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   BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94   

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BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94 (https://dejure.org/1994,54)
BAG, Entscheidung vom 10.11.1994 - 2 AZR 242/94 (https://dejure.org/1994,54)
BAG, Entscheidung vom 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 (https://dejure.org/1994,54)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung und Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Mangelnde Berücksichtigung sozialer Gesichtspunkte - Vornahme einer Sozialauswahl - Bedürfnis der Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer - Schließung einer Abteilung eines Unternehmens - Umgestaltung des ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 162; KSchG § 1
    Betriebsbedingte Kündigung; Beförderungsanspruch; soziale Auswahl

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    KSchG § 1; BGB § 162
    Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl bei Aufgabenverlagerung und Einrichtung von Beförderungsstellen bei gleichzeitigem Arbeitsplatzabbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 335
  • NZA 1995, 566
  • BB 1995, 1907
  • BB 1995, 732
  • DB 1995, 1285
 
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Wird zitiert von ... (162)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 23.08.1990 - 2 AZR 57/90

    Die soziale Auswahl im Rahmen der betriebsbedingten Kündigung - Sozialwidrigkeit

    Auszug aus BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94
    Soweit die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für die sachgerechte Erledigung der Arbeitsaufgaben erforderlich ist, kann die unternehmerische Entscheidung nur daraufhin überprüft werden, ob sie offenbar unsachlich ist (vgl. BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 23. August 1990 - 2 AZR 57/90 -, RzK I 7 b Nr. 10).

    Ändert der Arbeitgeber die Arbeitsorganisation und es verbleiben gegenüber den früheren Beschäftigungsmöglichkeiten nur eine geringere Anzahl anders strukturierter Beschäftigungsmöglichkeiten, so hat der Arbeitgeber unter den Arbeitnehmern, die für die Arbeit auf den neu gestalteten Arbeitsplätzen persönlich und fachlich geeignet sind, eine Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG vorzunehmen (Senatsurteil vom 23. August 1990 - 2 AZR 57/90 -, aaO).

    Der Arbeitgeber hat es nicht in der Hand, den Kündigungsschutz des Arbeitnehmers dadurch leerlaufen zu lassen, daß er zunächst die umgestalteten Arbeitsplätze besetzt und dann erst den übrigen Arbeitnehmern kündigt (so schon Senatsurteil vom 23. August 1990 - 2 AZR 57/90 -, aaO).

    Der Arbeitgeber hat es nicht in der Hand, durch solche gezielten Maßnahmen die Sozialauswahl leerlaufen zu lassen (vgl. auch hier Senatsurteil vom 23. August 1990 - 2 AZR 57/90 -, aaO).

  • BAG, 29.03.1990 - 2 AZR 369/89

    Grenzen der Versetzungspflicht und der sozialen Auswahl

    Auszug aus BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94
    Vom Gericht voll nachzuprüfen ist aber, ob durch die innerbetriebliche Umsetzung dieser Unternehmerentscheidung das Bedürfnis für die Weiterbeschäftigung eines oder mehrerer Arbeitnehmer entfallen ist (BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50, aaO).

    Wenn der Senat bisher von dem Grundsatz ausgegangen ist, das Kündigungsschutzgesetz diene nur dem Bestandsschutz und gewähre dem Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Beförderung (BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP, aaO; Urteil vom 7. Februar 1991 - 2 AZR 205/90 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Umschulung), so betraf dies nur Fälle, in denen die bisherigen Arbeitsmöglichkeiten für den Arbeitnehmer weggefallen waren und es um die Beschäftigung des Arbeitnehmers mit anderen Arbeiten ging.

    Für diese Sachverhaltsgestaltung ist an dem Grundsatz festzuhalten, daß der Arbeitgeber bei Wegfall des bisherigen Arbeitsgebietes seines Arbeitnehmers nicht gehalten ist, diesem mit Rücksicht auf § 1 Abs. 3 KSchG (vgl. aber noch unten zu III) zur Vermeidung einer Beendigungskündigung eine freie "Beförderungsstelle" anzubieten (Senatsurteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).

  • BAG, 23.06.1993 - 5 AZR 337/92

    Direktionsrecht - Einschränkung des Aufgabenbereiches

    Auszug aus BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94
    Die Auswahlentscheidung, welche Arbeitnehmer sie in deren Einverständnis letztlich in Ausübung ihres Direktionsrechts auf die begehrten Arbeitsplätze in den Redaktionen versetzte, durfte die Beklagte deshalb bei dieser Fallgestaltung nicht nach freiem Belieben, sondern nur nach billigem Ermessen i.S.v. § 315 Abs. 3 BGB treffen (vgl. allgemein BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe; BAGE 47, 314, 321 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 337/92 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II 1 der Gründe).

    Die Grundsätze der Billigkeit sind gewahrt, wenn alle wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt sind (BAG Urteil vom 23. Juni 1993, aaO).

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 184/86

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94
    Trifft der Arbeitgeber die unternehmerische Entscheidung, eine bestimmte Abteilung seines Betriebes zu schließen, so ist diese Unternehmerentscheidung selbst zwar nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 31, 157, 162 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 b der Gründe; BAGE 55, 262, 270 ff. = AP Nr. 42, aaO, zu III 2 b, c der Gründe).

    Soweit die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen für die sachgerechte Erledigung der Arbeitsaufgaben erforderlich ist, kann die unternehmerische Entscheidung nur daraufhin überprüft werden, ob sie offenbar unsachlich ist (vgl. BAGE 55, 262 = AP Nr. 42 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung; BAG Urteil vom 23. August 1990 - 2 AZR 57/90 -, RzK I 7 b Nr. 10).

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

    Auszug aus BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94
    Die Auswahlentscheidung, welche Arbeitnehmer sie in deren Einverständnis letztlich in Ausübung ihres Direktionsrechts auf die begehrten Arbeitsplätze in den Redaktionen versetzte, durfte die Beklagte deshalb bei dieser Fallgestaltung nicht nach freiem Belieben, sondern nur nach billigem Ermessen i.S.v. § 315 Abs. 3 BGB treffen (vgl. allgemein BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe; BAGE 47, 314, 321 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 337/92 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78

    Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug

    Auszug aus BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94
    Die Auswahlentscheidung, welche Arbeitnehmer sie in deren Einverständnis letztlich in Ausübung ihres Direktionsrechts auf die begehrten Arbeitsplätze in den Redaktionen versetzte, durfte die Beklagte deshalb bei dieser Fallgestaltung nicht nach freiem Belieben, sondern nur nach billigem Ermessen i.S.v. § 315 Abs. 3 BGB treffen (vgl. allgemein BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe; BAGE 47, 314, 321 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 b der Gründe; BAG Urteil vom 23. Juni 1993 - 5 AZR 337/92 - AP Nr. 42 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94
    Hat die Beklagte, wie der Kläger vorträgt, den Betriebsrat unter Ausnutzung des Urlaubs der Betriebsratsvorsitzenden über den wesentlichen Kündigungssachverhalt, insbesondere die noch nicht vollzogene Besetzung der neun Schlußredakteursstellen, bewußt falsch informiert, so könnte dies zur Unwirksamkeit der Betriebsratsanhörung führen (ständige Senatsrechtsprechung, vgl. zuletzt Urteil vom 22. September 1994 - 2 AZR 31/94 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 23.01.1958 - 2 AZR 206/55

    Kündigungsfrist - Kündigung - Ordentliche befristete Kündigung - Außerordentliche

    Auszug aus BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94
    Für diese Sachverhaltsgestaltung ist an dem Grundsatz festzuhalten, daß der Arbeitgeber bei Wegfall des bisherigen Arbeitsgebietes seines Arbeitnehmers nicht gehalten ist, diesem mit Rücksicht auf § 1 Abs. 3 KSchG (vgl. aber noch unten zu III) zur Vermeidung einer Beendigungskündigung eine freie "Beförderungsstelle" anzubieten (Senatsurteil vom 29. März 1990 - 2 AZR 369/89 - BAGE 65, 61 [BAG 29.03.1990 - 2 AZR 369/89] = AP Nr. 50 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung).
  • BAG, 07.12.1978 - 2 AZR 155/77

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung - Innerbetriebliche Gründe -

    Auszug aus BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94
    Trifft der Arbeitgeber die unternehmerische Entscheidung, eine bestimmte Abteilung seines Betriebes zu schließen, so ist diese Unternehmerentscheidung selbst zwar nicht auf ihre sachliche Rechtfertigung oder ihre Zweckmäßigkeit hin zu überprüfen, sondern nur darauf, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist (BAGE 31, 157, 162 = AP Nr. 6 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 1 b der Gründe; BAGE 55, 262, 270 ff. = AP Nr. 42, aaO, zu III 2 b, c der Gründe).
  • BAG, 07.05.1968 - 1 AZR 407/67

    Pilot - Kündigung - Einschulung - Umschulung

    Auszug aus BAG, 10.11.1994 - 2 AZR 242/94
    Stellt z.B. ein Flugunternehmen seinen Flugzeugpark von Propellermaschinen auf Jets um (so der Ausgangsfall von BAG Urteil vom 7. Mai 1968 - 1 AZR 407/67 - BAGE 21, 6 = AP Nr. 18 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung), so berechtigt dies den Arbeitgeber nicht, den bisher beschäftigten Piloten "betriebsbedingt" zu kündigen, um sich auf dem freien Arbeitsmarkt nach jüngeren, besser ausgebildeten und evtl. sogar geringer bezahlten Piloten umzusehen.
  • BAG, 07.02.1991 - 2 AZR 205/90

    Personenbedingte Kündigung - Umschulung

  • LAG Düsseldorf, 09.07.1993 - 9 (2) Sa 169/93

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - fehlerhafte Sozialauswahl

  • BAG, 26.02.1987 - 2 AZR 177/86

    Verspätete Erhebung der Kündigungsschutzklage - Soziale Rechtfertigung einer

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

  • BAG, 31.01.1956 - 3 AZR 67/54

    Zweckbestimmung des Arbeitgebers - Fristgemäße Kündigung - Widerspruch zur

  • BAG, 24.05.2012 - 2 AZR 124/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Wegfall einer Hierarchieebene

    Gestaltet der Arbeitgeber lediglich Arbeitsabläufe um, ohne dass sich die Tätigkeit inhaltlich ändert, und ist der bisherige Stelleninhaber aufgrund seiner Fähigkeiten und Ausbildung in der Lage, die künftig anfallenden Arbeiten zu verrichten, so ist eine auf betriebliche Gründe gestützte Kündigung selbst dann nicht sozial gerechtfertigt, wenn der Arbeitgeber die Änderungen zum Anlass nimmt, die Stelle in eine "Beförderungsstelle" umzuwandeln (ähnlich BAG 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - zu B I 2 der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77) .
  • BAG, 26.09.2002 - 2 AZR 636/01

    Betriebsbedingte Kündigung - Kündigungsschutz - Unternehmerentscheidung

    Der Senat hat schon mehrfach darauf hingewiesen, daß der Arbeitgeber mißbräuchlich handelt, der durch die Bildung separater betrieblicher Organisationsstrukturen seinen Betrieb in mehrere Teile aufspaltet, um Arbeitnehmern den allgemeinen Kündigungsschutz zu entziehen und ihnen "frei" kündigen zu können (12. November 1998 -2 AZR 459/97 - AP KSchG 1969 § 23 Nr. 20 = EzA KSchG § 23 Nr. 20; 29. April 1999 - 2 AZR 352/98 - AP aaO Nr. 21 = EzA aaO Nr. 21; vgl. auch zur Umgestaltung von Arbeitsplätzen BAG 10. November 1994 - 2 AZR 242/94- AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77 zu B I 2).
  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 642/04

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Sie ist lediglich dahingehend zu überprüfen, ob sie offenbar unvernünftig oder willkürlich ist und ob sie ursächlich für den vom Arbeitgeber geltend gemachten Änderungsbedarf ist (BAG 27. September 2001 - 2 AZR 246/00 - EzA KSchG § 2 Nr. 41; 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 65 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 77, zu B I 1 der Gründe; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - BAGE 81, 86, 97; 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - BAGE 96, 95).

    Das gilt auch für die Gestaltung des Anforderungsprofils der durch Umstrukturierung entstandenen, neu zugeschnittenen Arbeitsplätze (BAG 18. Oktober 2000 - 2 AZR 465/99 - aaO; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 1012/94 - 10. November 1994 - 2 AZR 242/94 - aaO; 5. Oktober 1995 - 2 AZR 269/95 - aaO, 98 f.).

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