7/03
Keine vorläufige Aussetzung des Inkrafttretens einer eine Gemeinde auflösenden …
- BVerfG, 09.07.1999 - 2 BvR 1207/99
Ausschluß der Beihilfe für Wahlleistungen bei stationärem Krankenhausaufenthalt
- VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 132/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- VerfG Brandenburg, 21.08.2003 - VfGBbg 157/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- VerfG Brandenburg, 21.08.2003 - VfGBbg 131/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- VerfG Brandenburg, 06.08.2003 - VfGBbg 41/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform
- VerfG Brandenburg, 06.08.2003 - VfGBbg 191/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform
- VerfG Brandenburg, 18.08.2005 - VfGBbg 6/05
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform
- VerfG Brandenburg, 21.08.2003 - VfGBbg 16/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform
- BVerfG, 29.06.2000 - 1 BvQ 8/00
Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung wegen Fristversäumung des BVerfGG § …
- VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 11/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- VerfG Brandenburg, 21.08.2003 - VfGBbg 117/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 106/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform
- VerfG Brandenburg, 06.08.2003 - VfGBbg 25/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- VerfG Brandenburg, 06.08.2003 - VfGBbg 35/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform
- VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 37/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 181/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 215/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform
- VerfG Brandenburg, 18.09.2003 - VfGBbg 219/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform
- VerfG Brandenburg, 06.08.2003 - VfGBbg 146/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform
- BVerfG, 10.12.1997 - 2 BvR 2172/97
- VerfG Brandenburg, 16.10.2003 - VfGBbg 232/03
Kommunale Selbstverwaltung; Gemeindegebietsreform; Gegenstandswert; …
- BVerfG, 03.06.1997 - 1 BvR 342/97
Erfolgloser Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung
- OVG Brandenburg, 08.12.2004 - 3 A 804/01
Kosten bei einem Antrag auf Auskunft im Zusammenhang mit einer …
- BVerfG, 04.06.1997 - 2 BvR 1761/96
Anrechnung verfahrensfremder Untersuchunngshaft
Rechtsprechung
BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Besorgnis der Befangenheit in Strafvollzugssachen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 20.12.1994 - 1 Vollz (Ws) 224/94
- BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
Papierfundstellen
- NJW 1996, 3333
- NStZ 1997, 430
- NStZ-RR 1997, 23
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
Weder verkennt es in grundsätzlicher Weise die Bedeutung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG , noch erscheint die Anwendung des § 24 Abs. 2 StPO in einer Weise fehlerhaft, daß sie den Willkürvorwurf rechtfertigen könnte (vgl. dazu BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 82, 286 [299]; 87, 282 [285]). - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
Vorlagepflicht
Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
Weder verkennt es in grundsätzlicher Weise die Bedeutung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG , noch erscheint die Anwendung des § 24 Abs. 2 StPO in einer Weise fehlerhaft, daß sie den Willkürvorwurf rechtfertigen könnte (vgl. dazu BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 82, 286 [299]; 87, 282 [285]). - BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
§ 24 Abs. 2 StPO soll im Einzelfall gewährleisten, daß die Verfahrensbeteiligten einem persönlich und sachlich unabhängigen, unparteilichen und neutralen Richter gegenüberstehen (vgl. BVerfGE 21, 139 [146]).
- BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53
Tatsachenfeststellung
Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
Weder verkennt es in grundsätzlicher Weise die Bedeutung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG , noch erscheint die Anwendung des § 24 Abs. 2 StPO in einer Weise fehlerhaft, daß sie den Willkürvorwurf rechtfertigen könnte (vgl. dazu BVerfGE 3, 359 [364 f.]; 82, 286 [299]; 87, 282 [285]). - BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei …
Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
Es ist ihm aber nicht zuzumuten, bei der weiteren Beschreitung des Rechtswegs möglicherweise zunächst einem unzuständigen Richter unterworfen zu sein (vgl. BVerfGE 24, 56 [61]). - BVerfG, 25.01.1972 - 2 BvA 1/69
Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 19.08.1996 - 2 BvR 115/95
Bei der Frage, ob dieser Befund den Tatbestand des § 24 Abs. 2 StPO ausfüllen kann, hat das Oberlandesgericht allgemeiner Ansicht entsprechend darauf abgestellt, ob die Anstaltsleitung bei verständiger Würdigung des Sachverhalts Grund zu der Annahme haben konnte, der abgelehnte Richter nehme ihr gegenüber eine innere Haltung ein, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (vgl. BVerfGE 32, 288 [290];… zu weiteren Nachweisen siehe Kleinknecht/Meyer-Goßner, § 24 StPO Rn. 8).
- BGH, 09.05.2012 - 2 StR 25/12
Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im …
Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).
- BGH, 09.05.2012 - 2 StR 622/11
Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im …
Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).
- BGH, 09.05.2012 - 2 StR 620/11
Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im …
Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 = NJW 2007, 1670 mwN; 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996 = NJW 1996, 3333).
- BGH, 20.06.2012 - 2 StR 61/12
Gesetzlicher Richter; Besorgnis der Befangenheit von Richtern des BGH im …
Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG - 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 mwN; - 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996).Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG - 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996).
- BGH, 20.06.2012 - 2 StR 166/12
Hinderung an der Mitwirkung über Ablehnungsgesuche im Zusammenhang mit dem …
Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG - 2 BvR 958/06 vom 27. Dezember 2006 mwN; - 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996).Ob nach § 24 Abs. 2 StPO die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit stattfindet, beurteilt sich stets im Hinblick auf das konkrete Verfahren; ist ein Bezug zum konkreten Verfahrensgegenstand gegeben, kann nicht von einer verfahrensübergreifenden Generalablehnung die Rede sein, die gesetzlich nicht vorgesehen ist (BVerfG - 2 BvR 115/95 vom 19. August 1996).
- LG Frankfurt/Oder, 25.06.2021 - 24 Qs 11/21
Andreas Müller (Richter)
Entscheidend ist jedoch, dass zwischen den Äußerungen und dem konkreten Verfahren, in welchem der Richter abgelehnt wird, ein Bezug gegeben ist, denn eine verfahrensübergreifende Generalablehnung wegen geäußerter Rechtsansichten ist dem Gesetz fremd (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. August 1996 - 2 BvR 115/95-, juris, Kammerbeschluss vom 11. Oktober 2011 - 2 BvR 1010/10-, juris). - LG Bad Kreuznach, 07.04.2020 - 2 KLs 1042 Js 890/19
Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, falsche Rechtsanwendung
Die Vorschrift ist einfachgesetzlicher Ausdruck der verfassungsrechtlichen Prinzipien des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) und der Unabhängigkeit der Gerichte (Art. 97 Abs. 1 GG), die garantieren, dass der Rechtsuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27.12.2006, Az.: 2 BvR 958/06 = NJW 2007, 1670, mwN; Beschluss vom 19.08.1996, Az.: 2 BvR 115/95 = NJW 1996, 3333). - LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2011 - L 2 LW 6/11 Der Beteiligte muss Grund zu der Annahme haben, der abgelehnte Sachverständige nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könnte (BVerfG, Beschluss vom 19. August 1996, 2 BvR 115/95).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.06.2012 - L 2 R 244/12 Der Beteiligte muss Grund zu der Annahme haben, der abgelehnte Sachverständige nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könnte (BVerfG, Beschluss vom 19. August 1996, 2 BvR 115/95).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2011 - L 2 R 697/11 Der Beteiligte muss Grund zu der Annahme haben, der abgelehnte Sachverständige nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könnte (BVerfG, Beschluss vom 19. August 1996, 2 BvR 115/95).