Weitere Entscheidung unten: BGH, 29.02.1996

Rechtsprechung
   BGH, 24.09.1996 - IX ZR 190/95   

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https://dejure.org/1996,731
BGH, 24.09.1996 - IX ZR 190/95 (https://dejure.org/1996,731)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1996 - IX ZR 190/95 (https://dejure.org/1996,731)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1996 - IX ZR 190/95 (https://dejure.org/1996,731)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 3
    Benachteiligung der Gläubiger durch Schenkung eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AnfG § 3
    Gläubigerbenachteiligung bei Schenkung eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3341
  • ZIP 1996, 1907
  • MDR 1997, 51
  • WM 1996, 2080
  • DB 1997, 161
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.03.1984 - IX ZR 49/83

    Ansprüche des Anfechtungsgegners auf Aufwendungsersatz bei Werterhöhung des

    Auszug aus BGH, 24.09.1996 - IX ZR 190/95
    Für § 3 Abs. 1 Nr. 3 AnfG genügt eine mittelbare Gläubigerbenachteiligung; es reicht also aus, wenn die angefochtene Rechtshandlung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung des Anfechtungsprozesses die Möglichkeit des Gläubigers, sich aus dem Schuldnervermögen zu befriedigen, beeinträchtigt hat (Senatsurt. v. 27. März 1984 - IX ZR 49/83, ZIP 1984, 753, 755 u. v. 11. Juli 1996 aaO. S. 1520).

    Hat allerdings der Anfechtungsgegner den Wert des anfechtbar erworbenen Gegenstands unter Einsatz eigener Mittel wesentlich erhöht, so kann er bei der Verteilung des Erlöses in der Zwangsvollstreckung Ersatz seiner Aufwendungen beanspruchen (Senatsurt. v. 27. März 1984 aaO. S. 756 f).

    Diese Rechte kann der Gläubiger pfänden und sich überweisen lassen (Senatsurt. v. 27. März 1984 aaO. S. 755).

    Die Abtretungserklärung, in der ausdrücklich auf die Eigenschaft des Abtretenden als Miteigentümer hingewiesen worden ist - das Berufungsgericht hat insoweit eine Auslegung unterlassen, so daß der Senat sie selbst vornehmen kann -, ist aber so zu verstehen, daß lediglich der Anteil des Schuldners an den Rechten, die sich aus der Rückführung der gesicherten Forderungen ergeben (vgl. Senatsurt. v. 27. März 1984 aaO. S. 755), abgetreten werden sollte.

  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 226/94

    Anfechtung einer Auflassungsvormerkung

    Auszug aus BGH, 24.09.1996 - IX ZR 190/95
    Waren diese Gegenstände zur Befriedigung des Gläubigers schon vorher nicht geeignet, weil sie wertausschöpfend belastet waren, dann kann eine Anfechtung jenen Zweck nicht erfüllen; sie kommt deshalb in einem solchen Fall nicht in Betracht (BGHZ 9O, 207, 211 f; Senatsurt. v. 11. Juli 1996 IX ZR 226/94, ZIP 1996, 1516, 1519).

    Für § 3 Abs. 1 Nr. 3 AnfG genügt eine mittelbare Gläubigerbenachteiligung; es reicht also aus, wenn die angefochtene Rechtshandlung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung des Anfechtungsprozesses die Möglichkeit des Gläubigers, sich aus dem Schuldnervermögen zu befriedigen, beeinträchtigt hat (Senatsurt. v. 27. März 1984 - IX ZR 49/83, ZIP 1984, 753, 755 u. v. 11. Juli 1996 aaO. S. 1520).

    Ebenso sind Wertsteigerungen, die infolge Wegfalls vorrangiger Belastungen eintreten, zugunsten des Anfechtungsgläubigers grundsätzlich bis zum maßgebenden Zeitpunkt der letzten Tatsachenverhandlung zu berücksichtigen (vgl. Senatsurt. v. 11. Juli 1996 aaO. S. 1520).

  • BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83

    Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem

    Auszug aus BGH, 24.09.1996 - IX ZR 190/95
    Der Kläger könnte, wenn sich das Grundstück noch im Vermögen des Schuldners befände, dessen Recht auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft (§ 749 S. 1 BGB) pfänden und sich überweisen lassen; auf diese Weise könnte er im Wege der Ausgleichung nach § 426 BGB bei der Verteilung des Versteigerungserlöses erreichen, daß ihm nur der dem Anteil des Schuldners entsprechende Anteil an der dinglichen Haftung zugerechnet und der danach diesem entsprechende Teil des Erlöses ausgekehrt würde (vgl. BGHZ 90, 207, 214 ff).
  • BGH, 19.02.1976 - III ZR 75/74

    Begriff der Vermögensübernahme

    Auszug aus BGH, 24.09.1996 - IX ZR 190/95
    Geht es aber darum, ob im Vergleich zu einem beim Übertragenden verbleibenden Restvermögen das nahezu ganze Vermögen übernommen wird, was für die Anwendung des § 419 BGB ausreicht, dann müssen, da der Wert der jeweiligen Vermögensstücke als Zwangsvollstreckungsobjekte ausschlaggebend ist, auf beiden Seiten die dinglichen Belastungen abgezogen werden (BGHZ 66, 217, 221; 93, 135, 138 f).
  • BGH, 06.12.1984 - X ZR 103/83

    Vermögensübernahme bei einer Mehrheit von Verträgen

    Auszug aus BGH, 24.09.1996 - IX ZR 190/95
    Geht es aber darum, ob im Vergleich zu einem beim Übertragenden verbleibenden Restvermögen das nahezu ganze Vermögen übernommen wird, was für die Anwendung des § 419 BGB ausreicht, dann müssen, da der Wert der jeweiligen Vermögensstücke als Zwangsvollstreckungsobjekte ausschlaggebend ist, auf beiden Seiten die dinglichen Belastungen abgezogen werden (BGHZ 66, 217, 221; 93, 135, 138 f).
  • BGH, 09.06.2016 - IX ZR 153/15

    Insolvenzanfechtung: Auslösung einer Gläubigerbenachteiligung durch Veräußerung

    (2) Bei der Übertragung eines Grundstücks sind durch die allgemeine Marktlage bedingte Wertsteigerungen, die seit der Vornahme der anfechtbaren Rechtshandlung eingetreten sind, nur dann in die Prüfung einer Gläubigerbenachteiligung einzubeziehen, wenn sich der Anfechtungstatbestand mit einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung begnügt (BGH, Urteil vom 24. September 1996 - IX ZR 190/95, NJW 1996, 3341, 3342; MünchKomm-InsO/Kayser, 3. Aufl., § 129 Rn. 152 b; HK-InsO/Thole, 8. Aufl., § 129 Rn. 48).
  • BGH, 20.10.2005 - IX ZR 276/02

    Anfechtung der Übertragung eines belasteten Grundstücks; Benachteiligung der

    Ob eine wertausschöpfende Belastung vorliegt, hängt vom Wert des Grundstücks sowie von der tatsächlichen Höhe derjenigen Forderungen ab, welche durch die eingetragenen Grundpfandrechte gesichert werden (BGH, Urt. v. 17. Dezember 1998, aaO; Urt. v. 24. September 1996 - IX ZR 190/95, ZIP 1996, 1907, 1908).
  • BGH, 19.05.2009 - IX ZR 129/06

    Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks durch den Schuldner als

    Liegt in diesem Zeitpunkt eine objektive Gläubigerbenachteiligung vor, kann sich der Anfechtungsgegner auf eine frühere wertausschöpfende Belastung nur berufen, wenn er sie mit eigenen Mitteln beseitigt hat oder wenn eine inzwischen eingetretene Werterhöhung auf eigenen werterhöhenden Maßnahmen beruht (BGH, Urt. v. 24. September 1996 - IX ZR 190/95, ZIP 1996, 1907, 1908; Huber, aaO § 1 Rn. 41).
  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 126/03

    Gläubigerbenachteiligung bei Besicherung von Darlehensrückzahlungsansprüchen

    Für eine mittelbare Gläubigerbenachteiligung genügt, wenn die Benachteiligung im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung der Tatsacheninstanz des Anfechtungsprozesses gegeben ist (BGH, Urt. v. 12. November 1992 - IX ZR 237/91, ZIP 1993, 271, 273; v. 24. September 1996 - IX ZR 190/95, ZIP 1996, 1907, 1908; Huber, aaO § 1 Rn. 50).

    Sollte der Beklagte nach seiner Eintragung im Grundbuch durch eigene Leistung den Umfang der Valutierung reduziert haben, käme dies der Klägerin nicht zugute, es sei denn, diese Leistungen wären aus den Nutzungen der übertragenen Grundstückshälfte erbracht worden (BGH, Urt. v. 24. September 1996 - IX ZR 190/95, ZIP 1996, 1907, 1908; Huber, aaO § 1 Rn. 41).

    Dabei haben allerdings Leistungen des Beklagten nach der Eigentumsübertragung außer Betracht zu bleiben, da diese der Klägerin nicht zugute kommen können, es sei denn, diese Leistungen sind aus den Nutzungen der übertragenen Grundstückshälfte erbracht worden (vgl. BGH, Urt. v. 24. September 1996 aaO; Huber, aaO § 1 Rn. 41).

  • BGH, 03.05.2007 - IX ZR 16/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Gläubigerbenachteiligung; Umfang der Belastung

    Nach der bisherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist hierfür der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Berufungsinstanz maßgeblich (BGHZ 123, 320, 323; 143, 246, 253 f; BGH, Urt. v. 24. September 1996 - IX ZR 190/95 NJW 1996, 3341, 3342; v. 17. Dezember 1998 - IX ZR 196/97, ZIP 1999, 196, 197; v. 23. November 2006 aaO S. 590, 591).
  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 13/07

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Darlegungs- und Beweislast des

    Im Übrigen und wegen der Wertänderungen, die bis zu dem maßgeblichen Zeitpunkt möglicherweise eingetreten sind, bewendet es bei den im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. September 1996 (IX ZR 190/95, NJW 1996, 3341, 3342 unter 1.) entwickelten Grundsätzen.

    Das angemessene Befriedigungsangebot würde sich jedenfalls bei anfechtungsrechtlich begründeter Entstehung der Zwangssicherungshypothek auf das Maß ihrer Wertdeckung als dem Umfang der Gläubigerbenachteiligung beschränken, deren Folgenbeseitigung die Anfechtung bezweckt (vgl. BGH, Urt. v. 24. September 1996, aaO S. 3342 unter 4.; Raebel, Festschrift für Ganter, 2010, S. 339, 347 f).

    Das ebenfalls prüfungsbedürftige (vgl. BGH, Urt. v. 24. September 1996, aaO S. 3342 unter 3.) Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin für eine Bruchteilszwangsverwaltung ist bisher nicht erkennbar.

  • BGH, 17.12.1998 - IX ZR 196/97

    Anwendung deutschen Rechts auf die Anfechtung eines Erwerbs von Grundschulden an

    Ob ein Grundstück wertausschöpfend dinglich belastet ist, richtet sich nicht nach dem Nominalbetrag der Grundpfandrechte, sondern nach der tatsächlichen Höhe der Forderungen, die durch diese Grundstücksrechte gesichert werden (BGH, Urt. v. 24. September 1996 - IX ZR 190/95, NJW 1996, 3341, 3342).
  • FG Bremen, 25.01.2018 - 2 K 89/17

    Übertragung eines belasteten Grundstücks = Gläubigerbenachteiligung?

    Maßgeblich ist bei rechtsbeständigen Grundpfandrechten außerdem nicht der nominale Buchwert der Grundpfandrechte, sondern ihre Valutierung, d.h. die tatsächliche Höhe der Forderungen, die durch diese Grundpfandrechte gesichert sind (BGH-Urteil vom 24. September 1996 IX ZR 190/95, ZIP 1996, 1907, WM 1996, 2080; Thüringer Finanzgericht, Beschluss vom 8. Dezember 2010 2 V 268/10, EFG 2011, 769; VG Göttingen, Urteil in ZInsO 2013, 2326).

    Auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz des Anfechtungsprozesses stellt die BGH-Rechtsprechung nur für die Beantwortung der - im Streitfall wegen des Vorliegens einer unmittelbaren Gläubigerbenachteiligung nicht mehr entscheidungserheblichen - Frage des Vorliegens einer mittelbaren Gläubigerbenachteiligung z.B. im Rahmen des § 4 Abs. 1 AnfG ab (vgl. BGH-Urteile vom 15. Dezember 1994 IX ZR 153/93, BGHZ 128, 184; in ZIP 1996, 1907, WM 1996, 2080; vom 17. Dezember 1998 IX ZR 196/97, ZIP 1999, 196, WM 1999, 226; BGH-Beschluss vom 21. Februar 2013 IX ZR 219/12, ZInsO 2013, 608; vgl. auch Huber, Anfechtungsgesetz, 11. Aufl., § 1 Rz 41 m.w.N.).

    Wertsteigerungen infolge der allgemeinen Marktlage, die auch ohne die angefochtene Rechtshandlung eingetreten wären, sind, ebenso wie Wertsteigerungen infolge Wegfalls vorrangiger Belastungen, grundsätzlich zugunsten des Anfechtungsgläubigers zu berücksichtigen, sofern sie nicht auf dem Einsatz eigener Mittel des Anfechtungsgegners beruhen (BGH-Urteil vom 24. September 1996 IX ZR 190/95, ZIP 1996, 1907, WM 1996, 2080).

  • OLG Frankfurt, 18.01.2013 - 2 U 262/11

    Benachteiligung der Gläubiger im Zwangsversteigerungsverfahren durch Übertragung

    Ausreichend ist dabei, wenn sich die Benachteiligung aus hinzutretenden weiteren kausalen Umständen ergibt (hierzu BGH, NJW 2000, 1259 ff.; 1996, 3341 ff.).

    Liegt zu einem späteren Zeitpunkt eine zum Zeitpunkt der Veräußerung gegebene wertausschöpfende Belastung nicht mehr vor, kann sich die Beklagte zu 1) als Anfechtungsgegnerin darauf nur berufen, wenn sie diese Belastung mit eigenen Mitteln beseitigt hatte oder eine zwischenzeitlich eingetretene Wertsteigerung des Wohnungseigentums auf eigenen werterhöhenden Maßnahmen beruhte (vgl. BGH, NJW 1996, 3341 ff.).

    Dies gilt jedoch nicht im Falle einer Werterhöhung infolge der allgemeinen Marktlage, da diese auch ohne die angefochtene Rechtshandlung eingetreten wäre (vgl. BGH, NJW 1996, 3341 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 20.12.2012 - 9 U 79/06

    Anfechtung außerhalb der Insolvenz: Gläubigerbenachteiligung bei Übertragung

    Dabei ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Senat, also auf den 06.12.2012, abzustellen (vgl. BGH, Revisionsentscheidung, Seite 5; BGH, Urteil vom 24.09.1996 - IX ZR 190/95 -, Rdnr. 6, zitiert nach Juris).

    Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - der sich der Senat anschließt - ist insoweit eindeutig (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.1996 - IX ZR 190/95 -, Rn. 6 ff.).

    Ob eine Befriedigung zu erwarten ist, richtet sich daher allein nach den Möglichkeiten, die sich aus einer Zwangsversteigerung oder einer Zwangsverwaltung ergeben können (vgl. BGH, Urteil vom 24.09.1996 - IX ZR 190/95 -, Rdnr. 15, zitiert nach Juris).

  • OLG Frankfurt, 07.02.2006 - 14 U 135/05

    Gläubigeranfechtung: Gläubigerbenachteiligung bei unentgeltlichen

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 232/03

    Benachteiligung der Gläubiger bei Übertragung eines wertausschöpfend belasteten

  • OLG Stuttgart, 18.11.2009 - 3 W 63/09

    Gläubigeranfechtung außerhalb der Insolvenz: Sicherung eines Rückgewähranspruchs

  • OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 639/03

    Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Übereignung eines

  • OLG Köln, 14.06.2006 - 2 U 26/05

    Begriff der Benachteiligung i.S. von § 1 Abs. 1 AnfG bei Übertragung eines mit

  • OLG Köln, 01.03.2004 - 2 U 189/03

    Insolvenzrecht - Zeitpunkt für die Beurteilung einer mittelbaren

  • OLG Rostock, 05.02.2009 - 3 U 108/08

    Rechtsanwaltsvertrag: Verletzung der anwaltlichen Fürsorge- und Beratungspflicht

  • LG Flensburg, 16.02.2005 - 8 O 11/05

    Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück wegen verdeckter

  • FG München, 27.09.2018 - 10 K 2927/17

    Anfechtung der Duldung der Zwangsvollstreckung nebst Leistungsgebot

  • LG Duisburg, 16.09.2010 - 8 O 92/09

    Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück; Beurteilung der Vereinbarung

  • LG München I, 11.08.2006 - 30 O 7465/04
  • OLG Celle, 15.12.2005 - 13 U 46/02

    Wertermittlung von Grundstücken in der Zwangsvollstreckung

  • OLG München, 20.05.2003 - 23 U 4260/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Belastung eines Grundstücks

  • FG Hessen, 09.11.2011 - 3 K 1122/07

    Anfechtung einer Grundstücksübertragung durch Duldungsbescheid: Keine

  • FG München, 27.05.2009 - 4 K 4193/05

    Duldungsbescheid: Anfechtung der Bestellung eines unentgeltlichen

  • KG, 27.07.2004 - 7 U 281/03

    Anfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Anfechtung einer unentgeltlichen

  • FG Münster, 06.06.2014 - 14 K 687/10

    Gläubigerbenachteiligung, wertausschöpfende Belastung, Anfechtung von

  • OLG Karlsruhe, 21.01.2005 - 1 U 162/04

    Anfechtung außerhalb des Konkurses: Anfechtbare Abtretung einer

  • BGH, 15.11.2007 - IX ZR 15/06

    Anfechtung der Übertragung eines wertausschöpfend belasteten Grundstücks

  • OLG Hamm, 27.05.2008 - 27 U 206/07

    Gegenstand des Insolvenzanfechtungsanspruchs; Anfechtung der Übertragung eines

  • OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 16 U 19/16

    Gläubigerbenachteiligung durch Unterbrechung der Sicherheitenkette bei

  • BGH, 14.12.2006 - IX ZR 236/03

    Gläubigerbenachteiligung durch Veräußerung von Grundstücken

  • LG Hamburg, 14.03.2018 - 318 O 201/15

    Insolvenzanfechtung der Übertragung eines Einzelunternehmens: Vorliegen eines

  • LG München II, 13.03.2007 - 9 O 496/03

    Klage auf Zustimmung zur Löschung einer eingetragenen Sicherungshypothek;

  • OLG Bamberg, 11.02.2002 - 4 U 156/01

    Duldung; Zwangsvollstreckung; Grundstück; Klageerweiterung; Anfechtung;

  • KG, 07.06.2005 - 7 U 3/05

    Einstweilige Verfügung zur Sicherung eines Anspruchs aus Anfechtung außerhalb des

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Rechtsprechung
   BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,744
BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94 (https://dejure.org/1996,744)
BGH, Entscheidung vom 29.02.1996 - I ZR 6/94 (https://dejure.org/1996,744)
BGH, Entscheidung vom 29. Februar 1996 - I ZR 6/94 (https://dejure.org/1996,744)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ibr-online
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    UWG § 3 - "Setpreis"
    Werbung mit Preissenkung in einem "Setpreis"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3341 (Ls.)
  • NJW-RR 1996, 1194
  • MDR 1996, 929
  • GRUR 1996, 796
  • WM 1996, 1699
  • DB 1996, 1920
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.11.1994 - I ZR 193/92

    Kosmetikset - übertriebenes Anlocken; Werbegeschenk; Set-Preis; Mengenrabatt

    Auszug aus BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94
    Diese Folgerung hat der Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung nicht gezogen (vgl. BGH, Urt. v. 17.11.1994 - I ZR 193/92, GRUR 1995, 165, 166 = WRP 1995, 192, 194 - Kosmetikset).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Werbung mit Preissenkungen, wie die Beklagte sie in der beanstandeten Anzeige dadurch vornimmt, daß sie ein Gerät, das sie früher allein zu einem höheren Preis angeboten hatte, zum Gegenstand eines Gesamtangebots machte, dann irreführend im Sinne des § 3 UWG, wenn der frühere Preis nicht, nicht ernsthaft oder nicht längere Zeit, oder nicht in letzter Zeit verlangt worden ist, oder wenn überhöhte Preise angesetzt sind, um eine Preissenkung vortäuschen zu können, oder wenn sonst über das Ausmaß der Preissenkung irregeführt wird (BGH, Urt. v. 28.6.1974 - I ZR 62/72, GRUR 1975, 78, 79 = WRP 1974, 552 - Preisgegenüberstellung I; Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 151/81, GRUR 1984, 212, 213 - unechter Einzelpreis; Urt. v. 17.11.1994 - I ZR 193/92, GRUR 1995, 165, 166 = WRP 1995, 192 - Kosmetikset).

  • BGH, 25.06.1992 - I ZR 136/90

    Clementinen - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94
    Dem liegt zugrunde, daß eine in bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungsform vermuten läßt, sondern auch eine Vermutung für die Begehung zwar leicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen begründet (BGH, Urt. v. 25.6.1992 - I ZR 136/90, GRUR 1992, 858, 859 = WRP 1992, 768 - Clementinen).
  • BGH, 28.06.1974 - I ZR 62/72

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer ernsthaften Forderung eines Kaufpreises -

    Auszug aus BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Werbung mit Preissenkungen, wie die Beklagte sie in der beanstandeten Anzeige dadurch vornimmt, daß sie ein Gerät, das sie früher allein zu einem höheren Preis angeboten hatte, zum Gegenstand eines Gesamtangebots machte, dann irreführend im Sinne des § 3 UWG, wenn der frühere Preis nicht, nicht ernsthaft oder nicht längere Zeit, oder nicht in letzter Zeit verlangt worden ist, oder wenn überhöhte Preise angesetzt sind, um eine Preissenkung vortäuschen zu können, oder wenn sonst über das Ausmaß der Preissenkung irregeführt wird (BGH, Urt. v. 28.6.1974 - I ZR 62/72, GRUR 1975, 78, 79 = WRP 1974, 552 - Preisgegenüberstellung I; Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 151/81, GRUR 1984, 212, 213 - unechter Einzelpreis; Urt. v. 17.11.1994 - I ZR 193/92, GRUR 1995, 165, 166 = WRP 1995, 192 - Kosmetikset).
  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, daß im Interesse eines angemessenen Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen zulässig sind, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (st. Rspr.; BGH, Urt. v. 9.11.1995 - I ZR 212/93, WRP 1996, 199, 201 - Wegfall der Wiederholungsgefahr I).
  • BGH, 09.04.1992 - I ZR 171/90

    Unbestimmter Unterlassungsantrag II

    Auszug aus BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94
    Auch der Gebrauch solcher Begriffe kann hinnehmbar oder im Interesse einer sachgerechten Verurteilung zweckmäßig oder sogar geboten sein, wenn im Einzelfall über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe oder Bezeichnung kein Zweifel besteht (vgl. BGH, Urt. v. 9.4.1992 - I ZR 171/90, GRUR 1992, 561, 562 = WRP 1992, 560 - Unbestimmter Unterlassungsantrag II m.w.N.).
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94
    Dazu wird im wiedereröffneten Berufungsverfahren Gelegenheit bestehen (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.1990 - I ZR 35/89, GRUR 1991, 254, 257 = WRP 1991, 216 - Unbestimmter Unterlassungsantrag I; Urt. v. 3.12.1992 - I ZR 276/90, GRUR 1993, 980, 981 - Tariflohnunterschreitung, insoweit in BGHZ 120, 320 nicht abgedruckt).
  • BGH, 27.10.1983 - I ZR 151/81

    Anforderungen an Irreführung über die Preiswürdigkeit - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Werbung mit Preissenkungen, wie die Beklagte sie in der beanstandeten Anzeige dadurch vornimmt, daß sie ein Gerät, das sie früher allein zu einem höheren Preis angeboten hatte, zum Gegenstand eines Gesamtangebots machte, dann irreführend im Sinne des § 3 UWG, wenn der frühere Preis nicht, nicht ernsthaft oder nicht längere Zeit, oder nicht in letzter Zeit verlangt worden ist, oder wenn überhöhte Preise angesetzt sind, um eine Preissenkung vortäuschen zu können, oder wenn sonst über das Ausmaß der Preissenkung irregeführt wird (BGH, Urt. v. 28.6.1974 - I ZR 62/72, GRUR 1975, 78, 79 = WRP 1974, 552 - Preisgegenüberstellung I; Urt. v. 27.10.1983 - I ZR 151/81, GRUR 1984, 212, 213 - unechter Einzelpreis; Urt. v. 17.11.1994 - I ZR 193/92, GRUR 1995, 165, 166 = WRP 1995, 192 - Kosmetikset).
  • BGH, 03.12.1992 - I ZR 276/90

    Tariflohnunterschreitung - Vorsprung durch Rechtsbruch

    Auszug aus BGH, 29.02.1996 - I ZR 6/94
    Dazu wird im wiedereröffneten Berufungsverfahren Gelegenheit bestehen (vgl. BGH, Urt. v. 11.10.1990 - I ZR 35/89, GRUR 1991, 254, 257 = WRP 1991, 216 - Unbestimmter Unterlassungsantrag I; Urt. v. 3.12.1992 - I ZR 276/90, GRUR 1993, 980, 981 - Tariflohnunterschreitung, insoweit in BGHZ 120, 320 nicht abgedruckt).
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Damit würde hier die Bestimmung der Grenzlinie in das Vollstreckungsverfahren verlagert werden (vgl. dazu - zu der Wendung "regelmäßig gefordert und auch regelmäßig gezahlt" - BGH, Urt. v. 29.2.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 797 = WRP 1996, 734 - Setpreis).
  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    aa) Der Unterlassungsantrag verallgemeinert - entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung - in unbedenklicher Weise, soweit er sich allgemein auf Geräte der Unterhaltungselektronik bezieht (vgl. BGH, Urt. v. 29.2.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 798 = WRP 1996, 734 - Setpreis).
  • KG, 30.04.2004 - 5 U 98/02

    Urheberrechtsverletzung: Versendung individueller Pressespiegel per E-Mail oder

    a) Die von einer konkreten Verletzungshandlung ausgehende Wiederholungsgefahr besteht auch hinsichtlich sonstiger künftiger, leicht abgewandelter Verletzungshandlungen, die im "Kern" oder "Wesen" der konkreten Verletzungshandlung entsprechen (BGH, GRUR 1989, 445, 446 - Professorenbezeichnung in der Arztwerbung I; WRP 1996, 734, 736 - Setpreis; Köhler/Piper. a.a.O., vor § 13 Rdnr. 288 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 17.02.2006 - 10 U 52/05

    Irreführende Werbung durch assoziative Verknüpfung von Bild- und

    Der Verbotsantrag darf daher nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und in der Zwangsvollstreckung, wenn dem gestellten Antrag im Erkenntnisverfahren Rechnung getragen würde, die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen würde (vgl. BGH GRUR 1996, 796; BGH NJW 1991, 1114; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., § 12 UWG Rdn. 2.35 m.w.N.).

    Auch der Gebrauch derartiger auslegungsfähiger Begriffe - wie hier der Begriff "Geräte" - kann hinnehmbar oder im Interesse einer sachgerechten Titulierung zweckmäßig oder sogar geboten sein, wenn im Einzelfall über den Sinngehalt der verwendeten Begriffe oder Bezeichnungen kein Zweifel besteht (vgl. BGH NJW 1991, 1114; BGH GRUR 1996, 796 ).

    Zieht man aber zur Auslegung des Klageantrages die Antragsbegründung heran, so wird der verwendete Begriff, obwohl auslegungsfähig, im konkreten Fall nach Inhalt und Bedeutung hinreichend klar; er ist inhaltlich genügend abgegrenzt, um sowohl für die Verfügungsbeklagte als auch für das Vollstreckungsgericht deutlich zu machen, um welche Produkte sich eine dem Klagebegehren entsprechende Verurteilung beziehen soll (vgl. BGH GRUR 2002, 1095; BGH GRUR 1996, 796, 797; BGH NJW 1991, 1114; BGH GRUR 1984, 593).

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist anerkannt, dass im Interesse eines angemessenen Rechtsschutzes gewisse Verallgemeinerungen zulässig sind, sofern auch in dieser Form das Charakteristische der konkreten Verletzungsform zum Ausdruck kommt (vgl. BGH GRUR 1996, 796; BGH GRUR 1984, 593; OLG Stuttgart GRUR-RR 2005, 93 ff; Köhler in Hefermehl/Bornkamm/Köhler, Wettbewerbsrecht, 24. Aufl., Rdn. 2.44).

    Dem liegt die Erwägung zugrunde, dass eine in bestimmter Form begangene Verletzungshandlung nicht nur die Wiederholung der genau identischen Verletzungsform vermuten lässt, sondern auch die Vermutung für die Begehung zwar nicht abgewandelter, aber in ihrem Kern gleicher Handlungen vermuten lässt (vgl. BGH GRUR 1992, 858, 859; BGH GRUR 1996, 796, 797).

  • BGH, 12.07.2001 - I ZR 40/99

    Laubhefter; Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags; Wettbewerbsrechtlicher

    Unter diesen Umständen und unter Berücksichtigung dessen, daß die Beklagte in den Vorinstanzen die mangelnde Bestimmtheit der Klageanträge nicht zu einem zentralen Punkt ihrer Rechtsverteidigung gemacht und insbesondere die Unbestimmtheit der Formulierung "zu Verwechslungen geeignet" unbeanstandet gelassen hatte, hätte das Berufungsgericht der Klägerin gemäß § 139 ZPO Gelegenheit geben müssen, die Klageanträge zu überprüfen und eventuell neu zu stellen und hierzu sachdienlichen Vortrag zu halten (vgl. BGH GRUR 1991, 254, 257 - Unbestimmter Unterlassungsantrag I; BGH, Urt. v. 29.2.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 797 = WRP 1996, 734 - Setpreis; BGH GRUR 1998, 489, 492 - Unbestimmter Unterlassungsantrag III; Urt. v. 24.11.1999 - I ZR 189/97, GRUR 2000, 438, 441 = WRP 2000, 389 - Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).
  • BGH, 05.06.1997 - I ZR 69/95

    Unbestimmter Unterlassungsantrag III - Getarnte Werbung; Bestimmtheit des

    Unter diesen Umständen und nachdem die Beklagte in den Vorinstanzen nicht die Unbestimmtheit der Formulierung "überwiegend pauschale Anpreisung", sondern nur - unter dem Gesichtspunkt der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit - die zu weite Fassung der Anträge beanstandet hat, hätte das Berufungsgericht dem Kläger - gegebenenfalls unter Gebrauchmachen von der Möglichkeit des § 139 ZPO - Gelegenheit geben müssen, den Antrag, wie er - um den Zusatz verkürzt - im Urteilsausspruch des Landgerichts seinen Ausdruck gefunden hat, zu überprüfen und eventuell neu stellen und sachdienlichen Vortrag dazu halten zu lassen (vgl. BGH GRUR 1991, 254, 257 [BGH 11.10.1990 - I ZR 35/89] - Unbestimmter Unterlassungsantrag I; auch Urt. v. 29.02.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 797 - Setpreis).
  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 19/00

    Tatbestand Telefonische Vorratsanfrage

    Der Begriff "Artikel der Unterhaltungselektronik" umfaßt zwar neben CD-Recordern eine Vielzahl weiterer Produkte der Unterhaltungselektronik, ist aber inhaltlich genügend abgegrenzt, um sowohl für die Beklagte als auch gegebenenfalls für das Vollstreckungsgericht hinreichend deutlich zu machen, auf welche Produkte sich eine dem Klagebegehren entsprechende Verurteilung beziehen soll (vgl. BGH, Urt. v. 29.2.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 797 = WRP 1996, 734 - Setpreis).
  • BGH, 20.02.1997 - I ZR 13/95

    "Betreibervergütung"; Inhalt des Auskunftsanspruchs zur Vorbereitung des

    Besteht aber eine derartige gerichtliche Hinweispflicht mit dem Ziel, der Partei in der Tatsacheninstanz Gelegenheit zur Äußerung und zur Stellung sachdienlicher Anträge zu geben, so kommt eine Klageabweisung als unzulässig durch das Revisionsgericht nicht in Betracht (vgl. BGH, Urt. v. 7.12.1993 - VI ZR 152/92, NJW 1994, 652, 653 f.; Urt. v. 29.2.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 797 - WRP 1996, 734 - Setpreis, m.w.N.).
  • BGH, 14.11.1996 - I ZR 162/94

    Münzangebot - Endpreis; Irreführung/Preisgestaltung

    Dazu ist ihm im wiedereröffneten Berufungsverfahren Gelegenheit zu geben (vgl. BGH, Urt. v. 29.2.1996 - I ZR 6/94, GRUR 1996, 796, 797 Setpreis).
  • OLG Karlsruhe, 08.11.2006 - 6 U 227/05

    Wettbewerbsrecht: Darlegungslast für Normalpreis bei Werbung mit Preisnachlass;

    a) Bereits unter der Geltung des bis zum 07.07.2004 geltenden UWG entsprach es der Rechtsprechung des BGH, dass die Werbung mit einer Preisgegenüberstellung u.a. dann als irreführend anzusehen ist, wenn dem aktuell beworbenen Preis ein anderer gegenübergestellt wird, der nicht, nicht ernsthaft oder nicht längere Zeit oder nicht in letzter Zeit verlangt worden ist, oder wenn ein überhöhter Preis angesetzt ist, um eine Preissenkung vortäuschen zu können (BGH GRUR 1996, 796, 798 - Setpreis).
  • OLG Hamburg, 19.10.2000 - 3 U 252/00

    Untersagung der Vertretung eines Mandanten durch einen Rechtsanwalt; Verletzung

  • BGH, 27.02.1997 - I ZR 5/95

    Voraussetzungen der Verbandsklagebefugnis; Werbung mit einem die angegebenen

  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 163/96

    Teppichpreiswerbung - Irreführung/Preisgestaltung

  • LG Saarbrücken, 19.07.2005 - 7II O 7/05
  • LG Berlin, 24.06.2005 - 102 O 11/05

    Rabattwerbung nicht wettbewerbswidrig

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