Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 09.07.1996

Rechtsprechung
   BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96   

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https://dejure.org/1996,2242
BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96 (https://dejure.org/1996,2242)
BayObLG, Entscheidung vom 04.07.1996 - 1St RR 81/96 (https://dejure.org/1996,2242)
BayObLG, Entscheidung vom 04. Juli 1996 - 1St RR 81/96 (https://dejure.org/1996,2242)
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Defekte Vorderradbremse

§ 222 StGB, Veranlassung fremder eigenverantwortlicher Selbstgefährdung, überlegenes Wissen

Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org

    Selbstgefährdungsfall; Ausleihen eines Mopeds mit defekter Vorderradbremse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 222; StVG § 21 Abs. 1 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3426 (Ls.)
  • NStZ-RR 1997, 51
  • NZV 1996, 461
  • VersR 1997, 1019
  • BayObLGSt 1996, 96
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 21.09.1984 - 3 Ss (13) 415/84

    Selbstgefährdung; Verantwortlichkeit eines Kraftfahrzeughalters; Unfalltod;

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96
    1 St 126/89|OLG Koblenz; 16.03.1989; 1 Ss 60/89">NJW 1990, 131 ; OLG Stuttgart VRS 67, 429 ; Dölling GA 1984, 71, 78; Meier GA 1984, 207, 218; Otto Festschrift für Tröndle S. 157/174; Frisch NStZ 1992, 1, 62 m.w. zahlr.N.).

    Im Urteil fehlen die notwendigen Feststellungen zum Alter und zur Einsichtsfähigkeit des Opfers sowie zu möglichen, vorher erkennbaren Anhaltspunkten für ein leichtfertiges oder vertrauensunwürdiges Verkehrsverhalten des Freundes des damals minderjährigen Angeklagten (vgl. OLG Stuttgart VRS 67, 429 ).

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit ist Verantwortlichkeit unter einem bestimmten rechtlichen Aspekt nach den dafür geltenden normativen Voraussetzungen (so BGHSt 32, 262, 266; OLG Stuttgart VRS 67, 429, 430).

  • BGH, 14.02.1984 - 1 StR 808/83

    Heroinspritzen - § 222 StGB, eigenverantwortliche Selbstgefährdung

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96
    Ein Verletzungserfolg, insbesondere auch der Tod eines Menschen, darf einem Dritten, der dafür mitursächlich gewesen ist, im Sinne eines aktiven Tuns dann nicht zugerechnet werden, wenn er die Folge einer bewußten, eigenverantwortlich gewollten und verwirklichten Selbstgefährdung ist und sich die Mitwirkung des Dritten in einer bloßen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung des Selbstgefährdungsaktes erschöpft hat (BGHSt 32, 262 = NStZ 1984, 410 m.Anm. Roxin; BGHSt 37, 179 ; BGH NStZ 1984, 452 ; 1985, 319, 320; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 1989, 781, 785; BayObLG …

    Zutreffend hat das Jugendgericht auch sinngemäß ausgeführt, daß jedoch die Strafbarkeit desjenigen, der den Akt der Selbstgefährdung fördert, dann beginnt, wenn er erkennt, daß das Opfer die Tragweite seines Entschlusses nicht überblickt, während er selbst kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfaßt als der sich selbst Gefährdende (BGHSt 32, 262, 265; BGH NStZ 1986, 266, 267).

    Strafrechtliche Verantwortlichkeit ist Verantwortlichkeit unter einem bestimmten rechtlichen Aspekt nach den dafür geltenden normativen Voraussetzungen (so BGHSt 32, 262, 266; OLG Stuttgart VRS 67, 429, 430).

  • BGH, 27.11.1985 - 3 StR 426/85

    Körperverletzung mit Todesfolge - Tod durch Herz-Kreislaufversagen infolge der

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96
    Ein Verletzungserfolg, insbesondere auch der Tod eines Menschen, darf einem Dritten, der dafür mitursächlich gewesen ist, im Sinne eines aktiven Tuns dann nicht zugerechnet werden, wenn er die Folge einer bewußten, eigenverantwortlich gewollten und verwirklichten Selbstgefährdung ist und sich die Mitwirkung des Dritten in einer bloßen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung des Selbstgefährdungsaktes erschöpft hat (BGHSt 32, 262 = NStZ 1984, 410 m.Anm. Roxin; BGHSt 37, 179 ; BGH NStZ 1984, 452 ; 1985, 319, 320; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 1989, 781, 785; BayObLG …

    Zutreffend hat das Jugendgericht auch sinngemäß ausgeführt, daß jedoch die Strafbarkeit desjenigen, der den Akt der Selbstgefährdung fördert, dann beginnt, wenn er erkennt, daß das Opfer die Tragweite seines Entschlusses nicht überblickt, während er selbst kraft überlegenen Sachwissens das Risiko besser erfaßt als der sich selbst Gefährdende (BGHSt 32, 262, 265; BGH NStZ 1986, 266, 267).

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96
    Ein Verletzungserfolg, insbesondere auch der Tod eines Menschen, darf einem Dritten, der dafür mitursächlich gewesen ist, im Sinne eines aktiven Tuns dann nicht zugerechnet werden, wenn er die Folge einer bewußten, eigenverantwortlich gewollten und verwirklichten Selbstgefährdung ist und sich die Mitwirkung des Dritten in einer bloßen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung des Selbstgefährdungsaktes erschöpft hat (BGHSt 32, 262 = NStZ 1984, 410 m.Anm. Roxin; BGHSt 37, 179 ; BGH NStZ 1984, 452 ; 1985, 319, 320; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 1989, 781, 785; BayObLG …
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 18/87

    Versuchter Totschlag teils durch Unterlassen, teils durch aktives Tun - Förderung

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96
    Ein Verletzungserfolg, insbesondere auch der Tod eines Menschen, darf einem Dritten, der dafür mitursächlich gewesen ist, im Sinne eines aktiven Tuns dann nicht zugerechnet werden, wenn er die Folge einer bewußten, eigenverantwortlich gewollten und verwirklichten Selbstgefährdung ist und sich die Mitwirkung des Dritten in einer bloßen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung des Selbstgefährdungsaktes erschöpft hat (BGHSt 32, 262 = NStZ 1984, 410 m.Anm. Roxin; BGHSt 37, 179 ; BGH NStZ 1984, 452 ; 1985, 319, 320; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 1989, 781, 785; BayObLG …
  • BGH, 09.11.1984 - 2 StR 257/84

    Leichtfertige Verursachung des Todes; Ermessung bei Unterbringung in einer

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96
    Ein Verletzungserfolg, insbesondere auch der Tod eines Menschen, darf einem Dritten, der dafür mitursächlich gewesen ist, im Sinne eines aktiven Tuns dann nicht zugerechnet werden, wenn er die Folge einer bewußten, eigenverantwortlich gewollten und verwirklichten Selbstgefährdung ist und sich die Mitwirkung des Dritten in einer bloßen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung des Selbstgefährdungsaktes erschöpft hat (BGHSt 32, 262 = NStZ 1984, 410 m.Anm. Roxin; BGHSt 37, 179 ; BGH NStZ 1984, 452 ; 1985, 319, 320; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 1989, 781, 785; BayObLG …
  • BGH, 27.06.1984 - 3 StR 144/84

    Garantenpflicht und Handlungspflicht nach Selbstgefährdung; Zumutbarkeit der

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96
    Ein Verletzungserfolg, insbesondere auch der Tod eines Menschen, darf einem Dritten, der dafür mitursächlich gewesen ist, im Sinne eines aktiven Tuns dann nicht zugerechnet werden, wenn er die Folge einer bewußten, eigenverantwortlich gewollten und verwirklichten Selbstgefährdung ist und sich die Mitwirkung des Dritten in einer bloßen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung des Selbstgefährdungsaktes erschöpft hat (BGHSt 32, 262 = NStZ 1984, 410 m.Anm. Roxin; BGHSt 37, 179 ; BGH NStZ 1984, 452 ; 1985, 319, 320; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 1989, 781, 785; BayObLG …
  • BGH, 25.09.1990 - 4 StR 359/90

    Strafbarkeit nach BtMG im Hinblick auf Selbstverantwortung und die Grundsätze der

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96
    Ein Verletzungserfolg, insbesondere auch der Tod eines Menschen, darf einem Dritten, der dafür mitursächlich gewesen ist, im Sinne eines aktiven Tuns dann nicht zugerechnet werden, wenn er die Folge einer bewußten, eigenverantwortlich gewollten und verwirklichten Selbstgefährdung ist und sich die Mitwirkung des Dritten in einer bloßen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung des Selbstgefährdungsaktes erschöpft hat (BGHSt 32, 262 = NStZ 1984, 410 m.Anm. Roxin; BGHSt 37, 179 ; BGH NStZ 1984, 452 ; 1985, 319, 320; 1986, 266; 1987, 406; BGH NJW 1989, 781, 785; BayObLG …
  • BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92

    Straftatbestand des Menschenraubs (Verbringen in Sklaverei oder Leibeigenschaft);

    Auszug aus BayObLG, 04.07.1996 - 1St RR 81/96
    Er unterliegt aber dennoch der Aufhebung, weil die Verurteilung wegen der tateinheitlich begangenen fahrlässigen Tötung aufzuheben war (vgl. BGH NJW 1993, 2252 m.w.N.).
  • AG Darmstadt, 09.10.2007 - 217 Ds 102 Js 15751/07

    Überlassen eines Kraftrades an einen Dritten, der keine Fahrerlaubnis besitzt und

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht der rechtliche Ursachenzusammenhang nicht mehr, wenn sich in dem tatbestandlichen Erfolg gerade das mit einer Selbstgefährdung vom Opfer bewusst eingegangene Risiko verwirklicht und die Mitwirkung des Dritten in einer bloßen Veranlassung, Ermöglichung oder Förderung des Selbstgefährdungsaktes erschöpft hat (BGHSt 32, 262; vgl. auch BayObLG, NStZ-RR 1997, 51 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.07.1996 - 1 AK 21/96 - Ausl 46/96, 1 AK 21/96, Ausl 46/96   

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https://dejure.org/1996,4477
OLG Karlsruhe, 09.07.1996 - 1 AK 21/96 - Ausl 46/96, 1 AK 21/96, Ausl 46/96 (https://dejure.org/1996,4477)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.07.1996 - 1 AK 21/96 - Ausl 46/96, 1 AK 21/96, Ausl 46/96 (https://dejure.org/1996,4477)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Juli 1996 - 1 AK 21/96 - Ausl 46/96, 1 AK 21/96, Ausl 46/96 (https://dejure.org/1996,4477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 3426
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.05.1978 - 4 ARs 6/78

    Maximale Dauer einer vorläufigen Auslieferungshaft - Entscheidungsmöglichkeiten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1996 - 1 AK 21/96
    Nach der bindenden Auffassung des Bundesgerichtshofs zu Art. 16 Abs. 4 EuAlÜbk (BGHSt 28, 31 ff.; 33 310, 315 ff.) ist über den Erlaß eines Auslieferungshaftbefehls (§ 15 IRG ) noch innerhalb der Frist des Art. 16 Abs. 4 EuAlÜbk zu entscheiden.
  • OLG Düsseldorf, 05.08.1988 - 4 Ausl (A) 144/88
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1996 - 1 AK 21/96
    Ihr Vorliegen reicht daher für die Beurteilung und Entscheidung über die Haftfortdauer aus (vgl. auch OLG Düsseldorf StV 1989, 27).
  • OLG Zweibrücken, 12.07.1985 - 1 Ausl 5/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.07.1996 - 1 AK 21/96
    Eine gründliche sachliche Bearbeitung ohne unzumutbaren Zeitdruck war daher schon wegen dieses unmittelbar bevorstehenden Fristablaufs in Frage gestellt (vgl. OLG Karlsruhe MDR 1986, 874).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2003 - 4 Ausl (A) 371/02

    Voraussetzungen für das Fortdauern einer angeordneten

    Auch bei Eingang der Auslieferungsunterlagen auf dem vorgesehenen Geschäftsweg in der vorbezeichneten Form kommt die Anordnung der Haftfortdauer nur dann in Betracht, wenn dem Senat diese Unterlagen so rechtzeitig vorgelegt werden, dass er über die Haftfrage noch vor Ablauf der 45-Tages-Frist (Art. 18 Abs. 4 Satz 1, 2. Halbsatz des Auslieferungsvertrages) ohne unzumutbaren Zeitdruck ordnungsgemäß entscheiden kann (vgl. OLG Nürnberg StV 2000, 89; OLG Karlsruhe NJW 1996, 3426; OLG Hamm, Beschluss vom 12.04.2002 - (2) 4 Ausl 67/02 [39/02]; Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Auflage, Art. 16 EuAlÜbk Rn. 10).
  • OLG Hamm, 12.04.2002 - 4 Ausl 67/02

    Aufhebung des vorläufigen Auslieferungshaftbefehls, Vorlage der

    Das reicht aber nach ständiger Rechtsprechung des Senats für die Beurteilung der Haftfrage aus ( vgl. Senatsbeschluss vom 7. Oktober 1997 in StraFo 1997, 342 m.w.N.; OLG Düsseldorf StV 1989, 27; OLG Karlsruhe NJW 1996, 3426 ).
  • OLG Hamm, 07.07.2009 - 4 AuslA 73/09

    Europäischer Hafbefehl; Form

    Dies steht indes der Anordnung der förmlichen Auslieferungshaft nicht entgegen (vergleiche dazu bereits: Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 1996 - (2) 4 Ausl 416/95 (37) mit Verweis auf OLG Karlsruhe, NJW 1996, 3426 und OLG Düsseldorf, StV 1989, 27 zur Frage der Zulässigkeit der Dokumentation von Auslieferungsunterlagen - und vom 08. Dezember 2000 - (2) 4 Ausl 367/00 (106/00) -).
  • OLG Jena, 31.07.2015 - AuslA R 59/15

    Aufhebung der vorläufigen Auslieferungshaft wegen nicht fristgerechter Vorlage

    Auch eine unmittelbare Fax-Übermittlung des vollständigen Ersuchens nebst Anlagen als Telekopien mit Reproduktionen der Originalunterschriften bzw. der unterschriebenen Beglaubigungsvermerke, die die Authentizität der übermittelten Unterlagen und ihre Übereinstimmung mit den Originalurkunden indizieren und das förmliche Auslieferungsersuchen in einer für die Haftfortdauerentscheidung hinreichenden Weise dokumentieren könnten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 09.07.1996, Az. 1 AK 21/96 - Ausl 46/96, bei juris), ist nicht erfolgt.
  • OLG Hamm, 13.09.2002 - 4 Ausl 219/02

    förmlicher Auslieferungshaftbefehl, Auslieferungsunterlagen, Form

    Demgemäss geht die obergerichtliche Rechtsprechung - soweit ersichtlich - übereinstimmend davon aus, dass es grundsätzlich dem Oberlandesgericht überlassen bleibt, welche Unterlagen es im Einzelfall als ausreichend für die Anordnung der Fortdauer/Umwandlung der Auslieferungshaft ansieht (vgl. u.a. BGHSt 28, 31, 34; OLG Düsseldorf StV 1989, 27, 28; OLG Karlsruhe NJW 1996, 3426, Senat in StraFo 1997, 342; siehe im Übrigen aus der Rechtsprechung des Senats auch noch Beschluss vom 12. April 2002 in (2) …
  • OLG Rostock, 17.04.2020 - 20 OLGAusl 6/20

    Voraussetzungen einer Fortdauer einer Auslieferungshaft: Formelle Anforderungen

    Den Anforderungen des Art. 12 Abs. 2 Buchst. a) EuAlÜbk ist entsprochen, wenn später die Originalunterlagen als Grundlage für die abschließende Zulässigkeitsentscheidung dem Senat vorliegen (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 1996, 3426; Schomburg/Lagodny/Riegel/Trautmann, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Auflage, EuAlÜbk Art. 12 Rn. 6).
  • OLG Rostock, 17.04.2020 - 2 Ausl 11/20

    Formelle Anforderungen an Auslieferung eines aserbaidschanischen Verfolgten

    Den Anforderungen des Art. 12 Abs. 2 Buchst. a) EuAlÜbk ist entsprochen, wenn später die Originalunterlagen als Grundlage für die abschließende Zulässigkeitsentscheidung dem Senat vorliegen (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 1996, 3426 ; Schomburg/Lagodny/Riegel/Trautmann, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Auflage, EuAlÜbk Art. 12 Rn. 6).
  • OLG Rostock, 17.04.2021 - 2 Ausl 11/20

    Fortdauer der Auslieferungshaft nach Aserbaidschan; Nachholung unterbliebener

    Den Anforderungen des Art. 12 Abs. 2 Buchst. a) EuAlÜbk ist entsprochen, wenn später die Originalunterlagen als Grundlage für die abschließende Zulässigkeitsentscheidung dem Senat vorliegen (vgl. dazu OLG Karlsruhe NJW 1996, 3426 ; Schomburg/Lagodny/Riegel/Trautmann, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Auflage, EuAlÜbk Art. 12 Rn. 6).
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